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Laptop & Computer von der Steuer absetzen: So geht’s in 2026!

Aktualisiert am
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06
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2026
Ein MacBook steht symbolisch für Laptops, die man von der Steuer absetzen kann.

Laptop, Computer, Tablet oder iPad gehören im Arbeitsalltag längst zur Grundausstattung. Die gute Nachricht: Wenn du die Geräte beruflich nutzt, kannst du die entsprechenden Kosten auch 2026 steuerlich geltend machen und so deine Steuerlast senken. Das gilt nicht nur für Selbstständige und Unternehmer, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch für Arbeitnehmer und Studenten. Entscheidend ist, wie du das Gerät nutzt, welche Kosten für die Arbeitsmittel anfallen und wie du die Nutzung in deiner Steuererklärung nachweist.

In diesem Artikel erfährst du, welche Geräte du absetzen kannst, welche Abschreibungsregeln gelten und worauf du bei gemischter Nutzung achten musst. Außerdem zeigen wir dir, wie du den beruflichen Nutzungsanteil nachvollziehbar dokumentierst und welche Angaben in der Steuererklärung wichtig sind.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Selbstständige und Unternehmer setzen beruflich genutzte Geräte als Betriebsausgabe ab.
  • Arbeitnehmer und Studenten können die Kosten als Werbungskosten angeben.
  • Seit 2021 ist bei Computern, Laptops und Zubehör eine Abschreibung im Anschaffungsjahr möglich – unabhängig vom Kaufpreis.
  • Bei gemischter Nutzung zählt nur der berufliche Anteil für die Steuer – den privaten Teil kannst du nicht steuerlich geltend machen.
  • Auch Zubehör wie Monitor, Tastatur, Maus, Drucker oder Software kann abgesetzt werden.
  • Wichtig: Kaufbelege aufbewahren und die Nutzung nachvollziehbar dokumentieren.
Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen & Arbeitsmittel: Wann kannst du Computer absetzen?

Für Arbeitsmittel gibt es eine Pauschale von 110 Euro jährlich, die in der Regel ohne Einzelnachweise anerkannt wird. Bei höheren Aufwendungen für Geräte wie Laptops gelten spezielle Regeln zur steuerlichen Absetzbarkeit.

Bei der steuerlichen Absetzbarkeit kommt es darauf an, ob du das Gerät privat, geschäftlich oder gemischt nutzt. Damit die Kosten anerkannt werden, musst du eine berufliche Nutzung von mindestens 10 % nachweisen. Ein rein privat genutztes Notebook ist steuerlich nicht absetzbar.

Berufliche Nutzung Umfang der Absetzbarkeit
< 10 Prozent Nicht absetzbar
10 bis 90 Prozent Anteilige Absetzbarkeit der Kosten
> 90 Prozent 100 Prozent der Kosten absetzbar

Spielen wir das Ganze einmal an einem konkreten Beispiel durch. Du kaufst ein IPad für 1.200 Euro und kannst ja nach Nutzung Folgendes absetzen:

Berufliche Nutzung Das kannst du absetzen
Nur privat 0 Euro
70 % beruflich + 30 % privat (z.B. für Urlaubsrecherche, Online-Shopping, etc.) 840 Euro
Nur beruflich (inkl. ein paar kurze private Recherchen) 1.200 Euro

Gemischte Nutzung von Laptops – was gilt in der Steuererklärung?

Nutzt du deinen Laptop sowohl beruflich als auch privat, erkennt das Finanzamt in vielen Fällen ohne detaillierten Nachweis einen beruflichen Anteil von 50 Prozent an. Diese pauschale Aufteilung ist in der Praxis üblich (der BFH hat eine pauschalierende Aufteilung zugelassen). Möchtest du einen höheren beruflichen Anteil ansetzen, solltest du die Nutzung glaubhaft und nachvollziehbar belegen, zum Beispiel mit Arbeitsaufzeichnungen, einem Nutzungstagebuch oder einer plausiblen Erklärung deiner Tätigkeiten.

Als berufliche Nutzung zählt alles, was du konkret für deinen Job, dein Business oder deine Ausbildung erledigst. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Buchführung und Lohnbuchhaltung
  • Berufliche E-Mails schreiben und beantworten
  • Video-Calls und virtuelle Meetings mit Kunden
  • Marketing-Aufgaben wie Social Media, Recherche oder Content-Erstellung
  • Gestaltung von Präsentationen oder Grafiken
  • Schreiben von Bewerbungen oder Studienarbeiten

Wie hoch der berufliche Anteil ausfällt, hängt oft vom Beruf ab. In digitalen Berufen wie Copywriting, Grafikdesign, Fotografie oder Softwareentwicklung ist ein hoher beruflicher Nutzungsanteil meist leicht nachvollziehbar. Bei Berufen, in denen der Laptop seltener zum Kerngeschäft gehört, etwa im Handwerk, bei Friseuren oder Floristen, prüft das Finanzamt genauer, wie intensiv das Gerät tatsächlich beruflich genutzt wird. Hast du aber zum Beispiel ein separates Büro und der Laptop steht dort nur zum Arbeiten, kannst du auch hier eine überwiegend berufliche Nutzung erklären und entsprechende Kosten absetzen.

