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Gewerberegister

Gewerberegister

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Führst du ein Gewerbe, das weder zu den freien Berufen noch zu einer sogenannten Urproduktion zählt, musst du dein Unternehmen in der örtlichen Gemeinde anmelden. Alles, rund um das Gewerberegister und die Gewerberegisterzentrale erfährst du hier.

Was ist ein Gewerberegister?

Das Gewerberegister in Deutschland wird von den Kommunalen geführt. Verzeichnet werden hier Gewerbebetriebe, die in der entsprechenden Kommune ansässig sind und gemäß §14 GewO (Gewerbeordnung) zur Meldung verpflichtet sind. Bei der Anmeldung musst du Angaben bezüglich des Geschäftsinhabers (Name, Anschrift, Geburtsdatum) sowie des Betriebs an sich (Geschäftsführung, Tätigkeit, Anschrift) machen. Das Gewerberegister gibt folglich Auskunft über die in einer Kommune ansässigen Unternehmen.

Prinzipiell besteht für alle Gewerbetreibenden eine Pflicht zur Registrierung. Lediglich Freiberufler (beispielsweise Ärzte, Anwälte, etc.) und Urproduktionen (Forst- und Landwirtschaft) sind von dieser Pflicht befreit. Eine Eintragung ins Gewerberegister ist laut §14 GewO immer dann verpflichtend, wenn folgende Tatbestände vorliegen:

  • Du führst eine gewerbliche Tätigkeit aus.
  • Du übernimmst einen bereits bestehenden Gewerbebetrieb (Aktualisierung der Daten notwendig!).
  • Du verlegst den Sitz deines Gewerbebetriebs (Gewerbeummeldung).
  • Du gründest eine Zweigstelle.
  • Du veränderst die geschäftliche Ausrichtung innerhalb deines Unternehmens.

Auskunft zum Gewerberegister darf jeder Bürger beantragen. Ob dem Antrag auf Auskunft jedoch stattgegeben wird, hängt von der zuständigen Behörde an deinem Wohnort ab.

Achtung

Fällt deine Tätigkeit nicht unter die eines Freiberuflers oder Kleinunternehmers bzw. überschreitest du über gewisse Umsatzgrenzen, unterliegst du der Buchführungspflicht und bist zur doppelten Buchführung verpflichtet.

Was steht im Gewerberegister?

Im Gewerberegister werden alle wichtigen Informationen zu deinem Unternehmen vermerkt. Dazu gehört neben dem Betriebsnahmen und der Firmierung, auch die Anschrift des Firmensitzes, die genaue Tätigkeit und der Name des Geschäftsführers. Zusätzlich werden deine Angaben als Geschäftsinhabers vermerkt: Name, Anschrift, Geburtsdatum und eventuell dein Ausbildungsstatus (Meister, Bachelor, Techniker, etc.). Gemäß § 14 Abs. 5 GewO können diese Daten zwischen Behörden ausgetauscht werden.

Wer steht im Gewerberegister?

Im Gewerberegister stehen alle Geschäftsinhaber eines laufenden Gewerbebetriebs gemäß der Gewerbeordnung. Hierfür müssen einige Grundsätze wie die Planmäßigkeit, Gewinnabsicht, Selbstständigkeit und die Außenwirkung gegeben sein. Der Inhaber wird dabei namentlich sowie mit einigen privaten Daten, wie Adresse und Geburtsdatum, eingetragen.

Wer ist im Gewerberegister eingetragen?

Im Gewerberegister werden alle Firmen einer Gemeinde vermerkt, die ihren Hauptsitz oder eine Zweigstelle in der entsprechenden Kommune besitzen. Als eine gewerbliche Tätigkeit werden Betriebe angesehen, die folgende Merkmale besitzen:

  • Das Gewerbe muss einer Planmäßigkeit sowie der Gewinnerzielungsabsicht unterliegen, das heißt, die Tätigkeit ist auf Dauer angelegt und soll maßgeblich zum Lebensunterhalt des Inhabers beisteuern.
  • Die Tätigkeit ist dabei nach außen gerichtet. Sie wird also beworben und du trittst im Namen des Unternehmens auf.
  • Es handelt sich um eine selbstständige Tätigkeit gemäß § 84 Abs. 1 HGB. Demnach bist du als Inhaber nicht weisungsgebunden oder gehörst zu den freien Berufen (Ärzte, Anwälte, etc.). Zudem gehörst du nicht zur Land- und Forstwirtschaft.

