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Einnahmen Ausgaben

Einnahmen Ausgaben

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Was ist eine Einnahmen – Ausgaben Rechnung

Unter einer Einnahmen-Ausgaben Rechnung versteht man die einfache Form einer Buchführung. Hierbei werden in vereinfachter Form lediglich die Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens, eines bestimmten Kalenderjahres aufgelistet.
Bei dieser Rechnung spielt es keine Rolle, ob die Einnahmen oder Ausgaben in Bar, oder über ein Bankkonto getätigt wurden. Ausnahmen stellen nur die Herstellungs- wie auch Anschaffungskosten von Objekten, beziehungsweise Gegenständen dar. Grundstück und Gebäude Ausgaben beispielsweise, sind erst nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmensvermögen als Betriebsausgaben verbuchbar. Auch für Beteiligungen an Kapitalgesellschaften gilt diese Regelung, jedoch erst ab einem Anlagewert von über 5.000 Euro. Ebenso bei dem Erwerb von Schmuck- und Edelsteinen, oder Antiquitäten bei dem die Kosten einen Gesamtwert von 5.000 Euro übersteigen.

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Werden in den ersten beiden aufeinanderfolgenden Kalenderjahren Umsätze erzielt, die jeweils unter 700.000 Euro liegen, kann das Unternehmen beziehungsweise der Selbstständige, auf die vereinfachte Einnahmen-Ausgaben Rechnung zurückgreifen. Werden hingegen Umsätze erzielt, die diese Grenze überschreiten, muss eine doppelte Buchhaltung geführt werden. Die doppelte Buchführung muss somit ab dem zweiten Geschäftsjahr geführt werden. Sollten die Umsätze über 1.000.000 Euro liegen, tritt die Verpflichtung zur doppelten Buchführung bereits im Folgejahr ein. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich alle freien Berufe.

Eine Einnahmen-Ausgaben Rechnung darf nicht von Kapitalgesellschaften geführt werden. Auch bei Personengesellschaften darf diese nur zur Anwendung kommen, wenn eine natürliche Person haftender Gesellschafter ist und die Umsätze die 700.000 Euro Grenze nicht übersteigen. Wird von einem Unternehmen die Einnahmen-Ausgaben Rechnung genutzt, müssen nicht nur die Betriebsausgaben und Einnahmen gelistet werden. Auch ein Wareneingangsbuch, Anlagenverzeichnis und eventuell Lohnkonten für Arbeitnehmer müssen geführt werden.

Zudem muss ebenso die Umsatzsteuer des Unternehmens erfasst werden. Dabei muss jedoch nicht zwingend der tägliche Kassenstand und jede Bargeld Bewegung erfasst werden. Dies kann separat in einem Einnahmen-Ausgaben Journal geführt werden. Private Einlagen oder Entnahmen müssen dabei nicht eingetragen sein. Geldflüssen zwischen Unternehmenskasse und Bank erscheinen darauf ebenfalls nicht. Das Erfassen von Anlagegütern fällt in diesem Fall ebenfalls weg.

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Belegsammlung von Einnahmen und Ausgaben

Jegliche Bankeinnahmen- und Ausgaben werden dabei von einer lückenlosen Sammlung der Kontoauszüge dokumentiert. Auch wenn Private Mittel über das Unternehmenskonto laufen, werden diese in die Dokumentation der Geldbewegungen mit aufgenommen. Von Gesetzes wegen, muss nur eine Variante der Dokumentation angewandt werden. Dabei steht es dem Unternehmen frei, dass Journal oder die Kontoauszugssammlung zu wählen. Die meisten Unternehmen wenden jedoch beide Varianten an, um für eine doppelte Absicherung zu sorgen. Dies ist bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung vorteilhaft, da in dem vorgegebenen Formular die Einnahmen und Ausgaben in Kategorien aufgegliedert werden müssen.

Bei der Führung eines Journals fällt keine Mehrarbeit bei der jährlichen Steuererklärung an. Das Journal wird in chronologischer Reihenfolge geführt und die Eintragungen erfolgen im monatlichen Rhythmus. Barbewegungen bilden dabei die Ausnahme. Diese müssen täglich erfasst werden. Belege die zu den im Journal geführten Ein- und Ausgaben gehören, werden ebenfalls chronologisch abgelegt und nummeriert.

Jeder Geldzufluss, oder auch Vorteil, der einen Geldwert darstellt, wird vom Gesetz her als Betriebseinnahme definiert. Dazu zählen alle Einnahmen aus Dienstleistungen, Waren- sowie Produktverkäufen. Einnahmen aus Provisionen und auch aus Zinsen werden vom Gesetzgeber ebenso als Betriebseinnahmen gewertet. Werden Private Sachentnahmen vorgenommen, werden auch diese wie Betriebseinnahmen behandelt. Tageseinnahmen werden als sogenannte Tageslosung ermittelt und müssen nur dann einzeln erfasst werden, wenn die Umsätze im entsprechenden Wirtschaftsjahr über 150.000 Euro liegen. Um die Tageslosung korrekt zu bestimmen, wird die Differenz zwischen Kassen-Endstand und Kassen-Anfangsstand ermittelt. Von dem Ergebnis dieser Rechnung werden die Privateinlagen und Bankbewegungen abgezogen, Barausgaben dazugerechnet.
Lohnkosten, Steuern und weitere Ausgaben:

