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Formkaufmann

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Im Zusammenhang mit verschiedenen Gesellschaftsformen wird häufig auch von „juristischen Personen“ oder „Formkaufmann“ gesprochen. Was das genau bedeutet und welche Feinheiten es zu beachten gilt, zeigen wir dir in diesem Beitrag. Außerdem gehe wir auf die verschiedenen Formen der Kaufleute ein und besprechen auch, welche Pflichten sich daraus für dich und dein Unternehmen ergeben, wenn das Handelsgesetzbuch in vollem Umfang eingehalten werden muss.

Formkaufmann – Definition

Als Formkaufmann gelten verschiedene Gesellschaftsformen, etwa die GmbH, die AG und auch KGaA und die eingetragene Genossenschaft, wobei diese Eigenschaft erst durch den abgeschlossenen Eintrag im Handelsregister entsteht.

Im Sinn des HGB ist ein Formkaufmann ein Kaufmann „kraft Rechtsform“. Formkaufleute sind Handelsgesellschaften – die juristische Personen sind – und gleichgestellte Unternehmen, also auch die erwähnten Genossenschaften. Ebenso sind OHG und KG erfasst, auch wenn diese nicht im Handelsregister eingetragen sind.

Was ist ein Handelsgewerbe?

Der Begriff des Handelsgewerbe ist wichtig, da Unternehmen durch ihre Rechtsform Formkaufleute werden können, auch ohne ein Handelsgewerbe zu betreiben. Das Handelsgewerbe unterliegt dem Gewerberecht.

Ein Handelsgewerbe ist sozusagen der eigentliche Gewerbebetrieb des Unternehmens. Durch das Handelsgewerbe wird ein entsprechender Geschäftsbetrieb nötig, also je nach Art und Umfang des Gewerbes ist zu erwarten, dass dieses mit bestimmten Aktivitäten des Unternehmens verbunden ist. Das klingt sehr theoretisch, doch vereinfacht gesagt ist somit jedes gewerbliche Unternehmen erfasst, dessen Plan es ist dauerhaft zu bestehen und Ertrag zu erwirtschaften.

Inhaber des Handelsgewerbes ist immer ein Kaufmann – und an dieser Stelle entsteht die Verbindung zum Begriff des „Formkaufmann“.

Was sind Nichtkaufleute?

Auch wenn es sich hier um einen Sonderfall handelt, der vergleichsweise selten vorkommt, dürfen auch die Nichtkaufleute nicht unerwähnt bleiben. Dabei handelt es sich um eine stille Gesellschaft, die keine Handelsgesellschaft ist, ebenso Konzerne, Vereine oder Interessensgemeinschaften. Sie alle sind nicht wie eine typische Handelsgesellschaft aufgebaut.

Wie wird man Formkaufmann?

Den Status des Formkaufmanns erlangt man per Gesetz durch die Rechtsform. Denn das HGB sieht vor, dass Handelsgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit und gleichgestellte Formen, also beispielsweise auch eingetragene Vereine, als Formkaufmann gelten. Begründet wird dieser Status durch die Eintragung des Unternehmens im Handelsregister, denn erst ab diesem Zeitpunkt wird sie zum Formkaufmann. Es entscheidet also der Zeitpunkt der Vollendung dieses formalen Aktes, sodass die eigenständige Rechtspersönlichkeit gegeben ist und dementsprechend der Status des Formkaufmann durch die Eintragung hergestellt wird.

Rechte und Pflichten des Formkaufmanns durch seine Kaufmannseigenschaft

Die Eigenschaft des Formkaufmanns gibt es selbstverständlich mit gutem Grund, denn damit gehen klare Rechte und Pflichten einher. Wenn Formkaufleute miteinander Verträge abschließen oder in Geschäftsbeziehungen treten, so gelten in vielen Belangen andere Regelungen, als wenn Privatpersonen untereinander Geschäfte abwickeln oder eine Privatperson etwas von einem Unternehmen erwirbt. Die Eigenschaft des Kaufmanns wirkt sich also auf viele handelsrechtliche Aspekte aus, beispielsweise auf die Gewährleistung und die Möglichkeit, bestimmte Dinge vertraglich zu vereinbaren, für die bei Geschäften mit Konsumenten Schutzbestimmungen gelten würden.

Zu den zentralen Pflichten eines Kaufmanns zählen Dinge, die im ersten Moment wie Selbstverständlichkeiten wirken. Als Beispiel kann hier etwa die ordentliche, lückenlose Buchführung genannt werden. Zusammenfassend könnte gesagt werde, dass hier gesetzlich definiert wurde, was genau es juristisch bedeutet nach bestem Wissen und Gewissen zu agieren, ehrlich zu sein und das eigene Unternehmen verantwortungsbewusst zu führen.

