Einkommenssteuer Rechner für Selbstständige und Freiberufler
Berechne jetzt deine voraussichtliche Steuerlast
Auch als Selbstständiger oder Freiberufler kommst du um das Thema Einkommensteuer nicht herum. Die Einkommensteuer ist eine Abgabe, die jeder Steuerpflichtige entrichten muss. Unser kostenloser Einkommensteuer Rechner für Selbstständige und Freiberufler hilft dir dabei, deine voraussichtliche Steuerbelastung zu ermitteln und mögliche Überraschungen zu vermeiden.
Eingabehilfe zum Einkommensteuer Rechner für Selbstständige und Freiberufler
Folge unserer Schritt-für-Schritt Eingabehilfe, um den Einkommensteuer Rechner richtig zu nutzen. Nutze die weiterführenden Links, um noch mehr Informationen zu den einzelnen Schritten zu erhalten:
- Schritt 1: Wähle das entsprechende Berechnungsjahr
- Schritt 2: Trage dein zu versteuerndes Einkommen ein
- Schritt 3: Gib deine außerordentlichen Einkünfte an
- Schritt 4: Gib Entgeltersatzleistungen an, die du möglicherweise bezogen hast
- Schritt 5: Trage ein, ob du Kirchensteuer abführen musst und welcher Kirchensteuersatz in deinem Bundesland anfällt
- Schritt 6: Trage ein, ob du das Ehegattensplitting beanspruchst
- Schritt 7: Klicke auf "Berechnen" und erhalte deine voraussichtliche Steuerlast als Ergebnis
Was genau dahintersteckt, erklären wir dir gleich im Detail.
Zu versteuerndes Einkommensteuer für Selbstständige und Freiberufler richtig berechnen
Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer bei jedem Steuerpflichtigen ist das zu versteuernde Einkommen, oft als zvE abgekürzt. Dieses musst du vorab berechnen, um den Einkommensteuer als Selbstständiger oder Freiberufler nutzen zu können. Es setzt sich aus sämtlichen Einkünften zusammen, einschließlich selbstständiger, nichtselbstständiger, gewerblicher und sonstiger Einkünfte, sowie Einnahmen aus Mieten, Pacht und Kapitalvermögen. Das zvE entspricht weder dem Brutto- noch dem Nettolohn, sondern wird vom Finanzamt im Steuerbescheid festgelegt.
Dabei kommt es darauf an, ob du eine hauptberufliche oder nebenberufliche Selbstständigkeit verfolgst. In beiden Fällen darfst du den Grundfreibetrag nicht abziehen, da dieser automatisch in der Einkommensteuerberechnung berücksichtigt wird – sowohl vom Finanzamt, als auch von unserem Einkommensteuerrechner.
Zu versteuerndes Einkommen als hauptberuflich Selbstständiger berechnen
Wichtig: berücksichtige lediglich die Positionen, die auch tatsächlich bei dir anfallen! Hast du beispielsweise keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, kannst du diese Position auslassen.
Zu versteuerndes Einkommen als nebenberuflich Selbstständiger berechnen
Wichtig: berücksichtige lediglich die Positionen, die auch tatsächlich bei dir anfallen! Hast du beispielsweise keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, kannst du diese Position auslassen.
Weitere Infos zum Thema Einkommensteuer für Selbstständige und Freiberufler
Bei der Verwendung des Einkommensteuer-Rechners gibt es noch zahlreiche andere wichtige Aspekte, die Selbstständige und Freiberufler im Zusammenhang mit der Einkommensteuer beachten sollten. Diese stellen wir dir nachfolgend kurz erklärt zur Verfügung. Du hast noch gar keine Ahnung vom Thema und möchtest lieber gleich alle Details? Dann besuche unseren Lexikonbeitrag zur Einkommensteuer.
Keine Lust zu lesen? Erfahre jetzt auch alles zum Thema in unserem YouTube Video zur Einkommensteuer und Einkommensteuererklärung.
Steuerfreibetrag und Steuerprogression in Deutschland
In Deutschland gibt es einen Steuerfreibetrag, den sogenannten Grundfreibetrag. Im Jahr 2023 liegt dieser Betrag bei 10.908 Euro für Alleinstehende und bei 21.816 Euro für zusammenveranlagte Paare. Einkommen unterhalb dieses Freibetrags sind von der Einkommensteuer befreit.
Der Steuersatz für die Einkommensteuer steigt progressiv, was bedeutet, dass er mit höherem Einkommen ansteigt. Der niedrigste Steuersatz beträgt 14 %, während der Spitzensteuersatz 42 % erreicht. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro greift der Höchststeuersatz von 45 %.
Das Steuerjahr und seine Bedeutung
Das Steuerjahr ist das Jahr, für das die Einkommensteuer berechnet wird. Der Grundfreibetrag wird jedes Jahr angepasst, daher ist die Angabe des Steuerjahres im Einkommensteuer Rechner wichtig. Der Rechner berücksichtigt automatisch den entsprechenden Grundfreibetrag für das ausgewählte Jahr.
Auswirkungen außerordentlicher Einkünfte auf die Einkommensteuer
Außerordentliche Einkünfte, wie Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, unterliegen einer speziellen Besteuerungsregelung, der sogenannten Fünftelregelung. Der Einkommensteuer Rechner berücksichtigt diese Regelung bei der Berechnung der Einkommensteuer nicht. In diesem Sonderfall sollte ein Steuerfachexperte konsultiert werden. Wenn die Einkommensteuer gemeinsam veranlagt wird, müssen die außerordentlichen Einkünfte beider Partner angegeben werden.
Entgeltersatzleistungen und ihr Einfluss auf die Steuerlast
Entgeltersatzleistungen wie Insolvenzgeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld wirken sich auf die Einkommensteuer aus. Obwohl sie steuerfrei sind, erhöhen sie aufgrund des Progressionsvorbehalts den Steuersatz für andere Einkünfte. Das bedeutet, dass die Einkommensteuer auf andere Einkünfte, die nicht steuerfrei sind, steigt.
Kirchensteuer und Einkommensteuer
Die Höhe der Kirchensteuer hängt vom Bundesland ab und beträgt in den meisten Bundesländern 9 %. Nur in Bayern und Baden-Württemberg beträgt sie 8 %. Personen, die nicht in der Kirche sind oder generell keine Mitglieder sind, geben 0 % an und zahlen keine Kirchensteuer.
Ehegattensplitting und dessen Auswirkungen
Beim Ehegattensplitting handelt es sich um eine Besteuerungsoption für Ehepaare. Dabei werden die Einkommen beider Partner zusammengefasst und gemeinsam veranlagt. Dies kann zu Steuervorteilen führen, da der Grundfreibetrag verdoppelt wird. Die Entscheidung für oder gegen das Ehegattensplitting kann erhebliche Auswirkungen auf die Einkommensteuer haben und sollte sorgfältig abgewogen werden.
Alles klar? Dann kannst du deine Daten jetzt in unseren Einkommensteuerrechner eintragen.