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Handelsbilanz

Handelsbilanz

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Unter einer Handelsbilanz wird im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung eine Gegenüberstellung aller Warenimporte und –Exporte einer Volkswirtschaft innerhalb eines bestimmten Zeitraums verstanden.

Das bedeutet, dass die Handelsbilanz sich auf den Außenhandel und damit auf den grenzüberschreitenden Warenverkehr eines Landes bezieht. Durch die Handelsbilanz wird sichtbar, ob ein Unternehmen eine Zahlungsforderung bzw. eine Zahlungsverpflichtung an das Ausland hat.

Die Handelsbilanz steht als Teil der Leistungsbilanz und somit auch als Teil der Zahlungsbilanz an oberster Stelle und ist die wichtigste Unterbilanz der Leistungsbilanz. Durch diesen Fakt ergeben sich wichtige Grundlagen für die wirtschaftlichen Entscheidungen und Maßnahmen in einem Unternehmen.

Handelsbilanz

Der Aufbau und die Formen der Handelsbilanz

Vorwiegend wird die Handelsbilanz in Staffelform dargestellt und ist dabei in Soll und Haben gegliedert. Die Warenexporte werden dabei auf der Sollseite und die Warenimporte auf der Habenseite wertmäßig erfasst. Die Veröffentlichung der Handelsbilanz erfolgt nach dem General-/Spezialhandel, die Gliederung primär nach Warengruppen (z. B. Fertigwaren, Rohstoffe, Nahrungsmittel) oder auch Ländern bzw. Regionen und ist als Monats- oder Jahresnachweis verfügbar. Grundsätzlich kann die Handelsbilanz drei Formen aufweisen:

Die ausgeglichene Handelsbilanz

Wird von einer ausgeglichenen Handelsbilanz gesprochen, dann bedeutet das, dass die Importe und Exporte bei einer Gegenüberstellung den gleichen Wert aufweisen. Doch in der Realität kommt das kaum vor, denn eine solche Gleichheit der Werte ist extrem unwahrscheinlich angesichts des umfangreichen und komplexen Handels und Warenverkehrs. Somit ist eine Handelsbilanz folglich immer unausgeglichen.

Die Positive Handelsbilanz

Die positive (aktive) Handelsbilanz kommt zustande, wenn der Wert der Exporte den Wert der Importe überschreitet. Hier wird dann auch von einem Handelsbilanzüberschuss gesprochen. Ein anhaltender Handelsbilanzüberschuss kann sich volkswirtschaftlich positiv, aber auch negativ auswirken.
Durch einen Handelsbilanzüberschuss wird es den exportierenden Industrien ermöglicht, zu investieren und so ihre Technik und die Produkte zu verbessern. Durch die hohe Warenausfuhr steigt die inländische Produktion und die Beschäftigungsrate steigt damit ebenfalls. Aber das gilt nur dann, wenn der Exportüberschuss nicht lediglich an einer Schwäche des Binnenmarktes liegt. Aber gleichzeitig wird ein Land, dass einen Handelsbilanzüberschuss verzeichnet auch stärker abhängig von seinen Handelspartnern. Die negative Handelsbilanz
Dieser Handelsbilanz ist der umgekehrte Fall der positiven Handelsbilanz. Das heißt, hier sind die Exporte kleiner als die Importe und es bildet sich in dem Fall eine passive bzw. negative Handelsbilanz. Dieser Fakt wird auch als Handelsbilanzdefizit bezeichnet.

Die Geschichte der Handelsbilanz

Der Begriff Handelsbilanz findet erste wissenschaftliche Ansätze bereits im 17. Jahrhundert unter der Lehre des Merkantilismus. In dieser Zeit wurde ein besonderes Augenmerk auf die Ansammlung von Edelmetallen und Geld gelegt. Dabei ging es weniger um das Volumen dieser Zahlungsmittel, sondern vielmehr um den aktiven Umgang mit und deren Einsatz im Außenhandel, was studiert und diskutiert wurde. Der Handel wurde als Ursprung des Volkswohlstandes verstanden, womit der Handelsbilanz im Laufe der Zeit eine immer größere Aufmerksamkeit zu Teil wurde. Ganz besonders die Schriftstücke des englischen Kaufmanns Thomas Mun werden gern in diesem Zusammenhang zitiert.

Die Erstellung der Handelsbilanz

In Deutschland wird die Handelsbilanz von dem Statistischen Bundesamt erstellt und dann von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht. Doch bevor der Warenverkehr in der Handelsbilanz verbucht und diese veröffentlicht wird, müssen die Rohdaten, die von dem Statistischen Bundesamt über die Intra- und Extrahandelsstastik, ermittelt wurden, einer Korrektur unterzogen werden. Diese Korrektur bezieht sich ganz besonders in Bezug auf die Darstellung nach General- und Spezialhandel auf die Veredelungs- und reinen Lagergeschäfte sowie auf die Transportleistungen.
Von dem Generalhandel wird der gesamte Warenverkehr, inklusive Lagergeschäfte, jedoch ohne Durchfuhr/Transitverkehr erfasst. Vom Spezialhandel werden hingegen alle Güter erfasst, die zur Verwendung, Be- und Verarbeitung in Deutschland bestimmt sind und in Deutschland hergestellt bzw. be- oder verarbeitet wurden. Der Spezialhandel beinhaltet also solche Güter, die aus Drittländern eingeführt werden und danach in der EU verbleiben. Der Unterschied zum Generalhandel ist, dass der Spezialhandel keine Lagergeschäfte beinhaltet.
Die Korrektur für die Lagergeschäfte, die Durchfuhr, Reparaturen und Rückwaren erfolgt in dem Posten „Ergänzungen zum Warenverkehr/Transithandel“, in der Dienstleistungsbilanz die der Transport- und Versicherungskosten.

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