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Werbungskosten

Werbungskosten

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Fortbildungen, Arbeitskleidung, Fachbücher – im Alltag gibt es immer wieder Ausgaben, die wir für unseren Job tätigen müssen. Diese können streckenweise schon recht beträchtliche Ausmaße annehmen, weshalb auch dem Finanzamt längst klar geworden ist, dass hier in irgendeiner Weise ein Ausgleich geschaffen werden muss. In diesem Kontext kannst du als Angestellter oder nebenberuflich Selbstständiger in deiner jährlichen Steuererklärung die sogenannten Werbungskosten steuerlich geltend machen. Diesbezüglich ist das Feld der abzugsberechtigten Positionen doch recht breit gefächert und nur die Wenigsten durchschauen den Dschungel an unterschiedlichen Ausgaben, die sie geltend machen können. Typische Beispiele sind hier Dienstreisen, Arbeitsmittel, Fachliteratur oder auch Fort- und Weiterbildungen.

Tipp: Mit unserem Werbungskostenrechner berechnest du im Handumdrehen, wie viele Steuern du dir als Werbungskosten über die Steuererklärung zurückholen kannst.

Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten haben nicht unbedingt etwas mit der klassischen Werbung im Sinn des Marketings zu tun. Es handelt sich dabei vielmehr um Kosten, die alle Menschen, die einem Beruf nachgehen, in irgendeiner Form haben.

Unter diesem Begriff werden alle anfallenden Kosten für das Generieren deines Einkommens zusammengefasst. Konkret können das unterschiedlichste Kosten sein. Seien es bei der Jobsuche die Fahrtkosten für die Anreise zu einem Bewerbungsgespräch, Kosten für professionelle Bewerbungsfotos oder auch Kosten für Fortbildungen.

Definition Werbungskosten

Was sind die Voraussetzungen für den Abzug von Werbekosten?

Um sich klarzumachen, welche Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit von Werbekosten gelten, muss man sich zunächst noch einmal vergegenwärtigen, dass Werbekosten und Werbungskosten keineswegs das Gleiche sind. Bei Werbungskosten handelt es sich um Ausgaben, die Arbeitnehmer in ihrer Steuererklärung geltend machen können. Bei Selbstständigen spricht man in der Regel im Allgemeinen von den Betriebsausgaben.

Der Posten „Werbekosten“ (nicht zu verwechseln mit Werbungskosten) ist nur ein Teil dieser Betriebsausgaben. Werbekosten betreffen in diesem Fall also, wie es der Name schon erahnen lässt, alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit Werbung für das eigene Unternehmen stehen. In diesem Satz sind auch schon die Voraussetzungen versteckt. Um Werbekosten als abzugsfähigen Posten geltend machen zu können, sind im Grunde zwei Voraussetzungen zu beachten. Einerseits müssen die Werbemaßnahmen natürlich in Verbindung zum Unternehmen stehen. Andererseits ist der Abzug nur dann möglich, wenn alle Rechnungen und Belege akribisch aufgehoben und vorgelegt werden können. Das jedoch betrifft sämtliche abzugsfähigen Ausgaben und sollte somit als allgemeingültige Regel obligatorisch sein.

Arbeitnehmer (auch Minijobber) müssen bei der Steuererklärung diese Angaben übrigens in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) angeben. Dabei ist darauf zu achten, dass jeder Ehegatte eine eigene Anlage N ausfüllt und einreicht.

Anlage N
 Anlage N für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Werbungskosten für Selbstständige & Kleinunternehmer

Da es sich bei den sogenannten Werbungskosten um Ausgaben aus nichtselbstständiger Tätigkeit handelt, hat dieser Begriff für Selbstständige und Kleinunternehmer keine Bewandtnis. Allerdings sind die meisten Ausgaben, welche von Angestellten als Werbungskosten geltend gemacht werden können, auch für Selbstständige abzugsfähig. Wie geht das? Nun, dieser Umstand erscheint nur auf den ersten Blick ein wenig verwirrend. Schaut man sich die Thematik näher an, stellt man schnell fest, dass es sich bei Selbstständigen lediglich um einen anderen Begriff handelt.

Was dem Angestellten seine Werbungskosten, sind dem Selbstständigen die Betriebsausgaben. Bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit wir also im steuerlichen Sinne nicht von Werbungskosten, sondern von Betriebsausgaben gesprochen. Dazu gehören im Grunde alle Ausgaben, die für den Betriebe notwendig sind. Das können Personalkosten, aber auch Ausgaben für Versicherungen, Material, Computer, Telefon und dergleichen sein.

