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Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer: So sicherst du dir mehr Zeit für deine USt-Voranmeldung

Aktualisiert am
08
.
06
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2026
Mann sitzt in Gedanken vor dem Laptop

Als Selbstständiger oder Freiberufler musst du die von deinen Kunden eingenommene Umsatzsteuer regelmäßig an das Finanzamt überweisen. Für die Abgabe der dafür vorgesehenen Umsatz­steuer­voranmeldung hast du nach Monatsende allerdings gerade einmal zehn Tage Zeit. Möchtest du dir etwas mehr Luft verschaffen, kannst du eine Dauerfristverlängerung beantragen.

In diesem Artikel erfährst du, was die Dauerfristverlängerung ist, wie sie funktioniert, welche Vorteile sie hat und wie du sie beantragen kannst.

Auf einen Blick
  • Mit der Dauerfristverlängerung verschiebst du die Abgabefrist deiner Umsatzsteuervoranmeldung um einen Monat nach hinten.
  • Jeder umsatzsteuerpflichtige Selbstständige und Freiberufler kann eine Dauerfristverlängerung beantragen.
  • Quartalszahler können die Fristverlängerung ohne Sondervorauszahlung nutzen.
  • Monatszahler müssen für die Dauerfristverlängerung in der Regel eine Sondervorauszahlung leisten.
  • Die Sondervorauszahlung beträgt 1/11 der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres und wird später mit der Umsatzsteuerjahreserklärung verrechnet.
  • Der Antrag muss elektronisch über ELSTER gestellt werden.
  • Für Quartalszahler gilt die Dauerfristverlängerung bis auf Widerruf, Monatszahler müssen sie jährlich neu beantragen.
Inhaltsverzeichnis

Was versteht man unter der Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer?

Normalerweise ist die Umsatz­steuer­voranmeldung immer zum 10. Tag des Folgemonats oder -quartals fällig. Bis zu diesem Zeitpunkt musst du die Voranmeldung an das Finanzamt übermitteln und die fällige Umsatzsteuer bezahlen.

Beantragst du jedoch eine Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuer, bekommst du einen Monat mehr Zeit für die Abgabe der Umsatz­steuer­voranmeldung und entsprechend auch für die Zahlung. Einen Grund dafür musst du übrigens nicht angeben.

Wenn du deine Umsatz­steuer­voranmeldungen monatlich abgibst, verlangt das Finanzamt für die Verlängerung in der Regel eine Gegenleistung: die Sondervorauszahlung. Wie hoch diese ist und wie sie berechnet wird, schauen wir uns gleich noch genau an. Vierteljährliche Voranmelder (Quartalszahler) können die Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuer hingegen ohne Sondervorauszahlung nutzen.

Die folgende Grafik zeigt dir, wie sich der Abgabetermin der Umsatz­steuer­voranmeldung durch die Dauerfristverlängerung verändert:

Dauerfristverlängerung Umsatzsteuervoranmeldung
 Umsatzsteuervoranmeldung mit und ohne Dauerfristverlängerung
Gut zu wissen: Befreiung von der UStVA

Betrug deine Umsatzsteuer im letzten Jahr weniger als 2.000 Euro? Dann kannst du dich auf Antrag von der Pflicht zur Voranmeldung befreien lassen und brauchst dementsprechend auch keine Dauerfristverlängerung zu beantragen.

Welche Vorteile hat eine Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuer?

Die Dauerfristverlängerung hat für dich ein paar Vorteile:

  • Du hast mehr Zeit, um in Ruhe deine Belege zu sammeln und deine Buchhaltung zu organisieren.
  • Du musst die Umsatz­steuer­voranmeldung nicht innerhalb von zehn Tagen abgeben.
  • Auch die Überweisung musst du entsprechend erst später erledigen, was sich positiv auf deine Liquidität auswirkt.
  • Die Gefahr, eine Abgabefrist für die UStVA zu verpassen, ist geringer.
  • Du vermeidest Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge und Schätzungen deiner Umsatzsteuerzahllast.

Vielleicht denkst du als Finanz-Ass jetzt: "Super, dann habe ich ja auch noch einen Zinsvorteil für den entsprechenden Besteuerungszeitraum, weil ich mein Geld länger anlegen kann". Da müssen wir dich leider enttäuschen. Denn die Sondervorauszahlung macht diesen Effekt zunichte.

Was passiert bei verspäteter Abgabe der UStVA?

Gibst du deine Umsatzsteuervoranmeldung verspätet ab, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Zahlst du die fällige Umsatzsteuer zudem nicht rechtzeitig, fallen außerdem Säumniszuschläge an. In manchen Fällen schätzt das Finanzamt deine Umsatzsteuerzahllast sogar, wenn ohne Dauerfristverlängerung keine Voranmeldung eingeht.