Beispiel zum Nutzungsanteil:

Für die Anschaffung eines neuen Laptops hast du 1.200 Euro ausgegeben. Du nutzt ihn sowohl privat als auch geschäftlich, hast aber keine Aufzeichnungen über den konkreten Nutzungsanteil. In diesem Fall wendest du die 50:50-Aufteilung an und setzt 600 Euro als Betriebsausgaben ab.

Gut zu wissen: Kaufst du Arbeitsmittel für deine Mitarbeiter, kannst du diese komplett von der Steuer absetzen, da eine rein betriebliche Nutzung in diesem Fall logisch erscheint und gegenüber dem Finanzamt glaubhaft dargelegt werden kann.

Welche Arbeitsmittel kannst du von der Steuer absetzen?

Zu den Arbeitsmitteln, die bei der Steuer abgeschrieben werden können, gehören nicht nur Laptop, Computer oder Tablet, sondern auch viele weitere elektrische Geräte und Zubehörteile, die du beruflich nutzt. Entscheidend ist, dass das Gerät für deine Arbeit, dein Studium oder deine Ausbildung notwendig ist. Als Selbstständiger und Freiberufler setzt du die Kosten als Betriebsausgabe ab, als Arbeitnehmer oder Student als Werbungskosten. Das gilt übrigens auch für Studenten und Auszubildende in einer weiterführenden Ausbildung.

Zu den absetzbaren Arbeitsmitteln gehören zum Beispiel folgende Peripheriegeräte und Zubehörteile:

Peripheriegeräte Sonstiges Zubehör
Monitore Smartphones
Adapterstecker Laptop-Taschen
Mäuse/Tastaturen Software inkl. kostenpflichtiger Updates
Drucker & Scanner Lautsprecher
Kopfhörer und Headsets Externe Speichermedien wie USB-Sticks
Webcams Modems & Router
Dockingstationen Lade- und Verbindungskabel
Festplatten Druckerpapier und -patronen

Laptop, Computer, Tablet & Co. absetzen: So funktioniert es, wenn du selbstständig bist

Als Selbstständiger behandelst du die Anschaffungskosten für Laptops, Tablets oder Computer als Betriebsausgaben ein. Dabei unterscheidest du zwei Fälle:

  • Du erstellst eine EÜR: Du setzt die Kosten bzw. die Abschreibung als Betriebsausgaben in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ein und nimmst das Gerät in dein Anlageverzeichnis auf.
  • Du erstellst eine Bilanz: Du aktivierst das Gerät im Anlagevermögen deiner Bilanz (also auf der Aktivseite).

Bis 2021 war beim Absetzen die sogenannte GWG-Grenze (GWG = geringwertiges Wirtschaftsgut) wichtig. Die hat besagt, dass du Laptops, Computer oder Tablets bis 800 Euro netto sofort im ersten Jahr komplett abschreiben kannst. Teurere Geräte musstest du über 3 Jahre abschreiben. Durch die Neuregelung des Bundesfinanzministeriums und die Senkung der Nutzungsdauer vieler Geräte auf ein Jahr spielt das heute jedoch meist keine entscheidende Rolle mehr.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So setzt du dein Gerät richtig von der Steuer ab

Bevor du Laptop, Tablet oder Computer final buchst, lohnt sich ein kurzer Check: Mit diesen Schritten findest du schnell heraus, welche der folgenden Abschreibung für dich passt und wie du den Kauf korrekt erfasst.

