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Gebrauchsmuster

Gebrauchsmuster

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Der Gebrauchsmusterschutz ist längst nicht mehr nur für Hobby-Erfinder praktisch, sondern ein wichtiges Tool für Unternehmen, die selbst entwickelten Innovationen schützen möchten. Wir zeigen dir daher in diesem Artikel was genau ein Gebrauchsmusterschutz ist, wie er angewendet wird und welche Möglichkeiten sich daraus ergeben.

Gebrauchsmusterschutz – Definition

Wer eine Erfindung tätigt, die neu ist, auf einem erfinderischen Schritt beruht (dies wird auch als „Erfindungshöhe“ bezeichnet) und gewerblich anwendbar ist, kann diese Erfindung schützen lassen. Dazu ist kein Patent nötig. Sondern du kannst auch die Möglichkeit des Gebrauchsmusterschutzes wählen. Diese ist wesentlich kostengünstiger als ein Patent und einfacher zu erlangen. Gebrauchsmuster werden, basierend auf dem Gebrauchsmustergesetz, eingetragen.

Zwischen Gebrauchsmuster und Patenten gibt es teilweise Parallelen, teilweise klare Unterschiede und Abgrenzungen. Daher gehen wir im Folgenden näher darauf ein, wie du Patente und Gebrauchsmuster unterscheiden kannst.

Gebrauchsmusterschutz – der Unterschied zum Patent

Solange die Voraussetzungen für ein Gebrauchsmuster erfüllt sind, so kannst du nahezu alles als Gebrauchsmuster schützen. Was du allerdings nicht auf diesem Wege schützen kannst, sind jede Art von Anwendungsverfahren. Jede Form von Anwendungsverfahren kannst du rein durch Patentierung schützen. Wenn du also ein bestimmtes Verfahren entwickelt hast und dieses nun schützen möchtest, musst du den Aufwand in Kauf nehmen ein richtiges Patentierungsverfahren zu starten.

Für das Gebrauchsmuster liegt die Latte hinsichtlich des erfinderischen Schrittes etwas niedriger, als es bei einem Patent der Fall ist. Die Erfindung muss so sein, dass sie deutlich mehr darstellt als etwas, das ein talentierter Handwerker erreichen kann. Für ein richtiges Patent wäre ausdrücklich eine erfinderische Leistung nötig. Klarerweise ist hier die Grenze etwas schwer zu ziehen und mit einer gewissen Subjektivität verbunden, doch anhand historischer Entscheidungen und der vorliegenden Gesetzgebung wird deutlicher, wo die Grenze hin zur erfinderischen Tätigkeit verläuft.

Einer der wichtigsten Unterschiede zwischen Gebrauchsmuster und Patent ist außerdem, dass das Gebrauchsmuster ein ungeprüfter Schutz ist. Das bedeutet, dass die drei genannten Faktoren nicht vorab geprüft werden, sondern die Eintragung ohne Prüfung erfolgt. Dementsprechend kann eine solche Eintragung jedoch auch wieder angefochten und gegebenenfalls gelöscht werden. Das Gebrauchsmuster ist somit immer einer gewissen Unsicherheit ausgesetzt.

Wer ein Gebrauchsmuster anmeldet, erhält zudem auch zeitlich nur kürzeren Schutz. Dieser liegt bei zehn Jahren, während Patente zwanzig Jahre lang gültig sind.

Gebrauchsmusterverordnung und Gebrauchsmustergesetz

Was genau du schützen kannst, welche Voraussetzungen es gibt und wo Grenzen verlaufen – all das sind Aspekte, die in der Gebrauchsmusterverordnung und dem Gebrauchsmustergesetz klargestellt werden.

Was wird beim Gebrauchsmuster geschützt?

Wie bereits kurz erwähnt, können keine Verfahren geschützt werden. Also beispielsweise keine Abläufe, mit denen du ein bestimmtes Produkt herstellen kannst oder ein Nutzungsverfahren einer bestehenden Technologie. Jede Form von Verfahrensschutz fällt automatisch in den Bereich der Patente.

