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Umsatzerlöse

Umsatzerlöse

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Umsatzerlöse (englisch „revenues sales“) oder schlicht Umsatz bezeichnet man alle Verkaufserlöse, die deine Produkte oder Dienstleistungen einbringen. Zur Berechnung multiplizierst du die Menge deiner Produkte oder Dienstleistungen mit dem jeweiligen Verkaufspreis. Davon abzuziehen sind dann Erlösschmälerungen wie Rabatte, Boni oder Skonti. Die Umsatzsteuer wird dabei aber nicht berücksichtigt, es geht allein um den Nettoumsatz deines Unternehmens.

Ist Umsatz gleich Umsatzerlöse?

Die Begriffe Umsatz und Umsatzerlöse sind austauschbar, sie bedeuten beide dasselbe und werden daher synonym verwendet. Dazu gehören nicht nur die Verkaufserlöse deiner Waren oder Dienstleistungen, sondern auch die Erlöse aus Vermietung und Verpachtung.

Unterscheiden musst du nur den wertmäßigen und den mengenmäßigen Umsatz. Denn der mengenmäßige Umsatz bezieht sich auf deine Absatzmenge, also wie viele Produkte oder Dienstleistungen du verkauft hast. Der wertmäßige Umsatz bezieht sich auf die Absatzmenge multipliziert mit dem Verkaufspreis (= Erlös).

Was ist der Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn?

Der Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn ist einfach zu erklären. Denn in jedem Betrieb entstehen zunächst Kosten, um die Produkte herzustellen. Wenn diese am Ende verkauft werden, ist der Erlös nicht gleichzeitig der Gewinn.

Von den Einnahmen musst du zuerst noch deine Aufwendungen und Kosten abziehen, um den Gewinn zu berechnen. Der Gewinn ergibt sich also aus den Umsatzerlösen minus Aufwendungen und Kosten. Dazu kommen noch andere Erträge, die ebenfalls eine Rolle für den Unternehmensgewinn spielen. Denn auch deine Zinserträge oder andere Erträge stellen einen Gewinn dar.

Controlling zu Umsatz, Gewinn und Kosten

Das Auswerten all deiner Unternehmenszahlen wird auch Controlling genannt. Dieses Controlling kannst du mithilfe einiger sogenannter Standardinstrumente durchführen. Ein bekanntes Beispiel dafür ist die Bilanz. Daran erkennst du, dass verschiedene dieser Controlling Instrumente sogar in einigen Unternehmen Pflicht sind. Wieder andere sind extrem hilfreich und sollten in jedem Betrieb eingesetzt werden. Manche sind nur bei Bedarf empfehlenswert.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat eine entsprechende Liste der Controlling Instrumente detailliert beschrieben. Dabei gibt es noch weit mehr Instrumente, die dir beim Controlling der Kunden, Wettbewerber und der Liquidität helfen können.

Pflichtinstrumente können demnach sein:

Empfehlenswerte Instrumente können sein:

  • Ein Soll-Ist-Vergleich
  • Eine Deckungsbeitragsrechnung sowie eine Break-Even-Analyse
  • Eine Kostenartenrechnung, allerdings für kleine Unternehmen
  • Eine Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung
  • Eine BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung), die zur Ermittlung der aktuellen Ertragslage mittlerer und größerer Unternehmen dient.

Bei Bedarf einsatzbar sind:

  • Zeitreihen
  • Betriebsvergleiche

Umsatzkostenverfahren

Für die Erfolgsberechnung in deinem Unternehmen kannst du das Gesamtkostenverfahren heranziehen. Dabei handelt es sich um eine Produktionserfolgsrechnung in Bezug auf deine produzierten Mengeneinheiten. Diese muss nach § 275 (2) HGB bestimmte Positionen enthalten.

Daneben gibt es das Umsatzkostenverfahren, welches eine Umsatzerfolgsrechnung darstellt. Sie bezieht sich dabei nicht auf deine produzierten Mengen, sondern auf die verkauften Mengeneinheiten. Auch hier schreibt § 275 (3) HGB vor, welche Positionen du in die Berechnung aufnehmen musst.