  1. Prüfe zuerst, wie du das Gerät nutzt: Nutzt du Laptop oder Tablet zu über 90 % beruflich, kannst du die Kosten komplett ansetzen. Bei gemischter Nutzung zwischen 10 % und 90 % zählt nur der berufliche Anteil.
  2. Verwende den richtigen Kaufpreis: Bist du vorsteuerabzugsberechtigt, rechnest du mit dem Nettopreis. Als Kleinunternehmer ist in der Regel der Bruttopreis entscheidend.
  3. Prüfe, ob du die Kosten sofort absetzen kannst: In vielen Fällen kannst du Computerhardware und Software direkt im Jahr der Anschaffung vollständig berücksichtigen, unabhängig vom Preis.
  4. Überlege, ob eine Verteilung über mehrere Jahre sinnvoller ist: Wenn du deine Steuerlast planbar auf mehrere Jahre verteilen möchtest, kann die lineare Abschreibung sinnvoll für dich sein.
  5. Erfasse den Kauf in deiner Buchhaltung: Trage den Beleg in deinem Buchhaltungsprogramm ein und ordne ihn der passenden Kategorie zu.
  6. Bewahre die Rechnung gut auf: Das Finanzamt verlangt Belege zwar nicht direkt mit der Steuererklärung, kann sie aber jederzeit anfordern.

Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen Sofortabschreibung und regulärer Abschreibung? Das gucken wir uns jetzt einmal genauer an.

Wie schreibst du Laptop oder iPad richtig ab?

Grundsätzlich hast du beim Absetzen all deiner Geräte drei Optionen. Welche Variante sinnvoller ist, hängt vor allem von deiner steuerlichen Planung ab.

Sofortabschreibung

Sofortabschreibung klingt komplizierter, als sie in der Praxis ist. Seit dem 1. Januar 2021 kannst du deinen Laptop, PC oder dein iPad inklusive passender Software und Zubehör im Jahr der Anschaffung komplett als Betriebsausgabe ansetzen. Du trägst die Kosten einfach vollständig in deiner Buchhaltung ein, statt sie auf mehrere Jahre zu verteilen. Grundlage dafür ist die vom Bundesfinanzministerium festgelegte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von nur einem Jahr. Die sogenannte Absetzung für Abnutzung (AfA) gilt dabei unabhängig vom Kaufpreis. Damit ist es inzwischen egal, ob dein Gerät 700 Euro oder 2.000 Euro netto kostet. Die Regelung gilt weiterhin in 2026 und berücksichtigt, dass technische Geräte heute deutlich schneller veralten als früher. Der Vorteil hier: Du kannst deine Steuerlast im Jahr der Anschaffung mit den Gesamtkosten besonders schnell senken. Kaufst du zum Bespiel im Dezember einen Laptop, kannst du die Ausgabe noch komplett in dem Jahr absetzen.

Reguläre Abschreibung

Alternativ kannst du die reguläre Abschreibung wählen, um deine Steuerlast über mehrere Jahre zu verteilen. Die Abschreibungsdauer beträgt in diesem Fall drei Jahre; bei der linearen AfA setzt du somit jährlich 33,3 % der Anschaffungskosten ab. Gleichzeitig musst du bei der linearen Abschreibung das erste Steuerjahr zeitanteiligberücksichtigen. Die reguläre Abschreibung lohnt sich, wenn du die Anschaffungskosten nicht sofort komplett steuerlich geltend machen willst, sondern deine Steuerlast gleichmäßig über mehrere Jahre verteilst. Das ist vor allem sinnvoll, wenn dein Gewinn konstant ist oder du im Anschaffungsjahr nur wenig Gewinn machst.

Sammelposten

Der Sammelposten (auch Poolabschreibung genannt) ist eine weitere Option für Wirtschaftsgüter zwischen 250 und 1.000 Euro. Hierbei schreibst du deine Arbeitsmittel gleichmäßig über 5 Jahre ab, unabhängig ihrer Nutzungsdauer. Allerdings macht diese Abschreibungsvariante nur wenig Sinn, da du mit der Sofortabschreibung und der regulären Abschreibung zwei passendere Varianten zur Verfügung hast.

Welche Belege brauchst du für das Finanzamt?

Damit du Laptop, Tablet oder Computer steuerlich absetzen kannst, solltest du den Kauf sauber dokumentieren. Wichtig ist vor allem der Kaufbeleg mit dem Anschaffungspreis.

Bis 250 Euro netto reicht in vielen Fällen ein einfacher Kassenbon oder eine Quittung aus. Sobald der Betrag über 250 Euro netto liegt, brauchst du eine vollständige Rechnung mit allen Pflichtangaben, also inklusive deines Namens beziehungsweise Firmennamens, der Anschrift des Verkäufers, dem Rechnungsdatum, der Steuernummer sowie den ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag. Das musst du gerade bei Käufen in Läden vor Ort extra nachfragen. Stelle dabei sicher, dass alle Angaben korrekt sind.

Die Rechnungen und Quittungen musst du dann jedoch gar nicht mit deiner Steuererklärung einreichen. Das Finanzamt kann die Belege aber jederzeit bei Rückfragen oder im Rahmen einer Betriebsprüfung anfordern. Deshalb solltest du sie geordnet ablegen und jederzeit griffbereit haben.

