Die Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlung
Bemerkst du während eines Wirtschaftsjahrs anhand deiner betriebswirtschaftlichen Auswertungen oder deiner Summen- und Saldenliste, dass dein Gewinn deutlich geringer als im Vergleichszeitraum ausfallen wird, können die hohen Steuervorauszahlungen eine finanzielle Belastung sein. Dies ist jedoch kein Befreiungsgrund, sondern macht die Herabsetzung der Vorauszahlungen für den Erhebungszeitraum möglich.
Dafür musst du bei der Finanzverwaltung einen formlosen Antrag stellen und anhand geeigneter Unterlagen nachweisen, dass dein Gewinn niedriger ausfällt als im vorherigen Wirtschaftsjahr.
Das Finanzamt erlässt daraufhin einen Bescheid zur Festsetzung eines Steuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen. Auf dieser Basis erlässt die Gemeinde einen Vorauszahlungsbescheid. Dieser weist dann aus, welche niedrigeren Vorauszahlungen du nun für das Kalenderjahr leisten musst.