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Eingetragener Kaufmann

Eingetragener Kaufmann

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Die Abkürzung e.K. steht für den eingetragenen Kaufmann und darf von diesem auch verwendet werden. Diese Bezeichnung beschreibt eine natürliche Person, welche in dem jeweiligen Handelsregister als Kaufmann eingetragen ist.

Ein Einzelkaufmann kann sich zwar im Handelsregister eintragen lassen, ist aber nicht dazu gezwungen. Allein dadurch, dass er nicht eingetragen ist, verliert er die Kaufmanneigenschaft nicht. Bei Personen, die ein Kleingewerbe betreiben oder den Minderkaufleuten angehören, sieht dies anders aus. Sie gelten erst als Kaufmann, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind.

Eingetragener Kaufmann: Die Rechtsform

was ist ein eingetragener Kaufmann

Wie oben bereits erwähnt, kann der Kaufmann sich in das Handelsregister eintragen lassen, muss dies aber nicht. Ein eingetragener Kaufmann ist ein Einzelunternehmer und hat deshalb auch keine Partner oder stille Teilhaber. Auch mitbestimmende Teilhaber gibt es nicht. Einzig und allein der Kaufmann tritt im Namen der Firma auf und handelt für sie. Sobald der Kaufmann überlegt, sich einen Partner dazu zu holen, muss er in eine Personen- oder Handelsgesellschaft übergehen.

Solche Unternehmer, die wirklich aktiven gewerblichen Handel betreiben sind zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet und werden als sogenannte „Istkaufleute“ bezeichnet. Auch unterliegen sie den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches.

Unternehmer, die Gewerbebetriebe, aber keinen Handel betreiben, werden als „Kannkaufmann“ bezeichnet. Sie können sich aussuchen, ob sie sich eintragen lassen oder nicht. Sie unterliegen den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches erst, wenn sie sich eintragen gelassen haben.

Was muss ins Handelsregister eingetragen werden?

Innerhalb des Handelsregisters gibt es zwei verschiedene Abteilungen. Es existiert die Abteilung A und die Abteilung B. In die Abteilung A werden, unter anderem, auch die Einzelkaufmänner eingetragen. In der Abteilung B hingegen, werden Gesellschaften wie die Aktiengesellschaft eingetragen.

Größtenteils unterscheiden sich die beiden Abteilungen in den einzutragenden Daten.

In die Abteilung A werden Daten wie der Sitz und die Rechtsform eingetragen. Der Inhaber der Gesellschaft und auch die Höhe der Kommanditeinlage sind in dem jeweiligen Eintrag ersichtlich.
Mögliche Haftungsausschlüsse bei einer Geschäftsübernahme, Einstellung oder Aufhebung von Insolvenzverfahren und auch die Eröffnung des Unternehmens sind der Eintragung zu entnehmen.

Wer muss sich ins Handelsregister eintragen lassen?

Freiberufler und Kleingewerbetreibende sind frei in der Wahl, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Sobald man sich aber in das Register eintragen lässt, wird man direkt zum Kaufmann. Aus einer GbR wird dann zum Beispiel eine OHG.

Für gewerbetreibende Kaufmänner, für eine OHG, eine GmbH und für die AG besteht mit dem Zeitpunkt der Gründung die Pflicht für die Eintragung ins Handelsregister. Damit es leichter fällt, zu beurteilen, ob ein bestimmter Gewerbebetrieb in das Handelsregister eingetragen werden muss, werden Daten wie Jahresumsätze, Mitarbeiterzahlen und die Anzahl der Geschäftsvorgänge durchgesehen.

Nimmt man die Eintragung in Angriff, dann wird einem eine Handelsregisternummer mitgeteilt. Diese Nummer muss auf der Firmenwebseite angegeben werden. Auch kann sie den Geschäftspartnern mitgeteilt werden, damit diese sich Informationen über die Unternehmen besorgen können.

Wann muss man sich in das Handelsregister eintragen lassen?

Eine Eintragung in das Handelsregister wird meistens direkt mit der Firmeneröffnung notwendig. Das heißt, dass der Eintrag mit Eröffnung erfolgen muss. Allein Kleingewerbetreibende haben hier die freie Entscheidung, ob sie sich eintragen lassen oder nicht.

Allerdings sind auch solche Personen, die ein Kleingewerbe führen, nicht immer frei in dieser Entscheidung. Liegt ein bestimmter Jahresumsatz vor und erfüllen die Personen auch andere Punkte, dann müssen sie sich ebenfalls eintragen lassen und genießen keine Entscheidungsfreiheit mehr.

Kleinunternehmer können sich leider nur an groben Angaben orientieren, denn der Gesetzgeber hat nicht eindeutig definiert, ab wann sie eine Eintragung vornehmen müssen.

So funktioniert die Eintragung ins Handelsregister

Nach diesen ganzen Informationen fragst du dich natürlich, wie das ganze Eintragen ins Handelsregister denn so abläuft. Damit du eine grobe Vorstellung davon hast, wie dies funktioniert, werden hier die eine oder andere Sache erklärt, auf die du unbedingt achten solltest.