Sondervorauszahlung bei der Umsatzsteuer

Als Monatszahler musst du eine sogenannte Sondervorauszahlung leisten, damit dein Antrag auf Dauerfristverlängerung genehmigt wird, weil du dir sonst einen finanziellen Vorteil verschaffen würdest. Du zahlst also für einen Monat zusätzlich voraus und kannst dir im Gegenzug einen Monat mehr Zeit lassen. Die Sondervorauszahlung beträgt 1/11 (ein Elftel) der gesamten Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres und muss immer bis zum 10.02. eines Jahres beim Finanzamt ankommen.

Beispiel:

Die Abgabefrist für die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung ist dir meistens zu knapp. Deshalb stellst du Mitte Januar bereits den Antrag auf eine Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer. Im Vorjahr hattest du eine Umsatzsteuerzahllast in Höhe von 11.000 Euro. Die Sondervorauszahlung für dieses Jahr beträgt deshalb 1.000 Euro (= 11.000 Euro : 11).

Das Geld ist aber natürlich nicht verloren, denn es wird später mit der letzten UStVA für den Dezember wieder verrechnet (§ 48 Abs. 4 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)).

Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung als Existenzgründer

Existenzgründer können nach einer Neugründung eine Dauerfristverlängerung beantragen, obwohl zunächst noch keine vollständige Grundlage zur Umsatzsteuer vorliegt. Bis 2021 mussten Gründer in den ersten beiden Jahren nach Gründung unabhängig von ihrer Umsatzsteuerzahllast monatlich eine UStVA abgeben. Diese Regelung wurde 2021 jedoch für fünf Jahre ausgesetzt.

Seitdem richtet sich die Abgabefrist (und damit auch die Pflicht zur Sondervorauszahlung bei beantragter Dauerfristverlängerung) bei Existenzgründern nach den allgemeinen Grenzwerten: Maßgeblich ist die Umsatzsteuerzahllast von 9.000 Euro. Liegt deine geschätzte Umsatzsteuerzahllast über 9.000 Euro, bleibt es bei der monatlichen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung und bei beantragter Dauerfristverlängerung auch bei einer Sondervorauszahlung. Liegst du darunter, erfolgt die Abgabe vierteljährlich und du musst keine Sondervorauszahlung leisten.

Um zu ermitteln, ob du eine Sondervorauszahlung leisten musst, unterscheiden wir bei Gründern zwei Fälle:

  • Gründung im laufenden Kalenderjahr: Die Höhe deiner Sondervorauszahlung richtet sich nach deinen Prognosen für das gesamte Jahr und der daraus zu erwartenden Umsatzsteuervorauszahlung (§ 47 Abs. 3 UStDV).
  • Gründung im vorangegangenen Kalenderjahr: Hast du im letzten Jahr beispielsweise im Juli gegründet, rechnest du die Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres auf zwölf Monate hoch. Beispiel: 5.000 Euro Zahllast von Juli bis Dezember. Die fiktive Zahllast für das ganze Jahr beträgt: 5.000 Euro : 6 Monate x 12 Monate = 10.000 Euro (§ 47 Abs. 2 UStDV).

Voraussetzungen für die Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer

Die Fristverlängerung kann grundsätzlich jeder beantragen, wenn er umsatzsteuerpflichtig ist. Das gilt für Einzelunternehmen und andere Rechtsformen ebenso wie für Freiberufler.

Eine Ausnahme gibt es dadurch für Kleinunternehmer, weil diese keine Umsatzsteuer berechnen und ausweisen dürfen, keine Umsatz­steuer­voranmeldungen (oder Umsatzsteuerjahreserklärungen) abgeben und daher keine Dauerfristverlängerung benötigen. Gleiches gilt für Unternehmer und Selbstständige, deren Umsatzsteuerzahllast im letzten Jahr weniger als 2.000 Euro betrug und die sich von der Abgabe einer UStVA haben befreien lassen.

Folgende Voraussetzungen musst du beachten:

  • Die Dauerfristverlängerung musst an das Finanzamt richten, das für deinen Unternehmenssitz zuständig ist
  • Den Antrag auf die Dauerfristverlängerung musst du elektronisch über Mein ELSTER stellen.
  • Du kannst deinen Dauerfristverlängerungsantrag jederzeit stellen, allerdings gilt er nicht rückwirkend und somit erst ab dem Monat der Antragstellung.
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Abgabefristen der UStVA mit Dauerfristverlängerung

Hast du die Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuer erfolgreich beantragt, hast du jeweils einen Monat länger Zeit, immer gerechnet ab der eigentlichen Abgabefrist. Fällt der 10. eines Monats zudem auf ein Wochenende oder Feiertag, gilt automatisch der nächste Werktag als Abgabefrist. So sehen die Abgabefristen für die Umsatz­steuer­voranmeldung mit und ohne Fristverlängerung aus:

