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Rechtsformen

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Die Rechtsform ist die Grundlage deines Unternehmens . Nach ihr richtet sich, wie du wirtschaften und dein Unternehmen führen musst. Sie gibt im Grunde genommen an, wie dein Unternehmen – mit gewissem Spielraum – aufgebaut ist.

Was genau ist die Rechtsform?

Der Begriff „Rechtsform“ ist in keinem deutschen Gesetz eindeutig definiert; es existiert keine sogenannte Legaldefinition. Vielmehr hat sich die Bedeutung des Wortes durch seine Verwendung etabliert. Mit der Wahl der Rechtsform legst du beispielsweise das Verhältnis der Gesellschafter untereinander fest. Dazu gehört, welche Position welcher Teilhaber im Unternehmen hat und wie die Hierarchie aufgebaut ist. Ebenfalls unter diesen Punkt fallen einzelne Weisungsrechte und Entscheidungsspielräume. Dazu kommt die Haftung der Gesellschafter. Bei bestimmten Rechtsformen, etwa dem eingetragenen Kaufmann, haftest du auch mit deinem Privatvermögen für die Schulden deiner Firma. Bei einer AG beschränkt sich die Haftung hingegen auf den Teil deines Vermögens, den du ins Unternehmen eingelegt hast. Verkalkulierst du dich hier, kannst du den Schaden leichter begrenzen.

Du siehst also, dass die Rechtsform dir vielerlei Möglichkeiten gibt, aber auch Schranken aufzeigt. Im Folgenden stellen wir dir daher die bekanntesten Modelle sowie ihre Vor- und Nachteile vor.

Rechtsformen von Unternehmen – Wichtige Fragen vor der Gründung

Beginnen wir an dieser Stelle mit einigen Fragen, die du dir vor der Gründung deines Unternehmens stellen solltest. Wir haben für dich die wichtigsten Punkte zusammengestellt.

Mit wie vielen Personen gründest du dein Unternehmen?

Diese Frage ist entscheidend bei der Wahl der Rechtsform. Bist du alleine – willst dich beispielsweise als Journalist selbstständig machen – beginnst du als Einzelunternehmer. Später kannst du unkompliziert Mitarbeiter anstellen oder den Karriereweg weiter alleine bestreiten. Beginnt ihr schon zu zweit oder mit mehreren Leuten, sind andere Varianten sinnvoll. Als OHG (Offene Handelsgesellschaft) oder GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) etwa seid ihr zu gleichen Teilen am Erfolg eurer Firma beteiligt und habt identische Rechte.

Wer soll das Unternehmen leiten?

Diese Frage stellst du dir bei einem Einzelunternehmen nicht – hier bist du selbst Herrscher über dein täglich Brot und niemand kann dir „ins Handwerk pfuschen“. Wollt ihr eure Geschäftsidee jedoch gemeinsam verwirklichen, solltet ihr euch über die Hierarchien der einzelnen Rechtsformen informieren. Ein gutes Beispiel ist die AG mit ihren zahlreichen Organen, die euch Entscheidungen erschweren können.

Wie viel Eigenkapital steht zur Verfügung?

Um ein Unternehmen aufzubauen, ist ein gewisses Kapital notwendig. Bei einer OHG, GbR oder dem Einzelunternehmen ist keine Mindesteinlage notwendig. Sie eignen sich damit gut für einen risikoarmen Start ohne oder mit wenig Startkapital. Bei einer GmbH hingegen muss das Eigenkapital mindestens 25.000 Euro betragen.

Die Haftungsfrage

Stelle dir vor der Gründung die Frage, welchen finanziellen Verlust du maximal verkraften könntest. Hier ist keine pessimistische Denke angesagt – im Zweifel haftest du bei einigen Rechtsformen jedoch mit deinem gesamten Vermögen. Als eingetragener Kaufmann oder Einzelunternehmer kann es im Falle einer unternehmerischen Fehlentscheidung schneller zu einem Fiasko kommen als beispielsweise bei der GmbH. Hier haftest du nur mit der Summe, die du ins Unternehmen eingebracht hast. Dafür ist hier jedoch die Mindesteinlage auch höher.