Bei einem Gebrauchsmuster wird somit die technische Erfindung geschützt, die neu sein muss, einen maßgeblichen Erfindungsschritt als Grundlage haben und gewerblich nutzbar sein muss. Diese Kriterien sind klar definiert, doch sie werden nicht vorab geprüft, sondern erst dann, wenn ein eingetragenes Gebrauchsmuster angefochten wird und gelöscht werden soll. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang auch, dass immer der sonstige technisch aktuelle Stand herangezogen wird um zu klären, ob es sich wirklich um eine relevante Neuerung handelt.

Abgesehen von den nicht als Gebrauchsmuster schützbaren Verfahrensabläufen gibt es auch noch andere Ausnahmen, die nicht als Gebrauchsmuster schützbar sind. Genaue Definitionen dazu findest du in der Verordnung und im Gesetz. Beispiele sind:

  • Mathematische Berechnungen
  • Ästhetische Formschöpfungen
  • Spiele
  • Pläne
  • Pflanzen- und Tierarten

Wenn du nun ein Gebrauchsmuster anmelden möchtest, deine Erfindung den Kriterien gerecht wird und du auch bereits geprüft hast, ob keine Ausnahme vorliegt, so kannst du den nächsten Schritt setzen und dich um die Anmeldung des Gebrauchsmusters kümmern.

Wie wird ein Gebrauchsmuster angemeldet?

Die Anmeldung des Gebrauchsmusters wird beim Patentamt (DPMA) durchgeführt. In weiterer Folge wird das Gebrauchsmuster, wenn die Anmeldung ordnungsgemäß erfolgt ist, ohne Prüfung eingetragen und veröffentlicht. Genau so einfach wie es möglich ist das Gebrauchsmuster eintragen zu lassen, ist jedoch auch möglich die Löschung zu beantragen, sofern keine ausreichenden Schutzmöglichkeiten vorhanden sind. Das tritt ein, wenn beziehungsweise die erforderlichen Kriterien für den Gebrauchsmusterschutz nie erfüllt waren.

Im Zuge der Anmeldung fallen geringe Gebühren an, die im Vergleich zur Patentanmeldung minimal sind. Insgesamt ist die Gebrauchsmusteranmeldung somit schnell und unkompliziert möglich.

Vom Gebrauchsmusterschutz ausgenommene Erfindungen

Es kann passieren, dass du zwar etwas Neues entdeckt hast, aber trotzdem nicht möglich ist ein Gebrauchsmuster anzumelden. Grundsätzlich ist das bei allen Verfahren der Fall, die patentiert werden müssen. Außerdem gibt es weitere Ausnahmen, wie beispielsweise wissenschaftliche Theorien oder mathematische Methoden – diese sind zwar vielleicht durch harte Arbeit zustande gekommen und waren womöglich sogar bislang nicht bekannt, doch ein Gebrauchsmusterschutz ist in diesen Fällen leider nicht möglich.

Hintergrund ist, dass eine Prüfung praktisch unmöglich wäre und zudem auch praktisch keine Schutzmöglichkeit vorhanden ist, wenn wir etwa beim Beispiel einer mathematischen Berechnung bleiben, da schließlich andere Personen diese Berechnung ebenso erforschen und durchführen könnten oder dies womöglich schon viel früher getan haben.

Wo wird geschützt und wie lange ist ein Gebrauchsmuster gültig?

Das Gebrauchsmuster ist nur zehn Jahre gültig, während ein Patent für zwanzig Jahre eingetragen werden kann. Das ist ein bedeutender Unterschied, denn bei wirklich wertvollen Erfindungen kann sich daraus finanziell ebenso eine erhebliche Differenz ergeben.

Der Gebrauchsmusterschutz ist für Deutschland und Österreich möglich. Bei einem Patent hättest du die Option weitere Regionen zu erfassen oder sogar ein globales Patent anzumelden.

Verfahren der Anmeldung, Verletzung des Schutzes und Schutzende

Die zuvor bereits beschriebene Anmeldung über das Patentamt ist einfach, schnell und kostengünstig möglich. Der Schutz für das Gebrauchsmuster endet, wenn die Frist der zehn Jahre abgelaufen ist. Alternativ dazu kann das Gebrauchsmuster auch schon früher hinfällig werden, wenn sich beispielsweise herausstellt, dass der Schutz zu Unrecht beantragt wurde und eine Löschung vorgenommen wird.

