Wenn du ein Handelsgewerbe betreibst, dann hast du laut dem Handelsgesetzbuch nach § 1 in den meisten Fällen den Status von einem Kaufmann, wobei hier zwischen Istkaufmann, Kannkaufmann und weiteren Arten unterschieden werden kann. Es spielt hier keine Roll, ob du das Handelsgewerbe allein betreibst oder ob es sich bei deinem Unternehmen um eine Gesellschaft handelt. Je nach dem Wesen der Handelstätigkeit und der Form ihrer Entstehung vom Status Kaufmann wird dabei zwischen verschiedenen Typen unterschieden. Ein Typ ist der Istkaufmann.
Ein Istkaufmann ist laut Definition eine natürliche Person, die ein Handelsgewerbe betreibt. Dies ist entsprechend in § 1 Abs. 1 HGB gesetzlich festgelegt. Dort wird beschrieben, dass jeder Gewerbebetrieb, dessen Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichtet ist und für die Ausübung der Tätigkeit so gestaltet sein muss. Der Betreiber eines solchen Geschäftsbetriebs wird Istkaufmann genannt.
Für den Istkaufmann wird auch als Synonym die Bezeichnung Kaufmann kraft Betätigung verwendet. Der Gesetzgeber sieht in diesem Punkt auch kein Wahlrecht vor. Das Handelsrecht beschriebt in § 1 Abs. 2 HGB jedes Handelsgewerbe als einen Geschäftsbetrieb. Eine Ausnahme für den Istkaufmann gibt es nur, wenn für den Geschäftsbetrieb keine kaufmännische Weise notwendig ist.
Wie bereits angesprochen gibt es unterschiedliche Arten von Kaufleuten. Der Unterschied zwischen dem Istkaufmann und dem Kannkaufmann ergibt sich laut HGB durch die folgenden Punkte:
Folgende Szenarien sind hier möglich:
Ein weiterer Unterschied zwischen Istkaufmann und Kannkaufmann besteht bei der Auflösung deines Geschäftsbetriebs. Als Kannkaufmann löst du dein Handelsgewerbe durch eine Löschung aus dem Handelsregister auf. Bei dir als Istkaufmann wird die Löschung erst durch Löschung aus dem Register UND der Aufgabe von deinem Handelsgewerbe in Kraft.
Die Definition des Kannkaufmanns scheint zunächst etwas komplexer. Wenn du aufgrund deiner Tätigkeit ein Kaufmann bist, zählst du eigentlich automatisch zu den Istkaufleuten. Liegst du allerdings unter der Grenze von 600.000 Euro Umsatz oder unter einem Gewinn von 60.000 Euro pro Jahr, wirst du als Kleingewerbetreibender bezeichnet. Somit bist du zwar von deiner Tätigkeit her immer noch ein Kaufmann, bist aber befreit von der Pflicht der ordnungsgemäßen Buchhaltung (Buchführungspflicht) und befreit von der Pflicht eine Bilanz zu erstellen (Bilanzierungspflicht). Damit gehörst du nicht mehr in die Kategorie Istkaufmann, sondern in die Kategorie Kannkaufmann, sofern du dich dazu entschließt, dich freiwillig in das Handelsregister eintragen zu lassen.
Überdies zählst du auch nicht als Istkaufmann, wenn du als Land- oder Forstwirt tätig bist, also in dieser Branche einen Geschäftsbetrieb auf kaufmännische Weise führst. Du kannst dich aber freiwillig ins Handelsregister eintragen und wirst damit zu einem Kannkaufmann.
Wichtig: Der Begriff Kannkaufmann ergibt sich daraus, dass du hier die Wahl hast und dich freiwillig in das Handelsregister eintragen KANNST. Nach der Eintragung bist du demnach ein Kannkaufmann obwohl du unter der gesetzlichen Umsatz und Gewinngrenze liegst oder einen Forst- und Landwirtschaftsbetrieb führst.
Gleiches gilt auch für dich als Gewerbetreibenden, wenn du als Rechtsform eine Gesellschaft gewählt hast, denn auch hier gelten für dich die genannten Grenzen. In diesem Fall bist du nach § 141 AO ein Formkaufmann.
Der Begriff Musskaufmann ist gleichbedeutend mit dem Begriff Istkaufmann. Die Bezeichnung Musskaufmann wurde bis zur Reform von Handelsrechtsgesetz 1998 verwendet und wurde danach durch die Bezeichnung Istkaufmann ersetzt.
Um dir genau zu verdeutlichen, wann du Istkaufmann bist und wann nicht, gibt es hier zwei Beispiele aus der Praxis für dich.
