Firmenwagenrechner
Ermittle ganz einfach den geldwerten Vorteil deines Dienstwagens und welche Steuerbelastung durch die Privatnutzung auf dich zukommt – zuverlässig, unkompliziert und kostenfrei.
- Wahlweise nach 1-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuchmethode
- Monatliche und jährliche Steuern übersichtlich dargestellt
- Aktuellste Daten für 2025, inklusive spezieller Berechnung für Elektro- und Hybridfahrzeuge

Du bist selbstständig tätig und hast ein Firmenfahrzeug? Oder hast als Angestellter einen Dienstwagen, den du privat nutzen darfst? Dann weißt du: Ein Firmenwagen ist ein attraktives Extra, aber auch ein komplexes steuerliches Thema. Denn, wenn du deinen Dienstwagen auch privat nutzt, musst du den sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. Mit unserem kostenlosen Firmenwagenrechner kannst du mit ein paar Klicks berechnen, wie hoch dieser Vorteil in 2025 ist und vermeidest Fehler bei der Steuerberechnung!
So funktioniert der Firmenwagenrechner
Der Firmen- bzw. Dienstwagenrechner ist bewusst einfach gehalten und führt dich Schritt für Schritt durch die Berechnung. So nutzt du ihn richtig:
- Wähle zuerst die Art der Besteuerung: Entscheide dich entweder für die pauschale Versteuerung oder die Fahrtenbuchmethode. Mehr Details dazu findest du weiter unten. Schau dir am besten beide Methoden einmal genau an, um herauszufinden, welche Variante sich für dich lohnt.
- Gib die Antriebsart deines Firmenwagens an (Verbrenner, Hybrid oder E-Auto), da diese den zu versteuernden geldwerten Vorteil beeinflusst.
- Trage den Bruttolistenpreis des Wagens inklusive aller zum Kaufzeitpunkt eingebauter Sonderausstattungen ein (ohne Winterreifen oder separate Freisprechanlage). Er dient als Grundlage für die Berechnung. Diesen kannst du bei einem Autohändler erfragen oder aus dem ADAC Autokatalog heraussuchen.
- Notiere die Entfernungskilometer zur Arbeit. Bitte trage hier die einfache Wegstrecke ein, nicht Hin- und Rückweg.
- Gib deinen individuellen Steuersatz an. Dazu multiplizierst du deine gezahlte Einkommensteuer mit 100 und teilst diesen Betrag durch dein zu versteuerndes Einkommen. Beide Beträge findest du in deinem letzten Steuerbescheid.
Wenn du dich für die Fahrtenbuchmethode entscheidest, brauchst du außerdem:
- den tatsächlich gezahlten Anschaffungspreis des Dienstwagens, den das Unternehmen gezahlt hat
- die jährlichen Kosten für Benzin, KFZ-Steuer, Versicherung und Reparaturen (Achtung: Hierüber musst du genau Buch führen)
- den Anteil der Privatnutzung in Prozent.
Firmenwagen als geldwerter Vorteil
Manche Arbeitgeber erlauben dir die private Nutzung eines Dienstwagens. Das klingt praktisch, hat aber steuerliche Folgen. Denn sobald du den Wagen auch außerhalb beruflicher Fahrten nutzt, entsteht ein geldwerter Vorteil, der nach dem deutschen Steuerrecht als Sachbezug gilt. Dabei handelt es sich um eine Vergütung, die nicht in bar ausgezahlt wird, aber dennoch als Einkommen versteuert werden muss.
Ob der schnelle Einkauf zwischendurch, der Besuch bei Freunden oder dein nächster Wochenendausflug: Jeder dieser Kilometer zählt als Privatanteil, der dem Bruttogehalt zugerechnet wird und dadurch deinen Nettolohn reduziert. Zur Versteuerung stehen dir zwei Optionen zur Auswahl, die wir uns gleich noch näher anschauen.
Regelungen für Unternehmer beachten
Bevor du dich allerdings für eine der beiden Varianten entscheiden kannst, musst du für dich klären, ob dein Fahrzeug zum Betriebs- oder Privatvermögen zählt:
- Unter 10 % betrieblich genutzt: Das Auto gilt als Privatfahrzeug. Du kannst betriebliche Fahrten pauschal mit 30 bzw. 38 Cent pro Kilometer oder mit den tatsächlichen Kosten absetzen.