Geldbeträge die aus der Betriebskasse abfließen werden als Betriebsausgaben bezeichnet. Unter Betriebsausgaben fallen unter anderem Wareneinkauf, Personalkosten, Kommunalsteuer, Lohnnebenkosten sowie Sozialversicherungsbeiträge. Auch Ausgaben wie Miete, Energiekosten, Gebühren und bezahlte Honorare, Werbung und Bankzinsen können zudem als Betriebsausgaben verbucht werden.
Sind die Ausgaben des Betriebes teilweise Privat, muss der Private Anteil genau ermittelt werden, da diese nicht in der Einnahmen-Ausgaben Rechnung erfasst wird. Unternehmen die diese Rechnung verwenden, sind auch dazu verpflichtet ein Wareneingangsbuch zu führen, in dem alle Wareneinkäufe chronologisch aufgezeichnet werden, unabhängig davon ob die Waren weiterverarbeitet oder lediglich verkauft werden. Erfasst werden muss dabei das Einkaufsdatum, Bezeichnung der Art der Ware, sowie der Preis und der Name mir kompletter Anschrift des Lieferanten. Querverweise auf die Belege sind in dem Wareneingangsbuch ebenfalls zu setzen beziehungsweise zu kennzeichnen.

Einnahmen und Ausgaben mit einer Buchhaltungssoftware managen

Was sind Einnahmen / Ausgaben: Die Definition von Einnahmen und Ausgaben betrieblich

Mit Einnahmen bezeichnet man eine Erhöhung des Geldvermögens. Dabei setzt sich das Geldvermögen aus dem vorhandenen Zahlungsmittelbestand und den Geldforderungen, abzüglich der Verbindlichkeiten, zusammen. Einnahmen erzielt man beispielsweise durch den Verkauf von Waren oder das erbringen einer Dienstleistung. Die Ausgaben bezeichnen eine Verminderung des Geldvermögens. Als Ausgaben können betriebliche Kosten wie Miete, Energiekosten, Löhne oder Wareneinkauf bezeichnet werden. Dabei gibt es speziell im gewerblichen Bereich unterschiedliche Bezeichnungen, die jedoch alle dieselbe Bedeutung haben. Die auch als Einnahmen-Ausgaben Rechnung bezeichnete Einnahmenüberschussrechnung, rechnet beispielsweise nicht mit Einnahmen und Ausgaben, sondern mit Ein- und Auszahlung. Forderungen werden dabei im Vergleich zur Bilanzierung nicht verbucht.

Eine Einnahme ist zum Beispiel der Verkauf eines Computers im Wert von 2.000 Euro an ein Unternehmen, dass dafür eine Rechnung erhält. Dabei entsteht eine Geldforderung in Höhe von 2.000 Euro. Es liegt also eine Einnahme vor.
Anhand dieses Beispiels lässt sich auch die Ausgabe erklären. Der Computer wird von einem Lieferanten an den Wiederverkäufer für 1.000 Euro geliefert. Die Frist, in der die Rechnung des Lieferanten beglichen werden muss, beträgt beispielsweise 14 Tage. Die Verbindlichkeiten nehmen dabei um 1.000 Euro zu und das Geldvermögen damit um diesen Betrag ab. Somit liegt eine Ausgabe vor.

Dabei gibt es aber auch Abgrenzungen. Nicht alle Kosten sind gleichzeitig mit Ausgaben verbunden. Ein Beispiel dafür wären Abschreibungen. Diese stellen Kosten dar, die beispielsweise durch Faktoren wie Produktion anfallen. Also zum Beispiel der Betrieb einer Produktionsmaschine, die unter anderem Energie verbraucht. Hier verursachen die Abschreibungen zwar Kosten, führen aber nicht zu Ausgaben. Hier fällt nur die anfängliche Investition, also der Kauf der Produktionsmaschine, als Ausgabe an.

Abgrenzungen zu den Ein- und Auszahlungen

Auch bei Einnahmen und Einzahlungen gibt es Unterschiede. Diese beiden Bezeichnungen überschneiden sich zwar, sind aber keineswegs Deckungsgleich. Dies lässt sich anhand eines Kredits sehr gut erklären. Bekommt ein Unternehmen ein Darlehen mit einer Höhe von 20.000 Euro, wird dies lediglich als Einzahlung bezeichnet. Es liegt keine Einnahme vor, da nicht nur die Geldmittel, sondern auch die Zahlungsverbindlichkeiten gestiegen sind.

Der Begriff Auszahlung lässt sich ebenfalls sehr einfach erklären. Eine Ausgabe liegt beispielsweise vor, wenn eine Maschine gekauft wird. Wird diese bar bezahlt, spricht man von einer Auszahlung, da die Geldmittel von einem Konto bar abgehoben wurden. Eine Ausgabe liegt dennoch vor, egal ob die Maschine auf Rechnung oder in bar gekauft wurde.

