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Firmenwagen versteuern
Dienstwagenfahrer und -fahrerinnen sollten sich mit einer wichtigen Frage beschäftigen: Wie versteuere ich meinen Firmenwagen optimal? Ob die Pauschalmethode mit der 1-Prozent-Regelung sinnvoller ist oder du besser ein Fahrtenbuch führen solltest und wie du deinen Firmenwagen in der Steuererklärung von der Steuer absetzen kannst, klären wir in diesem Beitrag.
- Nutzung des Firmenwagens: Firmenwagen oder Privatfahrzeug?
- Fahrtenbuch oder 1-Prozent-Regelung: Welche Versteuerung sich für dich eignet
↳ Wie funktioniert die 1-Prozent-Regelung?
↳ Wie funktioniert die Fahrtenbuchmethode?
↳ Fahrtenbuch oder 1-Prozent-Regelung – was ist besser?
↳ Sonderfall E-Auto: steuerliche Vorteile beim Firmenwagen - So kann ich als Selbstständiger ein Auto absetzen
Keine Lust zu lesen? In diesem Video haben wir nochmal alles zum Thema Firmenwagen für dich zusammengefasst:
Nutzung des Firmenwagens: Firmenwagen oder Privatfahrzeug?
Bei der Besteuerung deines Firmenwagens kommt es darauf an, ob es sich um ein auch privat genutztes betriebliches Fahrzeug oder ein betrieblich genutztes privates Auto handelt.
Entscheidend ist hierfür der betriebliche Nutzungsanteil:
Anteil der beruflichen Nutzung: | Umfang: |
---|---|
> 50 Prozent | Liegt dieser über 50 Prozent, befindet sich das Fahrzeug in jedem Fall im notwendigen Betriebsvermögen. |
Zwischen 10 und 50 Prozent | Bei einem Anteil zwischen 10 und 50 Prozent hast du ein Wahlrecht (gewillkürtes Betriebsvermögen). |
< 10 Prozent | Liegt hingegen der Anteil der Privatnutzung bei über 90 Prozent, gehört dein Auto zum Privatvermögen. |
Je nach Einstufung ergeben sich unterschiedliche Versteuerungsmethoden.
1) Notwendiges Betriebsvermögen
Befindet sich dein Auto im notwendigen Betriebsvermögen, gibt es zwei Möglichkeiten zur Versteuerung des geldwerten Vorteils von privaten Fahrten und von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte:
Möglichkeiten: | Erklärung: |
---|---|
1-Prozent-Regelung |
Diese Variante ist eine pauschale Berechnung, bei der sich der geldwerte Vorteil nach dem Bruttolistenpreis des Pkws berechnet. Für diese Option spricht die einfache und schnelle Handhabung. |
Fahrtenbuchmethode |
Diese Alternative ist genauer, aber deutlich zeitaufwendiger, da du alle betrieblichen und privaten Fahrten sowie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in einem Fahrtenbuch erfassen musst. Sie kann aber durchaus der kostengünstigere Weg sein. |
2) Gewillkürtes Betriebsvermögen
Befindet sich dein Firmenwagen im gewillkürten Betriebsvermögen, kannst du die 1-Prozent-Regelung nicht nutzen. Stattdessen hast du zwei andere Optionen:
- 1. Fahrtenbuchmethode: zur Ermittlung des genauen Anteils zwischen betrieblichen und Privatfahrten
- 2. Sachgerechte Schätzung des Privatanteils (mit dem Risiko, dass die Schätzung durch das Finanzamt nicht anerkannt wird)
3) Privatvermögen
Wenn du deinen Privat-Pkw geschäftlich nutzt, scheiden das Fahrtenbuch und die 1-Prozent-Regelung aus. Du hast diese Möglichkeiten:
- Du setzt jeden geschäftlich gefahrenen Kilometer pauschal mit 30 Cent pro Entfernungskilometer als Betriebsausgabe ab.
- Oder du setzt die tatsächlichen Kosten für die geschäftliche Nutzung ab. Dann musst du alle betrieblichen Fahrten notieren, alle Belege sammeln und die Gesamtkosten schließlich anhand des Anteils von privater und geschäftlicher Nutzung genau aufteilen.
Hier findest du eine Übersicht zur Versteuerung von Dienstwagen und Privatfahrzeug je nach Nutzungsumfang:

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Fahrtenbuch oder 1-Prozent-Regelung: Welche Versteuerung sich für dich eignet
Viele Unternehmer tun sich schwer damit, die richtige Methode für sich zu wählen: Ist das Fahrtenbuch oder die 1-Prozent-Regelung günstiger? Der folgende Überblick und die Berechnungsbeispiele helfen dir bei der Entscheidung.
Wie funktioniert die 1-Prozent-Regelung?