Umsatzsteuer­voranmeldung Frist Termin mit Dauerfristverlängerung
Dezember 2025 & 4. Quartal 2025 10.01.2026 10.02.2026
Januar 2026 10.02.2026 10.03.2026
Februar 2026 10.03.2026 10.04.2026
März 2026 & 1. Quartal 2026 10.04.2026 12.05.2026
April 2026 12.05.2026 10.06.2026
Mai 2026 10.06.2026 10.07.2026
Juni 2026 & 2. Quartal 2026 10.07.2026 11.08.2026
Juli 2026 11.08.2026 10.09.2026
August 2026 10.09.2026 10.10.2026
September 2026 & 3. Quartal 2026 10.10.2026 10.11.2026
Oktober 2026 10.11.2026 10.12.2026
November 2026 10.12.2026 11.01.2027
Dezember 2026 & 4. Quartal 2026 11.01.2027 10.02.2027
Tipp: UStVA für Dezember nicht verschieben

Erstellst du als Jahresabschluss eine Einnahmenüberschussrechnung? Dann empfehlen wir dir, die UStVA für den Voranmeldungszeitraum Dezember oder das 4. Quartal regulär im Januar zu erledigen. So kannst du die Zahlung noch im alten Jahr angeben. Grund dafür ist die sogenannte 10-Tage-Regelung.

Wie du eine Dauerfristverlängerung beantragen kannst

Der Antrag auf die Dauerfristverlängerung ist schnell erledigt. Wir zeigen dir nun die verschiedenen Möglichkeiten, abhängig davon, ob du nur eine einmalige Fristverlängerung für deine Umsatzsteuervoranmeldung brauchst oder eine Dauerfristverlängerung einrichten willst.

Einmalige Fristverlängerung

Schaffst du es beispielsweise wegen einer akuten Erkrankung nicht, die Umsatz­steuer­voranmeldung pünktlich abzugeben, kannst du mit dem Sachbearbeiter deines Finanzamtes ausnahmsweise eine Fristverlängerung per Telefon vereinbaren. Alternativ schickst du ein formloses Schreiben unter Angabe deiner Steuernummer mit der Bitte um Verlängerung der Abgabefrist an deinen Sachbearbeiter. Diese Variante ist aus Dokumentationsgründen oft der sicherere Weg.

Antrag auf Dauerfristverlängerung per ELSTER

Die Dauerfristverlängerung beantragst du elektronisch direkt über ELSTER (ehemals ElsterOnline). Dazu rufst du den Bereich der Umsatzsteuer auf und wählst entweder

um zum entsprechenden Vordruck bzw. Antragsformular zu gelangen.

Dauerfristverlängerung beantragen in ELSTER
 Dauerfristverlängerung bei ELSTER beantragen

Das Formular lässt sich mit wenigen Angaben ausfüllen, halte dazu auch gleich deine Steuernummer bereit. 

So füllst du das Formular als Monatszahler aus:

  1. Trag zuerst oben deine Steuernummer und die Informationen deines Finanzamts ein.
  2. Danach füllst du die Felder mit den Daten deiner Firma aus.
  3. Der wichtigste Schritt: Gib den genauen Betrag der Umsatzsteuer an, die du für dieses Jahr erwartest. Wenn du letztes Jahr schon Umsatzsteuer gezahlt hast, nimm diesen Betrag als Richtwert. Ist es dein erstes Geschäftsjahr, kannst du den Betrag schätzen.
  4. In Feld wird nun automatisch ausgerechnet, wie viel du als Sondervorauszahlung leisten musst.

Die anderen Felder kannst du normalerweise leer lassen.

Zahlst du deine Umsatzsteuer hingegen quartalsweise, brauchst du außer den allgemeinen Informationen zu deinem Unternehmen nichts weiter ausfüllen.

Wenn alles erledigt ist, kannst du deine Eingaben in Ruhe prüfen und die Daten elektronisch versenden. Das Finanzamt akzeptiert nur in Ausnahmefällen und bei unbilligen Härten eine postalische Beantragung der Dauerfristverlängerung.

Antrag auf Dauerfristverlängerung gestellt – wie geht es weiter?

Du bekommst nach deinem Antrag auf Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuer vom Finanzamt in der Regel keine Post. In diesem Fall ist alles in Ordnung und die Fristverlängerung ist bewilligt. Sie gilt dann automatisch für die nächste Umsatzsteuervoranmeldung. Nur wenn dein Antrag abgelehnt wird, weil du bspw. deine Steuern regelmäßig zu spät bezahlst, bekommst du zeitnah nach Eingang des Antrags einen Brief von deinem Finanzamt.