Folgende Positionen musst du ausweisen:

Umsatzerlöse

– Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen

= Bruttoergebnis vom Umsatz

– Vertriebskosten

– allgemeine Verwaltungskosten

+ sonstige betriebliche Erträge

– sonstige betriebliche Aufwendungen

= Betriebsergebnis

+ Erträge aus Beteiligungen

+ Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

+ sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

– Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

– Zinsen und ähnliche Aufwendungen

+/- Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

=Ergebnis nach Steuern

+/-sonstige Steuern

=Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Umsatz in Unternehmenskennzahlen

Um festzustellen, wie gut dein Betrieb nach betriebswirtschaftlichen Maßstäben dasteht, kannst du gewöhnlich verschiedene sogenannte betriebliche Kennzahlen verwenden. Beispielsweise die Gesamtkapitalrendite oder deine Umsatzrendite. Die Umsatzrendite oder Umsatzrentabilität („Return on Sales“ = ROS) lässt sich dadurch berechnen, dass du deinen Gewinn (also den Jahresumsatz nach Steuern) durch den Umsatz dividierst. Dadurch erhältst du eine prozentuale Rentabilität deines Unternehmens. Idealerweise liegt die Rentabilität über 5%, ist aber von der jeweiligen Branche abhängig.

Umsatzerlöse in der GuV

Deine Umsatzerlöse stehen in der GUV (Gewinn- und Verlustrechnung) an oberster Stelle. Dabei handelt es sich um all deine Unternehmenserlöse, die du im betreffenden Wirtschaftsjahr durch deine reguläre operative Geschäftstätigkeit erwirtschaftet hast. Diese Erlöse werden lediglich durch die ebenfalls ausgewiesenen Schmälerungen wie Rabatte, Boni oder Skonti verringert. Außerdem darfst du die Umsatzsteuer nicht als Erlös berücksichtigen, denn diese Steuer leitest du ans Finanzamt weiter.

Was sind Umsatzerlöse nach HGB?

Im Handelsgesetzbuch findest du eine genaue Definition der Umsatzerlöse in § 277 (1):

„Als Umsatzerlöse sind die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen.“

Neudefinition: Umsatzerlöse nach BilRUG

Seit dem 01.01.2016 ist das Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetz (BilRUG) in Kraft und ist für alle Unternehmen verpflichtend anzuwenden. Von den verschiedenen Änderungen ist auch die GUV betroffen und darin werden unter anderem auch die Umsatzerlöse neu definiert. Wo sich bisher die Umsatzerlöse direkt aus dem gewöhnlichen operativen Geschäft, also dem Verkauf der Erzeugnisse ergeben haben, ist der Begriff jetzt weiter gefasst. Denn das BilRUG erlaubt auch die Einbeziehung von Waren, Produkten und Dienstleistungen, die für das gewöhnliche operative Geschäft untypisch sind.

Entstehung und Zusammensetzung von Umsatzerlösen?

Wie entstehen Umsatzerlöse?

Umsatz kannst du nur durch den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen oder durch die Verpachtung oder Vermietung generieren. Die Berechnung erfolgt dabei durch die Multiplikation der verkauften Menge und dem Verkaufspreis.

Aus was bestehen Umsatzerlöse?

Die Umsatzerlöse ergeben sich aus deiner GUV-Rechnung. Dazu gehören die Erlöse für den Verkauf deiner Erzeugnisse, Produkte, Handelswaren, Dienstleistungen oder auch für Vermietungen und Verpachtungen.

Dazu kommen nach der neuen Definition des BilRUG auch sonstige betriebliche Erträge, die mit der normalen Geschäftstätigkeit nichts zu tun haben. Beispielsweise Erlöse, die in der betriebseigenen Kantine erwirtschaftet werden oder auch Erlöse aus Schrottverkäufen von Altmetall oder dem Verleih von Arbeitskräften.

Aufgrund der Neudefinition der Umsatzerlöse durch das BilRUG müssen die mit dem Umsatz verbundenen Steuern von den Erlösen abgezogen werden. Also beispielsweise die Umsatzsteuer, bei Immobilien auch Energie- und Stromsteuer. Wichtig ist der unmittelbare Zusammenhang.

Negative Umsatzerlöse?

Da du für den Verkauf deiner Produkte Geld einnimmst, kann dieser Erlös nicht negativ ausfallen. Du müsstest dazu das Produkt abgeben und dem Kunden noch etwas dazu bezahlen. Es kann am Ende höchstens bei der Berechnung des Gewinns zu einem negativen Ergebnis, also einem Verlust kommen, wenn deine Erlöse deine Ausgaben nicht decken.