Weitere Begriffe zu Einnahmen und Ausgaben

Wenn es um Einnahmen und Ausgaben geht, gibt es unterschiedliche Bezeichnungen und Arten, wie diese zustande kommen. Im folgenden einige Erläuterungen zu den verschiedenen Begriffen zu den Einnahmen und Ausgaben im gewerblichen Bereich.

Erträge sind beispielsweise Einnahmen, die durch den Verkauf, die Produktion oder eine Dienstleistung an Dritte, erzielt werden. Das kann der Verkauf eines Autos, aber auch der Hausmeisterdienst in einem Hochhaus sein.

Als Leistungen bezeichnet man einen Gegenwert der Leistungserstellung, zum Beispiel das Erstellen einer Homepage, die in Rechnung gestellt wird. Leistungen bilden zusammen mit Erträgen die Erlöse oder auch Gewinne, aus der externen Rechnungslegung. Zu Leistungen zählen unter anderem Umsatzerlöse, Lagerleistungen (beispielsweise das Einlagern von Reifen für Kunden), der Eigenverbrauch eines Unternehmens und aktive Eigenleistungen.

Als Aufwand wird der gesamte Geldverbrauch für Güter oder Dienstleistungen in einer Rechnungsperiode bezeichnet. Dies bedeutet im Genauen, dass Ausgaben die zum Beispiel für das Erstellen eines Produktes für einen Kunden ausgegeben werden müssen, als Aufwendungen angezeigt werden.

Von Kosten spricht man beim Geldmittelverzehr von Produktionsfaktoren, die zur Herstellung von Produkten benötigt werden.

Zusammenfassende Erläuterung zu Einnahmen und Ausgaben:

  • Unter Einnahmen versteht man also den tatsächlichen Geldzufluss eines Unternehmens, der um die offenen Forderungen und Verbindlichkeiten ergänzt wird. Dazu gibt es zwei unterschiedliche Varianten. Einmal die Kapitalfreisetzenden Einnahmen, sowie andererseits die Kapitalzuführenden Einnahmen. Bei Kapitalfreisetzenden Einnahmen, fließt dem Unternehmen Geld durch beispielsweise den Verkauf von Anlagevermögen, oder durch Umsatzerlöse zu. Bei Kapitalzuführenden Einnahmen fließt dem Unternehmen entweder durch Anteilseigner oder durch nicht ausgeschüttete Gewinne Geld zu.
  • Ausgaben sind demzufolge die tatsächlichen finanziellen Abflüsse des Unternehmens, die um Forderungsabgänge gekürzt und Verbindlichkeiten ergänzt wird. Was die Finanzen eines Unternehmens angeht, werden die Ausgaben unterschieden. Die Kapitalbindenden bedeutet, dass dem Unternehmen durch beispielsweise gewährte Kredite oder Umsatzerlöse später wieder Geld zur Verfügung steht. Ausgaben die man als Kapitalentziehend bezeichnet bedeuten allgemein, dass diese später nicht mehr zu Einnahmen führen.

Was verändern Einnahmen und Ausgaben in der Bilanz

Die Einnahmen-Ausgaben Rechnung ist ein grundlegender Teil der Buchführung. Als Buchführung bezeichnet man eine lückenlose Aufzeichnung aller finanziellen Geschäftsfälle eines Unternehmens. Mit der Einnahmen-Ausgaben Rechnung, ermittelt ein Unternehmen die steuerpflichtigen Einkünfte aus der Differenz zwischen dem Betriebsvermögen am Ende eines Geschäftsjahres zu dem des Vorjahres. Vermehrt wird es um den Wert der Entnahmen, sowie vermindert um den Wert der Einlagen, beziehungsweise Einzahlungen. Diese Ermittlung ist deshalb notwendig, da ansonsten der Gewinn durch außerbetriebliche finanzielle Vorgänge beeinflusst werden könnte, die das Betriebsvermögen unter Umständen verändert haben. In der Regel ist fast jedes Unternehmen dazu verpflichtet, einen sogenannten Betriebsvermögensvergleich anhand des Gewinns zu erstellen. Dabei wird das Betriebsvermögen nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen und lückenlosen Buchführung ermittelt.

Ausgenommen von dieser Regelung sind neben den freien Berufen (Freiberufler), auch Unternehmer die ihren Betrieb nach der Kleinunternehmerregelung betreiben. Sind diese auch in keinem Handelsregister eingetragen, sind sie von der Abschlussbilanzrechnung befreit. Ebenso darf der Jahresumsatz netto 500.000 Euro nicht übersteigen, oder der Gewinn nicht über 50.000 Euro liegen. Werden diese Grenzen nicht erreicht, kann die vereinfachte Einnahmen-Ausgaben Rechnung, oder auch Einnahmenüberschuss Rechnung genannt, angewandt werden. Vereinfacht gesagt, wird mit dieser Rechnung der Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die eigentlichen Betriebsausgaben ermittelt. Dabei muss nicht nur keine Bilanz gemacht werden, auch die doppelte Buchführung fällt bei der Kleinunternehmerregelung komplett weg.

