Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit des Laptops für Selbstständige
Du kannst nicht pauschal jeden Laptop als Arbeitsmittel absetzen. Vielmehr kommt es darauf an, ob du das Notebook privat, geschäftlich oder gemischt nutzt.
Die Tabelle gibt dir einen Überblick zum jeweiligen Nutzungsanteil:
Anteil der beruflichen Nutzung | Umfang des Kostenansatzes |
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< 10 Prozent | gilt nicht als Werbungskosten |
zwischen 10 und 90 Prozent | anteilige Absetzbarkeit der Kosten für Laptop und Zubehör in Abhängigkeit vom beruflichen Nutzungsanteil |
> 90 Prozent | Anerkennung von 100 Prozent der Kosten als Arbeitsmittel |
Nutzt du den Laptop gemischt privat und geschäftlich, wird es etwas komplizierter. Eigentlich musst du den tatsächlichen Anteil ansetzen. Bei einer 70-prozentigen Privatnutzung also zum Beispiel 30 Prozent der Kosten als beruflichen Anteil.
Der Bundesfinanzhof hat aber in einem Urteil entschieden, dass bei einer gemischten Nutzung folgende pauschalierende Aufteilung angenommen werden darf:
- 50 Prozent betrieblich und
- 50 Prozent privat
Nur wenn du von dieser Einstufung zu deinem Vorteil abweichen willst, musst du den höheren beruflichen Nutzungsanteil glaubhaft machen. § 12 Nr. 1 EStG regelt ein Aufteilungs- und Abzugsverbot bei gemischter Nutzung. Geht es allerdings um einen Laptop für Selbstständige, ist dieses nicht anzuwenden.