Vorausgesetzt wird auch, dass ein Kaufmann entsprechendes Fachwissen mitbringt – auch hinsichtlich der relevanten Gesetzgebung, sodass sichergestellt werden kann, dass das gesamte Unternehmen gemäß den gesetzlichen Vorgaben geführt wird. Der Umkehrschluss lautet, dass Unternehmen weniger Schutz durch das Gesetz erhalten, als etwa Privatpersonen, bei denen geringeres Fachwissen angenommen wird. Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen sind gesetzlich somit simpler und weniger reguliert.

Je nach den Vertragsparteien, unterscheidet sich die Art des Handelsgeschäfts. Folgende Unterscheidung ist also gegeben:

Beiderseitiges Handelsgeschäft Einseitiges Handelsgeschäft Besonderes Handelsgeschäft
Handelt es sich bei beiden Vertragsparteien um Kaufleute, so wird von einem beiderseitigen Handelsgeschäft gesprochen. Wird ein Rechtsgeschäft zwischen einem Kaufmann und einer Verbraucherin geschlossen, so bezeichnen wir dieses Geschäft hingegen als einseitiges Handelsgeschäft. Ausnahmen bestätigen die Regeln: einige spezielle Geschäfte gelten als „besondere“ Handelsgeschäfte, etwa das Kommissionsgeschäft und Frachtverträge.

Beiderseitiges HandelsgeschäftEinseitiges HandelsgeschäftBesonderes HandelsgeschäftHandelt es sich bei beiden Vertragsparteien um Kaufleute, so wird von einem beiderseitigen Handelsgeschäft gesprochen.Wird ein Rechtsgeschäft zwischen einem Kaufmann und einer Verbraucherin geschlossen, so bezeichnen wir dieses Geschäft hingegen als einseitiges Handelsgeschäft.Ausnahmen bestätigen die Regeln: einige spezielle Geschäfte gelten als „besondere“ Handelsgeschäfte, etwa das Kommissionsgeschäft und Frachtverträge.

Führung von Handelsgeschäften

Einige Rechte und Pflichten des Kaufmanns haben wir bereits zusammengefasst und erwähnt werden muss auch, was denn der Kaufmann eigentlich tun soll. Dabei stehen alle Geschäfte im Fokus, die der Kaufmann im Rahmen des Gewerbebetriebes abwickelt. Diese sogenannten „branchenüblichen Rechtsgeschäfte„, die für das Unternehmen abgeschlossen werden. Ergänzt werden diese um sogenannte „Hilfsgeschäfte“. Diese Geschäfte sind für das Unternehmen zwar eigentlich nicht direkt typisch, aber sie tragen dazu bei, dass die üblichen Geschäften reibungslos vorangetrieben werden können. So kann es beispielsweise der Fall sein, dass ein Unternehmen nicht in der Immobilienbranche tätig ist, aber das Hilfsgeschäft des Anmietens einer Verkaufsfläche durch den Kaufmann erfolgt, um zu ermöglichen, dass das für das Unternehmen typische Geschäft, z.B. des Verkaufs von Ware, erfolgen kann.

Abseits von Rechtsgeschäften führt der Kaufmann auch ähnliche Geschäfte durch, die formal keine Rechtsgeschäfte sind. Das kann beispielsweise der Versand einer Mahnung sein, die an sich kein Rechtsgeschäft ist, aber als Maßnahme für den Geschäftsbetrieb nötig sein kann. Die Tätigkeiten des ordentlichen Kaufmanns müssen also immer dem betrieblichen Zwecke zugerechnet werden können, sodass diese eindeutig von privaten Aktivitäten abgegrenzt sind.

Im Zweifelsfall ist anzunehmen, dass ein Kaufmann ein Rechtsgeschäft betriebszugehörig und nicht privat abschließt. Sollte es zu Streitigkeiten darüber kommen, so müsste erst bewiesen werden, dass ein Geschäft privater Natur war und nicht dem Betrieb zugerechnet werden kann.

Formkaufmann – Rechtsformen

Von einem Formkaufmann wird gesprochen, wenn es sich dabei um einen Kaufmann handelt, der Kraft der Rechtsform zum Kaufmann wird. Das betrifft alle Handelsgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, womit Aktiengesellschaft, GmbH und auch KGaA erfasst sind. Eine Besonderheit ist, dass auch OHG und KG als Formkaufmann kraft Gesetzes angesehen werden. Zusätzlich werden auch eingetragene Genossenschaften erfasst und sogar Vereine können durch das Gesetz zu Formkaufleuten werden.