Je nachdem wie in einem Geschäftsjahr die Betriebseinnahmen und Ausgaben ausfallen, verändert der erwirtschaftete Gewinn oder auch Verlust, die anstehende Bilanzrechnung.

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Betriebsvermögen und die Bilanz

Der Begriff Bilanz stellt lediglich einen Oberbegriff für verschiedene Varianten der Betriebsbilanz. Zu den verschiedenen Varianten einer Bilanz zählen die Zahlungsbilanz, Handelsbilanz, Devisenbilanz, Vermögensbilanz, Kapitalbilanz und Energiebilanz. Bein Unternehmen spricht man jedoch meist von einer Vermögens- oder Zahlungsbilanz.

Um eine Bilanz zu erstellen beziehungsweise auszuwerten, gilt für das Betriebsvermögen der Grundsatz. Sowohl für die Bewertung als auch für den Bestand sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Besteuerung maßgebend. Aus Kostengründen empfiehlt sich die Bilanz zum Ende eines Wirtschaftsjahres zu erstellen. Dies wird auch von den meisten Unternehmen so gehandhabt.

Außer Freiberuflern und Kleinunternehmern die eine gewisse Grenze im Bereich der Einnahmen, beziehungsweise des Jahresumsatzes nicht überschreiten, sind die meisten Unternehmen also verpflichtet, am Ende eines Geschäftsjahres ein sogenanntes Unternehmensergebnis, allgemein als Betriebsbilanz bekannt, zu erstellen. Diese Ermittlung erfolgt anhand einer Gewinn- und Verlustrechnung. In der Ermittlung werden die Erträge wie auch die Aufwendungen des betreffenden Geschäftsjahres gegenübergestellt. Die Differenz von Ausgaben und Einnahmen dienen dem Finanzamt als Grundlage für die steuerliche Berechnung.

Mit Hilfe einer Buchführung werden die vorkommenden Geschäftsvorfälle des laufenden Jahres in zeitlicher und sachlicher Ordnung festgehalten. Ebenso werden alle finanziellen Vorgänge nach ihrer Erfolgs- und Vermögenswirkung festgehalten. Durch die Einnahmen und Ausgaben wird das Vermögen, wie auch die Jahresbilanz ständig verändert. Damit der Überblick über die bestehenden Finanzen nicht verloren geht, werden alle Bewegungen kontinuierlich Aufgezeichnet.

Wissenswertes zur Unternehmensbilanz

Als Grundlage für die anfallenden Buchungen werden die verschiedenen Belege der Eingangs- sowie Ausgangsrechnungen, die im Unternehmen anfallen, gesammelt. Aufgezeichnet werden die unterschiedlichen Buchungen in einem Grund- und einem Hauptbuch. Diese sind später auch wichtig für die Unternehmensbilanz am Ende des Geschäftsjahres. Durch diese können alle Kontobewegungen und Barzahlungen eingesehen werden, um eine ordentliche und lückenlose Endbilanz erstellen zu können. Durch die Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens wird die Bilanz entweder positiv oder negativ beeinflusst. Je nachdem wie hoch die Erträge über das gesamte Geschäftsjahr ausfallen, wird die Unternehmensbilanz im Bereich des Betriebsvermögens nach oben hin beeinflusst. Durch das gewachsene Betriebsvermögen wird zudem anhand der Bilanz ebenfalls sichtbar, welche Produkte oder Dienstleistungen erfolgreicher waren als andere. Somit können also auch Verbesserungen im Unternehmen vorgenommen werden. Beispielsweise in der Produktion oder im Umfang der angebotenen Dienstleistungen. Zudem wird auch die allgemeine Wirtschaftlichkeit des Unternehmens in der Endbilanz sichtbar. Dadurch kann also auch Einsparpotenzial erkannt werden.

Während die Einnahmen-Ausgaben Rechnung für einen bestimmten Zeitraum erstellt wird, muss die Bilanz auf einen bestimmten Bilanzstichtag hin erstellt werden. Durch den direkten Vergleich der Endbestände der unterschiedlichen Passiv- wie auch Aktivkonten des Unternehmens zu den verschiedenen Zeitpunkten, wird also die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens dargestellt. Durch die Einsicht in die Buchführung können Ausgaben und Einnahmen zudem lückenlos nachvollzogen werden. Somit dient die Bilanz abschließend als Grundlage zur betrieblichen Gewinnermittlung und der Erfassung der Wirtschaftlichkeit.

Was versteht man unter einer Einnahmen-Ausgaben Rechnung

Eine Einnahmen-Ausgaben Rechnung wird auch als Einnahmenüberschuss Rechnung bezeichnet, kurz auch EÜR. Mit dieser Rechnung wird die Gewinnermittlung eines Unternehmens, egal ob Einzelunternehmen oder größerer Gewerbebetrieb, vereinfacht. Dabei werden lediglich die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben eines abgeschlossenen Kalenderjahres erfasst. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Einnahmen und Ausgaben bar oder per Überweisung, beziehungsweise Abbuchung erfolgt sind. Die Einnahmen-Ausgaben Rechnung wird ausschließlich von Unternehmen im gewerblichen Bereich angewandt.