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Steuertipps für Selbstständige & Kleinunternehmer

Insbesondere für Unternehmer bieten sich vielfältige Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit. Im folgenden Abschnitt haben wir dir die typischen abzugsfähigen Positionen aufgelistet.

Fahrtkosten

Hierbei gilt es zu beachten, zu wie viel Prozent der eigene PKW beruflich genutzt wird. Liegt die berufliche Nutzung des PKWs über 90%, ist er ein Arbeitsmittel. Dadurch sind alle Aufwendungen (AfA, Zinsen, Kraftsoff, Versicherungen etc.) als Werbungskosten abzugsfähig.

Falls du dir ein neues Auto zulegen möchtest, fährst du mit einem Leasing günstiger als mit einem Kauf. Durch das Leasen ergibt sich ein Liquiditätsvorteil, denn geleistete Sonderzahlungen und Monatsraten sind als Betriebsausgaben absetzbar. Abziehbar sind sämtliche Kfz-Kosten wie Benzin, Steuer, Versicherungen und Reparaturen. Allerdings werden Privatfahrten nicht anerkannt. Daher musst du ein exaktes Fahrtenbuch führen. Im Internet gibt es zahlreiche Fahrtenbuch Vorlagen, die dir diese Arbeit erleichtern. Wenn nachgewiesen wird, dass die betriebliche Nutzung des Pkws bei über 50% liegt, kann monatlich pauschal ein Prozent des Listenpreises abgezogen werden. Hierbei spielt es außerdem eine Rolle, ob du ein Privatfahrzeug oder einen Firmenwagen nutzt.

Arbeitszimmer

Nutzt du häusliche Räumlichkeiten als Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit, darfst du die Kosten dafür unbegrenzt als Betriebsausgabe oder Werbungskosten absetzen. Bei sonstigen Arbeitnehmern liegt hier eine Grenze von 1.250€. Absetzen kannst du neben den Raumkosten auch Aufwendungen für Einrichtung und Ausstattung von deinem Arbeitszimmer.

Zweitwohnung

Wohnst du aus beruflichen Gründen in einer Zweitwohnung am Arbeitsort deines Betriebs, darfst du die Aufwendungen unbeschränkt absetzen. Allerdings prüfen die Beamten die Belege sehr genau, da oftmals hohe Beträge zusammenkommen. Die Dauer deiner doppelten Haushaltsführung spielt keine Rolle. Der Verpflegungsmehraufwand und die Kosten der Unterkunft sind wie bei Arbeitnehmern beschränkt abziehbar.

Kundenbewirtung

Bei der Bewirtung von Kunden oder Geschäftspartnern, sind 70 Prozent der Kosten als Betriebsausgaben absetzbar. Auch hier gibt es online verschiedene Vorlagen für Bewirtungsbelege, die du für deine Zwecke anpassen und nutzen kannst.

Arbeitsmittel

Um deine unternehmerische Tätigkeit auszuüben, sind bestimmte Materialen und andere Arbeitsmittel unumgänglich. Ein Arbeitsmittel wird vom zuständigen Finanzamt dann als solches deklariert, wenn du der Behörde schlüssig darlegen kannst, weshalb genau dieses Arbeitsmittel nötig ist, um deinen Job auszuüben. Das ist das übergeordnete Kriterium für die Anerkennung. Allerdings kannst du nicht nur materielle Güter geltend machen, sondern auch immaterielle. Das kann einerseits deine Internetseite sein, zum anderen können aber auch ein Handyvertrag oder diverse Software als Arbeitsmittel anerkannt werden.

Beiträge für Berufsverbände

Wenn du Beiträge an bestimmte Interessenvertretungen deiner Branche entrichten musst, kannst du auch diese steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Zu dieser Gruppe gehören Verbände wie Handwerkskammer, Rechtsanwaltskammer, Ärztekammer usw. In diesem Zusammenhang fallen nicht selten beachtliche Mitgliedsbeiträge oder finanzielle Aufwendungen für Rechtsberatung und Prozessvertretung an. Auch hier jedoch muss ein schlüssiger Zusammenhang des jeweiligen Verbandes zur eigenen Tätigkeit vorliegen, um die Abzugsfähigkeit zu gewährleisten.

