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Kleinunternehmerregelung

Kleinunternehmerregelung

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Was ist die Kleinunternehmerregelung? Was sind die Vorteile und was die Nachteile?

Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich in erster Linie auf die Umsatzsteuer. Wenn ein Unternehmer vom Finanzamt als Kleinunternehmer anerkannt wird (das muss man beantragen), so muss er auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer mehr ausweisen. Dann entfallen natürlich auch die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Umsatzsteuererklärung. Die gesetzlichen Grundlagen der Kleinunternehmerregelung finden sich in §19 UStG (Besteuerung der Kleinunternehmer). Allerdings ist auch ein freiwilliger Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung möglich. Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengefasst und geben Entscheidungshilfen. Hier erfährst du alles, was du wissen musst.

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Aktualisierung der Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung (2020)

Wer darf die Kleinunternehmerregelung verwenden?

Als Kleinunternehmer kann sich nach §19 Umsatzsteuergesetz (UStG) jeder Unternehmer einstufen lassen, dessen Gesamtumsatz im vergangenen Kalenderjahr 22.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 € voraussichtlich nicht überschreiten wird. Umsätze im Sinne des Gesetzes bezeichnen den Umsatz und zusätzlich die darauf entfallende Umsatzsteuer.

Im Jahr der Gründung eines Unternehmens wird der erzielte Gesamtumsatz, sofern der Unternehmer nicht im gesamten, sondern nur in einem Teil des Jahres tätig war, in einen Jahresgesamtumsatz
hochgerechnet. Dieser darf im ersten Jahr die Grenze von 22.000 € nicht überschreiten.

Entscheidet sich ein Unternehmer gegen die Kleinunternehmerregelung, obwohl er für diese in Frage kam, so ist diese Entscheidung für die folgenden fünf Kalenderjahre bindend.

Bei der Entscheidung für die Kleinunternehmerregelung darf der Unternehmer keine Umsatzsteuer auf seinen Umsatz erheben.

Was ist die Kleinunternehmerregelung? Anschaulich und einfach erklärt:

Zeitpunkt der Gründung beachten

Nur wenige, die in die Selbstständigkeit durchstarten, eröffnen ihr Unternehmen am 1. Januar, zumeist erfolgt die Unternehmensgründung im laufenden Jahr. Die Umsätze müssen, wenn die Gründung im laufenden Jahr erfolgt, auf 12 Kalendermonate hochgerechnet werden. Wenn die Voraussetzungen bezüglich des Umsatzes im Gründungsjahr und in den folgenden Jahren vorliegen, können Unternehmensgründer die Kleinunternehmerregelung nutzen. Nicht immer wirkt sich die Kleinunternehmerregelung im Hinblick auf die Behandlung der Umsatzsteuer positiv aus, sie kann auch Nachteile mitbringen.

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Kleinunternehmerregelung in sevdesk

Warum eine Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung soll vor allem kleinen Unternehmen sowie Unternehmen in der Gründungsphase, die noch wenig Umsatz erzielen, finanziell helfen. Dabei soll der Kleinunternehmer bis zum Erreichen eines bestimmten Umsatz keine zusätzlichen Belastungen für das Erstellen von Umsatzsteuererklärungen aufbringen. Die Kleinunternehmerregelung wird häufig auch mit dem Wort Kleingewerberegelung beschrieben. Diese ist im § 10 UStG beschrieben.

Wie funktioniert die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht die Umsatzsteuer. Unternehmer, die nur geringe Umsätze erzielen, können entscheiden, ob sie eine Behandlung ähnlich wie Nichtunternehmer wünschen. Nur diejenigen, die gesetzlich als Kleinunternehmer gelten, können sich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden. Kleinunternehmer können die Kleinunternehmerregelung nutzen, doch ist das keine Pflicht. Jeder Kleinunternehmer unterliegt dem Umsatzsteuergesetz und der Umsatzsteuer. Das Finanzamt erhebt keine Umsatzsteuer, wenn die Kleinunternehmerregelung gewählt wird. Mit der Kleinunternehmerregelung können Kleinunternehmer auf Ausweis und Abführung der Umsatzsteuer verzichten. Sie können allerdings im Gegensatz dazu nicht in den Genuss der Vorsteuerregelung kommen, um von den Rechnungen, die sie im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit erhalten, die Vorsteuer abzuziehen.

Wahlrecht

Die Kleinunternehmerregelung ist für Kleinunternehmer eine freiwillige Entscheidung. Entscheidet sich ein Kleinunternehmer gegen die Kleinunternehmerregelung, so ist er fünf Jahre lang an seine Entscheidung gebunden, er ist also zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet.

Achtung!

Kleintunternehmer unterliegen den allgemeinen Regelungen des Umsatzsteuergesetzes und müssen die Pflichtangaben auf einer Rechnung beachten. Was du noch über die Kleinunternehmer Rechnung wissen solltest, findest du in unserem Lexikon.

