1% Regelung vs Fahrtenbuchmethode für Selbstständige: Berechnung, Beispiel & Gegenüberstellung
Wenn du dich fragst, ob für dich als Selbstständige oder Selbstständiger ein Fahrtenbuch oder die 1-%-Regel günstiger ist, solltest du eine Berechnung aufstellen.
Folgende Daten sind dazu nötig:
- der Bruttolistenpreis (neu),
- die jährliche Fahrleistung,
- die laufenden Kosten z.B. für Benzin und Kfz-Versicherung,
- die Kilometer von zu Hause bis zur Arbeit,
- die mögliche Abschreibung (Firmenfahrzeuge werden meist über 6 Jahre abgeschrieben).
Ein Beispiel: Der Firmenwagen hat neu einen Bruttolistenpreis von 30.000 Euro. Du fährst damit 30.000 Kilometer im Jahr: 30 Prozent (9.000 Kilometer) sind Privatfahrten, der Arbeitsweg sind 10 Kilometer.
Steuerlast nach 1% Regelung anhand des Beispiels:
- Nach der 1-%-Regelung beträgt der geldwerte Vorteil des Firmenwagens 300 Euro im Monat (1 % vom Bruttolistenpreis) oder 3.600 Euro im Jahr.
- Hinzu kommt die Nutzung für den Arbeitsweg (einfache Strecke) von 90 Euro im Monat (30.000 Euro x 0,03 % x 10 km) oder 1080 Euro im Jahr.
Zusammen macht das 4.680 Euro, die den Gewinn erhöhen und zu versteuern sind. Bei einem angenommenen Steuersatz von 40 % würde dich die Privatnutzung also 1872 Euro Steuerlast bedeuten.
Steuerlast nach Fahrtenbuchmethode anhand des Beispiels:
- Mit der Fahrtenbuchmethode wäre wie folgt zu rechnen: Es werden die jährlichen Kosten für Benzin, Kfz-Versicherung, Wartung sowie Abschreibung zusammengerechnet. Der Gesamtbetrag liegt in diesem Beispiel bei 10.000 Euro.
- Diese Kosten werden auf die Gesamtkilometer umrechnet und ergeben 0,33 Euro (10.000 Euro / 30.000 Kilometer).
- Die Privatnutzung als Reisezweck beträgt 9.000 Kilometer, wodurch sich ein Betrag von 2.970 Euro ergibt (9.000 x 0,33 Euro).
- Für die Fahrten zur Arbeitsstelle werden 220 Arbeitstage unterstellt, hin und zurück 20 Kilometer (= 4.000 Kilometer). Das ergibt dann 1320 Euro.
Insgesamt würden bei der Fahrtenbuchmethode somit 4.290 Euro der Versteuerung zu Grunde liegen. Bei einem angenommenen Steuersatz von 40 Prozent 1-716 Euro.
Die Steuerersparnis mit der Fahrtenbuchmethode wären somit bei diesem Beispiel 156 Euro im Jahr.