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Das Rechnungsprogramm von sevDesk bietet dir als Unternehmer die Möglichkeit, auf Basis deiner Ein-und Ausgaben, automatisch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu erstellen sowie einfach Angebote und Rechnungen zu verfassen.

Der Gewinn, oder aber auch Verlust in der Einnahmen-Ausgaben Rechnung, wird als Differenz am Jahresende zwischen aller Summen der Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben ermittelt.
Wichtig ist auch zu wissen: Anschaffungs- und Herstellungskosten können bei der Einkommenssteuererklärung erst dann abgesetzt werden, wenn diese tatsächlich aus dem Betriebsvermögen ausgeschieden sind.

Erforderliche Aufzeichnungen in der Einnahmen-Ausgaben Rechnung:
Unternehmen und Selbstständige, darunter fallen auch alle freien Berufe, die eine Einnahmen-Ausgaben Rechnung anwenden, müssen folgende Aufzeichnungen führen:

  • Auflistung aller Betriebseinnahmen sowie Betriebsausgaben
  • Registrierkasse (sofern vorhanden)
  • Auch das Wareneingangsbuch muss geführt werden, sofern Waren zu Produktionszwecken oder dergleichen eingekauft werden
  • Anlagenverzeichnis
  • Sofern Angestellte beschäftigt werden muss ebenfalls ein Lohnkonto geführt und angezeigt werden

Ebenfalls müssen für die Umsatzsteuerlichen Zwecke Aufzeichnungen geführt werden. Dabei empfiehlt es sich, diese Aufzeichnungen ebenfalls im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben Rechnung zu erfassen, um alle nötigen Angaben parat zu haben.

Zudem ist zu beachten, dass alle Unternehmen, die für steuerliche Zwecke zudem Bücher und Aufzeichnungen führen, auch alle Bareinnahmen einzeln aufführen müssen. Die Unternehmen, welche also auch Bareinnahmen verbuchen, müssen zu diesem Zwecke ein elektronisches Aufzeichnungssystem, zum Beispiel in Form einer Registrierkasse verwenden. Diese Regelung kommt jedoch nur zur Anwendung, wenn der Jahresumsatz des Unternehmens bei 15.000 Euro aufwärts liegt, sowie die Barumsätze einen Betrag von 7.500 Euro überschreiten. Zudem sind Betriebe die eine Einnahmen-Ausgaben Rechnung anwenden, zum Jahresende hin nicht verpflichtet eine Inventur zu machen.

Bei der Einnahmen-Ausgaben Rechnung sind somit alle Einnahmen und Ausgaben laufend zu erfassen. Um diese Vorschrift der Aufzeichnungspflicht von Einnahmen und Ausgaben des Betriebs umsetzen zu können, bestehen mehrere Möglichkeiten. Bei der Steuererklärung müssen beispielsweise Einzelunternehmer als Beilage ein sogenanntes Formular E1a mit abgeben. In diesem Formular wird eine entsprechende Gliederung der Betriebseinnahmen und Ausgaben vorgegeben. Werden die laufenden Aufzeichnungen des Unternehmens diesem Gliederungsschema angepasst, kann Mehraufwand bei der Einkommenssteuererklärung vermieden werden.

Alternative: So kannst du dir deine EÜR erstellen lassen

Alternativ hast du auch die Möglichkeit dir den zeitlichen Aufwand zur EÜR Erstellung einzusparen und ein online Buchhaltungsprogramm mit integrierter EÜR Software zu nutzen. Tools wie sevdesk erstellen dir deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ganz automatisch auf Basis deiner Einnahmen und Ausgaben und können damit unnötige fehlerhafte Angaben vorbeugen.

Logge dich hierzu einfach in deinen Benutzeraccount ein und wähle in der linken Leiste den Menüpunkt Auswertungen. Klicke auf den Bereich EÜR, trage anschließend dein gewünschtes Start- und Enddatum ein und wähle die Berechnungsart EÜR aus. Zusätzlich hast du auch die Möglichkeit die entsprechende Kostenstelle auszuwählen. Im nächsten Schritt kannst du dir deine EÜR einfach als PDF Datei herunterladen.

Das Einnahmen-Ausgaben Journal

Eine andere Variante zu der Einnahmenüberschuss Rechnung, ist das Einnahmen-Ausgaben Journal. Dies ist wie ein Verzeichnis angelegt, in dem alle baren und unbaren (zum Beispiel Überweisungen und Abbuchungen)Finanzbewegungen aufgelistet werden. Zudem kann es sinnvoll sein, Ausgaben ebenfalls in einen Spesenverteiler einzutragen und diesen in das Einnahmen-Ausgaben Journal zu integrieren.