Wichtig: Rechnungen und Belege bewahrst du am besten acht Jahre lang auf, damit du sie auf Nachfrage problemlos vorlegen kannst.

Laptop in sevdesk buchen: ganz ohne komplizierte Buchungssätze

Damit du die Abschreibung von Laptop, Computer, Tablet & Co. in sevdesk korrekt verbuchst, musst du keine Buchungssätze auswendig kennen. Erfasse deinen Kaufbeleg einfach als Ausgabebeleg mit der sevdesk-App und wähle je nach Anschaffungskosten und Abschreibungsart die passende Kategorie im Bereich Anlagevermögen, zum Beispiel als Büro- und Geschäftsausstattung.

Anschließend legst du das Gerät in sevdesk mit wenigen Klicks als Anlagegut an und entscheidest, ob du es sofort (z. B. als GWG) oder über die Nutzungsdauer nach AfA-Tabelle abschreiben möchtest. Die Abschreibungsbeträge für die lineare Abschreibung berechnet und verbucht sevdesk automatisch für dich, inklusive laufender AfA über die gewählte Nutzungsdauer.

So nutzt du alle steuerlichen Vorteile direkt, ohne dich im Alltag mit AfA-Tabellen oder Buchungslogik beschäftigen zu müssen.

Das gilt bei Laptops, Computern und Tablets von Arbeitnehmern und Studenten

Während Selbstständige und Freiberufler ihren Computer als Betriebsausgaben in der Steuererklärung angeben, können Arbeitnehmer Computer, Laptop, Tablet & Co. als Werbungskosten absetzen (ab 10 % beruflicher Nutzung anteilig, bei ≥ 90 % auch zu 100 %). Die Kosten trägst du in der Anlage N unter „Aufwendungen für Arbeitsmittel“ ein. Da die Werbungskosten-Pauschale 1.230 Euro (2026) beträgt, lohnt sich das Absetzen allerdings nur, wenn alle Werbungskosten (inkl. Fahrtkosten) zusammen über diesem Betrag liegen.

Studenten können ihren Laptop ebenfalls in der Steuererklärung absetzen, wenn sie ihn fürs Studium nutzen. Im Erststudium trägst du die Kosten als Sonderausgaben ein, zusammen mit anderen Ausbildungskosten wie Fachliteratur oder Semesterbeiträgen. Pro Jahr erkennt das Finanzamt bis zu 6.000 Euro an. Im Zweit- bzw. weiterführenden Studium zählen die Kosten dagegen als Werbungskosten. Besteht daneben eine selbstständige Tätigkeit, ist eine anteilige Zuordnung als Betriebsausgabe möglich. Eine doppelte steuerliche Berücksichtigung derselben Kosten ist ausgeschlossen.

Zusammenfassung: So kannst du Laptop, Computer und Tablet richtig von der Steuer absetzen

Wenn du Laptop, Computer, Tablet und passendes Zubehör beruflich nutzt, kannst du die Anschaffung als Betriebsausgaben (Selbstständige) oder Werbungskosten (Arbeitnehmer und Studenten) steuerlich geltend machen und deine Steuerlast spürbar senken. Entscheidend ist, dass der berufliche Nutzungsanteil mindestens 10 % beträgt, für das Finanzamt nachvollziehbar ist und du die passenden Belege aufbewahrst.

Seit 2021 ist bei vielen digitalen Arbeitsgeräten für Selbstständige eine Sofortabschreibung möglich, unabhängig vom Kaufpreis. Alternativ kannst du die Kosten über die reguläre Nutzungsdauer von drei Jahren abschreiben, wenn das für deine Situation sinnvoller ist. Nutzt du das Gerät privat als auch beruflich, zählt für die Steuer nur der berufliche Anteil für die Steuererklärung, den du entsprechend belegen können solltest.

Erfasst du zudem alles korrekt in deiner Steuererklärung, steht der optimalen Nutzung der steuerlichen Vorteile rund um deine Arbeitsgeräte nichts mehr im Weg.

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Häufig gestellte Fragen zum Thema „Laptop von der Steuer absetzen“

Wie kann man einen Laptop über 800 Euro steuerlich absetzen?
Wie viel bekommt man als Selbstständiger zurück, wenn man einen Laptop absetzt?
Was sind Arbeitsmittel?
Wie hoch ist die Pauschale für Arbeitsmittel?
Kann ich meinen privat gekauften Laptop von der Steuer absetzen?
Kann ich mein iPad oder Tablet in der Steuererklärung angeben und von der Steuer absetzen?
Welche Geräte kann man von der Steuer absetzen?
Wo trage ich die Kosten für meinen Laptop in der Steuererklärung ein?

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