Alle angemeldeten Gewerbe unterliegen der Gewerbeordnung, die sich um geltende Zulassungspflichten, Ausführung der Tätigkeit und vieles mehr kümmert.

Was ist das Gewerbezentralregister?

Ob sich die beiden Registertypen sehr ähneln, solltest du das Gewerberegister keinesfalls mit dem Gewerbezentralregister (GZR) verwechseln. Das GZR wird nämlich vom Bundesjustizamt geführt und ist eine eigene Abteilung des Bundeszentralregisters.

Eine Gewerbezentralregisterauskunft ist notwendig, um eine Gewerbeerlaubnis erteilt zu erhalten. In einem solchen Fall musst du die Belegart 9 „Auskunft an eine Behörde“ beantragen. Möchtest du als Privatperson über eventuelle Eintragungen Bescheid wissen, kannst du die Belegart 1 „Auskunft an den Betroffenen“ erbitten.

Vereinfacht gesagt, handelt es sich bei einem Auszug aus dem Gewerbezentralregister um eine Art Führungszeugnis.

Welche unterschiedlichen Eintragungsvarianten gibt es?

Das GZR enthält alle Verstöße, die im Zusammenhang mit deiner gewerblichen Tätigkeit stehen. Ein Gewerbezentralregisterauszug kann gemäß §149 Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO) aus vier Arten von Eintragungen bestehen:

  • Eintragung zu Verwaltungsentscheidungen
  • Eintragen bezüglich verhängter Bußgelder
  • Eintragungen zum Verzicht
  • Eintragungen bezüglich strafrechtlicher Verurteilungen

Das Bundesamt für Justiz erfasst im Gewerbezentralregister also nur die Unternehmen, die in Bezug auf ihre rechtschaffenen Tätigkeiten auffällig geworden sind.

Wer führt das Gewerberegister?

Das Gewerberegister wird vom örtlichen Gewerbeamt geführt. Hierfür ist bei kleineren Gemeinden im Regelfall die Stadt-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung zuständig. Liegt der Firmensitz in Großstädten, musst du meist zum Bezirks- oder Ortsamt.

Im Gegensatz dazu wird das Gewerbezentralregister vom Bundesjustizamt direkt geführt und ist Teil des Bundeszentralregisters.

Was steht im Gewerbezentralregister Auszug?

Im Auszug aus dem Gewerbezentralregister werden eventuelle Strafen, die im Zusammenhang mit dem eingetragenen Unternehmen stehen, vermerkt. Neben den allgemeinen Angaben zum Betrieb und dem Inhaber, können gemäß § 149 Abs 2 GewO folgende Eintragungen im Gewerbezentralregisterauszug ersichtlich sein:

  • Bußgeldentscheidungen
  • Verwaltungsentscheidungen
  • Strafrechtliche Verurteilungen
  • Untersagungsverfahren
  • Rücknahmeverfahren
  • Verzichte

Dabei können sowohl natürliche Personen als auch juristisch Personen und Personenvereinigungen gemäß § 149 Abs. 2 Nr. 3 GewO betroffen sein. Bitte beachte, dass derartige Eintragung nur dann auf dem Auszug erscheinen, wenn das Unternehmen gegen das geltende Recht verstoßen hat. Sollte die Firma eine „reine Weste“ haben, ist – wie beim Führungszeugnis – kein Vermerk zu erkennen.

Welche Entscheidungen stehen im Gewerbezentralregister?

Die Entscheidungen beziehen sich auf die bereits genannten Eintragungsvarianten. Die zuständigen Behörden fällen also ein Urteil darüber, inwieweit ein Gewerbetreibender gegen die geltenden Verordnungen verstoßen hat und mit welcher Strafe sie diese Person belegen.