Zudem müssen folgende Angaben nicht in einem Journal aufgeführt werden:

  • Privateinlagen und Entnahmen
  • Geldbewegungen zwischen Kassa und Banken
  • Auch Anschaffungskosten Gütern, die abgesetzt werden, müssen ebenfalls nicht aufgelistet werden.

Egal welche Variante der Aufzeichnung gewählt wird, die Darstellung kann in einzelnen Kategorien erfolgen.

Pflicht der Führung eines Wareneingangsbuches

Unternehmen die ihre Einnahmen und Ausgaben über die Einnahmen-Ausgaben Rechnung ermitteln, sind gesetzlich verpflichtet, ein Wareneingangsbuch zu führen. In dieses Buch müssen sämtliche Waren eingetragen werden, die das Unternehmen erwirbt. Dabei spielt es keine Rolle ob das Unternehmen die Waren lediglich weiter verkauft, oder diese zu einem Endprodukt weiterverarbeitet. Diese Aufzeichnungspflicht gilt auch für Waren, die das Unternehmen üblicherweise ausschließlich weiterverkauft, aber gelegentlich auch für private Zwecke erwirbt.

Die Eintragungen in dem Warenbuch sind in der richtigen, zeitlichen Reihenfolge vorzunehmen und die Beträge müssen sowohl monatlich, als auch jährlich zusammengerechnet werden. Wie bereits erwähnt, muss am Jahresende der aktuelle Warenbestand nicht erfasst werden, da Anwender der Einnahmen-Ausgaben Rechnung nicht zu dieser Inventur verpflichtet sind. Auch dann nicht, wenn diese ein Warenbuch führen.

Führen eines Anlageverzeichnis für Einnahmen-Ausgaben Rechner

Um einen Nachweis für die jährlichen Abschreibungen zu haben, müssen die Einnahmen-Ausgaben Rechner ebenfalls ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Wirtschaftsgüter der abnutzbaren Anlagevermögen führen. Dieses Verzeichnis betrifft vor allem Produktionsfirmen. In einem solchen Anlageverzeichnis müssen folgende Angaben aufgeführt werden:

  • Bezeichnung des einzelnen Anlagegutes
  • Name und Anschrift des Lieferanten
  • Datum der Anschaffung
  • Herstellungskosten
  • Betrag der jährlichen Absetzung im Bereich Abnutzung
  • Voraussichtliche Nutzungsdauer
  • Restbuchwert (beziehungsweise der noch absetzbare Betrag)

Wurde nunmehr das komplette Anlagegut abgeschrieben, wird aber weiterhin genutzt, muss ein Erinnerungswert im Anlageverzeichnis vermerkt werden. Dies kann zum Beispiel ein Cent sein.

Wer darf die Einnahmen-Ausgaben Rechnung machen

Die Einnahmen-Ausgaben Rechnung ist die einfache Form der Buchführung. Diese vereinfachte Buchhaltung darf von allen Unternehmen angewandt werden, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Zu den Selbstständigen die ihren Gewinn nach den Regeln der Einnahmen-Ausgaben Rechnung ermitteln dürfen, zählen in jedem Fall Freiberufliche und unter gewissen Voraussetzungen auch Einzelfirmen. Welche Voraussetzungen dies genau sind, welche Verfahren es gibt und was der Unterschied zwischen der Einnahmen-Ausgaben Rechnung und der Bilanz ist, wird im folgenden genauer erläutert.

Auch als Einzelkaufmann mit Eintragung im Handelsregister, dürfen nach den Regeln der Einnahmen-Ausgaben Rechnung den Gewinn ermitteln. Die Voraussetzung dafür ist, dass in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren der Umsatz höchstens 500.000 Euro und der Gewinn bei maximal 50.000 Euro liegt. Wird entweder die Gewinn- oder die Umsatzgrenze überschritten, entfällt die Einnahmen-Ausgaben Rechnung und es muss eine Bilanz erstellt werden. Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften sind immer im Handelsregister eingetragen und zudem zur Erstellung einer Bilanz verpflichtet. Unternehmen ohne Eintragung in das Handelsregister können unter den gleichen Voraussetzungen wie die Freiberufler ebenfalls eine Einnahmen-Ausgaben Rechnung machen.

Freiberufler haben es in dieser Hinsicht um einiges einfacher. Sie dürfen immer die Einnahmen-Ausgaben Rechnung machen. Dies ganz unabhängig vom Gewinn und Umsatz. Zu den freiberuflichen Unternehmern zählen alle die entweder in wissenschaftlichen, künstlerischen, unterrichtenden, schriftstellerischen, oder erziehenden Berufen tätig sind. Zu diesen Bereichen zählen beispielsweise Architekten, Ärzte, beratende Betriebswirte, Softwareentwickler, Fotografen und auch Künstler der gängigsten Sparten. Zudem kann bei Unklarheit ob es sich um einen anerkannten Freiberuf handelt, auch ein Blick in den § 18 des Einkommenssteuergesetzes Abhilfe schaffen. Ebenso kann man sich bei der zuständigen Kammer erkundigen ob die eigene Tätigkeit als Freiberuf zählt.

