Definition und Funktion von Umlaufvermögen
Die Definition des Umlaufvermögens findest du indirekt in § 247 Abs. 2 HGB: „Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.“ Im Umkehrschluss gehören zum Umlaufvermögen all jene Vermögensgegenstände, die dem Unternehmen nicht dauernd dienen.
Sie bleiben nur kurzfristig im Betrieb und werden
- verbraucht (z. B. Hilfsstoffe),
- verarbeitet (z. B. Rohstoffe)
- oder verkauft (z. B. fertige Erzeugnisse).
Im Gegensatz zum Anlagevermögen ist das Umlaufvermögen starken Schwankungen unterworfen. Es bleibt ständig in Bewegung, weil diese Vermögensteile unmittelbar der Herstellung von Produkten oder Erbringung von Dienstleistungen dienen.
Das Umlaufvermögen spiegelt deine betriebliche Wertschöpfungskette wider:
- Schritt 1: Du kaufst Rohstoffe oder halbfertige Erzeugnisse ein.
- Schritt 2: Du produzierst daraus Waren (unter Zuhilfenahme von Betriebsstoffen und Hilfsstoffen).
- Schritt 3: Du verkaufst deine Erzeugnisse, woraus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entstehen.
- Schritt 4: Nach Bezahlung erhöhen sich deine Bank- oder Kassenbestände.