Berechnung nach der 1% Methode
Die 1-%-Methode, auch 1-Prozent-Regelung genannt, ist eine Pauschale. Ausgehend vom Bruttolistenpreis des Dienstwagens sind ein Prozent pro Monat als geldwerter Vorteil zu versteuern.
Der Bruttolistenpreis ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers zum Zeitpunkt der Erstzulassung einschließlich der Kosten für die Sonderausstattung des Fahrzeuges (§ 6 Nr. 4 EStG).
Ob das Auto gebraucht gekauft wurde, spielt bei der Berechnung keine Rolle.
Die meist täglichen Fahrten zur Tätigkeitsstätte (Arbeitsstelle) kommen hinzu, ebenso Familienheimfahrten. Hierfür setzt das Finanzamt ebenfalls eine Pauschale an, und zwar 0,3 Euro pro Kilometer.
Beispiel zur Berechnung nach der 1% Methode:
Bei einem Bruttolistenpreis von 30.000 Euro liegt der geldwerte Vorteil im Monat bei 300 Euro (1% vom Bruttolistenpreis). In 12 Monaten sind das schon 3.600 Euro im Jahr, die mindestens für die Privatnutzung zu versteuern sind.
Im angewandten Beispiel wäre also die Fahrtenbuchmethode günstiger für dich.