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Kleinstunternehmen

Kleinstunternehmen

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Es ist nicht wichtig, ob du ein großes Unternehmen gründest oder ein kleines Unternehmen. Wichtig ist in erster Linie, dass du es erfolgreich führst. Aus diesem Grund genießen in Deutschland auch die Kleinstunternehmen ein hohes Ansehen. Immerhin stellen sie innerhalb der Unternehmensformen in unserem Land die Mehrheit dar. Doch was ist eigentlich ein Kleinstunternehmen?

Was ist ein Kleinstunternehmen?

Als Kleinstunternehmen werden Unternehmen bezeichnet, die weniger als zehn Mitarbeiter haben. Auch von ihrem Jahresumsatz unterscheiden sie sich gegenüber anderen Unternehmensformen. Kleinstunternehmen haben eine Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz, der höchstens zwei Millionen Euro beträgt. Die Bezeichnung Kleinstunternehmen wurde auch deshalb eingeführt, weil hier eine Abgrenzung innerhalb der EU von kleinen und mittleren Unternehmen gemacht wurde, dass dem Kleinstunternehmen auch passende Fördermöglichkeiten zugutekommen können.

Was bedeutet KMU?

Du hast sicher auch schon oft von dem Begriff KMU gehört. Doch was verbirgt sich hinter diesem Begriff. KMU ist die Abkürzung für Kleine und Mittlere Unternehmen. Allerdings gibt es innerhalb dieser Unternehmensformen einige Abgrenzungen. Schon vor rund 15 Jahren wurde von der EU festgelegt, dass ein KMU nicht mehr als 250 Personen beschäftigen darf. Doch es gibt bezüglich der Mitarbeiteranzahl und auch bei den Umsatzerlösen bzw. bei der Bilanzsumme weitere Abgrenzungen.

Unternehmensform Abgrenzungsmerkmale
Kleinstunternehmen Im Kleinstunternehmen sind weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt. Als Kleinstunternehmer beträgt dein Jahresumsatz oder deine Jahresbilanzsumme im Höchstfall zwei Millionen Euro.
Kleine Unternehmen Als Kleinunternehmer sind bei dir weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigt. Pro Geschäftsjahr beträgt dein Jahresumsatz oder deine Jahresbilanzsumme nicht mehr als höchstens 10 Millionen Euro.
Mittlere Unternehmen Als Inhaber von einem mittleren Unternehmen hast du weniger als 250 Mitarbeiter. Dein mittleres Unternehmen erzielt einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro.

Hier haben wir nochmal alle Kriterien auf einen Blick zusammengefasst:

Einteilung-von-KMU
Kriterien zur Einteilung von KMU

Unterschiede zu anderen Rechtsformen

Wie innerhalb der EU die Größenklasse zwischen den Unternehmen unterschieden wird, konntest du nun anhand der oben genannten Abgrenzungen erkennen. Es kommt aber immer wieder vor, dass viele Menschen das Kleinstunternehmen mit einem Kleinunternehmen oder einem Kleingewerbe gleichsetzen. Doch dies ist ein großer Irrtum, denn auch hier gibt es einige Unterschiede.

Schauen wir uns deshalb mal die einzelnen genannten Formen genauer an:

Form Hinweise
Kleinunternehmen Als Kleinunternehmen wird ein Unternehmen bezeichnet, welches die Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt beantragt. Festgelegt ist diese Regelung im UStG unter § 19. Willst du diese Kleinunternehmerregelung beantragen, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Dein Umsatz inklusive der Umsatzsteuer darf im vorangegangenen Geschäftsjahr nicht höher als 17.500 Euro betragen haben.
  • Im aktuellen Geschäftsjahr wird dein Umsatz deinen Schätzungen zufolge nicht über 50.000 Euro liegen.
Diese Kleinunternehmerregelung kann von dir auf alle Rechtsformen angewendet werden.
Kleinstunternehmen Als Kleinstunternehmer bist du nicht mit dem Kleinunternehmer gleichzusetzen. Die Kriterien bzgl. Abgrenzung wie Mitarbeiter und Umsatz sind oben bereits beschrieben. Du hast aber die Möglichkeit, auch als Kleinstunternehmer die Kleinunternehmerregelung zu beantragen.
Kleingewerbe Auf keinen Fall darfst du das Kleinunternehmen oder das Kleinstunternehmen mit dem Kleingewerbe verwechseln. Mit einem Kleingewerbe bist du nicht abhängig von bestimmten Umsatzgrenzen. Vielmehr bedeutet der Begriff Kleingewerbe, dass du ein Gewerbe betreibst, welches du nicht in das Handelsregister eintragen musst. Allerdings hast du auch beim Kleingewerbe die Option, für dich eine Kleinunternehmerregelung zu beantragen.

Was beim Begriff Kleinstunternehmen beachtet werden muss

Den Begriff Kleinstunternehmen wirst du sicherlich schon oft gehört haben. Aber du wirst verwundert sein, dass du ihn in manchen Bereichen nicht findest. Was gibt es für dich genau zu beachten, wenn vom Kleinstunternehmen die Rede ist?

  • Die EU hat für dich als Kleinstunternehmer genau abgestimmte Förderprogramme.
  • Der Begriff Kleinstunternehmen existiert bei Institutionen wie Finanzamt, Krankenkasse und der Bundesagentur für Arbeit nicht. Beim Finanzamt gibt es in Bezug auf Kleinunternehmen und Kleinstunternehmen keine Unterscheidung. Dir steht für jegliche Rechtsform frei, die Kleinunternehmerregelung zu beantragen. Auch bei der Krankenkasse gibt es keine Unterscheidung.