Bei der 1-Prozent-Regelung gilt als Bemessungsgrundlage zur Berechnung des geldwerten Vorteils der inländische Bruttolistenpreis des Fahrzeuges. Das ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers zum Zeitpunkt der Erstzulassung einschließlich der Kosten für die Sonderausstattung des Fahrzeuges (§ 6 Nr. 4 EStG). Ob das Auto gebraucht gekauft wurde, spielt bei der Berechnung keine Rolle.
Hinzu kommen die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Diese Fahrten werden mit 0,03 Prozent des inländischen Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer kalkuliert (§ 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG).
Bei einem Listenpreis von 50.000 Euro für den Firmenwagen und einer Entfernung von 10 Kilometern zwischen Wohnung und Arbeitsstätte berechnet sich der geldwerte Vorteil für die gesamte Privatnutzung wie folgt:
50.000 Euro x 1 Prozent = 500 Euro
50.000 Euro x 10 Kilometer x 0,03 Prozent = 150 Euro
Der gesamte Anteil der privaten Nutzung liegt somit bei 650 Euro.
Im Vergleich zu Angestellten gibt es für Unternehmerinnen und Unternehmer einen kleinen Unterschied: Sie müssen nur die Differenz zwischen den Werbungskosten und dem geldwerten Vorteil mit dem Firmenwagen versteuern. Das funktioniert so:
- 1. Schritt: Ermittlung der anzusetzenden Werbungskosten
Hätte der Unternehmer monatlich 20 Arbeitstage, würde sich der Gewinn bei der 1-Prozent-Regelung wie folgt erhöhen:
20 Arbeitstage x 10 Kilometer x 0,30 Euro = 60 Euro - 2. Schritt: Ermittlung der 0,03-Prozent-Regelung
50.000 Euro x 10 Kilometer x 0,03 Prozent = 150 Euro - 3. Schritt: Ermittlung der Differenz aus 0,03-Prozent-Regelung und Werbungskosten
150 Euro – 60 Euro = 90 Euro
Somit musst du für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nur 90 Euro statt 150 Euro versteuern. Zusammen mit dem geldwerten Vorteil von 500 Euro (1-Prozent-Methode) ergibt sich eine monatliche Gewinnerhöhung um 590 Euro.
Wie funktioniert die Fahrtenbuchmethode?
Mithilfe eines Fahrtenbuchs zeichnest du genau auf, welche Fahrten privat oder geschäftlich veranlasst sind. Diese Dokumentation hilft dir, den genauen Anteil der betrieblichen und Privatnutzung zu beurteilen und die anfallenden Kosten prozentual aufzuteilen. Damit dein Fahrtenbuch vom Finanzamt anerkannt wird, solltest du diese Tipps beherzigen:
- Führe das Fahrtenbuch täglich.
- Es darf keine Lücken und nachträgliche Einträge geben.
- Zu Beginn und Ende jeder beruflichen Fahrt musst du Datum, Kilometerstand, Reiseziel (und ggf. Reiseroute), Reisezweck und den aufgesuchten Geschäftspartner notieren.
- Bei privaten Fahrten reicht es, die gefahrenen Kilometer im Fahrtenbuch aufzuschreiben.
- Bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genügt eine kurze Notiz, ebenso bei Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung.
Jährliche Kosten für den Firmenwagen: 30.000 Euro
Jährliche Fahrleistung: 100.000 Kilometer
Privatnutzung: 10.000 Kilometer
Anteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte: 10.000 Kilometer
- 1. Schritt: Kosten für Privatfahrten ermitteln
Kostenanteil für die Privatfahrten:
30.000 Euro x 10.000 Kilometer : 100.000 Kilometer = 3.000 Euro
Somit sind 3.000 Euro im Jahr für die private Nutzung zu versteuern.
- 2. Schritt: Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte berechnen
Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte müssen Unternehmer lediglich den Unterschiedsbetrag – wie bei der Pauschalmethode erläutert – als geldwerten Vorteil versteuern. Bei 22 Entfernungskilometern und 230 Arbeitstagen im Betrieb wären das noch 1.482 Euro:
230 Tage x 22 Kilometer x 0,30 Euro = 1.518 Euro
3.000 Euro – 1.518 Euro = 1.482 Euro
Achtung: Falls das Fahrtenbuch fehlerhaft geführt wird oder Angaben fehlen, wird das Finanzamt es bei einer Prüfung nicht anerkennen. Dann wird für die Besteuerung der Privatfahrten und die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte die 1-Prozent-Regelung bzw. die 0,03-Prozent-Besteuerung angewendet.
Fahrtenbuch-Vorlage verwenden und Zeit sparen
Falls du dich für die Fahrtenbuchmethode entscheidest, kannst du ganz einfach eine kostenlose Fahrtenbuch-Vorlage verwenden. Damit kannst du dein Fahrtenbuch zukünftig lückenlos und übersichtlich führen:

Fahrtenbuch oder 1-Prozent-Regelung – was ist besser?
