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Aktivierungspflicht

Aktivierungspflicht

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Vermögensgegenstände sind nicht nur für dich als Unternehmer wichtig. Auch in deiner Bilanz spielt das Vermögen eine wichtige Rolle und du unterscheidest hier zwischen dem Anlage- und Umlaufvermögen. Für bestimmte Vermögenswerte gibt es für dich als Unternehmer aber auch die sogenannte Aktivierungspflicht. Was sich dahinter verbirgt, erfährst du im folgenden Artikel.

Was bedeutet Aktivierungspflicht?

Unter Aktivierungspflicht wird in der Bilanzbuchhaltung ein Gebot verstanden. Dieses Gebot nach § 246 HGB schreibt vor, dass du bis zum Bilanzstichtag auf der Aktivseite deiner Bilanz alle Vermögensgegenstände deines Unternehmens und auch die Rechnungsabgrenzungsposten ausweisen musst. Die Aktivierungspflicht besteht für alle Vermögensgegenstände, für die auch über die Abrechnungsperiode hinaus noch einen Wert für dein Unternehmen darstellen. Mit dieser Aktivierungspflicht will der Gesetzgeber verhindern, dass du innerhalb von einem Geschäftsjahr alle Vermögenswerte vollständig abschreiben kannst.

Welche gesetzlichen Grundlagen musst du bei der Aktivierungspflicht beachten?

Bei der Aktivierungspflicht musst du bestimmte gesetzliche Grundlagen beachten. All diese Grundlagen werden vom Gesetzgeber in § 246 Abs. 1 HGB genau beschrieben. Dort ist auch aufgeführt, was alles unter diese Aktivierungspflicht fällt. Die Pflicht der Aktivierung betrifft folgende Posten.

  • Sämtliche Vermögensgegenstände deines Unternehmens
  • alle Schulden, die dein Unternehmen hat
  • zur Aktivierungspflicht gehört der derivative Wert der Firma
  • zu aktivieren sind alle aktiven Rechnungsabgrenzungsposten

Gibt es keine gesetzlichen Regelungen die anders lauten, so musst du diese Posten immer in der Bilanz ausweisen. Anders lautende Regelungen durch den Gesetzgeber werden in diesem Zusammenhang als Aktivierungsverbote bezeichnet.

Tipp!

Die Aktivierungspflicht ist nicht das einzige Gebot, welches du bei deiner Bilanzbuchhaltung beachten musst. Damit du nicht den Überblick über deine Buchführung verlierst und sie korrekt handhabst, ist eine GoBD-konforme Buchführungssoftware die ideale Lösung!

Was ist die grundsätzliche Aktivierungsfähigkeit?

Die Aktivierungspflicht im Rahmen der Bilanz stellt ein recht komplexes Konstrukt dar. Deshalb musst du zunächst verstehen, was eine grundsätzliche Aktivierungsfähigkeit ist. Das bedeutet, dass zu prüfen ist, ob du bestimmte Vermögensgegenstände oder auch Schulden überhaupt bilanzierungsfähig sind. Bei der grundsätzlichen Aktivierungsfähigkeit wird zwischen der abstrakten und der konkreten Bilanzierungsfähigkeit unterschieden.

Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit Konkrete Bilanzierungsfähigkeit
In der abstrakten Bilanzierungsfähigkeit wird beschrieben, dass es zu prüfen gilt, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, um festzustellen, ob eine Schuld oder ein Vermögensgegenstand vorliegt. In der konkreten Bilanzierungsfähigkeit hingegen wird durch das HGB genau definiert, welche Normen oder Sachverhalte es gibt, die eine Abweichung von der abstrakten Bilanzierungsfähigkeit möglich machen. Um es einfach zu erklären, hast du hier ein sogenanntes Wahlrecht. Diese Wahlrechte werden dir als Unternehmer eingeräumt und bieten dir die Option, nach deinen individuellen Vorstellungen   bestimmte Spielräume in der Bilanzpolitik zu nutzen.

Welche Dinge von dir sind von der Aktivierungspflicht betroffen?

Aktivierungspflicht Regelung
Für alle Vermögensgegenstände gilt für dich die Aktivierungspflicht. In § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB ist beschrieben, dass jeder Vermögensgegenstand grundsätzlich auszuweisen und zu bilanzieren ist.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Die Aktivierungspflicht für RAP wird in § 250 Abs. 1 Satz 1 HGB beschrieben.
Beim derivativen Firmenwert wird zwischen dem eigenständig erzeugtem Firmenwert, dem originären Firmenwert und dem derivativen Firmenwert unterschieden. Für dich und die Bilanz hat allein der derivative Firmenwert Bedeutung. Für den derivativen Firmenwert ist die Aktivierungspflicht in § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB beschrieben.

