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Fahrtenbuch-Pflicht

Aktualisiert am
05
.
09
.
2023

Du hast möglicherweise schon einmal einen anderen Unternehmer oder Selbstständigen klagen gehört, dass er eine lästige Pflicht hat, ein Fahrtenbuch für das Finanzamt zu führen. Aber für wen gilt das?

Die gute Nachricht: Generell besteht keine Pflicht, ein Fahrtenbuch zu führen. Anders sieht es aus, wenn eine Fahrtenbuchauflage im Rahmen eines Bußgeldverfahrens nach einem Verkehrsverstoß angeordnet wird. In diesem Fall bist du tatsächlich verpflichtet, ein Fahrtenbuch zu führen und hast eine Fahrtenbuchpflicht.

Ein Fahrtenbuch für das Finanzamt ist grundsätzlich freiwillig und kann steuerliche Vorteile bieten. Wir klären das hier auf.

Wer ist verpflichtet ein Fahrtenbuch zu führen?

Im Allgemeinen gilt: Eine Fahrtenbuchauflage ist eine Maßnahme der Behörden, wenn der Fahrer eines Fahrzeugs nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit nicht ermittelt werden konnte. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, kann nur an den Fahrzeughalter gerichtet werden.

Die drohende Pflicht eines Fahrtenbuchs führt dazu, dass der eine oder andere Autofahrer die Ordnungswidrigkeit lieber zugibt, anstatt zu behaupten: "Ich habe gar keine Ahnung, wer an diesem Tag das Auto gefahren hat!" Zwar entgeht man dann möglicherweise einem Urteil mit Bußgeld, muss aber ein Fahrtenbuch führen.

Das Fehlen oder die unzureichende Führung des Fahrtenbuchs wird mit einem Bußgeld von 100 Euro bestraft, ebenso wie eine verspätete Abgabe bei der Behörde. Das Missachten der Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, führt normalerweise nicht zu einem Fahrverbot oder Punkten in Flensburg

Früher kostete das Nichtführen des Fahrtenbuchs bei Fahrtenbuchpflicht laut Bußgeldkatalog 50 Euro und führte zu einem Punkt in Flensburg, aber diese Regelung wurde im Mai 2014 geändert. Bei weiteren Verstößen während der Dauer der Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, droht eine Verlängerung auf bis zu zwei Jahre und eine zusätzliche Geldstrafe von 50 Euro pro Verstoß. Eine Gebühr von 50 Euro wird auch für die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, erhoben.

Fahrtenbuch Pflicht für das Finanzamt

Davon streng zu unterscheiden ist die Pflicht eines Fahrtenbuchs für das Finanzamt, die man selbst als Alternative zur 1-Prozent-Regelung für die Versteuerung von Privatfahrten mit einem Dienstwagens wählen kann. Anstatt den Privatanteil basierend auf den Listenpreis des Kfz pauschal als geldwerter Vorteil zu versteuern, wird eine genaue Aufzeichnung aller Fahrten mit jeweiligem Reisezweck gemacht. Mehr dazu gibt es im Artikel Fahrtenbuchmethode.

Pflichtangaben im Fahrtenbuch

Zu unterscheiden ist, warum das Fahrtenbuch geführt wurde:

Angeordnet nach StVZO Für das Finanzamt
Der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch für ein bestimmtes Fahrzeug und für jede einzelne Fahrt vor deren Beginn mit Unterschrift handschriftlich einzutragen:
  • Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers,
  • amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs,
  • Fahrtbeginn (Datum und Uhrzeit und
  • Ende der Fahrt mit Datum und Uhrzeit.
Der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch für ein bestimmtes Fahrzeug und für jede einzelne Dienstfahrt folgendes zu erfassen:
  • Datum und Uhrzeit der Fahrt
  • Abfahrtsort und Zielort
  • Kilometerstand bei Abfahrt und Ankunft
  • Zweck der Fahrt (privat oder dienstlich oder Weg zur Arbeit)
  • Gesamtkilometer der Fahrt
  • Fahrstrecke
Tipp: Kostenlose Fahrtenbuch Vorlage nutzen

Du nutzt als Selbstständiger deinen Dienstwagen selten für private Fahrten? Dann kann sich das Führen eines Fahrtenbuches steuerlich für dich lohnen! Informiere dich darüber in unsere Ratgeber zum Fahrtenbuch für Selbstständige und nutze einfach unsere kostenlose Fahrtenbuch-Vorlage - mit allen wichtigen Angaben und Platzhaltern!

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Fahrtenbuch Vorlage

Wie lange ist man verpflichtet das Fahrtenbuch zu führen?

Angeordnet nach StVZO Für das Finanzamt

Die Dauer der Fahrtenbuchauflage hängt vom Einzelfall ab und kann zwischen sechs Monaten und lebenslang liegen. Je schwerwiegender der Verkehrsverstoß, desto länger ist das Führen eines Fahrtenbuchs Pflicht.

Der Fahrzeughalter hat das Fahrtenbuch auf Verlangen jederzeit an dem von der anordnenden Stelle festgelegten Ort zur Prüfung auszuhändigen und es sechs Monate nach Ablauf der Zeit, für die es geführt werden muss, aufzubewahren.

Wer freiwillig ein Fahrtenbuch führt, um so den Anteil von Privatfahrten mit dem Firmenwagen nachzuweisen, ist daran ein Kalenderjahr lang gebunden.

Das bedeutet: Der Wechsel ist zu Beginn eines Kalenderjahres möglich, der Wechsel zurück zur 1-%-Regelung mit Beginn des Folgejahres. Unterjährig ist der Wechsel möglich, wenn das Firmenfahrzeug sich ändert.

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