Strafrechtsentscheidungen werden ausschließlich gegen natürliche Personen oder eine Personenvereinigung verhängt. Im Gegensatz dazu können Verwaltungsentscheidungen, Bußgeldentscheidungen und Verzichtserklärungen sowohl natürliche als auch juristische Personen treffen.

Diese Arten von Entscheidungen gibt es:

  • Verwaltungsentscheidungen: In diese Kategorie fallen alle Anträge, die abgelehnt oder im Nachhinein widerrufen wurden. Auch die Verhängung eines Ausbildungsverbots in deinem Betrieb oder eine Untersagung des Gewerbebetriebs sind sogenannte Verwaltungsentscheidungen.
  • Bußgeldentscheidungen: Ordnungswidrigkeiten werden mit einem entsprechenden Bußgeld sanktioniert. Eingetragen werden im Gewerbezentralregister aber nur die Bußgeldbescheide, die über einem Wert von 200 Euro liegen. Bei sogenannten Sammel-Bescheiden wird jedes einzelne Vergehen mit dem entsprechenden Betrag vermerkt.
  • Verzichtserklärungen: Wenn dir ein Widerruf wegen Unzuverlässigkeit droht, kannst du Einspruch erheben. Verzichtest du anschließend auf die Weiterführung dieses Verfahrens, wird die entsprechende Verzichtserklärung ebenfalls ins GZR eingetragen.
  • Strafrechtsentscheidungen: Bei einer Straftat, die laut dem dritten Buch der Sozialgesetzgebung mit dem gewerblichen Betrieb in Zusammenhang steht, wird das Vergehen in der Akte deines Unternehmens im Gewerbezentralregister aufgeführt. Dies geschieht ab der Verhängung einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von drei Monaten. Hierunter fallen beispielsweise Schwarzarbeit oder Steuerhinterziehung.

Wie kannst du eine Auskunft aus dem Gewerberegister erhalten?

Auskunft aus dem Gewerberegister kannst du als Privatperson jederzeit beantragen. Zuständig hierfür ist das Ordnungs- oder Gewerbeamt der Gemeinde, in der das Unternehmen ansässig ist.

Voraussetzungen, Ablauf, Kosten etc.

Um nun eine Kopie des Gewerberegistereintrags zu erhalten, musst du eine entsprechende Gewerbeamtsanfrage gemäß §14 Gewerbeordnung GewO stellen. Beachte hierbei, dass es sich beim Verzeichnis der örtlichen Unternehmen nicht um ein öffentliches Register handelt. Du hast also keinen rechtlichen Anspruch darauf, Einsicht zu erhalten. Beim Antrag hast du die Wahl zwischen einer einfachen oder einer erweiterten Gewerbeauskunft:

Variante Hinweise
Einfache Gewerbeauskunft In diesem Auszug sind leidlich der Name, die Tätigkeit und die Anschrift des Unternehmens genannt.
Für die recht unproblematische Beantragung reicht eine einfache persönliche oder schriftliche Anfrage.
Erweiterte Gewerbeauskunft Bei der erweiterten Gewerbeauskunft sind neben dem Namen des Unternehmens, der Tätigkeit und der Anschrift des Firmensitzes noch weitere persönliche Daten des Inhabers (z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum) verzeichnet.
Zudem erhältst du mit der erweiterten Auskunft Informationen über die Rechtsform und eventuellen früheren Betriebsanschriften.
Zur Beantragung musst du glaubwürdig nachweisen können, dass du ein rechtliches Interesse an diesen Informationen hast.

Die Kosten für eine Auskunft richten sich nach den örtlichen Bestimmungen der Gemeinde. So erhebt das Gewerberegister Berlin derzeit eine Bearbeitungsgebühr von fünf Euro für die erweiterte eAuskunft und 10 Euro für eine schriftliche Auskunft. Das Gewerberegister Frankfurt hingegen verlangt bereits 13 Euro für eine einfache und 16 Euro für eine erweiterte Auskunft.