- 10 - 50 % betrieblich genutzt: Du hast die Wahl, ob das Auto zum Betriebsvermögen gehört (gewillkürtes Betriebsvermögen) oder privat bleibt. Unter 50 % betrieblicher Nutzung kannst du jedoch nur das Fahrtenbuch nutzen. Hierbei solltest du auch prüfen, ob sich die Absetzbarkeit im Betriebsvermögen oder die einfache Kilometerpauschale bei den betrieblichen Fahrten mehr für dich lohnt.
- Über 50 % betrieblich genutzt: Das Fahrzeug zählt zum notwendigen Betriebsvermögen. Alle Kosten können steuerlich geltend gemacht werden und du hast die Wahl bei der Besteuerung.
Methoden zur Berechnung des geldwerten Vorteils
Es gibt grundsätzlich zwei Methoden, um den geldwerten Vorteil eines Firmenwagens zu ermitteln: die pauschale 1-Prozent-Regelung und die aufwendigere, jedoch oft präzisere Fahrtenbuchmethode. Beide haben ihre Vor- und Nachteile. Welche Variante sich für dich lohnt, hängt von deinem individuellen Nutzungsverhalten ab. Hier ein kurzer Überblick.
1-Prozent-Regelung
Bei der 1-Prozent-Regelung wird monatlich pauschal 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs (Neupreis im Inland) als geldwerter Vorteil angesetzt. Grundlage dafür ist § 8 Abs. 2 EStG. Zusätzlich kommen 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer zwischen deiner Wohnung und deiner ersten Arbeitsstätte hinzu. Der so ermittelte Betrag wird deinem Gehalt hinzugerechnet und versteuert.
Da mit dieser Pauschale sämtliche Kostenpunkte wie Wertverlust, Versicherung, Reparaturen und Kraftstoff abgegolten sind, eignet sich die 1-Prozent-Methode für alle, die weniger Aufwand haben wollen.
Beispiel: Firmenwagen als geldwerter Vorteil
Herr Müller ist Angestellter einer Firma und darf den Firmenwagen auch privat nutzen. Der Wagen hat einen Bruttolistenpreis von 40.000 Euro.
Für die steuerliche Bewertung wird die sogenannte 1%-Regelung angewendet. Das bedeutet: 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat wird als geldwerter Vorteil versteuert: 1 % von 40.000 Euro = 400 Euro pro Monat.
Zusätzlich liegt sein Arbeitsweg bei 20 km einfache Strecke. Dafür kommen noch 0,03 % des Listenpreises pro Kilometer hinzu: 0,03 % × 40.000 Euro × 20 km = 240 Euro pro Monat.
Insgesamt muss Herr Müller also 640 Euro monatlich als geldwerten Vorteil versteuern (400 € + 240 €).Dieser Betrag wird seinem Bruttogehalt hinzugerechnet und entsprechend versteuert, nicht vom Gehalt abgezogen.
Fahrtenbuchmethode
Alternativ kannst du dich auch für die Fahrtenbuchmethode entscheiden. Dabei dokumentierst du genau, welche Fahrzeugkosten tatsächlich angefallen sind und welche Strecken du privat und geschäftlich zurückgelegt hast. Das erfordert zwar mehr Aufwand, weil du jede Fahrt einzeln, inkl.
- Datum
- Start- und Zieladresse
- Grund bzw. Zweck der Fahrt
- gefahrene Kilometer
- Kilometerstände
protokollieren musst, in bestimmten Fällen kann die Steuerbelastung jedoch geringer sein. Dein Privatanteil ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen den privat gefahrenen Kilometern und der Gesamtfahrleistung.
Damit das Finanzamt dein Fahrtenbuch anerkennt, muss es zeitnah, lückenlos und manipulationssicher geführt werden. Lade dir dafür einfach unsere praktische Fahrtenbuch-Vorlage herunter.
Mehr Details und Beispiele zu diesem Thema findest du in unserem Ratgeber-Artikel: Firmenwagen versteuern.
Hinweis: Wenn du dich deinem Arbeitgeber gegenüber für eine Variante entschieden hast, musst du für das gesamte Kalenderjahr dabei bleiben. Ein Wechsel zwischen den beiden Methoden ist nur zum Jahreswechsel oder bei einem Fahrzeugwechsel möglich. Willst du dir die finale Entscheidung bis zur Steuererklärung im nächsten Jahr offenhalten, solltest du neben der 1-%-Regelung vorsorglich ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen. So bleibst du flexibel.