Was bedeuten für dich Aktivierungswahlrechte?

Für verschiedene unterschiedliche Sachverhalte räumt dir der Gesetzgeber ein sogenanntes Aktivierungswahlrecht ein. Das bedeutet, dass du als Unternehmer einen Spielraum hast. Durch diesen Spielraum kannst du selbst entscheiden, ob du einen bestimmten Vermögenswert in deiner Bilanz ausweisen willst oder nicht. Dies gilt aber nur für folgende Vermögenswerte.

Aktivierungswahlrecht Regelung
Aktiv latente Steuern: Diese Steuern entstehen immer dann, wenn ein Vermögensgegenstand unterschiedlich vom Wert angesetzt werden muss, weil zwischen Handelsrecht und Steuerrecht vorgegangen wird. Das Aktivierungswahlrecht für aktiv latente Steuern ist in § 274 Abs.1 Satz 2 HGB geregelt.
Disagios: Ein Disagio betrifft immer aus der Differenz von einem Ausgabebetrag und einem Rückgabebetrag. Dies kann beispielsweise bei einer Anleihe der Fall sein. Das Aktivierungswahlrecht für Disagios, beispielsweise in Verbindung mit einem Finanzgeschäft, ist ebenfalls in § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB geregelt.

Was musst du über Aktivierungsverbote wissen?

Vom Gesetzgeber wurde nicht nur die Aktivierungspflicht vorgeschrieben. Es gibt auch das Gegenstück dazu und dies wird Aktivierungsverbot genannt. Für dich bedeutet dies, dass es bestimmte Vermögensgegenstände gibt, welche du nicht in der Bilanz ausweisen darfst. Vom Aktivierungsverbot betroffen sind folgende Gegenstände.

Aktivierungsverbot Regelung
Selbst geschaffene Marken, Logos, Datenbänke etc. Das Aktivierungsverbot für diese Gegenstände ist in § 248 Abs. 2 HGB beschrieben. Grund für dieses Aktivierungsverbot ist in erster Linie intransparente Grundlage für die Bewertung.
Immaterielle Vermögensgegenstände Dieses Aktivierungsverbot ist in § 255 Abs. 2a Satz 4 HGB beschrieben. Allerdings musst du dabei beachten, dass dieses Verbot nur dann gültig ist, wenn im Vorfeld die Kosten für Entwicklung und Forschung nicht genau getrennt erfasst wurden.
Forschungskosten Vom Aktivierungsverbot sind grundsätzlich alle anfallenden Kosten für Forschung betroffen. Geregelt wird dies in § 255 Abs. 2 Satz 4 HGB

Kurz zusammengefasst: häufig gestellte Fragen zum Thema Aktivierungspflicht

Was bedeutet etwas aktivieren?

Unter etwas aktivieren versteht man die Aufnahme von einem Vermögensgegenstand auf der Aktivseite der Bilanz. Für gewisse Vermögensgegenstände gibt es eine Aktivierungspflicht.

Was sind Anschaffungsnebenkosten?

Als Anschaffungsnebenkosten werden Kosten oder Aufwendungen bezeichnet, die zusätzlich zum Anschaffungspreis bei der Anschaffung von einem Wirtschaftsgut anfallen. Anschaffungsnebenkosten können vor, nach oder während eines Erwerbs anfallen und müssen mit dem Wirtschaftsgut aktiviert werden.

Was versteht man unter Anlagevermögen?

Das Anlagevermögen ist ein Teil der Bilanz. Zum Anlagevermögen gehören immaterielle Vermögensgegenstände wie beispielsweise Lizenzen, Patente etc. Auch Sachanlagen wie Grundstücke, Geschäftsausstattung, Fahrzeuge etc. werden dem Anlagevermögen zugeordnet.

Fazit

Zum Ende des Jahres müssen einige Unternehmen, abhängig von ihrer Rechtsform, eine Bilanz erstellen. Bevor einzelne Bilanzposten bewertet werden, musst du dir die Frage nach der Bilanzierungsfähigkeit stellen. Für gewisse Vermögensgegenstände besteht für dich eine Aktivierungspflicht.

Neben der Aktivierungspflicht musst du auch noch zwischen Aktivierungsrecht und Aktivierungsverbot unterscheiden. Die Aktivierungspflicht besagt, dass alle Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten zum Bilanzstichtag auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen sind. Geregelt ist dies in § 246 HGB. In der Handels- und Steuerbilanz hat die Aktivierungspflicht zur Folge, dass sich das Ergebnis erhöht. Dies entsteht durch die Tatsache, dass du keine Ausgaben eines Geschäftsjahres komplett abschreiben kannst.

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