Steuertipp #3: Gewinnneutrale Rücklage
Gehen Gegenstände im Betriebsvermögen verloren oder werden beschädigt, bekommst du dafür unter Umständen eine Ausgleichszahlung deiner Versicherung. Diese fließt jedoch in deinen Gewinn ein und erhöht deine Steuerlast. Alternativ kannst du diesen Zahlungseingang in eine gewinnneutrale Rücklage einstellen, wenn du eine Ersatzanschaffung planst. Dann musst du den Betrag nicht versteuern.
Steuertipp #4: Fahrtkosten und Firmenwagen
Die im Rahmen deiner selbstständigen Tätigkeit anfallenden Fahrtkosten kannst du als Betriebsausgabe absetzen. Wie das funktioniert, kommt darauf an, wie hoch der betriebliche Nutzungsanteil ist:
- 50 bis 100 Prozent: Das Fahrzeug gilt als notwendiges Betriebsvermögen. Alle anfallenden Kosten setzt du von der Steuer ab.
- 10 bis 50 Prozent: Du hast ein Wahlrecht. Du kannst das Auto als gewillkürtes Betriebsvermögen einstufen. Die Kosten kannst du anteilig absetzen.
- unter 10 Prozent: Das Auto gilt als Privatvermögen. Du kannst die Kosten nicht direkt absetzen.
Du musst deine Privatfahrten mit dem Firmenwagen steuerlich berücksichtigen. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:
- Fahrtenbuch: Dokumentiere betriebliche und private Fahrten. Daraus lässt sich der Anteil der betrieblichen Nutzung und damit auch der Anteil der anzusetzenden Fahrtkosten ermitteln.
- 1-Prozent-Methode: Alternativ verbuchst du jeden Monat 1 Prozent des Brutto-Listenpreises als privaten Nutzungsanteil (geldwerter Vorteil). Hinzu kommen weitere 0,03 Prozent für jeden zurückgelegten Kilometer auf dem Arbeitsweg. Steuern sparen kannst du mit einem steuerbegünstigten Elektroauto.
Doch nicht immer rechnet es sich, das Fahrzeug in das betriebliche Vermögen aufzunehmen. Manche Selbstständige können höhere Abzüge erzielen, indem sie das Fahrzeug privat erwerben und die gefahrenen Kilometer als Entfernungspauschale oder anhand der tatsächlichen Kosten abrechnen.
Steuertipp #5: Betriebsausgaben
Um als Selbstständige oder Selbstständiger Steuern zu sparen, solltest du so viele Betriebsausgaben ansetzen wie möglich. Dabei helfen dir diese Steuertipps:
- Setze auch die betrieblichen Ausgaben an, die häufig übersehen werden. Dazu gehören etwa Bewirtungskosten sowie Kosten für Arbeitsmittel, Fachliteratur, Arbeitszimmer und vieles mehr.
- Eine weitere Möglichkeit, Steuern zu sparen, ist die Gewinnverschiebung. Diese erzielst du, indem du Teilprojekte abrechnest oder Rechnungen erst am Anfang des Jahres statt zum Ende des Jahres ausstellst.
- Auch durch gezielte Bestellungen lässt sich eine Gewinnverschiebung erzielen. Damit dies möglich ist, kommt es auf eine gute Planung an. Anstehende Ausgangsrechnungen wie auch notwendige Bestellungen sollten frühzeitig bekannt sein, damit sich Gewinne und Ausgaben durch eine Gewinnverschiebung optimal über die Geschäftsjahre verteilen lassen.
Die Entscheidung für die richtige Rechtsform kann enorme Auswirkungen auf deine Steuerlast haben. Besonders wenn ein großer Gewinnsprung bevorsteht, kann sich der Wechsel auf die GmbH lohnen. Ab größeren Gewinnen wird die Besteuerung der GmbH günstiger. Und du kannst dir ein ordentliches Geschäftsführergehalt auszahlen und dieses als Betriebsausgabe absetzen.