Nachdem Sie ein Dokument einmal gespeichert haben, ist es nicht mehr gestattet, es zu verändern oder zu löschen. In der betrieblichen Praxis erfordert es jedoch oft, dass Unterlagen im Nachhinein bearbeitet werden müssen. Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, ist es notwendig, sämtliche Änderungen an den entsprechenden Aufzeichnungen sorgfältig zu dokumentieren. Falls Sie den Windows Explorer nutzen, um Ihre Dateien zu speichern, kann eine umfassende Dokumentation der Bearbeitungshistorie nicht garantiert werden. Infolgedessen sind nicht alle Änderungen für das Finanzamt sichtbar, falls eine Betriebsprüfung durchgeführt wird.
Sollte ein Prüfer Unregelmäßigkeiten feststellen oder Anzeichen für fehlerhafte Aufzeichnungen finden, müssen Sie je nach Schwere des Verstoßes mit den folgenden Konsequenzen rechnen:
- Steuernachzahlungen
- Nachzahlungszinsen
- Hinzuschätzungen von Umsatz und Gewinn
- Meldung an die Strafsachen- und Bußgeldstelle des Finanzamts
Es ist wichtig zu beachten, dass ein Verstoß gegen die GoBD allein nicht zwangsläufig zu steuerlichen Konsequenzen führt. Es könnte Ihnen jedoch zur Last gelegt werden, dass Sie bestimmte Grundsätze nicht befolgt haben, wenn dadurch weitere Fehler oder Unregelmäßigkeiten in Ihrer Buchführung aufgedeckt werden und dies möglicherweise zu einer Verfälschung Ihrer finanziellen Situation oder zur Verschleierung bestimmter Positionen führt.