Was genau sind E-Rechnungen eigentlich?
Bisher waren elektronische Rechnungen jene Rechnungen, die elektronisch erstellt und versendet wurden. Also die klassische PDF-Rechnung, die per Mail verschickt wird.
Mit dem Wachstumschancengesetz ändert sich die Definition von E-Rechnungen. Ab dem 1.1.2025 gelten nur noch die Rechnungen als elektronisch, die strukturierten in einem elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden. Sie müssen dabei der EU-Norm EN 16931 entsprechen und maschinell lesbar sein. Eine einfache PDF-Datei reicht dafür in der Regel nicht mehr. Der Rechnungsversand wird so deutlich einfacher und die Rechnungsdaten können ohne Medienbruch digital verarbeitet werden.
Unternehmer, die Rechnungen an Behörden ausstellen, kennen E-Rechnungen bereits seit 2020 in Form der XRechnung oder des ZUGFeRD-Formats.