Abgrenzung von Umsatzerlösen in Brutto und Netto

Du kannst im Endeffekt zwei Arten von Umsatzerlösen unterscheiden: den Nettoerlös und den Bruttoerlös. Dabei stellt der Bruttoerlös die Summe dar, die du für den Verkauf einer bestimmten Warenmenge multipliziert mit dem Verkaufspreis erhältst. Für die Ermittlung des Nettoerlöses musst du von dem errechneten Bruttoerlös alle Skonti, Rabatten und Gutschriften abziehen. Diese Umsatzerlöse spielen in der Bilanz eine besonders wichtige Rolle, weil sie ein Produktivitätskennzeichen deines Betriebes sind. Schauen wir uns diese beiden einmal näher an.

Nettoerlös/Nettoumsatz

Von den eingenommenen Umsätzen sind noch zwei Positionen abzuziehen, um den Nettoerlös zu ermitteln.

Umsatzsteuer

Bei den verkauften Produkten hast du für die Umsatzsteuer noch 19% (respektive 7%) eingenommen, die du später mit dem Finanzamt verrechnen kannst. Diese Steuer gehört aber nicht zu den Erlösen deines Betriebes. Daher musst du diese zum Abzug bringen, um den Nettoumsatz zu ermitteln.

Erlösschmälerungen

Hinzu kommen noch eventuelle Erlösschmälerungen, die im Gegensatz zu anderen Erlösminderungen sofort vom Nettowert abgezogen werden. Beispielsweise Sofortrabatte, die später nicht auf den Buchungskonten erscheinen.

Bruttoerlös/Bruttoumsatz

Vom Gesamtpreis sind bereits erste Erlösminderungen abzuziehen, die auch deine Umsatzsteuer betreffen.

Erlösminderungen

Branchenabhängig gibt es verschiedene Erlösminderungen. Die bekanntesten sind:

  • Boni

Ein Bonus ist ein auf den Umsatz bezogener, nachträglicher Preisnachlass.

  • Kundenskonti

Ein Kunde kann Skonto erhalten, wenn er die Rechnung bar bezahlt oder ihm in der Rechnung für eine Überweisung innerhalb eines bestimmtes Zeitraums ein Preisabzug gewährt wird.

  • Rabatte

Es gibt verschiedene Arten von Rabatten. Typisch sind Mengenrabatte beim Kauf großer Mengen oder Staffelmengen. Daneben gibt es aber auch Funktionsoder Naturalrabatte.

  • Gutschriften

Gutschriften kommen häufig aufgrund von Rücksendungen vor.

  • Gutscheine

Auch Gutscheine wie Wert-, Waren-, Sach-, Rabattgutscheine können den Umsatzerlös mindern.

  • Preisnachlässe

Diese werden für mangelhafte Waren oder beispielsweise bei zu später Lieferung gewährt.

Wie werden Umsatzerlöse berechnet?

Die Berechnung haben wir im Artikel schon verschiedentlich angesprochen. Die grundsätzliche Formel dafür lautet:

Umsatzerlöse = Absatzmenge x Preis

Der dadurch ermittelte Wert gehört in deine GUV als erster Posten eingetragen.

Beispiele zum Berechnen der Umsatzerlöse

Du bietest in deiner Firma moderne E-Bikes zu einem Verkaufspreis von 1.000 Euro an. Im Wirtschaftsjahr 2018 hast du davon 700 Exemplare verkauft.

Deine Berechnung muss also lauten:

700 (E-Bikes) x 1.000 Euro (VK) = 700.000 Euro (Umsatz)

Konto: Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse

Für die Buchung deiner Erlöse musst du das Konto „Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse“ verwenden. Hier werden nämlich alle Verkäufe deiner Produkte erfasst, die du in deinem Unternehmen hergestellt hast. Bei diesem Konto handelt es sich um ein Ertragskonto, welches über die GUV abgeschlossen wird.

Alles rund um die Buchung der Umsatzerlöse

Wie werden Umsatzerlöse gebucht?

Die Buchung lässt sich am besten anhand eines Beispiels erklären. Wie gewohnt stellst du in deiner Ausgangsrechnung den Warenwert und den Umsatzsteuerbetrag getrennt aus. Möglicherweise kommen Frachtkosten hinzu, die du dem Kunden vereinbarungsgemäß in Rechnung stellen kannst.