Berufsbezogene Versicherungen

Auch was die Versicherungen anbetrifft, kommen, je nach Branche, nicht unerhebliche Kosten auf dich zu. Doch auch hier kannst du erfolgreich den Rotstift ansetzen, um einige dieser Beiträge auf die Steuer umzulegen bzw. diese entsprechend als Werbungskosten geltend zu machen. Voraussetzung für die Absetzbarkeit ist natürlich aber auch in diesem Fall, dass die jeweiligen Versicherungen das rein betriebliche Risiko abdecken müssen. Dieses Kriterium wird zumeist beispielsweise bei folgenden Versicherungen erfüllt.

  • Betriebliche Forderungsausfallversicherung
  • Betriebliche Rechtsschutzversicherung
  • Betriebsausfallversicherung
  • Versicherungen für den betrieblichen PKW
  • Betriebliche Haftpflichtversicherung
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Kannst du als Freiberufler Werbungskosten absetzen?

Die Unterscheidung zwischen Freiberuflern und Selbstständigen sorgt nach wie vor immer wieder für Missverständnisse.

In diesem Fall allerdings können Freiberufler die Betriebsausgaben (ähnlich der Werbungskosten bei Angestellten) ebenso steuerlich geltend machen, wie alle anderen Selbstständigen. Für bestimmte Berufsgruppen unter den Freiberuflern kommt sogar eine sogenannte Betriebsausgabenpauschale infrage. Die tatsächlichen Kosten sind hier nicht nachweispflichtig. Zu dieser Unterkategorie zählen alle Tätigkeiten, die im Nebenberuf künstlerisch, schriftstellerisch oder wissenschaftlich ausgeführt werden.

Wie hoch dürfen Werbungskosten in der Steuererklärung sein?

Als Arbeitnehmer, also bei nichtselbstständiger Arbeit kannst du verschiedene Pauschalen ansetzen, die wir im nächsten Abschnitt näher erklären. Als Freiberufler kannst du entweder eine Betriebsausgabenpauschale zum Abzug bringen (das geht nur bei einigen Berufsgruppen) oder deine Ausgaben in der tatsächlichen, die Pauschale überschreitenden Höhe, angeben.

Wie hoch ist die Werbungskostenpauschale?

Was kannst du tun, um Steuern zu sparen, wenn kaum Werbungskosten angefallen sind? Auch dafür gibt es eine praktische Lösung: die Werbungskostenpauschale. Diese liegt bei 1.000 Euro pro Jahr und wird herangezogen, wenn du keine höheren Werbungskosten nachweisen kannst.

Ein besonderes Extra gibt es bei den Werbungskosten für Eheleute. Der Pauschbetrag steht nämlich auch dann zu, wenn eine Person unter dem Wert von 1.000 Euro liegt.

Ein Beispiel: Der Ehemann hat Werbungskosten in Höhe von 800 Euro vorzuweisen, seine Ehefrau jedoch 1.500 Euro. Während sie die vollen 1.500 Euro geltend machen kann, erhält ihr Mann nicht nur die 800 Euro, sondern die Pauschale in Höhe von 1.000 Euro. Ein kleiner, feiner Vorteil, der sich durchaus lohnt.

Ehepaare profitieren somit von dem Steuervorteil, da dieser pro Person herangezogen wird.

Ab wann brauchst du einen Nachweis für Werbungskosten?

Wenn du lediglich eine Pauschale ansetzen möchtest, beispielsweise weil du nur geringe Werbungskosten hattest, musst du keine Belege beifügen. Sind deine Ausgaben allerdings höher als der Pauschbetrag, dann musst du alle Belege als Nachweis vorlegen.

Pauschale Abzüge bei Werbungskosten

Wenn du in der Steuererklärung keine Nachweise für deine exakten Kosten beifügst, dann erkennt das Finanzamt automatisch eine Pauschale an. Dieser sogenannte Arbeitnehmerpauschbetrag liebt bei 1.000 Euro, für Rentner beträgt die Pauschale 102 Euro. Für Arbeitsmittel wird auch ohne Beleg ein Betrag von 110 Euro für Arbeitsmittel sowie 16 Euro für deine Kontoführung anerkannt.