Wichtig ist nur: Vergiss nicht, als Monatszahler die Sondervorauszahlung auch zu leisten. Du wirst dazu nämlich nicht gesondert durch einen Bewilligungsbescheid aufgefordert. Hast du eine Einzugsermächtigung für die Umsatzsteuer erteilt, musst du dich nicht um die Zahlung der Sondervorauszahlung kümmern. Das Finanzamt bucht die Sondervorauszahlung dann direkt von deinem Konto ab und verrechnet sie später mit dem Restbetrag. Falls du sie nicht korrekt berechnet hast, meldet sich aber das Finanzamt mit einer Festsetzung bei dir (§ 48 Abs. 3 UStDV).

Wann ist der beste Zeitpunkt für die Beantragung der Dauerfristverlängerung

Damit die Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuer gültig wird, musst du den Antrag rechtzeitig stellen. Sie gilt ab der nächsten Umsatz­steuer­voranmeldung (§ 48 Abs. 1 UStDV). Hier sind zwei Beispiele zur Verdeutlichung:

  • Monatszahler: Du beantragst die Dauerfristverlängerung am 1. Februar. Da die Januar-UStVA erst zum 10. Februar fällig ist, kannst du die Fristverlängerung als Monatszahler dafür direkt nutzen. Beantragst du sie allerdings nach dem 10. Februar, dem Stichtag für das gesamte Kalenderjahr, kannst du sie erst für die nächste UStVA anwenden. Die Dauerfristverlängerung gilt dann ab dem Monat der Antragstellung. Außerdem musst du die Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuer jedes Jahr neu beantragen.
  • Bist du hingegen Quartalszahler, ist deine erste Umsatz­steuer­voranmeldung im Jahr zum 10. April fällig. Du kannst den Antrag auf Dauerfristverlängerung also noch bis zum 10. April des jeweiligen Jahres stellen und sie gleich bei der ersten UStVA des Jahres nutzen. Außerdem gilt die Dauerfristverlängerung bei Quartalszahlern bis auf Widerruf und somit dauerhaft.

Es liegt also bei dir, ob du die Dauerfristverlängerung für das ganze Jahr in Anspruch nimmst oder nur für den Rest des Jahres, wenn du den Antrag später im Jahr stellst.

Wichtig zu wissen: Du kannst eine Dauerfristverlängerung nicht rückwirkend beantragen (also beispielsweise nicht am 15. Februar noch für den Januar). Außerdem verschiebt sich bei einer vierteljährlichen Zahlung der Umsatzsteuer die Frist nur um einen Monat und nicht etwa um ein ganzes Quartal.

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Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuer widerrufen

Aus deiner Perspektive hat die Dauerfristverlängerung eigentlich nur Vorteile. Willst du sie dennoch widerrufen, kannst du das jederzeit formlos tun. Dafür reicht bei Bedarf ein Anruf beim Finanzamt oder ein kurzes Schreiben. Allerdings führt das nicht dazu, dass dir das Finanzamt deine Sondervorauszahlung sofort wieder zurücküberweist. Du bekommst sie erst mit der Dezember-UStVA zurück, wenn du sie ohnehin verrechnen würdest.

In seltenen Fällen kann es jedoch passieren, dass das Finanzamt selbst die Dauerfristverlängerung widerruft, beispielsweise wenn du wiederholt deine UStVA verspätet eingereicht oder die Zahlung zu spät geleistet hast. Achte deshalb darauf, dass du dich immer pünktlich um deine Voranmeldung kümmerst.

Zusammenfassung

Die Dauerfristverlängerung kann dir helfen, deine Umsatzsteuervoranmeldung besser in deine laufende Buchhaltung einzuplanen und zeitliche Engpässe rund um Monats- oder Quartalsabschlüsse zu vermeiden. Gerade wenn Belege erst verspätet eingehen oder du deine Buchhaltung nicht immer sofort abschließen kannst, entsteht dadurch spürbar mehr Flexibilität im Arbeitsalltag.

Als Monatszahler solltest du jedoch die Sondervorauszahlung im Blick behalten, da sie Voraussetzung für die Fristverlängerung ist. Außerdem musst du den Antrag jedes Jahr aufs Neue stellen. Für Quartalszahler hingegen ist der Antrag besonders unkompliziert, weil keine Sondervorauszahlung anfällt und die Fristverlängerung bis auf Widerruf bestehen bleibt.

Wichtig ist vor allem, den Antrag rechtzeitig elektronisch über ELSTER zu stellen, damit du die Fristverlängerung direkt für die nächste Voranmeldung nutzen kannst.

Häufig gestellte Fragen zur Dauerfristverlängerung

Was ist die Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer?
Wer kann eine Dauerfristverlängerung beantragen?
Wann muss die Dauerfristverlängerung für 2026 beantragt bzw. abgegeben werden?
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Dauerfristverlängerung möglich?
Für wen ist eine Dauerfristverlängerung sinnvoll?
Was kostet eine Dauerfristverlängerung beim Finanzamt?
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