Was zeigt sich hier? Die Eigenschaft des Kaufmanns lässt sich für Unternehmen verschiedener Rechtsformen recht einfach erlagen. Deshalb ist es wichtig, dass du die daraus resultierenden Rechte und Pflichten kennst, wenn du als Formkaufmann agierst beziehungsweise dein Unternehmen unter diese Regelung fällt.

Weitere Kaufleute

Abseits des Formkaufmanns gibt es noch weitere Formen des Kaufmanns, die es zu unterscheiden gilt und die einige Besonderheiten vorweisen. Diese möchten wir dir nun näher vorstellen.

Diese Formen bestehen neben dem Formkaufmann, was bedeutet, dass immer nur eine Form angenommen werden kann. Worin besteht nun der genaue Unterschied zwischen diesen teils doch sehr speziell anmutenden Kaufleuten?

Unterschied zwischen Istkaufmann, Kannkaufmann und Formkaufmann

Der Formkaufmann ist Kaufmann kraft Rechtsform, wobei der Eintrag im Handelsregister konstitutiv wirkt. Es handelt sich also um einen Kaufmann nach dem Handelsgesetzbuch, mit den erwähnten Pflichten wie etwa der Buchführungspflicht und der Möglichkeit, eine Prokura zu erteilen.

Tipp!

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Wenn wir nicht von einer Handelsgesellschaft sprechen, von Gewerbetreibenden (Handelsgesellschaften eben ausgeschlossen), so können diese Gewerbe mit oder ohne kaufmännischer Organisation betrieben werden. Liegt eine kaufmännische Organisation vor, so wird von einem Istkaufmann gesprochen, der das Handelsgewerbe betreibt und durch den Eintrag im Handelsregister nur noch deklariert wird. Das bedeutet in anderen Worten, dass die Eintragung hier nur als Information dient, aber nicht erst dazu führt, dass die Eigenschaften des Kaufmannes erlangt werden.

Erfolgt keine kaufmännische Organisation, so bewegen wir uns im Bereich des Kannkaufmanns, der das Wahlrecht hat, ob er sich im Handelsregister eintragen lassen möchte. Dazu zählen übrigens auch alle Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Erfolgt eine freiwillige Eintragung, so ist diese konstitutiv. Das bedeutet, es handelt sich auch hier um einen Kaufmann nach HGB, die Eigenschaft wird durch den (freiwilligen) Eintrag erlangt.

Erfolgt hingegen keine freiwillige Eintragung, so handelt es sich um einen Nicht-Kaufmann. Im Prinzip sind das dann Kleingewerbetreibende. Sie unterliegen dadurch nicht dem HGB in vollem Umfang. Es muss keine eigene Firma geführt werden, die Pflichten hinsichtlich der Buchführung sind deutlich reduziert und es wird keine Personengesellschaft gegründet.

Die einzelnen Eigenschaften heben sich wie folgt voneinander ab:

Kaufmannsarten unterschied istkaufmann kannkaufmann formkaufmann
Unterschiede von Ist-, Kann- und Formkaufmann

Zusammenfassend sind folgende Voraussetzungen für die jeweiligen Eigenschaften wichtig:

Ist-Kaufmann Kann-Kaufmann Nicht-Kaufmann
  • Kaufmännische Organisation muss vorliegen.
  • Handelsregistereintrag dient als Information und führt nicht erst zur Erlangung der Eigenschaften.
  • Keine kaufmännische Organisation resultiert in ein Wahlrecht.
  • Freiwillige Eintragung ist konstitutiv.
  • Es findet keine freiwillige Eintragung statt.
  • Unterliegen dadurch nicht dem HGB in vollem Umfang.
  • Es muss keine eigene Firma geführt werden.

Fazit

Wir bewegen uns hier in einem sehr theoretisch klingenden Bereich, den du jedoch unbedingt verstehen musst, wenn du selbstständig tätig bist oder ein Unternehmen gründen möchtest. Das HGB und das Handelsregister machen zwar keinen besonderen Spaß, beeinflussen aber dein tägliches Tun und Handeln. Deshalb musst du darüber Bescheid wissen, was genau ein Formkaufmann ist, welche anderen Arten der Kaufmänner es noch gibt und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind.

Besonders wichtig ist, dass du weißt, wenn das HGB für dich im vollen Umfang gültig wird. So kannst du sicher gehen, dass deine eigenen Handlungen diesen Vorgaben entsprechen und auch alles in deinem Unternehmen auf diese Anforderungen abgestimmt wird – von der korrekten Buchführung bis hin zu den AGB, die Verbraucherinnen und Verbraucher bestimmte Rechte nicht absprechen können.

Im Zweifelsfall solltest du deshalb stets genau prüfen, welche Situation für dein Unternehmen vorliegt und wie die rechtliche Lage im HGB im Detail aussieht, denn als Kaufmann treffen dich hier durchaus weitreichende Verpflichtungen.

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