Steuern sparen mit Elektro- und Hybridfahrzeugen
Wenn du dich für ein Elektroauto oder einen Plug-in-Hybriden als Firmenwagen entscheidest, kannst du von attraktiven Vergünstigungen profitieren. Denn der Gesetzgeber fördert umweltfreundliche Mobilität mit deutlichen Steuervorteilen.
Bei reinen Elektrofahrzeugen wird der geldwerte Vorteil nur mit 0,25 % bzw. 0,5 % des Bruttolistenpreises angesetzt, statt mit dem vollen Prozent wie bei Verbrennern. Welcher pauschale Prozentsatz schlussendlich für dich gilt, ist an den jeweiligen Listenpreis gekoppelt. Bei Plug-in-Hybriden liegt der Satz bei 0,5 %, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, etwa eine elektrische Mindestreichweite (80 km) und ein maximaler CO2-Ausstoß (max. 50g/km). Zudem wird nicht zwischen verschiedenen Anschaffungspreisen unterschieden.
Je nach Antriebsart musst du also einen unterschiedlichen Prozentsatz des Bruttolistenpreises versteuern. Für einen besseren Überblick haben wir dir folgende Tabelle erstellt:
1-Prozent-Regelung vs. Fahrtenbuch: Was passt zu dir?
Welche Methode für dich die bessere ist, hängt von deiner individuellen Nutzung ab. Die pauschale Versteuerung eignet sich insbesondere dann, wenn du den Firmenwagen häufig privat nutzt, den Aufwand für ein Fahrtenbuch scheust und eine einfache Berechnungsmethode suchst. Dafür musst du jedoch unter Umständen in Kauf nehmen, dass bei einem höheren Bruttolistenpreis, vielen Sonderausstattungen und einem langen Weg zur Arbeit höhere steuerliche Belastungen auf dich zukommen können.
Die Fahrtenbuchmethode lohnt sich immer dann, wenn du den Dienstwagen nur selten privat nutzt, etwa weil du ohnehin ein eigenes Auto besitzt oder dein Arbeitsalltag kaum private Fahrten zulässt. Der Aufwand hierfür ist zwar größer, dank der präzisen Dokumentation deines Privatanteils kannst du unter Umständen jedoch deutlich Steuern sparen.
FAQs zum Firmenwagenrechner
Was macht der Firmenwagenrechner?
Der Firmenwagenrechner berechnet auf Basis deiner Angaben, wie dem Listenpreis des Autos, der Entfernung zur Arbeit und deinem Steuersatz, den geldwerten Vorteil und die daraus resultierende Steuerlast.
Was bedeutet "geldwerter Vorteil" bei einem Firmenwagen?
Der geldwerte Vorteil ist der Betrag, den ein Arbeitnehmer oder Selbstständiger versteuern muss, wenn er seinen Dienstwagen auch privat nutzen darf, zum Beispiel für Einkäufe oder Wochenendfahrten. Dieser Betrag gilt steuerlich als zusätzliches Einkommen und muss entsprechend versteuert werden.
Wie wird der geldwerte Vorteil berechnet?
Es gibt zwei gängige Methoden: die 1-Prozent-Regelung und das Fahrtenbuch-Prinzip. Bei der 1-Prozent-Regelung werden monatlich 1 % des Bruttolistenpreises des Autos plus 0,03 % je Entfernungskilometer als geldwerter Vorteil herangezogen. Beim Fahrtenbuch-Prinzip wird der Privatanteil auf Basis deiner protokollierten Fahrten und der tatsächlichen Fahrzeugkosten ermittelt.
Muss jeder Firmenwagen versteuert werden?
Wenn der Firmenwagen ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt wird, entfällt die Besteuerung des geldwerten Vorteils. Bei privater Nutzung oder Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist jedoch eine Besteuerung erforderlich.
Mehr Details dazu bekommst du hier: Firmenwagen versteuern.
So buchst du deinen Firmenwagen einfach und korrekt.
Du weißt jetzt genau, wie du deinen Firmenwagen versteuern musst und den geldwerten Vorteil berechnest. Aber bist du auch sonst bereit für die Steuererklärung? Mit der Buchhaltungssoftware sevdesk auf jeden Fall: setze deine Kosten für den Firmenwagen korrekt ab und behalte deine Finanzen immer im Blick. Alles nach rechtlichen Vorgaben.
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Firmenwagen versteuern leicht gemacht
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