Dauerfristverlängerung der Steuererkärung
Automatisch verlängern sich diese Abgabefristen, wenn die Steuererklärungen von deinem Steuerberater, deiner Steuerberaterin oder einem Lohnsteuerhilfeverein für dich vorgenommen werden. In diesen Fällen verlängert sich die Abgabefrist bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres. Deine Steuererklärungen für 2022 müssen also am Fälligkeitstag 28. Februar 2024 beim Finanzamt sein.
Kannst du nachvollziehbare Gründe liefern, dass du die Abgabefrist für deine Steuererklärung nicht einhalten kannst, ist auch für dich selbst eine Dauerfristverlängerung möglich. Du hast keinen Anspruch auf die Dauerfristverlängerung. Entsprechend hat das Finanzamt hier auch einen großen Spielraum bei der gewährten Dauer.
Die Möglichkeit für eine Dauerfristverlängerung besteht auf Antrag. Die Ausnahme gilt bei der Zusammenfassenden Meldung, denn hier ist keine Dauerfristverlängerung möglich.