Du kannst deinen Rechnungsbetrag („Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“) auf den Konten „Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse“ (Ware + Fracht) sowie „Umsatzsteuer“ (19% Umsatzsteuer) gegenbuchen.

Buchungssatz

In dem Moment, in dem du eine Ausgangsrechnung erstellst, entsteht folgender grundsätzliche Buchungssatz:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

an Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse

an Umsatzsteuer

Anstatt „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ kann auch auf das Personenkonto (Debitoren- oder Kundenkonto) werden.

Buchungssatz bei Gutschriften

Falls der Kunde die Ware oder einen Teil davon zurückschickt, musst du auch diesen Geschäftsvorfall über das Konto Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse buchen.

Für die Gutschrift lautet dein Buchungssatz in dem Fall:

Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse

Umsatzsteuer

an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Tipp:

Wir wissen, dass Buchungssätze teilweise sehr verwirrend sein können, jedoch sind sie unverlässlich für deine Buchhaltung. Wenn du keine Lust hast, dich mit Buchungssätzen auseinander zusetzen, empfehlen wir die Verwendung einer Buchhaltungssoftware, wie zum Beispiel die von sevdesk.

Wo werden Umsatzerlöse gebucht?

Abgesehen davon, dass die Erlöse zunächst im Konto „Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse“ landen, musst du dieses Ertragskonto beim Abschluss in die GuV einbuchen.

Achtung: Fremde Waren, also zugekaufte Produkte, die dein Sortiment ergänzen, musst du auf das Konto „Umsatzerlös für Waren“ buchen. Dort stellen sie einen Ertrag dar.

Buchung im GUV-Konto

Deine Erlöse können nicht negativ ausfallen. Sie werden vom Konto Umsatzerlöse in das GUV-Konto als Ertrag einbucht. Im GUV-Konto stehen Aufwendungen wie Wareneinsatz, Steuern oder Betriebskosten auf der linken Seite im SOLL. Die Umsatzerlöse, außerordentlichen Erträge oder auch Zinserträge dagegen im HABEN.

Umsatzerlöse in der Bilanz?

Für die Jahresbilanz musst du die Umsatzerlöse auf ein Aktiv- oder Passivkonto buchen. Dazu musst du zunächst das GUV-Konto abschließen.

Das geschieht am Ende des Geschäftsjahres, indem du den Gewinn (Saldo im Soll des GUV-Kontos) oder Verlust (Saldo im Haben des GUV-Kontos) ins Passivkonto „Eigenkapital überträgst. Im Fall eines Gewinnes buchst du den Zugang dort im Haben und bei einem Verlust im Soll.

Wann werden Umsatzerlöse gebucht?

Die Erlöse werden sofort durch die Ausstellung der Ausgangsrechnung verbucht. Sie stehen direkt im Haben, wie bei einem Barverkauf auch. Nur die Forderungen an deinen Kunden erhöhen sich, sie stehen im Soll. Durch eine Zahlung (Bar oder per Überweisung) nimmt deine Kasse oder dein Bankkonto zu und die Schulden des Kunden ab. Die Erlöse sind von der Bezahlung und ihrer Buchung daher nicht mehr betroffen.

Fazit

Umsatzerlöse spielen für dich und dein Unternehmen eine sehr wichtige Rolle. Sie sind sogar unterm Strich aussagekräftiger als der Unternehmensgewinn. Denn der Umsatz beeinflusst auch deinen Cash-Flow, der wiederum für deine Kapitalflussrechnung wichtig ist.

Deine Erlöse können außerdem in neue Maschinen oder andere Anschaffungen investiert werden. Durch die geschickte Investition deiner Umsatzerlöse kannst du dein Unternehmen aufwerten oder expandieren. Die reine Feststellung eines Gewinnes oder Verlustes hat insofern keine Aussagekraft was den Unternehmenswert angeht. Daher solltest du neben dem Gewinn auch immer deine Kosten und den Umsatz im Auge behalten.

Dazu kommt, dass der Umsatz als Bewertungskriterium stärker wiegt als der Gewinn, da er die stabilere Größe darstellt. Denn ein Gewinn kann beispielsweise durch einen außerplanmäßigen Verkauf einer Anlage in einem Jahr deutlich vom üblichen Gewinn abweichen. Dein Umsatz definiert sich jedoch über den Preis und regelmäßigen Einkauf durch deine Stammkunden. Daher zeigt sich an den Umsatzerlösen dein Erfolg viel besser.

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