Einnahmen-Ausgaben Rechnung- die Vorteile im Vergleich zur Bilanz

Bei der Einnahmen-Ausgaben Rechnung, kurz EÜR, genügt lediglich eine einfache Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben des Betriebes. Bei dieser Variante verlangt das Finanzamt keine Übersicht der gesamten Schulden und des Vermögens. Hierbei muss lediglich eine Abschreibungsliste über das vorhandene Anlagevermögen geführt werden. Ein großer Vorteil der Einnahmen-Ausgaben Rechnung besteht darin, dass erst dann Steuern gezahlt werden müssen, wenn der erzielte Gewinn auch tatsächlich auf dem Firmenkonto verbucht wurde. Hierbei wird der Gewinn aus den tatsächlich geflossenen Einnahmen und Ausgaben berechnet. Dabei spielt es keine Rolle, in welches Geschäftsjahr diese gehören. Somit werden nur Steuern bezahlt, wenn die Gewinne wirklich geflossen sind. Dadurch wird eine höhere Liquidität geschaffen. Der Arbeitsaufwand ist bei der Einnahmen-Ausgaben Rechnung durch die Vereinfachung zudem um einiges geringer, als bei der Bilanz. Dies spart einiges an Zeit und Nerven. Vor allem sind dabei die Kosten für einen eventuell eingesetzten Steuerberater um ein vielfaches niedriger.

Die Vorteile der Bilanz im Vergleich zur Einnahmen-Ausgaben Rechnung

Bei einer Bilanz kommt ebenfalls die doppelte Buchführung zum Einsatz. Dies ist zwar um einiges aufwendiger als die Einnahmen-Ausgaben Rechnung, dafür ist sie um einiges aussagekräftiger und übersichtlicher. Der Grund dafür liegt auf der Hand. In der Bilanz wird nämlich das gesamte Betriebsvermögen des Unternehmens aufgeführt und dadurch wird zudem ersichtlich, ob das verfügbare Vermögen aus eigenen oder fremden Mitteln stammt. Ebenso gibt die Bilanz alle wichtigen Informationen. Nicht nur wenn man die Zahlen dem Finanzamt vorlegen möchte, sondern diese auch für andere Zwecke, wie beispielsweise Bankgespräche oder Investoren benötigt. Um Darlehen oder Fördermittel zu beantragen genügt es meist nicht, nur eine Einnahmen-Ausgaben Rechnung vorzulegen. Die aufgeführten Zahlen sind oft nicht aussagekräftig genug, um Betriebsfremden einen ausreichenden Einblick in die Finanzen des Unternehmens zu ermöglichen. Oft benötigt man, um finanzielle Mittel beantragen zu können, eine gesonderte Vermögensaufstellung. Ebenfalls ist eine separate Auflistung der Einnahmen und Ausgaben im gefragten Zeitraum von Vorteil. Je nachdem wie oft man als Kleinunternehmer die eben beschrieben Zahlen benötigt, kann es durchaus sinnvoll sein, auf die Bilanzierung zu wechseln, auch wenn dies nicht gesetzlich gefordert wird. Dies muss jedoch selbst entschieden werden. Denn einmal auf die Bilanzierung gewechselt, wird es schwer wieder auf die einfache Einnahmen-Ausgaben Rechnung zurückzukehren.

Steuerlast der beiden Varianten

Entgegen der langläufigen Meinung dass man als Unternehmer mit der Bilanz Variante mehr Steuern bezahlt als mit der Einnahmen-Ausgaben Rechnung, muss man die Zeiträume beachten. Bei Einnahmen-Ausgaben Rechnern werden Steuern erst bezahlt, wenn der Gewinn tatsächlich verbucht wurde. Bilanzierende Betriebe versteuern Umsätze bereits dann, wenn der Auftrag erteilt wurde. Über mehrere Jahre gesehen versteuern beide Varianten also gleich.

Einnahmen und Ausgaben im Blick behalten

Wer macht Einnahmen-Ausgaben Rechnung

Als Einnahmen-Ausgaben Rechnung bezeichnet man eine Form der Buchführung von Gewerbetreibenden, die am Ende eines Geschäftsjahres dem Finanzamt zur Feststellung der Steuer vorgelegt werden muss. Diese Methode ist eine gesetzlich vorgegebene Methode zur Gewinnermittlung. Angewandt wird diese Form der Buchführung nur von Unternehmen der Freien Berufe und Kleinunternehmern, deren Umsätze und Gewinne eine gesetzlich vorgegebene Grenze nicht überschreiten. Berechtigt zur Einnahmen-Ausgaben Rechnung sind laut § 4 Absatz 3 des Einkommenssteuergesetzes Steuerpflichtige Unternehmer, die ihren Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln können.

