E-Rechnung Software
Die Alternative zur Papierrechnung!
- Rechtssicher
- Kostensparend
- In wenigen Klicks erstellt
Neues Gesetz für E-Rechnungen
verpflichtend ab dem 27.11.2020

E-Rechnungen erstellen
Nicht viel anders als die übliche Rechnung - die elektronische Rechnung erstellst du nur in einem anderen Format.

Rechnungen für öffentliche Aufträge
Die Pflicht betrifft alle Rechnungen für öffentliche Aufträge, die nun elektronisch ausgestellt & übermittelt werden müssen.

Automatische Übermittlung
Dank der elektronischen Form werden Rechnungen schneller verarbeitet, versendet, weitergeleitet und archiviert.
Das sogenannte E-Rechnungs-Gesetz gibt es schon länger. Doch ab November 2020 gilt es nun vollumfänglich für öffentliche Institutionen in Deutschland. Das betrifft jedoch auch dich, wenn du mit öffentlichen Behörden zu tun hast – seien es Dienstleistungen oder andere Verträge.
Das bedeutet E-Rechnungen müssen im elektronischen Format, wie der XRechnung,
- ausgestellt
- übermittelt
- und empfangen werden

E-Rechnungen erstellen mit sevDesk
GoBD-konforme Verarbeitung und Archivierung
So geht deine Rechnungserstellung in der E-Rechnungs-Software:
- Rufe Einstellungen auf
- Wähle System aus
- Wähle Aufträge und Rechnungen aus
- Wähle ZUGFeRD 2 Standard für Rechnungen aus und fertig!
Bei jeder Rechnung optional einstellbar!

Wie funktioniert eine E-Rechnung?
Die elektronische Rechnung wird im ZUGFeRD-Format erstellt und übermittelt. Diese Rechnungen mit strukturierten Daten können somit problemlos verarbeitet werden und reduzieren den Arbeitsaufwand auf Seiten des Rechnungsstellers sowie dem Empfänger.
Mehr zur elektronischen Rechnung
Vorteile von E-Rechnungen
Elektronisch & rechtssicher
Nicht nur die Behörden profitieren von dieser gesetzlichen Regelung. Die E-Rechnung bringt natürlich auch einige Vorteile für dich!
Deine Vorteile:
- Spare Zeit
- Spare Kosten
- Eine rechtssichere Erstellung wird gewährleistet
- Sowie ein schnellerer Zahlungseingang
Wichtige Infos zur E-Rechnungspflicht
Was ist eine XRechnung?
XRechnung ist der neue Standard für elektronische Rechnungen. Für den Zahlungsverkehr mit Behörden dürfen also ab November 2020 keine Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen verwendet werden.
Außerdem gilt eine Begrenzung bis 1.000 €. Das heißt, liegt der Wert drüber, muss eine Rechnung verpflichtend im XRechnung-Format ausgestellt werden.