Verzicht

Auch der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung kann für Existenzgründer Vorteile bringen. Diejenigen, die von der Kleinunternehmerregelung keinen Gebrauch machen, können die Vorsteuer von Eingangsrechnungen abziehen, sie sind vorsteuerabzugsberechtigt. Für jeden Unternehmer sind Anschaffungen erforderlich, die mit erheblichen Kosten verbunden sein können. Bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung können Existenzgründer Kosten sparen, da sie die Vorsteuer abziehen können. Immerhin beträgt die Ersparnis gegenwärtig 19 Prozent. Für diese Anschaffungen muss also nur der Nettobetrag bezahlt werden.

Sonderregelung für Existenzgründer

Für Existenzgründer gilt eine Sonderregelung. Für das Gründungsjahr und für das Jahr, das auf die Gründung folgt, müssen die Umsätze geschätzt werden. Diese Schätzungen müssen für das Finanzamt glaubhaft sein. Überschreitet der Gesamtumsatz im Gründungsjahr den Betrag von 22.000 Euro, greift die Kleinunternehmerregelung nicht mehr. Wird im Gründungsjahr ein Umsatz von weniger als 22.000 Euro erzielt und beträgt der Umsatz im Jahr, das auf die Gründung folgt, mehr als 50.000 Euro, so gilt für das Jahr nach der Gründung die Kleinunternehmerregelung nicht mehr, der Kleinunternehmer wird umsatzsteuerpflichtig.

Kleinunternehmerregelung: Das ist wichtig bei der Rechnungslegung

Unternehmer, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen, dürfen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Außerdem dürfen sie im Gegensatz zu Unternehmen, die die Kleinunternehmerregelung nicht anwenden wollen, keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf den Rechnungen angeben.

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Unternehmensgründer sollten sehr genau überlegen, ob sie die Kleinunternehmerregelung nutzen wollen oder nicht. Sie sollten nicht nur ihren Umsatz in den ersten beiden Geschäftsjahren schätzen, sondern sie sollten auch überlegen, welche Anschaffungen sie in den ersten Geschäftsjahren tätigen müssen. So können sie überlegen, ob der Vorsteuerabzug für sie lohnt und ob es daher sinnvoll ist, die Umsatzsteuer an das Finanzamt zu bezahlen.

Entscheidet sich ein Unternehmer gegen die Kleinunternehmerregelung, obwohl er für diese in Frage kam, so ist diese Entscheidung für die folgenden fünf Kalenderjahre bindend.

Bei der Entscheidung für die Kleinunternehmerregelung darf der Unternehmer so lange diese gilt keine Umsatzsteuer auf seinen Umsatz erheben.

Gründe für und gegen die Kleinunternehmerregelung

Gründe FÜR das Kleinunternehmen:

  • Deine Kunden sind überwiegend Privatleute, hier findet du eine Rechnungsvorlage für Privatpersonen.
  • Deine Kosten, in denen die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ist, sind gering.
  • Dein Verwaltungsaufwand ist deutlich reduziert und die Kosten für den Steuerberater sind günstiger (oder fallen komplett weg), da Sie nur eine einfache Einnahmenüberschussrechnung erstellen müssen.
  • Umsatzsteuervoranmeldungen sind nicht erforderlich.
Tipp!

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Gründe GEGEN das Kleinunternehmen:

  • Deine Kunden sind fast nur oder ausschließlich gewerblich.
    Den gewerblichen Kunden ist die zusätzliche Belastung durch die Umsatzsteuer egal, da sie diese bei ihrer Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer ansetzen können und somit ein durchlaufender Posten entsteht.
    Im Umkehrschluss können Sie in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung sämtliche bezahlten Vorsteuerbeträge in Abzug bringen.
    Sie können dann beim Einkauf immer mit dem Nettobetrag kalkulieren.
  • Deine gewerblichen Einkäufe erledigst du oft im Ausland oder nimmst Dienstleistungen von Anbietern im Ausland in Anspruch.
    Bei innergemeinschaftlichem Erwerb oder bei Leistungen nach § 13 b UStG schuldest du die Umsatzsteuer und kannst aber keine Vorsteuer (Mehrwertsteuer) abziehen.

Die fehlende Vorsteuerabzugsberechtigung von Kleinunternehmern erhöht direkt und unmittelbar die Betriebsausgaben. Das kann sich in der Startphase kleiner Unternehmen schmerzhaft bemerkbar machen. Denn hier sind hohe Anfangsinvestitionen erforderlich, die dann zum vollen Endverbraucherpreis bezahlt werden müssen.

Bei positiver Unternehmensentwicklung müssen Kleinunternehmer früher oder später zur Regelbesteuerung übergehen. Wer zuvor den Preis-Vorteil an seine Privatkunden weitergereicht hat, muss nun Preiserhöhungen durchsetzen. Gelingt das nicht, droht ein spürbarer Gewinneinbruch in Höhe der Umsatzsteuer von derzeit 19 Prozent.

Du kannst jetzt also Rechnungen ohne Umsatzsteuer schreiben. Allerdings solltest du beachten, dass du nun auch nicht mehr berechtigt bist, die Vorsteuer vom Finanzamt einzufordern. Gerade bei größeren Investitionen ist es immer schön, wenn man die bezahlte Vorsteuer vom Finanzamt zurück bekommt.

Das solltest du berücksichtigen, wenn du dir überlegst, ob du die Kleinunternehmerregelung anwenden solltest. Einmal gewählt bist du dann 5 Jahre an deine Entscheidung gebunden.

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