Zudem kann dies nur von Unternehmen angewandt werden, die von Gesetzeswegen her nicht zur doppelten Buchführung und Bilanz aufgrund hoher Umsätze und Gewinne verpflichtet sind. Von diesem Wahlrecht muss aber bei Gründung ausdrücklich Gebrauch gemacht werden. Dies bedeutet im Klartext, dass bei Anzeige einer Existenzgründung angegeben werden muss, welche Form der Buchführung man beansprucht. Wird die Einnahmen-Ausgaben Rechnung gewählt und übersteigen die Umsätze die gesetzlichen Grenzen, meldet sich das zuständige Finanzamt beim Unternehmer mit der Mitteilung, dass ab sofort die Bilanz, beziehungsweise doppelte Buchführung verwendet werden muss. Wer die Einnahmen-Ausgaben Rechnung anwenden darf, kann aber auch freiwillig die doppelte Buchführung wählen, da diese unter gewissen Umständen auch Vorteile bringen kann.

Aufzeichnungspflichten von Kleinunternehmern

Zwar müssen Kleinunternehmer und Freiberufler, die eine Einnahmen-Ausgaben Rechnung machen kein Kassenbuch führen, sind aber dazu verpflichtet Aufzeichnungen zu führen. Dies bedeutet das Unternehmer ihre Einnahmen und Ausgaben als Einzelaufzeichnungen geführt werden müssen. Eine reine Belegsammlung ohne chronologische Aufstellung reicht dabei jedoch nicht aus. Auch eine einfache Aufzeichnung einer Gesamtsumme in Form einer Tageslosung ist ebenso unzureichend. Denn mit einem Kassenbericht ist die Aufzeichnung der sogenannten Tageslosung als Gesamtsumme nicht ausreichend überprüfbar.

Gewinnermittlung in der Einnahmen-Ausgaben Rechnung

Die doppelte Buchführung wie auch die Einnahmen-Ausgaben Rechnung verfolgen im Grunde ein und dasselbe Ziel. Die Ermittlung der Gewinn- oder Verlusthöhe. Je nachdem wie das Geschäftsjahr eben ausgefallen ist. Den Unterschied machen dabei die Aufzeichnungen sowie die Technik. Während es bei der doppelten Buchhaltung Kontorahmen und Konten gibt, fällt dies bei der Einnahmen-Ausgaben Rechnung komplett weg. Als Grundlage zur Gewinnermittlung in der doppelten Buchhaltung dient das Sammeln der Belege sowie die Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben der Geschäftsvorfälle. Für die Ermittlung der monatlichen Umsatzsteuer, die abzuführen ist, werden die Belege als gelistete Aufzeichnung benötigt. Hierfür kann eine Tabellenkalkulation oder ein einfaches Buchhaltungsprogramm genutzt werden.

So wie nun die Umsatzsteuer bei der doppelten Buchhaltung anhand der Belege ermittelt wird, arbeitet man auch bei der Gewinnermittlung in der Einnahmen-Ausgaben Rechnung. Dazu wird die Summe der Betriebseinnahmen zusammengerechnet und von diesem Ergebnis wird die Summe der Betriebsausgaben abgezogen. Waren die Einnahmen höher als die Ausgaben, wurde also ein Gewinn erwirtschaftet. Anders herum spricht man dann von einem Verlust. Zudem wird von den meisten Selbstständigen die eine Einnahmen-Ausgaben Rechnung führen, als Basis für die Belege ein Kassenbuch geführt. Zudem sind die Bankbelege von Relevanz, aber auch die Aufstellung der jeweiligen Geschäftsfälle sind wichtig. Zudem unterscheidet sich die Einnahmen-Ausgaben Rechnung von der doppelten Buchführung darin, dass keine Konten verwendet werden und auch nicht im eigentlichen Sinne gebucht wird. Auch wird der Gewinn im Gegensatz zur doppelten Buchführung keinem Kapital zugerechnet und somit gibt es auch keinen Jahresübertrag.

Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer

Selbstständige die einen Nettoumsatz in einem Kalenderjahr von maximal 30.000 Euro erzielen, fallen automatisch in die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Dies hat sowohl steuerrechtliche Vorteile, aber auch Nachteile. Die Auswirkungen der Kleinunternehmerregelung sind:

  • Auf Rechnungen darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden
  • Keine Umsatzsteuerabfuhr an das zuständige Finanzamt
  • Auch die Umsatzsteuervoranmeldung entfällt
  • Mit dem Wachstumschancengesetz entfällt ab 2024 die Umsatzsteuerjahreserklärung bzw. Nullmeldung für Kleinunternehmer.

Um die Kleinunternehmergrenze zu berechnen, muss dazu die Umsatzsteuer herausgerechnet werden. Dies gilt auch dann, wenn der Kleinunternehmer eigentlich keine Umsatzsteuer abführen muss. Möchte der Kleinunternehmer jedoch den Vorsteuerabzug geltend machen, hat dieser die Möglichkeit eine schriftliche Erklärung an das zuständige Finanzamt zu schicken, in der darauf hingewiesen wird, dass auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet wird. Diese Erklärung zum Verzicht auf die Regelung empfiehlt sich aber nur dann, wenn die Vorsteuerbeträge höher als die Umsatzsteuer sind. Diese schriftliche Erklärung zum Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bindet aber den Unternehmer für ganze fünf Jahre. Während dieser Zeit ist der Unternehmer berechtigt zum Vorsteuerabzug, muss aber die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.

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