Die Formalitäten

Deutschland ist ein Land der Bürokratie – verständlich daher, wenn du möglichst sofort mit deinem Geschäft loslegen möchtest. Die unkomplizierteste Möglichkeit ist der Einzelunternehmer, da du hier nur eine Steuernummer brauchst. Diese beantragst du beim Finanzamt und kannst sofort Rechnungen stellen. Eine AG oder GmbH hat bedeutend mehr Hürden, die es zu überwinden gilt.

geselschaftsformen in deutschland
Verbreitung der einzelnen Gesellschaftsformen in Deutschland
Tipp!

Auch wenn ein Einzelunternehmer die unkompliziertere Rechtsform im Vergleich ist, ist es dennoch wichtig, eine korrekte Buchführung zu führen. Hierbei kannst du zum Beispiel eine Buchhaltungssoftware für Einzelunternehmer verwenden, die dir deine Buchhaltung erleichtert.

Übersicht: Welche Rechtsformen gibt es?

Es gibt leichtere Aufgaben als die, den Überblick über die zahlreichen Rechtsformen zu behalten. Um dir diese Herausforderung etwas zu erleichtern, stellen wir dir die wichtigsten kurz vor. So hast du die Merkmale, sowie die Vor- und Nachteile schnell im Blick.

Weit verbreitete Rechtsform: Das Einzelunternehmen

Wenn du dich alleine selbstständig machst und keine Kapitalgesellschaft gründest, ist das Einzelunternehmen wahrscheinlich die beste Wahl. Du startest unkompliziert durch, indem du den sogenannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllst. Ihn schickst du an das zuständige Finanzamt und erhältst eine Steuernummer per Post. Du kannst direkt loslegen und musst lediglich eine jährliche Steuererklärung für deine selbstständigen Einkünfte (Gewinneinkünfte) abgeben. Umsatz- und weitere Steuern erfordern separate Erklärungen, hier kommt jedoch schnell Routine ins Spiel.

Die wichtigsten Vorteile im Überblick:

  • Du bist dein eigener Chef und vereinnahmst deine Gewinne komplett für dich. Abgesehen von Steuern und den üblichen Betriebsausgaben entscheidest alleine du, was mit deinen Umsätzen passiert.
  • kein Stammkapital notwendig
  • minimale Gründungkosten
  • Keine Buchführungspflicht und entsprechende Zeit- sowie Bürokratieersparnis. Die Abgabe einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Paragraf 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz) reicht aus.

Leider hat der Einzelunternehmer auch einige Nachteile, die die meisten jedoch verschmerzen können:

  • Volle Haftung mit Betriebs- und Privatvermögen. Eine entsprechend vorsichtige Kalkulation und die Bildung von Rücklagen sind in jedem Fall zu empfehlen. Auch wenn du keine Bücher führen musst, sind sorgfältige Aufstellungen eine gute Entscheidung.
  • Du bist Einzelkämpfer und haftest für all deine Entscheidungen – gut wie schlecht – alleine. Dir stehen keine Gesellschafter oder Partner zur Seite.

Die Rechtsform Einzelunternehmen ist eine gute Wahl für Selbstständige in den Startlöchern. Das nicht vorhandene Startkapital, minimale Gründungskosten und die Möglichkeit des sofortigen Arbeitsbeginns sind echte Pluspunkte. Wäge jedoch beide Seiten ab – die Nachteile können dir etwa bei einer schlampigen Kalkulation schnell zum Verhängnis werden. Der Eingetragene Kaufmann ist eine Form beziehungsweise der klassische Vertreter des Einzelunternehmens.

Die Ein-Personen-GmbH

Die Ein-Personen-GmbH ist im Wesentlichen eine Erweiterung des Einzelunternehmens. Du als Unternehmer kannst dein eigener Angestellter werden und steuerlich von dieser Regelung profitieren. Vorteilhaft ist auch, dass du nur mit deinem Einsatzkapital haftest. Da dieses jedoch mindestens 25.000 Euro betragen muss, ist die Rechtsform eher unüblich und selten anzutreffen.

