
Zu jeder Zahlung ein Beleg. Damit ist deine Buchhaltung perfekt vorbereitet für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder die UStVA. Verbinde dein Online-Banking und verwalte deine Zahlungen in Echtzeit.
Neu in allen Tarifen
Pflicht der E-Rechnung für alle B2B Geschäfte – mit sevdesk ins digitalisierte Jahr 2025 starten!
E-Rechnungen sind seit dem 01. Januar 2025 im Rahmen des Wachstumschancengesetzes Pflicht für Unternehmen bei B2B Geschäften. Dabei ist nicht die Rede von digitalisierten Rechnungen in PDFs, sondern von Rechnungen in strukturierten elektronischen Formaten wie ZUGFeRD, EDI oder XRechnungen. Mit sevdesk erfüllst du alle Anforderungen an das Erstellen, Versenden, Empfangen und Verarbeiten von elektronischen Rechnungen. Die gesetzlichen Neuerungen sind in allen Tarifen ohne Zusatzkosten verfügbar.
Erstelle E-Rechnung mit einem einfachem Rechnungsformular ohne dich mit komplizierten Codezeilen herumzuschlagen. sevdesk generiert den XML-Teil deiner E-Rechnung automatisch.
E-Rechnungen klingen kompliziert und sehen auch so aus? Mit sevdesk kannst du sicher sein, dass du korrekte E-Rechnungen versendest und auch eingehende Rechnungen geprüft sind.
Erfülle die gesetzliche Aufbewahrungspflicht, die auch für E-Rechnungen gilt. Eine cloudbasierte Buchhaltungssoftware wie sevdesk erlaubt dir, deine Rechnungen revisionssicher abzulegen bei höchster Sicherheit.
Eine Möglichkeit der E-Rechnung ist bei B2B Geschäften das ZUGFeRD Format. Das Spannende dabei ist, dass es die komplexere XML-Version der Rechnung mit einer visuellen PDF verbindet. Die Rechnung kann also von Maschinen und Menschen verstanden werden. Damit eignen sie sich auch für Kunden, die Privatpersonen sind und keine E-Rechnungen verarbeiten können.
Zu jeder Zahlung ein Beleg. Damit ist deine Buchhaltung perfekt vorbereitet für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder die UStVA. Verbinde dein Online-Banking und verwalte deine Zahlungen in Echtzeit.
Erstelle in wenigen Klicks dein Angebot und versende es an deine Kunden. Dein Kunde akzeptiert dein Angebot? Wandle es per Klick direkt in eine Rechnung um und vermeide Doppelarbeit und Fehler.
Ab dem 1.1.2025 gilt die Pflicht zur E-Rechnung. Erfahre hier, was du rund um XRechnung, ZUGFeRD & Co. wissen musst.
Alles zur neuen E-Rechnungspflicht und was deine nächsten Schritte für eine entspannte Umstellung auf elektronische Rechnungen bei Kleinunternehmen sind.
Eine E-Rechnung ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz, der der EU-Norm EN 16931 entspricht.
Diese E-Rechnungen sehen oft kompliziert aus, weil sie in XML formatiert sind, aber das macht die Bearbeitung durch Software einfacher. Ähnlich wie E-Mails müssen auch sie einem Standard folgen, damit alle Programme sie verstehen können. Im Grunde sind E-Rechnungen jetzt einfach Code, ohne Design. In Deutschland entsprechen vor allem die Standards ZUGFeRD und XRechnung die Anforderungen.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt im B2B-Bereich, also bei Geschäften von Unternehmen zu Unternehmen, die E-Rechnungspflicht. Es gelten jedoch Übergangsregelungen.
Mehr Infos und Erklärungen dazu kannst du in unserem Ratgeber zur E-Rechnung nachlesen.
Bisherige Geschäfte mit Behörden (B2G) werden schon seit 2020 über die elektronisch im Format der XRechnung abgewickelt, hieran ändert sich auch nichts.
Neu hinzu kommt mit dem Wachstumschancengesetz nun auch die E-Rechnungspflicht für B2B Geschäfte, also zwischen Unternehmen. Für jeden Auftrag muss zukünftig eine konforme E-Rechnung erstellt werden.