Egal ob es sich um ein Kleinstunternehmen, ein Kleinunternehmen oder ein Einzelunternehmen handelt, es sind alles Unternehmen. Sogar das Nebengewerbe gilt als Unternehmen. Mit jedem dieser Begriffe soll allein eine Größe von einem Unternehmen abzugrenzen sein. Deshalb spielt es für das Finanzamt auch keine Rolle, ob du nun Kleinstunternehmer oder Kleinunternehmer bist. Auch Krankenkassen und die Agentur für Arbeit sehen eine Abgrenzung nur beim Nebengewerbe.

Was musst du als Kleinstunternehmer bei der Rechnung beachten?

Beantragst du als Kleinstunternehmen die Kleinunternehmerregelung, dann profitierst du natürlich auch von einigen Vereinfachungen in Bezug auf Buchhaltung und Steuern. Wichtig ist dies für dich auch beim Thema Rechnung. Du musst aber stets auf der Rechnung angeben, dass du als Kleinstunternehmer mit der Kleinunternehmerregelung arbeitest. Dein Vorteil ist, dass du keine Umsatzsteuer einfordern musst und diese auch nicht an das Finanzamt weiterleiten musst. Bei deinen Privatkunden spielt es eine Rolle, ob sich von dir eine Kleinstunternehmerrechnung bekommen, ohne dass sie Mehrwertsteuer bezahlen müssen. Eine Kleinstunternehmerrechnung von dir an einen Geschäftskunden ist hingegen etwas anderes. Dieser führt Umsatzsteuer ab, kann aber aus deiner Rechnung keine Vorsteuer ziehen. Aus diesem Grund muss auf deiner Kleinstunternehmer- oder Kleinunternehmerrechnung auch immer hervorgehen, dass du gemäß § 19 UStG arbeitest.

Hinweis:

Unternehmer, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen, dürfen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Dein Vorteil ist also, dass du keine Umsatzsteuer an das Finanzamt weiterleiten musst. Um einen Überblick über Rechnungen zu bekommen, schau dir doch mal unsere Rechnungsvorlage an.

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Mehr erfahren

Kleinstunternehmen anmelden

Wie dir mittlerweile bekannt ist, wird zwischen Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen und mittlerem Unternehmen durch Kriterien wie Anzahl der Mitarbeiter und Höhe des Umsatzes unterschieden. Für die Anmeldung als Kleinstunternehmen hat dies aber für dich keine großen Unterschiede:

  • Du meldest dich genauso an, wie beispielsweise der Kleinunternehmer.
  • Natürlich wirst du auch als Kleinstunternehmer besteuert und deshalb ist bei der Anmeldung für dich auch der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung maßgebend.
  • Wichtige Steuern sind entweder die Einkommenssteuer oder als Gewerbetreibender die Gewerbesteuer.
  • In dem Fragebogen bei der Anmeldung als Kleinstunternehmen musst du auch die Entscheidung treffen, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen willst. Hier solltest du im Vorfeld genau prüfen, ob diese Option für dich in Frage kommt bzw. sinnvoll ist.

So meldest du dein Gewerbe als Kleinstunternehmer ab

Auch die Abmeldung, beispielsweise als Kleinstunternehmer in einem Gewerbe, geht recht einfach. Dies musst du einfach bei deinem zuständigen Gewerbeamt machen. Eine zusätzliche Abmeldung beim Finanzamt musst du nicht vornehmen. Das Finanzamt wird vom Gewerbeamt über die Abmeldung deines Kleinstunternehmens informiert.

DSGVO: Was gilt für Kleinstunternehmen?

Es gibt nicht wenige, die der Ansicht sind, für ein Kleinstunternehmen gilt die neue DSGVO nicht. Das ist ein großer Irrtum, der dich unter Umständen teuer zu stehen kommen kann. Die DSGVO gilt für alle Unternehmen und für alle Freiberufler und damit auch für dich als Kleinstunternehmer. Das bedeutet, dass du dich sehr wohl mit diesem Thema auseinandersetzen musst und es für dich die geltenden Vorschriften zu beachten gibt.

Tipp!

Wenn du dir bei der Erstellung der Datenschutzerklärung für deine Website oder einen Online-Shop unsicher bist, kannst du dir Hilfe von zahlreichen Mustern im Internet holen. Nutze unser Datenschutzerklärung-Muster für die Texterstellung. Du bist jedoch selbst dafür verantwortlich die Texte auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.

Kleinstunternehmen in der Grundversorgung

Immer wieder ist zu hören, dass der ländliche Raum in Deutschland immer mehr in den Hintergrund tritt. Abwanderung nicht nur der Bevölkerung, sondern auch von Handel und Handwerk ist an der Tagesordnung. Die Länder und Kommunen haben dieses Problem erkannt und legen deshalb verstärkt Wert darauf, die Grundversorgung des ländlichen Raumes sicherzustellen. Kleinstunternehmen der Grundversorgung wie beispielsweise Bäcker, Metzger aber auch Handwerker erfahren eine besondere Unterstützung und Förderung. Wenn du daran interessiert bist, erkundige dich einfach bei deiner Kommune, welche Arten von Förderung und in welcher Höhe es auch für dich gibt.

Fazit

Rund 99% aller Unternehmen in Deutschland werden als KMU bezeichnet. Diese Kleine und Mittlere Unternehmen teilen sich in drei unterschiedliche Unternehmensgrößen auf. Angefangen vom Kleinstunternehmen mit nicht mehr als 10 Beschäftigten, über das Kleinunternehmen mit maximal 50 Mitarbeitern bis hin zum mittelständigen Unternehmen mit höchstens 250 Mitarbeitern. Bei der Einteilung zwischen Kleinstunternehmen und den beiden anderen Unternehmensformen spielt auch der Umsatz eine weitere wichtige Rolle.

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