Istkaufmann | Kein Istkaufmann |
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Du bist mit Fahrrädern groß geworden und du liebst Fahrräder. Also gründest du eine Fahrradwerkstatt. Zuerst hast du dieses Geschäft allein gemacht und Fahrräder in der Garage repariert. Nun ist dein Betrieb gewachsen und du beschäftigst bereits 17 Mitarbeiter. Im Jahr kannst du auf stolze 100.000 Euro Gewinn verweisen. | Schon seit Kindestagen bist du ein begeisterter Leser. Im Laufe der Jahre haben sich sehr viele Bücher angesammelt. Um Platz für neue zu schaffen, verkaufst du gelegentlich auf verschiedenen Plattformen deine alten Bücher. Der Gewinn ist allerdings minimal und reicht eben so aus, um neue Bücher anzuschaffen. |
Im Grundsatz gilt jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt, als Istkaufmann. Wie aber schon beschrieben, gibt es bestimmte Ausnahmen. Doch von Seiten des Gesetzgebers sind diese Ausnahmen nicht eindeutig einer Regelung unterworfen. Deshalb gilt zunächst einmal in den meisten Fällen die Annahme einer Kaufmannseigenschaft und damit für dich auch die Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass du selbst beweisen musst, dass du kein Istkaufmann bist.
Um dies zu beurteilen, gibt es verschiedene Kriterien, sowohl qualitative als auch quantitative.
Aus diesen Kriterien heraus kommt es dann zu einer Gesamtbetrachtung, ob du Istkaufmann bist oder nicht. Wird festgestellt, dass du ein Istkaufmann bist, dann bist du auch verpflichtet, dich ins Handelsregister einzutragen. Das bedeutet aber auch für dich, dass du schon deine Tätigkeit mit der Aufnahme von deinem Handelsgewerbe als Istkaufmann beginnt. Die pflichtgemäße Eintragung hat dann nur noch eine deklaratorische Funktion.
Verdienst du dein Geld mit dem Betreiben von einem Handelsgewerbe, dann bist du ein Kaufmann. So legt es § 1 HGB fest. Doch je nach Entstehungsart und Wesen vom Status als Kaufmann, gibt es noch unterschiedliche Typen zu unterscheiden.
Kaufmannsart | Szenario |
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Kannkaufmann | Als Kannkaufmann bist du ein Selbstständiger, der sich entschließt vom Wahlrecht der freiwilligen Eintragung ins Handelsregister Gebrauch zu machen und somit der doppelten Buchführung unterliegt. Ebenso gilt dies für Betreiber eines Land- oder Forstwirtschaftsbetriebs. |
Istkaufmann | Als Istkaufmann bist du ein Selbstständiger, der die Umsatz- und Gewinngrenze übersteigt und somit zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet ist. |
Formkaufmann | Unternehmen die der Rechtsform einer Gesellschaft entsprechen. |
Fiktivkaufmann | Als Fiktivkaufmann wirst du dann bezeichnet, wenn du selbst oder eine Gruppe von Personen unrechtmäßig im Handelsregister eingetragen ist. |
Scheinkaufmann | Der Scheinkaufmann ist eine Person ohne den Kaufmannsstatus und ohne Eintrag in das Handelsregister. Der Scheinkaufmann erweckt nur den Anschein, ein echter Kaufmann zu sein. |
Wie für jeden anderen Kaufmann gelten auch für dich als Istkaufmann eine Reihe von Rechten, aber auch Pflichten.
Da du als Selbstständiger jeder Art stets die Pflichtangaben auf all deinen Geschäftsdokumenten beachten musst, lohnt sich die Anschaffung eines Rechnungsprogramm wie sevDesk – hier werden alle Angaben einfach automatisch eingetragen und du sparst Zeit bei deiner Büroarbeit!
Bist du als Unternehmer lediglich Kaufmann, brauchst du nicht zwingend einen Eintrag im Handelsregister. Voraussetzung dafür ist, dass dein Betrieb so groß ist, dass du mit einer einfachen Einnahmen-Überschussrechnung die Vermögenslage in deinem Betrieb nicht mehr überblicken kannst oder eine freiwillige Eintragung in das Handelsregister. Aus diesem Grund bist du als Istkaufmann zur doppelten Buchführung verpflichtet und musst eine Bilanz erstellen.
Aus steuerrechtlichen Gründen bist du verpflichtet, ab einem Jahresumsatz von 600.000 Euro und/oder einem Gewinn ab 60.000 Euro eine doppelte Buchführung zu machen. Dies ist in § 141 AO unter dem Punkt Buchführungspflicht beschrieben.
Als Istkaufmann musst du die doppelte Buchführung beachten und in jedem Fall einen Steuerberater finden!
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In dem Moment, in dem du einen Gewerbebetrieb betreibst, wirst du als Istkaufmann eingestuft. Doch für das Gesetz ist dies zunächst nur eine Vermutung. Du selbst liegst in der Beweispflicht und musst nachweisen, dass bestimmte Kriterien für einen Istkaufmann nicht erfüllt werden und du beispielsweise nur als Kannkaufmann einzustufen bist. Als Istkaufmann musst du bestimmte Pflichten erfüllen, zu denen unter anderen die doppelte Buchführung, die Erstellungen von Jahresabschlüssen, Bilanzen und die Inventur gehören.
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