3. Schritt: Liegt der Anteil bei mindestens 10 Prozent, deklarierst du dein Dienstrad als gewillkürtes Betriebsvermögen. Bei über 50 Prozent zählt es ohnehin zum Betrieb.
4. Schritt: Nun setzt du Monat für Monat die Raten deines Leasingvertrags sowie zusätzliche Kosten von der Steuer ab. Hast du dein Wunschrad gekauft, kannst du die Kosten über sieben Jahre abschreiben.
5. Schritt: Prüfe, ob du deine Privatnutzung versteuern musst. Bis Ende 2030 ist das nur der Fall, wenn du ein E-Bike mit einer Unterstützung von mehr als 25 km/h gewählt hast.