Die Unternehmergesellschaft (UG)

Eine Unternehmergesellschaft hat den Vorteil, dass das Startkapital lediglich einen Euro betragen muss. Die Haftung beschränkt sich bei etwaigen Ansprüchen gegen die Gesellschaft auf diese Einlage, du haftest nicht mit deinem privaten Vermögen. Die Gründung einer UG erfolgt über ein Musterprotokoll und ist damit verhältnismäßig einfach.

Die Ein-Personen-AG

Wie auch die Ein-Personen-GmbH ähnelt die Ein-Personen-AG ihrer großen Schwester. Im Gegensatz zur GmbH sind die Formalitäten bei der Gründung jedoch umfassender. Du brauchst beispielsweise mindestens drei Aufsichtsräte, außerdem ist dein Startkapital mit 50.000 Euro sehr hoch. Dem Aufsichtsrat gegenüber musst du bei kritischen Fragen Rechenschaft ablegen und verlierst so einen Teil deiner Entscheidungsfreiheit.

rechtsformen firmengruendung
Rechtsformen der Firmengründung

Grundsätzlich – Gewerbetreibender oder Freiberufler?

Diese Entscheidung ist nicht immer leicht – das Einkommensteuergesetz (EStG) greift dir jedoch ein wenig unter die Arme. Es regelt, wann jemand als Freiberufler oder Gewerbetreibender gilt. Wenn du keine Lust hast, dich durch die Paragrafen zu wühlen, schau kurz in die nachfolgende Übersicht.

Der Freiberufler

Wer Freiberufler ist, regelt das EStG in Paragraf 18. Dazu zählen alle wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtende und erziehenden Tätigkeiten. Hinzu kommen Ärzte, Notare und zahlreiche weitere. Freiberufler üben sogenannte Katalogberufe aus und kommen in den Genuss einiger Vorteile. Ein hauptberuflicher Journalist kann beispielsweise ein Drittel seiner Einnahmen pauschal als Betriebsausgabe ansetzen. Das ist auch möglich, wenn er tatsächlich weniger Ausgaben hatte (Stichwort Pauschbetrag). Freiberufler sind selbstständige Unternehmer und unterliegen steuerlich und im Hinblick auf ihre Rechtsform den Vorschriften, die auch für Gewerbetreibende und andere Unternehmensformen gelten.

Der Gewerbetreibende

Pauschal gesagt, ist jeder Unternehmer, der kein Freiberufler ist, ein Gewerbetreibender. Paragraf 15 des Einkommensteuergesetzes verrät uns noch etwas mehr darüber. So gehören beispielsweise die Einkünfte der Händler, Landwirte und die Gewinnanteile der persönlich haftenden Gesellschafter einer KG dazu. Steuerlich ändert sich nichts. Jedoch können Gewerbetreibende keine Pauschale für ihre Betriebsausgaben ansetzen. Du musst also detailliert Buch führen und kannst nur die tatsächlichen Aufwendungen abziehen.

Der Kleingewerbetreibende

Als Kleingewerbetreibender bist du Unternehmer, der jedoch keinen „kaufmännischen Geschäftsbetrieb“ hat. Daher sind viele Vorschriften des Handelsgesetzbuches nicht auf dich anwendbar, was dir einige Vorteile bringt. Du hast beispielsweise keine Pflicht, Bücher zu führen – anders als beim „normalen“ Gewerbe. Aus der Abgabenordnung (AO) können sich jedoch steuerrechtliche Pflichten zur Buchführung ergeben. Insgesamt sparst du dir jedoch einiges an Verwaltungsaufwand.

Was ist ein Kleinunternehmer?

Ob Gewerbetreibender oder Freiberufler – allen gemein ist die Unternehmereigenschaft, die das Umsatzsteuergesetz definiert. Sie setzt eine selbständige Tätigkeit mit der Absicht, Einnahmen zu erzielen, voraus. Als Kleinunternehmer hast du jedoch einen entscheidenden Vorteil: Du musst keine USt-Voranmeldungen abgeben und entsprechend auch keine Umsatzsteuer ausweisen. Dafür kannst du bei betrieblichen Einkäufen jedoch auch keine Vorsteuer ziehen, hier ist also sorgfältiges Abwägen erforderlich. Kleinunternehmer bist du, wenn dein Umsatz im laufenden Jahr nicht mehr als 17.500 und im Folgejahr nicht mehr als 50.000 Euro beträgt. Letzteres ist von dir zu prognostizieren und dem Finanzamt mitzuteilen.