Was ist bei der Anmeldung zu beachten?

Im Normalfall wird eine Anmeldung von einem Notar beglaubigt, was bedeutet, dass du dir erst einmal einen solchen suchen musst. Meist gibt es mehrere Notare in deiner Umgebung und du musst dir nur noch einen davon aussuchen.

Dem Notar werden dann folgende Dinge mitgeteilt:

  • Firma und Firmenname
  • Sitz, Niederlassung, evtl. Zweigniederlassungen und Anschriften der jeweiligen Niederlassungen
  • Unternehmenszweck
  • Vertretungsberechtigte Personen und deren Vertretungsbefugnisse
  • Rechtsform
  • Höhe des Stamm- und Grundkapitals

Wenn es einmal zu Änderungen kommen sollte, muss dies dem zuständigen Registergericht mitgeteilt werden. Der Geschäftsführer muss versichern, dass es keine besonderen Umstände, wie zum Beispiel ein Insolvenzverfahren, gibt.

Handelsregistereintrag: Die Kosten

Die Kosten spielen meist eine der wichtigsten Rollen dabei, wenn es darum geht eine Firma zu gründen oder zu eröffnen. Die Kosten für die Eintragung in das Handelsregister hängen von Faktoren wie Rechtsform und Unternehmensgröße ab. Für Einzelunternehmen kann mit Kosten von 200-300€ gerechnet werden.

Muss man sich als Kaufmann beim Gewerbeamt anmelden?

Um überhaupt Kaufmann zu werden, musst du ein Gewerbe anmelden. Es gibt die Möglichkeit, ein sogenanntes Kleingewerbe zu eröffnen. Kleingewerbetreibende sind allerdings nicht gleich Kaufmänner und haben die freie Wahl, ob sie sich als Kaufmann eintragen lassen oder nicht. Üben sie in ihrer Gewerbetätigkeit eine Tätigkeit aus, die eine kaufmännische nach dem Handelsgesetzbuch ist, dann sind sie auch gleichzeitig Kaufmänner. Somit müssen sich auch Kaufmänner bei dem zuständigen Gewerbeamt anmelden.

Rechte und Vorteile als eingetragener Kaufmann

Der eingetragene Kaufmann bringt so allerlei Vorteile mit sich, die normale Gewerbetreibende oder auch Personengesellschaften nicht haben. Da der eingetragene Kaufmann keinen Partner hat, ist er auch der alleinige Inhaber der Firma und muss sich so seine Verdienste nicht mit jemand anderem teilen. Außerdem trifft er auch alle wichtigen Entscheidungen selbst und muss niemanden um Rat fragen.

Für diese Rechtsform ist kein Mindestkapital erforderlich. Allein durch diese Eintragung genießt der Kaufmann ein besseres Ansehen bei Banken und anderen Geschäftsleuten. Und auch Fantasienamen sind zugelassen und erlaubt.

Als eingetragener Kaufmann muss sich dieser aber auch an alle Pflichten eines solchen halten. So haftet er zum Beispiel für alle Verbindlichkeiten der Firma persönlich. Außerdem verpflichtet er sich, mit dem Eintrag in das Handelsregister, der Erstellung einer Bilanz.

Nachteile und Pflichten als eingetragener Kaufmann

Natürlich bringt diese Rechtsform nicht nur Rechte und Vorteile mit sich, sondern auch gewisse Nachteile und deren Pflichten.

Durch die Eintragung in das Handelsregister sind die Kaufmänner auch an die Regeln und Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) gebunden. Der Gesetzgeber nimmt sporadisch an, dass Kaufleute mehr Wissen im Rechtsverkehr haben, als normale Gewerbetreibende. Allein dadurch ist ein Kaufmann auch an eine mündliche Bürgschaft gebunden, an die ein Nicht-Kaufmann nicht gebunden wäre. Aber auch Pflichten, wie die Buchführungspflicht, die Erstellung einer Bilanz und einer Inventur kommen mit dazu. Einzelkaufleute sind davon nach §242 HGB allerdings befreit.

Publizitätspflicht – Keine Pflicht zur Offenlegung

Normalerweise haben bestimmte Unternehmen die Pflicht, ihren jeweiligen Jahresabschluss öffentlich zu machen und darzulegen. Einzelunternehmer bzw. ein eingetragener Kaufmann hat diese Pflicht nicht. Er unterliegt somit nicht der Publizitätspflicht bzw. der Offenlegungspflicht. Eine Ausnahme bilden hier nur die Einzelunternehmen, die einen erheblichen Umfang, von mehr als 130 Millionen Euro Jahresumsatz haben.

Rechtliche Vorschriften für den eingetragenen Kaufmann

Wie oben bereits erwähnt wurde, unterliegt der e.K. bestimmten Rechten und Pflichten, die sich aus dem Handelsgesetzbuch ergeben. Diesen unterliegt er jedoch nur, wenn er auch Tätigkeiten ausübt, die kaufmännisch laut HGB sind.

Was ist zu beachten, wenn man Mitarbeiter beschäftigen will?

