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Steuertermine 2025 für Selbstständige

Aktualisiert am
13
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03
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2024
Hero Steuertermine

Als Unternehmer ist es wichtig, dass du die Steuertermine 2025 auch wieder im Blick behältst und dir die relevanten Daten in deinem Steuerkalender vermerkst. Vergisst du, bestimmte Aufgaben rechtzeitig anhand dieser Steuertermine zu erledigen, kann dich dies im schlimmsten Fall einige Euro kosten.

In diesem Artikel erfährst du, welche Steuertermine 2025 für dich von besonderer Bedeutung sind.

Steuerfristen 2025 im Überblick

In der Regel musst du dir merken, dass es sehr wichtige Steuertermine für Unternehmer & Selbstständige für bestimmte Arten von Steuern gibt. Diese Termine und Fristen beziehen sich in erster Linie auf deine Steuererklärungen und vor allem auch auf die Fälligkeit von bestimmten Steuerzahlungen. Hier im Überblick haben wir für dich die wichtigsten Steuern & Zahlungsschonfristen aufgelistet, welche du in deinem Steuerterminkalender 2025 vermerken solltest:

Steuertermin Ende der Schonfrist Steuerart
10. Januar 13. Januar Lohnsteuer, Umsatzsteuer (monatlich + quartalsweise)
27. Januar - Zusammenfassende Meldung (monatlich + quartalsweise)
10. Februar 13. Februar Lohnsteuer, Umsatzsteuer (monatlich)
17. Februar 20. Februar Gewerbesteuer, Grundsteuer
25. Februar - Zusammenfassende Meldung (monatlich)
10. März 13. März Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer (monatlich)
25. Mrz - Zusammenfassende Meldung (monatlich)
10. April 14. April Lohnsteuer, Umsatzsteuer (monatlich + quartalsweise)
25. April - Zusammenfassende Meldung (monatlich + quartalsweise)
12. Mai 15. Mai Lohnsteuer, Umsatzsteuer (monatlich)
15. Mai 19. Mai Gewerbesteuer, Grundsteuer
26. Mai - Zusammenfassende Meldung (monatlich)
10. Juni 13. Juni Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer (monatlich)
25. Juni - Zusammenfassende Meldung (monatlich)
10. Juli 14. Juli Lohnsteuer, Umsatzsteuer (monatlich + quartalsweise)
25. Juli - Zusammenfassende Meldung (monatlich + quartalsweise)
11. August 14. August Lohnsteuer, Umsatzsteuer (monatlich)
15. August 18. August Gewerbesteuer, Grundsteuer
25. August - Zusammenfassende Meldung (monatlich)
10. September 15. September Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer (monatlich)
25. September - Zusammenfassende Meldung (monatlich)
10. Oktober 13. Oktober Lohnsteuer, Umsatzsteuer (monatlich + quartalsweise)
27. Oktober - Zusammenfassende Meldung (monatlich + quartalsweise)
10. November 13. November Lohnsteuer, Umsatzsteuer (monatlich)
17. November 20. November Gewerbesteuer, Grundsteuer
25. November - Zusammenfassende Meldung (monatlich)
10. Dezember 15. Dezember Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer (monatlich)
29. Dezember - Zusammenfassende Meldung (monatlich)
12. Jan 2026 13. Jan 2026 Lohnsteuer, Umsatzsteuer (monatlich + quartalsweise)
26. Jan 2026 - Zusammenfassende Meldung (monatlich + quartalsweise)
Abgabefristen im Steuerkalender: Wo sich Wochenende und Feiertage auswirken

Die Lohnsteueranmeldung und die Umsatzsteuervoranmeldung sind etwa immer zum 10. eines Monats fällig.

Fällt der Abgabetermin für eine Steuererklärung auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, wird er auf den darauffolgenden Werktag verschoben. Die Schonfrist entsprechend ebenfalls um einen Tag.

Was ist die Schonfrist und bis wann gilt sie?

Bei Ablauf eines Fälligkeitsdatums bekommst du bei einigen Steuerarten wie der Einkommensteuer- oder der Gewerbesteuererklärung eine Schonfrist eingeräumt. In § 240 Abs. 3 AO ist geregelt, dass bei einer entstandenen Säumnis bis zu drei Tagen vom Finanzamt bzw. der Finanzkasse kein Säumniszuschlag erhoben wird.

