USt-ID prüfen über das Bundeszentralamt für Steuern
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ermöglicht dir, die Unternehmereigenschaft deines Geschäftspartners im innergemeinschaftlichen Warenverkehr abzufragen. Dazu rufst du das Onlineportal der Behörde auf und startest eine Bestätigungsanfrage. Hierfür benötigst du folgende Daten:
- deine eigene USt-ID
- die USt-ID des Leistungsempfängers
- dessen Mitgliedsstaat
Alternativ, etwa wenn gerade Wartungsarbeiten am Portal durchgeführt werden, kannst du das Bestätigungsverfahren auch auf diesen Wegen beginnen:
- per Post
- telefonisch
- per Fax
- per E-Mail
Das Ergebnis der Prüfung deiner Umsatzsteueridentifikationsnummer bekommst du immer schriftlich per Post.