Wenn man, als eingetragener Kaufmann, Mitarbeiter beschäftigen möchte, dann hat man ziemlich genau die gleichen Merkmale zu erfüllen, wie es in anderen Unternehmen der Fall ist.
Für die Anmeldung eines Mitarbeiters wird zuerst einmal die jeweilige Steuernummer benötigt, außerdem die Betriebsnummer vom zuständigen Arbeitsamt und der oder die Mitarbeiter müssen bei der Krankenkasse gemeldet werden.

Steuernummer Aufbau
Wie sieht die Steuernummer aus? Quelle: buhl

Es ist also nichts großartig anders, als bei anderen Unternehmen.

Muss man sich als Einzelkaufmann mit einem Handelsgewerbe eintragen lassen?

Ein Kaufmann ist nach §1 HGB jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt. Dahingegen ist ein Handelsgewerbe jeder Gewerbebetrieb, außer der Betrieb erfordert nach Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. Diese Feststellung erfordert meistens eine individuelle Beurteilung und diese unterliegt einem Ermessensspielraum. Durch diesen Spielraum ist die Unsicherheit relativ hoch.

Es kann also nicht klar gesagt werden, ob man ein Handels- oder ein normales Gewerbe betreibt. Es muss individuell beurteilt werden.

Worin besteht der Unterschied zwischen einem Istkaufmann und einem Kannkaufmann?

Der sogenannte Kannkaufmann ist eine Person, welche erst durch Eintragung in das Handelsregister die Eigenschaft eines Kaufmannes erlangt. Zu dieser Gruppe gehören zum Beispiel die Kleingewerbetreibenden. Ein Kannkaufmann kann also frei entscheiden, ob er sich eintragen lassen möchte oder nicht.

Ein Istkaufmann ist jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt, das nach Art und Umfang einen kaufmännisch geführten Geschäftsbetrieb erfordert. Der Inhaber muss sich hier zwar in das Handelsregister eintragen lassen, verliert seine Eigenschaft aber nicht, wenn er nicht eingetragen sein sollte.

Das musst du über die Haftung eines Kaufmannes wissen

Eines der wichtigsten Themen, wenn eine Firma eröffnet und eine Rechtsform ausgesucht wird, ist die Haftung. Es kommt, unter anderem, die Frage auf, wie man in der jeweiligen Rechtsform haften muss. Bei einem eingetragenen Kaufmann ist es nicht so, wie es bei anderen Rechtsformen. Also stellst du dir die Frage, womit der Kaufmann haften muss.

Haftet der Einzelkaufmann mit seinem Privatvermögen?

Diese Frage ist leicht zu beantworten. Denn als eingetragener Kaufmann stehst du in der unbeschränkten Haftung. Diese unbeschränkte Haftung sagt aus, dass du mit deinem gesamten Privatvermögen haftest, wenn einmal etwas dazwischenkommt und nicht so abläuft, wie geplant.

Firmenname und Steuern

Normalerweise trägt die Firma den Vor- und Nachnamen des Firmeninhabers, wenn es um den Firmennamen eines normalen Gewerbebetriebes geht. Lässt du dich dann aber als Kaufmann eintragen, hast du die Möglichkeit, deiner Firma einen Fantasienamen zu geben. Also kannst du dir dann einen eigenen Namen für deine Firma aussuchen, bzw. ausdenken.

Was die Steuern angeht, kann man sagen, dass auch der Kaufmann steuerpflichtig ist. Der Kaufmann muss eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Außerdem hat er die Umsatzsteuer korrekt auf seinen Rechnungen auszuweisen.

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Welche Rolle spielt die Firma bei der Eintragung?

Die Firma eines eingetragenen Kaufmannes zählt als Bezeichnung, durch die ein Kaufmann in seinem Geschäftsleben repräsentiert wird. Auch der Name dieser Firma wird im Handelsregister notiert. Allerdings sind auch für den Firmennamen Regelungen im HGB zu finden. Dort heißt es, dass der Name den Zusatz der Rechtsform tragen muss und, dass er sich zu anderen im Handelsregister eingetragenen Firmen unterscheiden muss.

Eingetragener Kaufmann nebenberuflich

Solltest du einen Job als Angestellter haben, möchtest dich aber mit deiner Geschäftsidee nebenbei selbstständig machen und weißt nicht, ob dies als eingetragener Kaufmann möglich ist, dann können wir dir sicher helfen.

Grundsätzlich ist es ohne Probleme möglich, sich neben seinem Hauptberuf selbstständig zu machen. Die meisten Menschen wählen dafür ein sogenanntes Kleingewerbe. Für das Kleingewerbe gibt es einige Regelungen, die du dann beachten solltest. Weiter oben wurde bereits erwähnt, dass Kleingewerbetreibende die freie Wahl haben, ob sie sich in das Handelsregister eintragen lassen. Wenn du dich dazu entschieden hast, dich in das Register eintragen zu lassen, dann bekommst auch du die Bezeichnung des eingetragenen Kaufmannes und das neben deinem Hauptberuf.
Es ist allerdings verpflichtend, seinen Arbeitgeber darüber zu informieren. Wenn dieser sein O.K. gibt, dann steht dem eingetragenen Kaufmann im Nebenberuf nichts mehr im Wege.

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