Doch aufgepasst. Diese Schonfrist ist vom Gesetzgeber her so vorgesehen, dass sie nicht verlängert werden kann. Eine Verlängerung hast du nur für den Fall, dass die Schonfrist entweder an einem Samstag oder einem Sonn- und Feiertag endet. In diesem Fall sieht § 108 AO vor, dass deine Schonfrist erst am nachfolgenden Werktag endet. Die Schonfrist ist auch nur dann gültig, wenn du eine Überweisung oder eine Bareinzahlung direkt auf das Konto vom Finanzamt vornimmst.

Bei Scheckzahlungen gilt, dass sie dem Finanzamt spätestens drei Tage nach dem Fälligkeitstag vorliegen müssen.

Zu beachten bei der Schonfrist:

Zahlst du nach dem Termin der Fälligkeit aber noch innerhalb der Zahlungsschonfrist, dann handelt es sich um eine Zahlung, welche nicht fristgerecht erfolgt ist. Damit ist sie zwar pflichtwidrig, bleibt für dich aber ohne Sanktionen.

Einmal oder vielleicht zweimal im Jahr mag das auch in Ordnung sein, stellt das Finanzamt aber fest, dass du das bei jeder Zahlung (z. B. bei der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung) machst, wird dich das Amt auf Dauer als „nicht pünktlicher Steuerzahler“ einstufen. Das könnte dir durchaus zum Fallstrick werden, wenn du beispielsweise einen Antrag stellst und das Finanzamt darüber entscheidet.

Beispiel für eine Schonfrist

Deine Lohnsteueranmeldung ist am Freitag, dem 10. Januar 2025, fällig. Du hast beim Finanzamt auf eine Abbuchung per Lastschriftverfahren verzichtet und nimmst die Überweisung immer selbst vor. Das bedeutet, dass das Finanzamt deine Überweisung spätestens am Samstag, dem 13. Januar 2025 auf dem Konto haben muss. An diesem Tag läuft deine Zahlungsschonfrist ab.

Dauerfristverlängerung bei der UStVA

Du kennst das sicher: Die Umsatzsteuervoranmeldung muss immer bis zum 10. Tag des Folgemonats oder -quartals beim Finanzamt sein. Ganz schön knapp, oder? Aber keine Sorge, dafür gibt es eine Lösung: Mit der Dauerfristverlängerung kannst du dir mehr Luft verschaffen. Statt dich unter Druck zu setzen, verlängerst du die Abgabefrist einfach um einen ganzen Monat. Ein Beispiel: Für den Monat April hast du dann bis zum 10. Juni Zeit – statt schon bis zum 10. Mai.

So verpasst du keine UStVA-Abgabe

Hast du Angst, die knappen Termine für die Umsatzsteuervoranmeldung zu verpassen? Mit der Umsatzsteuervoranmeldung-Software von sevDesk bekommst du immer rechtzeitig Erinnerungen, damit du keine Abgabetermine mehr verpasst.

Umsatzsteuervoranmeldung UStVA in sevdesk erstellen und versenden Desktopansicht

Abgabefristen für die Sozialversicherungsbeiträge

Für deine Mitarbeiter musst du Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Dies sind überwiegend Beiträge zu:

  • Arbeitslosenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung

Für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge musst du ebenfalls Fristen beachten. Spätestens am drittletzten Bankarbeitstag am Ende eines Monats musst du diese Beiträge gezahlt haben. Für die pünktliche Zahlung zählt der Geldeingang spätestens bis zum Fälligkeitstermin beim Sozialversicherungsträger.

Achte außerdem auf diese Themen:

  • Ist der bezahlte Sozialversicherungsbeitrag zu niedrig und das wird festgestellt, dann musst du die Differenz nachzahlen, und zwar bis zum Ende des drittletzten Bankarbeitstages im folgenden Monat.
  • Der zuständige Sozialversicherungsträger benötigt einen Nachweis über die pünktliche Zahlung der Beiträge. Diesen Nachweis braucht der Träger spätestens am zweiten Tag der Fälligkeit deiner Beitragszahlung. Dafür gilt die Uhrzeit 0.00 Uhr. Um Probleme zu vermeiden, solltest du deine Beitragsnachweise deshalb bereits drei Tage vor der Fälligkeit einreichen.