Die einfachere Versteuerungsmöglichkeit – die 1-Prozent-Regelung – muss nicht immer die günstigere sein. Sie ist zwar mit weniger Arbeit verbunden, aber die aufwendigere Fahrtenbuchmethode ist oft finanziell lohnender.
Die Fahrtenbuchmethode solltest du wählen, wenn:
- du ein Auto mit hohem Anschaffungspreis fährst.
- du nur wenige Privatfahrten machst und somit der betriebliche Nutzungsanteil hoch ist.
- du nur geringe laufende Kosten hast (z. B. bei geringer Fahrleistung).
- du dir einen Gebrauchtwagen angeschafft hast.
- du ein älteres Auto fährst, das bereits vollständig abgeschrieben ist.
Die 1-Prozent-Regelung solltest du hingegen in diesen Fällen wählen:
- hoher privater Nutzungsanteil
- günstiger Listenpreis (brutto)
- hohe Fahrzeugkosten
- keine ausreichende Disziplin für die korrekte und lückenlose Führung des Fahrtenbuchs
Sonderfall E-Auto: steuerliche Vorteile beim Firmenwagen
Möchtest du als Selbstständiger oder Selbstständige ein Auto absetzen, solltest du über den Kauf eines Elektroautos nachdenken. Seit dem 1. Januar 2020 gilt nämlich die steuerliche Begünstigung für E-Autos (vorerst zeitlich befristet bis 2030). An die Stelle der 1-Prozent-Regelung tritt die sogenannte Viertel-Regelung. Du musst nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuern. Die tatsächliche Höhe der Versteuerung hängt allerdings von der Antriebsart sowie vom Bruttolistenpreis ab:
Antriebsart | Listenpreis (brutto) | Versteuerung (vom Listenpreis) |
---|---|---|
Elektroauto | Bis 60.000 Euro | 0,25 Prozent |
Elektroauto | Ab 60.000 Euro | 0,5 Prozent |
Hybridauto | Egal | 0,5 Prozent |
Hybridautos werden nur dann steuerbegünstigt, wenn sie diese Voraussetzungen erfüllen:
- Plug-in-Hybrid-Antrieb mit externer Lademöglichkeit
- CO2-Ausstoß pro Kilometer bis maximal 50 Gramm oder eine elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometern (ab 2025: 80 Kilometer)
Du schwankst zwischen einem Auto mit Verbrennermotor und einem Elektroauto. In beiden Fällen liegt der Anschaffungspreis bei 45.000 Euro.
Verbrenner: 45.000 Euro x 1 Prozent = 450 Euro
Elektroauto: 45.000 Euro x 0,25 Prozent = 112,50 Euro
Bei einem Elektroauto musst du also einen um 75 Prozent geringeren Privatanteil versteuern.
Auch die Kilometerbesteuerung ist bei Elektroautos optimiert: Pro Entfernungskilometer musst du zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nur ein Viertel von 0,03 Prozent, also 0,0075 Prozent versteuern (bei Hybridautos ist es die Hälfte, also 0,015 Prozent).
So kann ich als Selbstständiger ein Auto absetzen
Grundsätzlich haben alle Selbstständigen das Recht, ein Auto abzusetzen. Es kommt allerdings darauf an, inwieweit du es auch betrieblich nutzt. Arbeitest du etwa als Freiberuflerin oder Freiberufler zu 100 Prozent remote und hast abgesehen vom gelegentlichen Kauf von Büromaterial keine Geschäftsfahrten, wird es schwierig, einen betrieblichen Nutzungsanteil von über 10 Prozent nachzuweisen. In diesem Fall bleibt das Auto dein Privatfahrzeug und du kannst nur die einzelnen Fahrten per Entfernungspauschale absetzen.
Liegt der Anteil der betrieblichen Fahrten jedoch oberhalb von 10 Prozent, kannst du dein Privatfahrzeug als gewillkürtes Betriebsvermögen einstufen. Dann kannst du sämtliche Kosten absetzen. Neben den Anschaffungskosten gehören dazu auch diese Kostenpositionen:
- Treibstoff oder Strom
- Inspektion und Instandhaltung
- Unfallkosten
- Kfz-Steuer
- Versicherungsbeiträge
- Mobilitätsgarantie
Die Anschaffungskosten für deinen Firmenwagen kannst du nicht auf einen Schlag absetzen, sondern du musst ihn über die gewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben. Gemäß AfA-Tabelle sind dies bei Autos sechs Jahre. Du kannst also pro Jahr 16,67 Prozent der Anschaffungskosten als Betriebsausgabe ansetzen.
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