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Gewerbesteuer Freibetrag

Aktualisiert am
19
.
01
.
2024
Gewerbesteuer Freibetrag Ratgeber

Als Gewerbetreibende oder Gewerbetreibender mit einem gewissen Umsatz kommst du um die Zahlung der Gewerbesteuer kaum herum. Wenn du allerdings die richtige Rechtsform gewählt hast, musst du mit etwas Glück nicht den vollen Gewerbeertrag versteuern.

Erfahre, welchen Gewerbesteuer Freibetrag du abziehen darfst und wie er sich nach dem Gewerbesteuergesetz (GewStG) richtig berechnet.

Höhe des Gewerbesteuerfreibetrags

Nach § 11 Gewerbesteuergesetz (GewStG) darfst du bei der Ermittlung der Steuerlast vom Gewerbeertrag einen Gewerbesteuerfreibetrag abziehen, sofern dein Unternehmen einer bestimmten Rechtsform angehört. Konkret unterscheidet das GewStG diese Freibeträge:

Rechtsform Gewerbesteuerfreibetrag
Natürliche Personen und Einzelunternehmen 24.500 Euro
Personengesellschaften (z. B. GbR, KG, OHG, PartG) 24.500 Euro
Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG, Genossenschaften)

Kein Freibetrag

Ins Handelsregister eingetragene, landwirtschaftliche Betriebe 5.000 Euro
Sonstige juristische Personen des privaten Rechts, nichtrechtsfähige Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, juristische Personen des öffentlichen Rechts 5.000 Euro
Unternehmen im Sinne des § 3 Nr. 5, 6, 8, 9, 15, 17, 21, 26, 27, 28 und 29 GewStG 5.000 Euro
Tipp für Freiberufler:

Freiberufler unterliegen nicht der Gewerbesteuer und sind somit von dieser befreit, wenn sie kein Gewerbe angemeldet haben. Doch steuerpflichtige Freiberufler sind dennoch zu anderen Abgaben verpflichtet, wie der USt-VA.
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Berechnung des Gewerbesteuerfreibetrags

Den Gewerbesteuerfreibetrag an sich kannst du nicht berechnen – er ist durch § 11 GewStG fest vorgegeben und ändert sich höchstens durch eine Gesetzesänderung. Du benötigst deinen Freibetrag aber natürlich, um in deiner Gewerbesteuererklärung weitere Werte wie den Steuermessbetrag zu ermitteln.

Auswirkung des Gewerbesteuerfreibetrags auf die Gewerbesteuer

Konkret funktioniert der Gewerbesteuerfreibetrag folgendermaßen:

  1. Du ermittelst zunächst deinen Gewerbeertrag, indem du deine Ausgaben von den Einnahmen abziehst.
  2. Addiere Hinzurechnungen zum Gewerbeertrag und ziehe Kürzungen ab.
  3. Anschließend ziehst du einen möglichen Gewerbeverlust aus dem Vorjahr ab.
  4. Nun ziehst du den für deine Rechtsform geltenden Gewerbesteuerfreibetrag ab. So erhältst du den maßgeblichen Gewerbeertrag.
  5. Ausgehend von dieser Bemessungsgrundlage ermittelt das Finanzamt nun mittels Multiplikation mit der Steuermesszahl den Gewerbesteuermessbetrag.
  6. Multipliziert mit dem Gewerbesteuerhebesatz ergibt sich deine Steuerlast.

Wie die Berechnung der Gewerbesteuer im Detail funktioniert und welchen Unterschied der Freibetrag machen kann, zeigen dir die folgenden zwei Rechenbeispiele.    

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Rechenbeispiel 1 zum Gewerbesteuerfreibetrag bei einer GmbH

Ein Unternehmen mit der Rechtsform GmbH ist in München ansässig und hat einen Gewinn von 100.000 Euro getätigt. Es kann Hinzurechnungen von 8.000 Euro geltend machen und muss Kürzungen von 3.000 Euro abziehen. Es hat im Vorjahr keinen abzugsfähigen Gewerbeverlust verzeichnet.

Berechnung Betrag
Gewinn aus Gewerbebetrieb   + Hinzurechnungen   - Kürzungen   - Freibetrag 100.000,00 Euro 8.000 Euro 3.000,00 Euro 0,00 Euro
= Maßgebender Gewerbeertrag x Gewerbesteuermesszahl 105.000,00 Euro 3,50 %
= Gewerbesteuermessbetrag x Hebesatz (München)

3.675,00 Euro

490,00 %

Gewerbesteuer 18.007,50 Euro

Eine GmbH kann keinen Freibetrag geltend machen und hat somit die maximale Steuerlast.

Rechenbeispiel 2 zum Gewerbesteuerfreibetrag bei einem Einzelunternehmen

Wir gehen von denselben Werten aus wie im Rechenbeispiel 1. Allerdings firmiert das Unternehmen dieses Mal als Einzelunternehmen. Es kann den vollen Freibetrag von 24.500 Euro beanspruchen.

Berechnung Betrag
Gewinn aus Gewerbebetrieb   + Hinzurechnungen   - Kürzungen   - Freibetrag 100.000,00 Euro 8.000,00 Euro 3.000,00 Euro 24.500,00 Euro
= Maßgebender Gewerbeertrag x Gewerbesteuermesszahl 80.500,00 Euro 3,50 %
= Gewerbesteuermessbetrag x Hebesatz (München) 2.817,00 Euro 490,00 %
Gewerbesteuer 13.803,30 Euro

Das Einzelunternehmen zahlt also als bei gleichen Ausgangsvoraussetzungen 4.204,20 Euro weniger Gewerbesteuer als die Kapitalgesellschaft.

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Häufig gestellte Fragen zum Thema Gewerbesteuerfreibetrag

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