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Gewerbesteuer
Der Gewerbesteuer unterliegen die meisten Gewerbetreibenden. Diese Gemeindesteuer wird von der Kommune erhoben, in der das Unternehmen eine Betriebsstätte unterhält. Sie gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der deutschen Gemeinden. Für Gewerbetreibende ist die Gewerbesteuer ein wichtiger Faktor für ihre Standortwahl, denn die Höhe variiert von Gemeinde zu Gemeinde erheblich.
Erfahre im Folgenden, wer in welcher Höhe Gewerbesteuer zahlen muss und mehr!
Wer muss Gewerbesteuer bezahlen?
Der Gewerbesteuerpflicht unterliegen die meisten Rechtsformen, von Einzelunternehmen über Personengesellschaften bis hin zu Kapitalgesellschaften.
- Es kommt dabei nicht auf die Größe des Unternehmens an, sondern auf dessen Ertragskraft.
- Entscheidend ist vor allem, dass du im Inland ein Gewerbe unterhältst.
- Zudem musst du beim Gewerbeamt angemeldet sein.
Je nach Gewerbe und Anzahl der Gründungspartner können Gewerbeanmeldungen manchmal komplizierter sein. Daher ist es ratsam, dass du Hilfe bei deinem Steuerberater einholst.
Auch für die saubere Buchhaltung deines Gewerbebetriebs steht dir dieser beiseite. Zusätzlich kann eine Online Buchhaltungssoftware wie sevDesk Zeit und Kosten sparen!
Ab wann ist Gewerbesteuer zu zahlen?
Bei den meisten Gewerbebetrieben wie Einzelunternehmen oder Personengesellschaften ist erst ab einem Gewerbeertrag von 24.500 Euro die Zahlung der Gewerbesteuer erforderlich (§ 11 Abs. 1 GewStG).
Bei Kapitalgesellschaften hingegen gibt es keinen Freibetrag, weshalb sie vom ersten Euro an Gewerbesteuer zahlen müssen. Zudem gibt es einige spezielle Rechtsformen (z. B. rechtsfähige Vereine), für die ein Gewerbesteuerfreibetrag von lediglich 5.000 Euro gilt.
Wer von der Gewerbesteuer befreit ist
Es gibt auch einige Personengruppen, die von der Gewerbesteuer befreit sind:
- Freiberuflerinnen und Freiberufler, die einen freien Beruf nach § 18 EStG ausüben
- Landwirtinnen und Landwirte
- Forstwirtinnen und Forstwirte
Eine Gewerbesteuererklärung ist für Kleinunternehmer meist nicht Pflicht. Die Grenze für die Kleinunternehmerregelung liegt bei einem Umsatz von 22.000 Euro, weshalb ihr Gewinn den Freibetrag der Gewerbesteuer in aller Regel nicht überschreitet.
Verschaff dir mit unserem Video einen schnellen Überblick über die Gewerbesteuer:
Höhe der Gewerbesteuer
Die Höhe der Gewerbesteuer hängt von mehreren Faktoren ab:
- dem Gewerbeertrag des Gewerbebetriebs
- etwaigen Kürzungen und Hinzurechnen
- dem individuellen Freibetrag des Unternehmens
- dem Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde
Alle Infos zur Gewerbesteuer Berechnung
Gewerbesteuer berechnen
Erfahre, wie das Berechnungsschema genau aussieht und worauf du dabei achten solltest. Außerdem findest du hier einige Rechenbeispiele zu verschiedenen Rechtsformen wie Personen- und Kapitalgesellschaften.
Gewerbesteuerhebesatz
Der Hebesatz beträgt nach § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG mindestens 200 Prozent. Wie das genau funktioniert und warum der Hebesatz je nach Gemeinde variiert, erfährst du in unserem Beitrag
Gewerbesteuerfreibetrag
Der individuelle Gewerbesteuerfreibetrag wird von deinem Gewerbeertrag abgezogen. Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag. Erfahre mehr zu den Auswirkungen des Freibetrags auf deine GewSt!
Gewerbesteuermessbetrag
Das Finanzamt multipliziert deinen Gewinn mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent und ermittelt so den Steuermessbetrag. Erfahre mehr zu dieser Besteuerungsgrundlage für deine Gewerbesteuer!
Möchtest du besonders einfach ausrechnen, wie viel Gewerbesteuer du für deine Betriebsstätte zahlen musst? Nutze den sevDesk-Gewerbesteuerrechner, der die Berechnung für dein Einzelunternehmen anhand nur weniger Angaben durchführt:

Weitere wichtige Themen zur Gewerbesteuer
Gewerbesteuererklärung
Bist du gewerbesteuerpflichtig, musst du für deinen Gewerbebetrieb jährlich jeweils bis zum 31. Juli des Folgejahres eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres hast du Zeit, wenn du Unterstützung von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater bekommst.
Gewerbesteuer-Vorauszahlung
Wenn deine Gewerbesteuerlast eine gewisse Höhe überschreitet, musst du als Gewerbetreibende oder Gewerbetreibender zukünftig Vorauszahlungen leisten. Diese betragen jeweils ein Viertel der gesamten Gewerbesteuer und sind zum 15. der Monate Februar, Mai, August und November fällig.
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