Pauschale bei Betriebsausgaben

Bei den Betriebsausgaben für Selbstständige und Freiberufler gibt es keine gesetzlichen Pauschalen. Allerdings sieht das Einkommensteuergesetz für einige Berufsgruppen Ausnahmen vor. Diese Personen (beispielsweise Tagesmütter, Hebammen, Journalisten und Schriftsteller, Künstler) dürfen feste Monatsbeträge beziehungsweise fixe Prozentsätze ihrer Einnahmen ansetzen und unterliegen ebenfalls einer Höchstgrenze.

Beispiele:

  • Tagesmütter können 300 Euro monatlich absetzen.
  • Selbstständige Hebammen 25% der Einnahmen bis maximal 1.535 Euro / Jahr.
  • Hauptberuflich selbstständige Journalisten und Schriftsteller 30% ihrer Einnahmen bis maximal 2.455 Euro / Jahr.
  • Nebenberuflich selbstständige Künstler, Schriftsteller oder Lehrer nach § 3 Nr. 26 EStG bis zu 25% oder 614 Euro / Jahr.

Diese Pauschalen sind, wie alle gesetzlichen Vorschriften, möglichen Änderungen unterworfen. Daher solltest du dich stets informiert halten, ob sich die Pauschalen für deine Berufsgruppe geändert haben. Wichtige und stets aktuelle Hinweise zu Steuerfragen gibt es beispielsweise auf der Seite des Bundeministeriums für Finanzen.

Pauschale bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Wenn du ein Haus oder eine Eigentumswohnung vermietest, dann kannst du auch dafür entweder die tatsächlichen Ausgaben oder eine Pauschale ansetzen. Auch in diesem Fall wird für deine Kontoführung eine Pauschale von 16 Euro für jedes vermietete Objekt vom Finanzamt beleglos akzeptiert. Dazu kommen Fahrtkostenpauschalen, wenn du nach deiner Immobilie schauen musst, beispielsweise im Reparaturfall. Unter Reparaturen fallen beispielsweise auch das Anbringen einer Satellitenschüssel oder der Anschluss eines Breitbandkabels. Für die notwendigen Fahrten darfst du eine Pauschale von 50 Euro ansetzen.

Werbungskosten bei Kapitaleinkünften

Kapitaleinkünfte entstehen, wenn eine Privatperson Geld anlegt und daraus Erträge in Form von Zinsen, Dividenden oder Kurssteigerungen erwirtschaftet. Diese Einkünfte musst du laut dem Einkommensteuergesetz versteuern. Sie unterliegen dabei aber nicht dem Satz der Einkommensteuer an sich.

2009 trat eine umfangreiche Reform der Kapitalertragsteuer des deutschen Gesetzgebers in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden alle Erträge gleich behandelt und es wird nicht mehr zwischen den Arten der Kapitaleinkünften unterschieden.  Konkret zählen folgende Einkünfte zu den Kapitalerträgen:

  • Einnahmen aus Dividenden
  • Zinserträge etwa bei Fest- oder Tagesgeldern
  • Erträge aus dem Verkauf von Wertpapieren
  • Einnahmen aus dem Handel mit Finanzderivaten wie Optionen oder Zertifikaten

Verkauft ein Anleger beispielsweise Aktien und erwirtschaftet dabei einen Gewinn, so muss er die Erträge entsprechend versteuern. Allerdings darf er keine Werbungskosten dafür geltend machen.

Die Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie die Werbungskosten, die du dafür absetzen willst, gehören in die Anlage KAP.

Anlage KAP
 Anlage KAP für Einkünfte aus Kapitalvermögen

Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

Größere Möglichkeiten als bei den Kapitaleinkünften hast du bei den Werbungskosten für Vermietung und Verpachtung. Hier können beispielsweise die Abschreibung oder auch Kreditzinsen berücksichtigt und als Werbungskosten herangezogen werden.

Wird die Immobilie renoviert, so können kleine Erhaltungsarbeiten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da größere Investitionen nicht als einmalige Werbungskosten zu sehen sind, sondern über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen.

Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie deine Werbungskosten hierfür, musst du in der Anlage V aufführen. Beispiele für abzugsfähige Werbungskosten sind:

  • Abschreibungen für das vermietete Objekt
  • Finanzierungskosten für das vermietete Objekt
  • Laufende Kosten wie Grundsteuer oder Heizung, aber auch Reparaturen und ebenso Kosten für zugehörige Gartenanlagen
  • Bei möblierter Vermietung kannst du auch Kosten für Möbel absetzen
  • Laufende Kosten in Bezug auf die Mieter wie Inserate zur Mietersuche oder Rechtsanwaltskosten im Falle einer Rechtsstreitigkeit sowie laufende Verwaltungskosten für Schriftverkehr und Telefonate
Anlage V
 Anlage V für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Gibt es Werbungskosten für sonstige Einkünfte?