Alternativ zu den bereits genannten schriftlichen Auskünften, kannst du den Auszug aus dem Gewerberegister online stellen. Dies ist meist etwas günstiger und schneller. Nicht alle Kommunen bieten diesen Service an. Falls deine Gemeinde mit einem online System arbeitet, erhältst du die entsprechenden Informationen zur Beantragung auf deren Internetseite.

Wie sieht ein Gewerberegister Auszug aus?

Ein Gewerberegisterauszug ist eine offizielle Bescheinigung über die sachgerechte Anmeldung eines Unternehmens. Der Briefkopf besteht deshalb aus den Angaben der Gemeinde sowie der Gewerberegister-Nummer deines Unternehmens. Anschließend wird auf den § 340 Abs 1 Gewerbeordnung verwiesen und die Daten zu deinem Gewerbe angegeben (Art, Inhaber, Eintragungsdatum, Tätigkeit). Am Schluss ist für die Gültigkeit eines Auszugs wichtig, dass sowohl die bezahlten Gebühren als auch der offizielle Stempel der Gemeinde zu sehen sind.

Wie kannst du Eintragungen aus dem Gewerberegister löschen lassen?

Eine Austragung aus dem normalen, kommunalen Gewerberegister ist schnell erledigt und richtet sich entweder nach §14 GewO oder §55c GewO. Wichtig ist, dass du dir das entsprechende Formular entweder von der Website deiner Kommune herunterlädst oder beim Amt direkt eine Kopie des Formulars abholst. Abhängig von den örtlichen Bestimmungen kann eine kleine Bearbeitungsgebühr anfallen und ein Nachweis über die Auflösung deines Gewerbes verlangt werden.

Kurz zusammengefasst: häufig gestellte Fragen zum Thema Gewerberegister

Was ist ein GISA-Auszug?

Österreich hat im Gegensatz zu Deutschland ein zentrales Gewerberegister, das alle Unternehmen des Landes verzeichnet. Dieses Register nennt sich Gewerbeinformationssystem Austria (kurz: GISA). Ein GISA-Auszug ist dementsprechend eine Gewerberegisterauskunft. Diese Auskunft enthält Informationen zum Name der Firma, den Standort, der Gewerbeberechtigung und unter Umständen zum Wohnort des Inhabers.

Was ist das Gewerbezentralregister?

Das Gewerbezentralregister ist eine spezielle Abteilung des Bundeszentralregisters. In ihr werden alle Vergehen eines Unternehmens aufgeführt. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister kann als Belegart 1 für Privatpersonen oder Belegart 9 für Behörden erfolgen und dient als eine Art gewerbliches Führungszeugnis.

Was kostet ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister?

Möchtest du eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erhalten, kostet das seit 2002 eine Gebühr von 13 Euro. Diese musst du bei der aufnehmenden Behörde entrichten.

Wann ist eine GmbH ein Gewerbe?

Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist automatisch auch ein Gewerbe, denn sie wird mit dem Gedanken gegründet, wirtschaftliche Einnahmen zu erzielen. Als GmbH musst du dich in das Handelsregister und das Gewerberegister eintragen lassen.

Fazit

Ein Gewerbe musst du im Regelfall vor der Aufnahme des Geschäftsbetriebs bei der Gemeinde anmelden, in dessen Gebiet der Firmensitz liegt. Die Eintragung ist schnell über ein ausgefülltes Formular erledigt. Im Gegensatz zum kommunalen Gewerberegister lassen sich im Gewerbezentralregister des Landes nur diejenigen Unternehmen finden, die in irgendeiner Weise in ihrem Handeln auffällig geworden sind. Ähnlich einem Führungszeugnis kannst du ein Gewerbezentralregister beantragen, wenn ein ernstes Interesse an einem Geschäftsbetrieb besteht.

Für eine einfache Auskunft aus dem kommunalen Register reicht eine persönliche Anfrage. Verlegst du den Firmensitz deines Unternehmens, musst du eine Änderung des Registereintrags oder bei einem Umzug in eine andere Gemeinde eine Ummeldung beantragen.

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