Tipp!

Da Kleinunternehmer die Umsatzsteuer nicht ausweisen müssen, gelten für sie auch bei der Rechnungsstellung besondere Regelungen. Mehr dazu erfährst du in unserem Beitrag zum Thema Kleinunternehmer Rechnung.

Kapital- oder Personengesellschaft?

Bei den Gesellschaften, von denen der Einzelunternehmer beispielsweise ausgenommen ist, unterscheidet man zwischen Kapital- und Personengesellschaften.

Die Kapitalgesellschaft

Eine Kapitalgesellschaft ist eine Körperschaft des privaten Rechts und eine juristische Person. Eine juristische Person ist ein Träger von Rechten und Pflichten mit der Ausnahme von Menschen. Diese sind als natürliche Personen einzustufen. In Deutschland gehören die AG, die KG und die GmbH zu den Kapitalgesellschaften. Sie zeichnen sich durch einige Grundsätze aus:

  • Es gibt festgelegte Startkapitale und gesetzliche Vorschriften zur Kapitalerhaltung. Ein gewisses Stammkapital muss immer vorhanden sein und darf nicht angerührt werden.
  • Die Gründung erfolgt in mehreren Schritten, z.B. Gesellschaftsvertrag, notarielle Beurkundung der Satzung und HR-Eintragung (Handelsregister)
  • Willensbildung nach dem Mehrheitsprinzip, es gibt keinen endgültigen „Chef“
  • Keine persönliche Haftung der Gesellschafter, sie haften meist nur mit ihrer Einlage.

Die Rechtsform der GmbH

Rechtliche Grundlage der GmbH bilden das GmbH-Gesetz und das HGB. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung war die weltweit erste ihrer Art und wird in Deutschland von einer oder mehreren Personen gegründet. Sie ist die am weitesten verbreitete Gesellschaftsform. Bei der Gründung ist ein Gesellschaftsvertrag aufzusetzen und notariell beurkunden zu lassen. In diesem müssen mindestens der Sitz, Name und Gegenstand des Unternehmens sowie die Höhe des Stammkapitals und seine Verteilung enthalten sein. Die GmbH ist voll geschäftsfähig, sobald du die Eintragung ins Handelsregister durchführen lassen hast. Eine GmbH hat folgende Vorteile:

  • Sie ist haftungsbeschränkt. Das bedeutet, dass du nur mit dem Teil deines Vermögens haftest, den du ins Unternehmen eingelegt hast.
  • Die GmbH ist ein Allrounder und für fast jeden Wirtschaftszweig geeignet.
  • Steuerliche Vorteile durch Anwendung der Körperschaftssteuer statt der Einkommensteuer
  • Einfache Veräußerung durch Verkauf von Anteilen
  • Gesellschafter müssen keine natürlichen, sondern können auch juristische Personen sein

Die Nachteile sind unter anderem das hohe Startkapital von 25.000 Euro inklusive der entsprechenden Haftung und die aufwendigen Formalitäten bei der Gründung. Hinzu kommen strenge gesetzliche Regelungen, was Buchführung und Bilanzierung angeht. Du bist beispielsweise verpflichtet, deine Geschäftszahlen am Ende des Jahres offenzulegen. Auch musst du bei einer GmbH Gewerbesteuer zahlen.

