Abgeltungssteuer
Früher hieß sie „Kapitalertragssteuer“, seit nun schon zehn Jahren wird sie Abgeltungssteuer genannt – jene Steuer, die anfällt, sobald es Erträge aus der Veranlagung von Kapital gibt. Beispiele dafür können Zinsen sein, aber auch Gewinne aus Aktienverkäufen oder Dividenden, die von einer GmbH oder AG ausgeschüttet werden.
Wir sehen uns in diesem Beitrag alles rund um die Abgeltungssteuer genauer an, gehen darauf ein, wie Du einen Freibetrag nutzen kannst und erwähnen auch, welche Erträge nicht unter diese Steuer fallen.
Abgeltungssteuer – Definition
Wer Kapital veranlagt tut dies in der Hoffnung, diese Summe nicht einfach nur zu halten, sondern sie durch eine Rendite zu vermehren. Diese Rendite auf das eingesetzte Kapital kann sich durch Zinszahlungen oder sonstige Leistungen, etwa ausgeschüttete Dividenden, ergeben. Dabei ist nicht zu unterscheiden wie der Kapitalertrag genau zustande kommt, sondern nur in welcher Höhe er erzielt wird. Dieser Ertrag ist die Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der zu leistenden Abgeltungssteuer.
Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer ist mit 25 Prozent, zuzüglich Soli und Kirchensteuer, festgesetzt. Die Berechnungsgrundlage für den zu leistenden Betrag ist der tatsächliche Ertrag, das eingesetzte Kapital wird hier also selbstverständlich nicht erneut besteuert.
Die Abgeltungssteuer sorgt dafür, dass diese Summe dann endbesteuert ist. Während sie früher also noch in der Einkommensteuer angeführt werden musste, als es noch die Kapitalertragssteuer gab, ist durch das Abführen der Abgeltungssteuer heute gleich alles auf einmal erledigt.
Der Satz von 25 Prozent ist zudem einheitlich – unterschiedliche Steuersätze je nach Art des Kapitalertrages gehören durch die Abgeltungssteuer somit auch der Geschichte an. Nachdem die Abgeltungssteuer bei Zinserträgen gleich von der jeweiligen Bank an das Finanzamt übermittelt wird brauchst Du dich hier um nichts mehr kümmern. Selbstverständlich stellen die Banken jährlich eine Übersicht der geleisteten Steuern zur Verfügung. Diese kann meist direkt im Onlinebanking heruntergeladen werden.
Welche Kapitalerträge werden besteuert?
Die Abgeltungssteuer umfass grundsätzlich alle Arten von Kapitalerträgen. Eine Besonderheit, die für manche Anleger relevant sein könnte ist, dass auch thesaurierende Investmentfonds beziehungsweise ebensolche ETFs erfasst sind. Wenn ein ETF also die erzielten Erträge thesauriert und automatisch wieder investiert, statt diese auszuschütten, so findet zwar keine Ausschüttung real an die Investoren statt, doch der Ertrag ist trotzdem abgeltungssteuerpflichtig.
Abseits dieses spezielleren Falles gehören zu den üblichen erfassten Formen beispielsweise:
- Zinsen bei Bankguthaben aller Art
- Ausschüttungen von Dividenden an Aktionäre
- Kursgewinne durch den An- und Verkauf von Aktien und vergleichbaren Wertpapieren
- Erträge aus Genussscheinen
- Erträge aus dem Handel mit Derivaten
- Erträge aus anderen Anlageformen, beispielsweise diverse Fonds
- Spezialprodukte der Finanzmärkte, beispielsweise Zertifikate
Ein häufig erfasster Fall ist daher nicht nur die Dividende einer Aktie, sondern auch die Gewinnspanne, die erzielt wird, wenn eine Aktie günstiger gekauft wird als sie später verkauft wird.
Erträge die nicht durch die Abgeltungssteuer erfasst sind
Im Prinzip gibt es nur zwei Geschäfte, die sehr ähnlich klingen wie jene, die gerade aufgelistet wurden, jedoch nicht unter die Abgeltungssteuer fallen. Dabei handelt es sich um Gewinne aus geschlossenen Fonds und Devisengeschäfte. Bei den Gewinnen aus geschlossenen Fonds wird angenommen, dass es sich um keinen Kapitalertrag handelt, sondern eine unternehmerische Tätigkeit. Somit sind die Erträge aus dieser Einkommensquelle wie jedes andere Einkommen aus unternehmerischer Tätigkeit zu besteuern.
