Handelsregistereintrag vornehmen: Bei der Gründung einer eigenen Firma oder der Aufnahme einer Selbstständigkeit wird das Thema Handelsregistereintragung unter Umständen aktuell. Ein Handelsregistereintrag kann je nach Unternehmensform auch zur Pflicht werden. Eine kleine Firma bzw. ein kleineres Unternehmen wie zum Beispiel ein Kleingewerbe, ein Freiberufler oder eine GbR sind nicht verpflichtet zur Eintragung, können jedoch auch freiwillig einen Handelsregistereintrag vornehmen lassen. Jeder Kaufmann ist zudem verpflichtet, seine Firma und den Ort seiner Handelsniederlassung beim örtlich zuständigen Handelsregister anzumelden.
Ein Handelsregistereintrag wird vom Amtsgericht ins Handelsregister vorgenommen. Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis mit Informationen zum Gewerbe oder Unternehmen. Das Handelsregister dient dazu, von externen Geschäftspartnern eingesehen werden zu können und sorgt so für mehr Transparenz. Der Geschäftspartner bekommt eine gewisse Rechtssicherheit im Handelsverkehr mit dem eingetragenen Unternehmen bzw. der Firma. Es handelt sich bei dem Handelsregistereintrag um einen elektronischen Eintrag, der auch bei Änderungen entsprechend angepasst werden muss. Zudem dient das Handelsregister auch zum Schutz der eigenen Firma.
Im Handelsregistereintrag finden sich unter anderem folgende Informationen:
Mit dem Eintrag ins Handelsregister wird für eine gute Außenwirkung gesorgt. Durch die automatische Veröffentlichung in der Tageszeitung sowie im Bundesanzeiger, wird bereits beim Start für das erste Marketing gesorgt. Es ist ratsam vor dem Beitritt in einen Fachverband sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Ein Handelsregistereintrag ist also eine wirksame Maßnahme, um Kunden von der Seriosität des Unternehmens zu überzeugen. Der Eintrag sorgt für Transparenz und Verlässlichkeit, weil er nicht umsonst ist.
Für den Gewerbetreibenden bewirkt die Eintragung in das Handelsregister vor allem rechtliche Veränderungen. Durch die Eintragung unterliegt das Unternehmen bzw. die Firma nicht mehr dem Bürgerlichen Gesetzbuch, sondern überwiegend dem Handelsgesetzbuch (HGB). Aus der GbR (wird im BGB geregelt) wird das Unternehmen zu einer OHG, also einer Offenen Handelsgesellschaft, deren Regularien im HGB nachgelesen werden können. Das einstige Kleingewerbe wird zu einem eingetragenen Kaufmann. Zusätzlich müssen noch weitere Informationen zukünftig ans Amtsgericht übermittelt werden.
Um den Handelsregistereintrag vornehmen zu lassen, können sich Unternehmer vorab bei der zuständigen IHK informieren und den Eintrag im Vorfeld sicherheitshalber überprüfen lassen. Dadurch können offene Fragen und andere Aspekte vorab geklärt werden. Sofern die Vorabprüfung positiv ausfällt, wird ein Antrag mit Hilfe eines Notars ausgefüllt. Der Notar ist derjenige der den Antrag anschließend entsprechend an das Amtsgericht weiterleitet. Das Amtsgericht überprüft dann den Eintrag auf Inhalte und Richtigkeit. Nachdem dies erfolgt ist, dauert es etwa 14 Tage bis 3 Wochen bis die Eintragung im Handelsregister veröffentlicht wird. Die jeweilige Rechtsform des Unternehmens entscheidet über die einzureichenden Unterlagen für den Handelsregistereintrag. Das Handelsregister selbst wird in zwei Kategorien geführt:
Es besteht für die IHK eine Verpflichtung, dem Gericht Unterstützung zu leisten und auch bei der Führung des Handelsregisters zu helfen. Die IHK liefert dem Amtsgericht auf Anfrage bei einer neuen Eintragung die Stellungnahme als Gutachten zur Zulässigkeit eines Unternehmens.
Für die Eintragung ins Handelsregister werden zum einen die Kosten für den Notar und zum anderen wird eine Gebühr beim jeweiligen Amtsgericht fällig. Diese Gebühr wird anhand des jeweiligen Geschäftswertes des Unternehmens ermittelt. Sofern es sich um eine Neugründung handelt, wird der jeweilige Eigenkapitalwert zur Ermittlung der Gebühren herangezogen. Für die Ermittlung steht eine Tabelle mit den jeweiligen Gebühren vom Bundesministerium für Justiz zur Verfügung. Bei welchem Notar man also vorspricht, um einen Handelsregistereintrag vornehmen zu lassen, ist letztlich egal. Die Gebührensätze sind bundesweit einheitlich geregelt.
Die Recherche eines Firmennamen im Handelsregister ist kostenlos und das Verzeichnis kann in elektronischer Form eingesehen werden. Wenn weitere Auskünfte eingeholt werden sollen, fallen je nach Umfang für den Auszug Gebühren an. Pauschal kann also leider nicht gesagt werden, was ein Auszug aus dem Handelsregister kostet. Je nach Anbieter variieren die Kosten zwischen 7 und knapp 20 Euro. Hier kann man sich im Internet einen passenden Anbieter suchen, der den Handelsregisterauszug beschafft. Hier hilft Google weiter.
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