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Akteure der GmbH

Die Rechtsform der AG: Für große Vorhaben

Die Aktiengesellschaft kann durch dich alleine oder mit beliebig vielen Mitaktionären gegründet werden. Als Aktionäre bezeichnet man die Miteigentümer des Unternehmens. Zur Gründung einer AG ist ebenfalls ein Startkapital erforderlich, dieses beträgt 50.000 Euro. Es wird in Aktien zerlegt und an die einzelnen Miteigentümer ausgegeben, die den entsprechenden Wert der Aktie als Kapital ins Unternehmen einlegen. Um eine AG zu gründen, ist ähnlich aufwendig vorzugehen wie bei der GmbH, es kommen jedoch noch einige Schritte hinzu. Die Gründung muss von einem Sachverständigen – z.B. Steuerberater – geprüft und abgenommen werden. Ebenfalls bist du verpflichtet, die AG im Handelsregister anzumelden und die einzelnen Organe zu gründen. Diese sind:

  • Vorstand
  • Aufsichtsrat
  • Hauptversammlung.

Der Vorstand leitet die AG und setzt sich im Normalfall aus mehreren Personen zusammen.

Der Aufsichtsrat wählt den Vorstand und überwacht seine Tätigkeiten, besonders die unternehmerischen Entscheidungen.

Die Hauptversammlung besteht größtenteils aus den Aktionären, also den Miteigentümern am Unternehmen. Sie haben unter anderem das Recht auf Auskunft und Gewinnbeteiligung.

Die Vorteile der Aktiengesellschaft:

  • Leichte Aufstockung des Eigenkapitals durch den Verkauf von Aktien.
  • Gründung auch durch dich alleine möglich
  • Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen
  • Hohes Ansehen.

Es gibt jedoch auch einige Nachteile, die besonders bei alleinigen Gründungen ins Gewicht fallen:

  • Aufwändiges, langwieriges und teures Gründungsprozedere
  • Hohes Startkapital
  • Drei Organe und entsprechend eingeschränkter Entscheidungsspielraum des Einzelnen
  • Vorstand und Aufsichtsrat haften in Teilen auch privat
  • Bestimmte Vorschriften zu Größe, beispielsweise muss der Aufsichtsrat aus mindestens drei natürlichen Personen bestehen. Das gilt auch für die Ein-Personen-AG.

Die Ltd. als englische Rechtsform

Die Limited ist die englische Variante der haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft und ist mit der deutschen GmbH oder der kleinen AG vergleichbar.

Sie bietet einige Vorteile:

  • Sehr schnelle Gründung innerhalb von 24 Stunden möglich
  • Keine notariellen Beurkundungen für vertragliche Änderungen erforderlich
  • Kein Mindestkapital

Jedoch gibt es bei der Gründung einer Limited auch einige Nachteile, wenn diese im Inland tätig wird:

  • Zwei unterschiedliche Rechtssysteme, innerhalb derer es zu Kollisionen kommen kann. In der Folge ist es möglich, dass die britische Gesellschaft verklagt wird.
  • Sie muss ins deutsche Handelsregister eingetragen werden, was notariellen Aufwand und Kosten mit sich bringt. Auch die übrigen Unterlagen sind wie bei der Neugründung einer deutschen Gesellschaft erforderlich.
  • Zwei Buchführungen, einmal nach dem HGB und einmal nach dem UK-GAAP
  • Hohe Strafen für zu spät abgegebene Geschäftsberichte

Rechtsformen für gemeinnützige Zwecke

Wenn du mit deinem Unternehmen einen gemeinnützigen Zweck – etwa die Unterstützung der Kirche – verfolgst, gibt es für dieses Vorhaben spezielle Rechtsformen. Dazu gehören vor allem die gemeinnützige GmbH (gGmbH) und die gemeinnützige UG (gUG). Die ist ihrem Wesen nach eine GmbH, die entsprechend aufgebaut ist. Der Unterschied zur „normalen“ Gesellschaft ist, dass ihre Erträge nur für gemeinnützige Zwecke genutzt werden dürfen. Im Gegenzug genießt die gGmbH steuerliche Vorteile, sie ist beispielsweise von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer befreit.

Beispiele für gemeinnützige GmbHs sind Kindergärten, Sozialstationen und Altersheime.

Die gUG ist die kleine Schwester der gGmbH und wird nach Erreichen von 25.000 Euro Startkapital in eine solche umgewandelt. Um das Stammkapital aufzustocken, muss die gUG 25 Prozent ihrer Gewinne in diesen Topf stecken.