Tipp – Nutze den Freibetrag
Kapitalerträge zu generieren ist eine tolle Sache, besonders, wenn du passives Einkommen aufbauen möchtest. Auch wenn es so klingt, als würde die Abgeltungssteuer praktisch jeden Ertrag erfassen, so gibt es doch auch einen steuerlichen Vorteil. Dieser ist ein Freibetrag, der für Singles bei knapp 800 Euro pro Jahr liegt. Für Ehepaare wird die Summe auf 1.602 Euro pro Jahr verdoppelt. Dieser Betrag kann vollständig steuerfrei bezogen werden.
Aber Achtung, das passiert nicht von selbst! Zuerst musst du einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank einreichen oder eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen. Ist es zu spät und du hast es vergessen? Dann ist auch noch nicht alles verloren. In diesem Fall kannst Du deine Kapitalerträge bei der Einkommensteuer angeben. Es gibt die Anlage KAP – bei dieser führst Du an welche Kapitalerträge Du hattest und bekommst so die zu viel bezahlte Abgeltungssteuer zurück.
Der Freibetrag gilt übrigens selbstverständlich nicht pro Bank, sondern für jede Person und pro Kalenderjahr. Durch wie viele verschiedene Arten von Kapitalerträgen man auf diese Summe kommt, spielt also keine Rolle.
Anlage KAP – warum Du sie ausfüllen solltest
Sich die Mühe machen und die erwähnte Anlage KAP ausfüllen macht auch dann Sinn, wenn Du daran gedacht hast Dir den Freibetrag vorab zu sichern. Denn diese Anlage bringt noch weitere relevante Informationen und Vorteile mit sich.
Option eins ist, dass vergessen wurde die Bank über die Religionszugehörigkeit zu informieren. Das passiert ziemlich häufig, doch wenn das der Fall ist, wird die Kirchensteuer nicht bezahlt. Über die Anlage KAP kann dieser Missstand behoben werden, sodass schlussendlich der korrekte Betrag abgeführt wird.
Option zwei ist, dass eine Rendite aus einem Privatdarlehen erzielt wurde, die auch zu versteuern ist. Wenn das Darlehen zwischen Privatpersonen vergeben wurde, kann selbstverständlich keine Bank direkt das Abführen der Abgeltungssteuer übernehmen. Durch die Anlage KAP wird das Finanzamt über diesen Ertrag informiert und die Steuer ermittelt.
Die dritte Option, die ebenso recht häufig vorkommt ist, dass Kapitalerträge bei ausländischen Banken erzielt wurden. Das könnte der Fall sein, wenn Du beispielsweise ein Wertdepot bei einem Onlinebroker hast, dessen Sitz sich im Ausland befindet. Diese Banken stellen typischerweise auch schon entsprechende Übersichten der erzielten Erträge bereit, sodass die Anlage KAP rasch ausgefüllt werden kann und diese Kapitalerträge ebenfalls durch die Abgeltungssteuer erfasst werden können.
Unterschiede durch die Einführung der Abgeltungssteuer im Vergleich zur Kapitalertragssteuer
Einleitend wurde bereits erwähnt, dass die Abgeltungssteuer die frühere Kapitalertragssteuer ersetzt hat. Diese Änderung brauchte einige Vereinfachungen mit sich. Nun gibt es den einheitlichen Steuersatz, egal um welchen Kapitalertrag es sich genau handelt. Alleine schon diese Vereinheitlichung bedeutet eine klare Erleichterung bei der Berechnung der Steuerlast.
Dazu kommt, dass die einzelnen Kapitalerträge nicht mehr mühsam in der Einkommensteuererklärung angeführt werden müssen. Im Prinzip brachte die Umstellung von der Kapitalertragssteuer auf die Abgeltungssteuer also deutliche Vereinfachungen mit sich. Noch heute werden die Begriffe teils synonym verwendet.
Fazit
Die Abgeltungssteuer ist sehr einfach zu ermitteln und wird in der häufigsten Form, bei einfachen Zinserträgen, direkt von der Bank an das Finanzamt bezahlt. Wichtig ist, dass auch Soli und Kirchensteuer nicht vergessen werden. Durch den recht hohen Freibetrag können jährlich pro Person knapp 800 Euro steuerfrei durch Kapitalerträge generiert werden. Hier musst Du unbedingt darauf achten, dass der Steuerfreibetrag auch wirklich genutzt wird, denn alles andere wäre verschenktes Geld. Vergisst Du doch einmal darauf zu achten oder gibt es bei Deinen Kapitalerträgen Besonderheiten wie etwa Erträge bei ausländischen Banken, so hilft bei der Einkommensteuer die Anlage KAP, mit der so mancher Irrtum rasch behoben und die ein oder andere Info schnell ergänzt werden kann, damit schlussendlich die korrekte Abgeltungssteuer bezahlt wird.