Wird der Gebrauchsmusterschutz verletzt, so kann das rechtliche Konsequenzen haben. Wenn du einen Gebrauchsmusterschutz eingetragen hast und jemand verletzt diesen, ist es jedoch trotzdem am besten erst einmal selbst Kontakt aufzunehmen und auf den Schutz hinzuweisen, denn womöglich kennt die andere Person diesen schlichtweg nicht. Auf diesem direkten Weg lassen sich Rechtsstreitigkeiten meist schneller lösen.

Alternativ dazu kann bei einer Verletzung ansonsten direkt juristisch vorgegangen werden. Wenn jemand deinen Gebrauchsmusterschutz verletzt, muss er Auskunft darüber geben, inwieweit das passiert ist und es sofort unterlassen dies weiter zu tun. Außerdem können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Teilweise gibt es zusätzliche rechtliche Möglichkeiten, die individuell von einem Profi geprüft werden sollten und nicht pauschal hier zusammenfassbar sind.

Wenn du in der Position bist, dass du selbst unsicher bist, ob du das Gebrauchsmuster von Dritten verletzt, kannst du Akteneinsicht nehmen und dich über bestehenden Musterschutz beim Patentamt informieren.

Wie viel kostet ein Gebrauchsmusterschutz?

Rund um Gebrauchsmuster gibt es verschiedene Gebühren, die anfallen können. Wenn du einfach nur einen elektronischen Antrag auf einen Gebrauchsmusterschutz stellst, bezahlst du dafür nur 30 Euro. Stellst du hingegen beispielsweise einen Löschungsantrag, so musst du mit Gebühren von 300 Euro rechnen.

Abseits der Gebühren gibt es zu bedenken, dass du möglicherweise Beratungsaufwand haben wirst oder einen Rechtsanwalt konsultierst, damit du sicher alles richtig machst.

Gebrauchsmuster Recherche

Damit der ganze Aufwand nicht umsonst ist, musst du zuerst viel Zeit in die Recherche rund um bestehende Gebrauchsmuster und Patente stecken. Zu diesem Zweck stellt das Patentamt den Zugriff auf verschiedene Datenbanken, auch international, kostenlos zur Verfügung. So kannst du vorab prüfen, ob bereits vergleichbare Schutzrechte vorliegen und du deshalb besser kein Gebrauchsmuster anmelden solltest. Möglicherweise entdeckst du sogar ein bestehendes Schutzrecht, gegen das du verstoßen hast, weil du es bisher nicht kanntest.

Solide Recherche ist somit die sinnvolle Grundlage für jeden Gebrauchsmusterschutz.

Gebrauchsmuster Beispiel

Stellen wir uns vor, du arbeitest schon lange als Handwerker und hast immer wieder dasselbe Problem. Eines Tages kommt dir eine Idee, wie du das Problem lösen und allen Handwerkern deiner Branche aus dem Weg schaffen könntest. Du tüftelst also einen genauen Plan aus, baust Prototypen und schaffst es schlussendlich, eine völlig neuartige Maschine zu entwickeln, durch die das Problem dauerhaft gelöst werden kann. Am Markt gibt es nichts Vergleichbares und das kleine Gerät kommt auch bei anderen Handwerkern gut an.

Du findest über eine Recherche heraus, dass es keinen relevanten, bestehenden Schutz gibt und meldest daher ein Gebrauchsmuster beim Patentamt an, um deine Idee gegen Kopien zu schützen.

Fazit

Auf den ersten Blick wirkt das Gebrauchsmuster wie der kleine Bruder des Patents. Doch es gibt klare Unterschiede und für technische Errungenschaften ist das Gebrauchsmuster sicher praktisch. Die geringen Kosten sorgen besonders dafür, dass dieser Schutz nicht nur für etablierte Unternehmen zugänglich ist, sondern auch Einzelpersonen und Kleinunternehmen Ideen absichern können. Wichtig ist, dass vorab genug Zeit in die Recherche investiert wird. In weiterer Folge ist zu überlegen, ob auch eine Patentierung möglich wäre, wenn es sich etwa um eine Erfindung handelt, die eventuell global geschützt und in weiterer Folge vermarktet werden kann. Wer vor dieser Entscheidung steht, sollte unbedingt einen Profi konsultieren und sich entsprechende Unterstützung für den weiteren Prozess holen.

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