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Gewerbesteuerhebesatz
Kaum ein gewerbliches Unternehmen kommt darum herum, auf seinen Gewerbeertrag Gewerbesteuer zu bezahlen. Während kleine Unternehmen dank ihres Freibetrags nur wenig oder sogar überhaupt keine Gewerbesteuer entrichten müssen, spielt der Hebesatz für mittlere und größere Unternehmen eine gewichtige Rolle.
Erfahre, wie du den Gewerbesteuerhebesatz berechnen kannst, wie er die Höhe deiner Gewerbesteuer beeinflusst und wie du den Hebesatz gezielt für deine Standortentscheidung nutzt.
Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes
Die Gemeinde, in der du deinen Betrieb unterhältst, ist hebeberechtigt. Sie entscheidet darüber, wie hoch der anzuwendende Hebesatz der Gewerbesteuer ist (§ 16 Abs. 1 GewStG). Es handelt sich um einen Prozentsatz, der mit dem Gewerbesteuermessbetrag multipliziert wird. Der Gewerbesteuerhebesatz einer Gemeinde gilt dann einheitlich für alle im Gemeindegebiet befindlichen Unternehmen (§ 16 Abs. 4 Satz 1 GewStG).
Zur Höhe des Hebesatzes solltest du wissen:
- Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2004 muss der Gewerbesteuerhebesatz nach § 16 Abs. 4 Satz 2 Gewerbesteuergesetz mindestens 200 Prozent betragen.
- Der Mindesthebesatz wurde eingeführt, um der Bildung von Gewerbesteueroasen vorzubeugen. Früher gab es Kommunen, die einen Hebesatz von 0 Prozent hatten. In der Folge siedelten sich zahlreiche Konzerne dort an, um Steuern zu sparen.
- Durchschnittlich liegt der Gewerbesteuersatz in den meisten Bundesländern bei 300 bis 400 Prozent.
Zu den Gemeinden mit den günstigsten Hebesätzen gehören etwa das brandenburgische Zossen und das thüringische Langenwolschendorf (200 Prozent). Die teuerste Gemeinde ist Wettlingen in Rheinland-Pfalz mit einem Hebesatz von 600 Prozent.
Grundlage für Standortentscheidungen: Gewerbesteuerhebesatz als Standortfaktor
Wenn du überlegst, wo du dich mit deinem Unternehmen niederlassen möchtest, beziehst du bei deiner Standortanalyse viele Faktoren in deine Entscheidung ein. Etwa:
- die Verkehrsanbindung
- die Verfügbarkeit von Arbeitskräften
- Verfügbarkeit von Rohstoffen oder
- die Immobilienpreise
Der Hebesatz der Gemeinde ist ein weiterer wichtiger Standortfaktor. Denn für die Gemeinden ist der Gewerbesteuerhebesatz eine der wichtigsten Einnahmequellen, für dich stellt er zuallererst einen wesentlichen Kostenfaktor dar:
- Die Gemeinden können gemäß Gewerbesteuergesetz frei entscheiden, welchen Hebesatz sie auf den Gewerbesteuermessbetrag anwenden. In der Folge entsteht ein gewisser Wettbewerb zwischen den Kommunen.
- Je niedriger der Hebesatz einer Gemeinde ist, desto attraktiver ist sie für Unternehmerinnen und Unternehmer, aber umso weniger Einnahmen hat sie auch. Forciert eine Kommune also die Ansiedlung weiterer Betriebe, kann sie als Anreiz den Hebesatz senken.
- Gemeinden, die Unternehmen besonders gute Standortfaktoren bieten, können einen höheren Gewerbesteuersatz festsetzen und so ihre Einnahmen erhöhen. Sie überzeugen beispielsweise mit einer guten Infrastruktur oder der Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal.
Die Entscheidung der Standortwahl rein nach dem günstigsten Gewerbesteuersatz zu treffen, ist nicht sinnvoll. Sonst kann es passieren, dass du beispielsweise später nicht im gewünschten Maß expandieren kannst oder nicht genügend Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Du musst also abwägen: zwischen einer günstigen Steuerbelastung in Form eines niedrig festgesetzten Hebesatzes und einer möglichst guten Ausstattung deines zukünftigen Standorts für deinen Gewerbebetrieb. Mehr zu dem Thema, eine Checkliste und einige Tipps findest du in unserem Beitrag zur Standortanalyse.
Doch wenn du nicht den Gewerbesteuerhebesatz als Kostenfaktor berücksichtigen kannst, hast du dennoch andere Optionen bei Steuern zu sparen. In unserer kostenlosen Checkliste mit Steuerspartipps für Selbstständige findest du wertvolle Tipps!

