Steuertermine 2025 für Selbstständige
Als Unternehmer ist es wichtig, dass du die Steuertermine 2025 auch wieder im Blick behältst und dir die relevanten Daten in deinem Steuerkalender vermerkst. Vergisst du, bestimmte Aufgaben rechtzeitig anhand dieser Steuertermine zu erledigen, kann dich dies im schlimmsten Fall einige Euro kosten.
In diesem Artikel erfährst du, welche Steuertermine 2025 für dich von besonderer Bedeutung sind.
Steuerfristen 2025 im Überblick
In der Regel musst du dir merken, dass es sehr wichtige Steuertermine für Unternehmer & Selbstständige für bestimmte Arten von Steuern gibt. Diese Termine und Fristen beziehen sich in erster Linie auf deine Steuererklärungen und vor allem auch auf die Fälligkeit von bestimmten Steuerzahlungen. Hier im Überblick haben wir für dich die wichtigsten Steuern & Zahlungsschonfristen aufgelistet, welche du in deinem Steuerterminkalender 2025 vermerken solltest:
Was ist die Schonfrist und bis wann gilt sie?
Bei Ablauf eines Fälligkeitsdatums bekommst du bei einigen Steuerarten wie der Einkommensteuer- oder der Gewerbesteuererklärung eine Schonfrist eingeräumt. In § 240 Abs. 3 AO ist geregelt, dass bei einer entstandenen Säumnis bis zu drei Tagen vom Finanzamt bzw. der Finanzkasse kein Säumniszuschlag erhoben wird.
Doch aufgepasst. Diese Schonfrist ist vom Gesetzgeber her so vorgesehen, dass sie nicht verlängert werden kann. Eine Verlängerung hast du nur für den Fall, dass die Schonfrist entweder an einem Samstag oder einem Sonn- und Feiertag endet. In diesem Fall sieht § 108 AO vor, dass deine Schonfrist erst am nachfolgenden Werktag endet. Die Schonfrist ist auch nur dann gültig, wenn du eine Überweisung oder eine Bareinzahlung direkt auf das Konto vom Finanzamt vornimmst.
Bei Scheckzahlungen gilt, dass sie dem Finanzamt spätestens drei Tage nach dem Fälligkeitstag vorliegen müssen.
Beispiel für eine Schonfrist
Deine Lohnsteueranmeldung ist am Freitag, dem 10. Januar 2025, fällig. Du hast beim Finanzamt auf eine Abbuchung per Lastschriftverfahren verzichtet und nimmst die Überweisung immer selbst vor. Das bedeutet, dass das Finanzamt deine Überweisung spätestens am Samstag, dem 13. Januar 2025 auf dem Konto haben muss. An diesem Tag läuft deine Zahlungsschonfrist ab.
Dauerfristverlängerung bei der UStVA
Du kennst das sicher: Die Umsatzsteuervoranmeldung muss immer bis zum 10. Tag des Folgemonats oder -quartals beim Finanzamt sein. Ganz schön knapp, oder? Aber keine Sorge, dafür gibt es eine Lösung: Mit der Dauerfristverlängerung kannst du dir mehr Luft verschaffen. Statt dich unter Druck zu setzen, verlängerst du die Abgabefrist einfach um einen ganzen Monat. Ein Beispiel: Für den Monat April hast du dann bis zum 10. Juni Zeit – statt schon bis zum 10. Mai.
Abgabefristen für die Sozialversicherungsbeiträge
Für deine Mitarbeiter musst du Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Dies sind überwiegend Beiträge zu:
- Arbeitslosenversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
Für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge musst du ebenfalls Fristen beachten. Spätestens am drittletzten Bankarbeitstag am Ende eines Monats musst du diese Beiträge gezahlt haben. Für die pünktliche Zahlung zählt der Geldeingang spätestens bis zum Fälligkeitstermin beim Sozialversicherungsträger.
Achte außerdem auf diese Themen:
- Ist der bezahlte Sozialversicherungsbeitrag zu niedrig und das wird festgestellt, dann musst du die Differenz nachzahlen, und zwar bis zum Ende des drittletzten Bankarbeitstages im folgenden Monat.
- Der zuständige Sozialversicherungsträger benötigt einen Nachweis über die pünktliche Zahlung der Beiträge. Diesen Nachweis braucht der Träger spätestens am zweiten Tag der Fälligkeit deiner Beitragszahlung. Dafür gilt die Uhrzeit 0.00 Uhr. Um Probleme zu vermeiden, solltest du deine Beitragsnachweise deshalb bereits drei Tage vor der Fälligkeit einreichen.
Die folgende Tabelle zeigt dir die Steuertermine 2025 für die Sozialversicherungsbeiträge:
Die folgende Tabelle zeigt dir die Steuertermine 2025 für die Sozialversicherungsbeiträge:
Abgabefrist für Steuererklärungen
Für die Steuererklärung gibt es klare Abgabefristen, welche du einhalten musst. Diese Abgabefristen betreffen unter anderem:
- die Einkommensteuererklärung
- die Erklärung der Körperschaftsteuer
- die Gewerbesteuererklärung
- die Umsatzsteuererklärung
Bis einschließlich 2017 war die Abgabe der Steuererklärungen zum Fälligkeitstag 31. Mai des Folgejahres nötig. Danach wurde der Abgabetermin auf den 31. Juli verlängert.
Die Fristen sind wurden aufgrund der Besonderheiten der Corona-Pandemie verlängert und variieren je nachdem, welches Jahr sie betreffen:
Ab dem Veranlagungsjahr 2025 bleibt der Abgabetermin wieder einheitlich der 31. Juli des Folgejahres.
Steuerberater sorgt für Fristverlängerung
Falls du die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nimmst, verlängern sich die Abgabefristen für deine Steuererklärungen deutlich. Grundsätzlich verschiebt sich der Termin auf den 28. Februar (bzw. 29. Februar in Schaltjahren) des übernächsten Jahres. Für das Steuerjahr 2025 hat dein Steuerberater somit Zeit bis zum 28. Februar 2027, außer das Finanzamt fordert ausdrücklich eine frühere Abgabe.
Aufgrund der Corona-Pandemie gab es für die Steuererklärung in den Jahren 2022 und 2023 verlängerte Abgabefristen. Mit Unterstützung eines Steuerberaters kannst du die Erklärung für 2023 daher noch bis zum 2. Juni 2025 einreichen.
Die verlängerte Frist gibt deinem Steuerberater ausreichend Zeit, um alle Mandanten fristgerecht zu betreuen. Damit deine Steuererklärung rechtzeitig fertiggestellt werden kann, solltest du jedoch alle notwendigen Unterlagen so früh wie möglich an deinen Steuerberater übergeben.