Bei sonstigen Einkünften, etwa der gelegentlichen Vermietung beweglicher Sachen, kannst du grundsätzlich Werbungskosten absetzen. Übersteigen sie jedoch die Einnahmen, werden diese nicht mit dem restlichen Einkommen „gegengerechnet“. Der Steuervorteil durch Werbungskosten ist generell gegeben, wird aber nicht zusätzlich auf andere Einkunftsarten übertragen.

Für deine Steuererklärung musst du die Sonstigen Einkünfte in der Anlage SO deklarieren. Dazu gehören beispielsweise Grundstücksverkäufe oder andere private Verkäufe, aber auch Unterhaltsleistungen.

Anlage SO

Werbungskosten für Rentner

Auch Rentner können Werbungskosten geltend machen. Dies können beispielsweise Kosten für Gewerkschaftsbeiträge sein. Werden diese nicht geltend gemacht, wird ein Pauschbetrag von 102 Euro herangezogen. Etwas anders sieht das bei selbstständigen Rentnern aus.

Rentner müssen ihre Einkünfte in der Anlage R angeben. Dazu gehören Zahlungen von Versicherungen und Versorgungseinrichtungen sowie Alterskassen und der betrieblichen Altersversorgung.

Anlage R
 Anlage R für Renten und andere Leistungen

Welche Kosten kannst du als Werbungskosten absetzen?

Nun werfen wir einen Blick darauf, welche Kosten du alle als Werbungskosten geltend machen kannst. Diese Aufzählung ist nicht abschließend, doch wir versuchen dir einen möglichst breiten Überblick über die zulässigen Werbungskosten zu bieten, die du von der Steuer absetzen kannst. Diese sind auf deiner Steuererklärung in den Zeilen 31 bis 79 einzutragen.

Werbungskosten Zeilen 31 bis 39
Werbungskosten in der Steuereklärung Zeilen 31 bis 39

Doppelte Haushaltsführung

Benötigst du aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz, so wird von doppelter Haushaltsführung gesprochen. Damit verbundene Kosten werden als Werbungskosten akzeptiert – sogar inklusive der Kosten für deinen Umzug!

Fahrtkosten

Fahrtkosten zählen zu den Werbungskosten, die besonders häufig angesetzt werden. Sei es für die direkte Fahrt ins Büro oder auch, um bei doppelter Haushaltsführung den zweiten Wohnsitz zu erreichen. Oft stellen die Fahrtkosten die größte Abzugsposition für Arbeitnehmer in der Steuererklärung dar. Selbstständige und Arbeitnehmer können ihre Fahrtkosten zur festen Arbeitsstätte mit einer Entfernungspauschale von 0,30€ für jeden Entfernungskilometer absetzen.

Sonderausgaben

Besondere Ausgaben, die nicht unbedingt direkt der beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können, sind teilweise trotzdem absetzbar. Das gilt etwa für private Kranken- oder Lebensversicherungen.

Vorsorgeaufwendungen

Unter diesen Punkt fallen all jene Ausgaben, die der Altersvorsorge dienen. Dazu zählen beispielsweise Beiträge zur Pensionsversicherung, zur Riester-Rente und auch Beiträge für Pflegeversicherungen.

Verpflegungsmehraufwendungen

Das Prinzip ist einfach: wer nicht zuhause kochen kann, gibt vergleichsweise mehr Geld für die eigene Verpflegung aus. Diese Kosten für Verpflegungsmehraufwendungen kannst du geltend machen, wobei die erzielbaren Beträge davon abhängig sind, wie lange der eigene Wohnort verlassen wird.

Bewerbungskosten

Bewerbungskosten sind eindeutig anfallende Kosten, um ein Einkommen zu erzielen. Professionelle Bewerbungsfotos können daher beispielsweise abgesetzt werden und steuerlichen Vorteil bringen.

Dienstreisen & Fortbildungskosten

Fortbildung und Dienstreisen sind wichtige Bestandteile der beruflichen Aktivität. Sie tragen dazu bei, das bestehende Einkommen zu erhalten. Daher ist es naheliegend, dass diese Reisekosten ebenfalls als Werbungskosten geltend gemacht werden dürfen.