Unterschied zwischen Gewerbesteuermessbetrag und Gewerbesteuerhebesatz
Sowohl der Gewerbesteuermessbetrag als auch der Hebesatz sind Faktoren, die der Berechnung der Gewerbesteuer dienen. Sie werden jedoch ganz unterschiedlich angewendet:
Gewerbesteuermessbetrag | Gewerbesteuerhebesatz |
---|---|
Die Steuermesszahl ist deutschlandweit einheitlich auf 3,5 Prozent festgelegt. Der Gewerbeertrag wird mit der Gewerbesteuermesszahl multipliziert, um die Besteuerungsgrundlage (Steuermessbetrag) für die Gewerbesteuer zu berechnen. Zwei Unternehmen mit dem gleichen Gewinn haben immer denselben Gewerbesteuermessbetrag, egal wo sie ihren Standort des Gewerbebetriebs haben. |
Mit dem Gewerbesteuerhebesatz berechnen die Gemeinden die letztendliche Höhe der Gewerbesteuer. Dazu multiplizieren sie den Steuermessbetrag mit dem Hebesatz. Zwei Unternehmen mit dem gleichen Gewinn können in zwei verschiedenen Gemeinden einen völlig unterschiedlichen Gewerbesteuersatz zahlen, je nach Festsetzung. |
Gewerbesteuerhebesatz berechnen: So geht’s
Mit dem Gewerbesteuerhebesatz berechnen Unternehmerinnen und Unternehmer die Höhe ihrer letztendlichen Gewerbesteuer. Für die Berechnung gehst du folgendermaßen vor:
- Schritt: Ermittle deinen Gewinn (Einnahmen abzüglich Ausgaben). Addiere etwaige Hinzurechnungen und subtrahiere Kürzungen.
- Schritt: Ziehe den für dich geltenden Freibetrag ab.
- Schritt: Multipliziere den Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent und errechne so den Steuermessbetrag (Besteuerungsgrundlage).
- Schritt: Multipliziere den Gewerbesteuermessbetrag mit dem Hebesatz.
- Das Ergebnis ist deine Steuerlast.
So kannst du mit dem Gewerbesteuerhebesatz berechnen, wie viel du letztendlich zu zahlen hast. Du willst noch mehr Details wissen? Dann empfiehlt sich unser Ratgeber zum Thema Gewerbesteuer berechnen.
Besonders einfach berechnest du den Gewerbesteuerhebesatz, indem du unseren Online Gewerbesteuerrechner nutzt. Gib lediglich deine Rechtsform, deinen Gewinn, Kürzungen und Hinzurechnungsbeträge sowie deine Gemeinde ein und schon zeigt er dir die zu zahlende Gewerbesteuer sowie den prozentualen Hebesatz an.

Rechenbeispiel: Auswirkung unterschiedlicher Gewerbesteuerhebesätze
Herr Müller hat mit seinem Münchner Unternehmen einen Gewinn von 250.000 Euro erwirtschaftet. Es hat Hinzurechnungen in Höhe von 20.000 Euro und Kürzungen von 5.000 Euro zu verzeichnen. Der Freibetrag beträgt 24.500 Euro.
Das Finanzamt berechnet folgenden Messbetrag:
Berechnung | Betrag |
---|---|
Gewinn + Hinzurechnungen - Kürzungen - Freibetrag |
250.000 Euro 20.000 Euro 5.000 Euro 24.500 Euro |
= Gewerbeertrag * Messzahl |
240.500 Euro 3,5 % |
= Steuermessbetrag | 8.147 Euro |
Jetzt kann Herr Müller mit dem Gewerbesteuerhebesatz berechnen, wie hoch seine Gewerbesteuer an verschiedenen Standorten ausfallen würde.
Er überlegt, ob er mit seinem Gewerbebetrieb in München (Hebesatz 490 Prozent) bleiben soll oder ob er sein Unternehmen in den Münchner Speckgürtel nach Unterföhring (Hebesatz 330 Prozent) verlegen soll. Die Vergleichsrechnung zeigt die Differenz, die sich durch die unterschiedlichen Hebesätze ergibt:
München | Unterföhring | |
---|---|---|
Steuermessbetrag |
8.417 Euro |
8.417 Euro |
* Hebesatz |
490 Prozent |
330 Prozent |
Zu zahlende Gewerbesteuer | 41.243,30 Euro | 27.776,10 Euro |
Durch eine Verlagerung des Unternehmenssitzes nach Unterföhring könnte das Unternehmen 13.467,20 Euro Gewerbesteuer pro Jahr einsparen.
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