Werbungskosten vs. Betriebsausgaben
Werbungskosten und Betriebsausgaben sind beides Kosten, die mit deiner Arbeit zu tun haben, aber sie gelten für unterschiedliche Berufstypen. Wenn du Angestellter bist und Ausgaben hast, die direkt mit deinem Job zu tun haben (zum Beispiel Fahrtkosten zur Arbeit), nennt man das Werbungskosten. Wenn du hingegen selbstständig bist und Kosten für dein Unternehmen hast (wie Miete für ein Büro oder den Kauf von Büromaterial), spricht man von Betriebsausgaben.
Werbungskosten kommen in der Steuererklärung in die Anlage N, Betriebsausgaben in die Anlage EÜR oder die Bilanz.
Wichtig: Wenn du angestellt UND nebenberuflich selbstständig bist, musst du genau darauf achten, welche Ausgaben als Werbungskosten und welche als Betriebsausgaben gelten. Du musst also unterscheiden, ob du Ausgaben im Rahmen deiner Anstellung oder für dein Business getätigt hast. Das kann manchmal knifflig sein, aber es ist wichtig, damit alles korrekt in der Steuererklärung steht.
Werbungkosten |
Betriebsausgaben |
Kontoführungsgebühren für dein privates Konto (Tipp: hier kannst du die Pauschale angeben) |
Kontoführungsgebühren für dein geschäftliches Konto |
Dein privates Arbeitszimmer zuhause |
Miete für deine Büroräume |
Fahrtkosten für die Wegstrecke zu deinem Job in Anstellung |
Fahrten zu geschäftlichen Kunden / Partnern im Rahmen deiner Selbstständigkeit |
Kosten für Weiterbildungen, die für deine Anstellung relevant sind |
Kosten für Weiterbildungen zu deiner Selbstständigkeit |
Falls sich Posten nicht eindeutig zuordnen lassen, musst du sie ggf. nach der jeweiligen Nutzung aufteilen.
Du willst mehr dazu wissen, was du als Selbstständige oder Selbstständiger absetzen kannst? Dann lies dir gleich diesen Artikel durch: Werbungskosten für Selbstständige.