Aufwendungen für Arbeitsmittel

Aufwendungen für Arbeitsmittel sind beruflicher Natur. Doch Vorsicht: hier musst du nachweisen, dass du diese Dinge beruflich nutzt und nicht im Privatbereich.

Beiträge zu Berufsverbänden, Gewerkschaften & Spenden

Sämtliche Beiträge für Berufsverbände, Gewerkschaften oder Spenden kannst du ebenso absetzen. Gerade für Rentner stellen sie eine Option dar, um Werbungskosten vorzulegen.

Rechtsschutzversicherung für Arbeitnehmer

Die Rechtsschutzversicherung für Arbeitnehmer ist eine beruflich bedingte Versicherung. Dementsprechend ist es erlaubt, die anfallenden Beiträge als Werbungskosten einzustufen.

Werbungskosten für Internet & Telefon

Internet und Telefon sind laufende Kosten, die wir alle gern als Werbungskosten einstufen würden. Jedoch ist es kaum glaubwürdig, dass du dein Smartphone ausschließlich beruflich nutzt. Deshalb sind diese Kosten üblicherweise in berufliche und private Anteile zu splitten.

Versicherungen

Versicherungen können nur angesetzt werden, wenn sie deinen Beruf betreffen, also beispielsweise eine berufliche Unfallversicherung, eine Diensthaftpflichtversicherung oder eine Berufsrechtsschutzversicherung sowie andere Versicherungen, die ausschließlich berufsbedingt notwendig sind.

Umzugskosten

Du kannst unter bestimmten Voraussetzungen sogar Umzugskosten absetzen. Aber dafür muss der Umzug betriebsbedingt sein. Ein beruflicher Grund wäre es beispielsweise, wenn dein Arbeitgeber seinen Standort in eine andere Stadt verlegt oder wenn du deine Stelle wechselst und dafür von Stuttgart nach Hamburg ziehen musst. Auch wenn dein Arbeitgeber seinen Betrieb an mehreren Standorten hat und dich intern versetzt, würde ein beruflicher Grund vorliegen. Und wenn du bisher Pendler warst und durch den Umzug deine doppelte Haushaltsführung beenden kannst, wird auch dann der Umzug steuerlich absetzbar.

Abgrenzungsprobleme

Gerade das zuletzt genannte Beispiel illustriert wunderbar, dass Kosten häufig nicht klar einzuordnen sind. Daher solltest du diese Kosten entweder mit gutem Augenmaß in beruflich und privat unterteilen oder möglichst exakte Informationen zu sammeln. So kannst du im Zweifelsfall nachweisen, dass die Kosten wirklich nur beruflicher Natur sind. Je besser du deine Ausgaben kennst und im Blick behältst, desto mehr Steuern kannst du dir ersparen. Gerade bei den Ausgaben, die nicht auf den ersten Blick eindeutig einzustufen sind, solltest du also alle Unterlagen sorgsam aufbewahren.

Werbungskosten berechnen

Du kannst deine Werbungskosten berechnen und aus deinen vorliegenden Belegen selbst zusammenstellen. Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit, dir einen Werbungskostenrechner im Internet zu suchen, den du online nutzen kannst. Diese Rechner gibt es in verschiedenen Varianten, für die du allerdings bereits nur fertig berechnete Zahlen eintragen kannst. Du musst also deine Kosten vorher selbst zusammenstellen.

Tipp!

Besser ist es, wenn du mit einer guten Buchhaltungssoftware arbeitest, die dir dabei hilft, die Kosten und die Berechnung schnell und automatisch durchzuführen. Außerdem kannst du deine Belege einscannen und zentral an einem Ort abspeichern.

Fazit

Fassen wir zusammen: Werbungskosten sind all jene Kosten die anfallen, um Einkünfte zu ermöglichen oder dauerhaft zu sichern. Das Absetzen dieser Kosten führt zu merklichen Steuervorteilen. Dementsprechend lohnt es sich, alle Ausgaben strukturiert zu dokumentieren. So kannst du alle absetzbaren Werbungskosten nachweisen. Sollten keine oder wenig Kosten anfallen, kann ein Pauschalbetrag herangezogen werden, der gerade für Eheleute zusätzliche Vorteile mit sich bringen kann.

Nimm dir also auf jeden Fall genug Zeit für deine Steuererklärung, dokumentiere deine Ausgaben und freue dich auf deine Steuerersparnis – denn die hast du dir verdient!

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