Übergangsregelungen zur Umsetzung:
Ab 2028 gilt die E-Rechnungspflicht für B2B Geschäfte und die Anforderungen müssen eingehalten werden.
Grundsätzlich brauchst du zum Empfangen von E‑Rechnungen in der Regel eine E-Mail-Adresse. Um deine E‑Rechnung zu verarbeiten, benötigst du aber keine separate E-Mail-Adresse. Die E‑Rechnung kann zukünftig genau wie bisher Bild- oder PDF-Dateien einfach in sevdesk hochgeladen werden.
sevdesk erkennt, wenn es sich um eine ZUGFeRD oder XRechnung handelt und verarbeitet den Beleg wie gewohnt. Dank der maschinenlesbaren Struktur wird die Belegerkennung sogar nahezu 100% zuverlässig. Unseren Integrationspartnern werden wir als bald auch die nötige Schnittstelle zur Verfügung stellen, sodass E‑Rechnungen auch per Integration verbucht werden können.
Aktuell gilt die Pflicht für E-Rechnungen nur dann, wenn du Aufträge der Bundesbehörden ausführst. Mit dem Wachstumschancengesetz ist diese Pflicht seit dem 1. Januar 2025 auf alle B2B-Rechnungen ausgeweitet worden.
Ja, laut Wachstumschancengesetz gilt die E‑Rechnungspflicht auch für Kleinunternehmer vollumfänglich spätestens ab dem 1. Januar 2028. Bis dahin gibt es eine Übergangsregelung. Stelle jedoch sicher, dass du eingehende Rechnungen korrekt verarbeiten kannst.
Erfahre mehr dazu in unserem Artikel zur E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer.
Die neue E-Rechnungspflicht gilt nur für Geschäfte zwischen Unternehmen (B2B) innerhalb von Deutschland. Für andere EU-Länder oder Drittländer wie die Schweiz müssen daher keine E-Rechnungen ausgestellt werden. Nutzt du das Format ZUGFeRD mit der visuellen PDF-Komponente, kannst du aber auch für Geschäfte außerhalb von Deutschland die E-Rechnung nutzen.
Der Umstieg auf E-Rechnungen hört sich zunächst kompliziert an, ist aber mit einer guten E-Rechnung Software wie sevdesk definitiv machbar und auch eine Chance für Unternehmen, schneller und effizienter ihre Buchhaltung abzuwickeln, sowie Kosten für Druck und Versand einzusparen.
In unserem Ratgeber findest du mehr zu allen Vorteilen von E-Rechnungen für Selbstständige.
Ein Rechnungsprogramm automatisiert und vereinfacht den Prozess des Rechnungsschreibens. Online Rechnungen zu schreiben reduziert Fehler, spart Zeit und stellt sicher, dass deine Rechnungen professionell aussehen und alle erforderlichen rechtlichen Informationen enthalten. Außerdem erfüllen Word & Excel-Dateien (und entsprechende Rechnungsvorlagen) oft nicht die GoBD und sind damit nicht rechtssicher.
Zudem ermöglicht es eine bessere Nachverfolgung von Zahlungen und erleichtert das Mahnwesen.
Nein, man braucht keine zusätzliche E-Mailadresse. Die E-Rechnung kann zukünftig genau wie bisher Bild oder PDF Dateien einfach in sevdesk hochgeladen werden. sevdesk erkennt, wenn es sich um eine ZUGFeRD oder xRechnung handelt und verarbeitet den Beleg wie gewohnt. Dank der maschinenlesbaren Struktur wird die Belegerkennung sogar nahezu 100% zuverlässig.
Unseren Integrationspartnern werden wir als bald auch die nötige Schnittstelle zur Verfügung stellen, sodass E-Rechnungen auch per Integration verbucht werden können.
Die Datensicherheit ist im gleichen Umfang wie vor der Umstellung auf E-Rechnung bei der Nutzung von sevdesk gewährleistet.
Nein, das geht leider nicht und wäre auch doppelte Arbeit. Du kannst stattdessen deine Rechnungen direkt in der Rechnungsmaske von sevdesk erstellen. Dabei stellen wir sicher, dass auch alle Pflichtangaben erfüllt sind, deine Layoutpräferenzen berücksichtigt sind und die Rechnung revisionssicher gespeichert wird.