Die folgende Tabelle zeigt dir die Steuertermine 2025 für die Sozialversicherungsbeiträge:

Spätester Eingang des Beitragsnachweises Fälligkeit der Beiträge
26. Januar 2026 28. Januar 2026
23. Februar 2026 25. Februar 2026
25. März 2026 27. März 2026
24. April 2026 28. April 2026
25. Mai 2026 27. Mai 2026
24. Juni 2026 26. Juni 2026
27. Juli 2026 29. Juli 2026
25. August 2026 27. August 2026
24. September 2026 28. September 2026
26. Oktober 2026 28. Oktober 2026
24. November 2026 26. November 2026
24. Dezember 2026 28. Dezember 2026

Die folgende Tabelle zeigt dir die Steuertermine 2025 für die Sozialversicherungsbeiträge:

Spätester Eingang des Beitragsnachweises Fälligkeit der Beiträge
27. Januar 29. Januar
24. Februar 26. Februar
25. März 27. März
24. April 28. April
23. Mai 27. Mai
24. Juni 26. Juni
25. Juli 31. Juli
25. August 27. August
24. September 26. September
24. Oktober 28. Oktober
24. November 26. November
19. Dezember 23. Dezember
Tipp für die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater:

Du lässt dich von deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater bei der Lohnabrechnung unterstützen? Mit der DATEV- und ADDISON-Schnittstelle von sevdesk bekommen sie alle Daten rechtzeitig in der Steuerkanzlei, sodass alle Lohnsteueranmeldungen und weitere wichtige Abgaben pünktlich erfolgen können.

Mehr Schnittstellen

Abgabefrist für Steuererklärungen

Für die Steuererklärung gibt es klare Abgabefristen, welche du einhalten musst. Diese Abgabefristen betreffen unter anderem:

  • die Einkommensteuererklärung
  • die Erklärung der Körperschaftsteuer
  • die Gewerbesteuererklärung
  • die Umsatzsteuererklärung

Bis einschließlich 2017 war die Abgabe der Steuererklärungen zum Fälligkeitstag 31. Mai des Folgejahres nötig. Danach wurde der Abgabetermin auf den 31. Juli verlängert.

Die Fristen sind wurden aufgrund der Besonderheiten der Corona-Pandemie verlängert und variieren je nachdem, welches Jahr sie betreffen:

Veranlagungszeitraum Abgabefrist
2021 31. Oktober 2022
2022 30. September 2023
2023 31. August 2024
2024 31. Juli 2025
2025 31. Juli 2026
Ab dem Veranlagungsjahr 2025 bleibt der Abgabetermin wieder einheitlich der 31. Juli des Folgejahres.
Digitalisiere die Vorbereitung deiner Steuererklärung

Mit sevdesk hast du alle Termine immer im Blick, indem du dir ganz einfach Aufgaben in der Software erstellst und den Termin für dich auswählst. So erstellst du deine Gewerbesteuererklärung oder die Steuererklärung für Selbstständige sicher fristgerecht!

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Steuerberater sorgt für Fristverlängerung

Falls du die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nimmst, verlängern sich die Abgabefristen für deine Steuererklärungen deutlich. Grundsätzlich verschiebt sich der Termin auf den 28. Februar (bzw. 29. Februar in Schaltjahren) des übernächsten Jahres. Für das Steuerjahr 2025 hat dein Steuerberater somit Zeit bis zum 28. Februar 2027, außer das Finanzamt fordert ausdrücklich eine frühere Abgabe.

Aufgrund der Corona-Pandemie gab es für die Steuererklärung in den Jahren 2022 und 2023 verlängerte Abgabefristen. Mit Unterstützung eines Steuerberaters kannst du die Erklärung für 2023 daher noch bis zum 2. Juni 2025 einreichen.

Die verlängerte Frist gibt deinem Steuerberater ausreichend Zeit, um alle Mandanten fristgerecht zu betreuen. Damit deine Steuererklärung rechtzeitig fertiggestellt werden kann, solltest du jedoch alle notwendigen Unterlagen so früh wie möglich an deinen Steuerberater übergeben.

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