Die Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft entsteht, wenn du dich mit einer anderen Person zusammenschließt, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Nicht von Bedeutung ist, ob es sich um eine natürliche oder eine juristische Person handelt. Bei der Haftung nehmen sich Personengesellschaften nicht viel: Einige Gesellschafter haften unbeschränkt. Das bedeutet, dass auch dein Privatvermögen für betriebliche Schulden herangezogen werden kann.

Im Folgenden stellen wir dir die bekanntesten Typen von Personengesellschaften etwas näher vor.

Die GbR als einfachste Rechtsform

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die einfachste Form, sich für unternehmerische Zwecke zusammenzuschließen. Es genügt ein gemeinsames Ziel, Formalitäten wie ein Vertrag sind nicht erforderlich. Im Grunde genommen gründest du bereits eine GbR, wenn du mit Freunden eine Fahrgemeinschaft ausmachst. Die Vorteile in Stichpunkten:

  • Für jede Art der geschäftlichen Partnerschaft geeignet
  • Sehr viel Entscheidungsspielraum
  • Kein Mindestkapital

Nachteilig ist vor allem die Haftung. Bei der GbR haften du und alle weiteren Gesellschafter mit ihrem gesamten Vermögen.

Die KG – die Rechtsform für Entscheider

Bei der Kommanditgesellschaft bleibst du als Unternehmer selbst der wichtigste Entscheider. Du bist der sogenannte Komplementär und kannst Kommanditisten an deinem Unternehmen teilhaben lassen. Diese sind finanziell beteiligt und haften mit ihrer Einlage. Im Gegenzug erhalten sie einen Anteil des Gewinns. Für dich als Komplementär ist vor allem der freie Entscheidungsspielraum ein großer Pluspunkt. Du behältst die Fäden in der Hand und musst nicht, wie etwa bei der AG, einen Großteil deiner Macht an andere abgeben. Im Gegenzug trägst du aber auch das volle unternehmerische Risiko und haftest als Komplementär mit deinem gesamten Vermögen. Sind Kommanditisten mit deiner Arbeit nicht zufrieden, springen sie im Zweifel ab und du verlierst einen wichtigen Teil deines Kapitals.

Die OHG als Rechtsform mit Restrisiko

Die Offene Handelsgesellschaft genießt zwar ein hohes Ansehen, du trägst hier jedoch ein nicht zu vernachlässigendes Risiko. Du haftest mit deinem gesamten Vermögen. Außerdem kannst du als Kleingewerbetreibender keine OHG gründen. Auf der anderen Seite stehen die Vorteile. Es gibt kein Mindestkapital und durch die persönliche Haftung genießt du einen gewissen Respekt in der Öffentlichkeit.

Die GmbH & Co. KG

Im Gegensatz zur typischen Kommanditgesellschaft ist bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) persönlich und unbegrenzt haftender Gesellschafter die GmbH und somit keine natürliche Person. Die hinter der Gesellschaft stehenden Personen sollen somit vor einem Haftungsrisiko geschützt werden.

Zahlen und Fakten zu den Rechtsformen in Deutschland

Deutschland ist eine weltweit geachtete Industrienation mit einer Fülle an Unternehmen und Konzernen. Das Statistische Bundesamt hat im September 2018 eine Zählung durchgeführt und die Anzahl der verschiedenen Rechtsformen statistisch ausgewertet. Insgesamt sind in der Bundesrepublik 2,1 Millionen Menschen als Einzelunternehmer tätig. Der Großteil davon, zwei Millionen, arbeitet alleine oder mit maximal neun Beschäftigten. Mehr als zehn Angestellte haben nur rund 66.000 Einzelunternehmen.

Bei den Kapitalgesellschaften wurden bundesweit rund 700.000 Unternehmen erfasst. Der Großteil davon hat ebenfalls weniger als neun Beschäftigte. Personengesellschaften finden sich rund 400.000 in Deutschland. Mehr als 250 Angestellte können darunter nur etwa 3000 Firmen verzeichnen. Der Löwenanteil liegt auch hier wieder bei null bis neun Angestellten.

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