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Minijob Rechner 2026

Berechne die Minijob-Kosten für Arbeitgeber und Abzüge mit nur wenigen Klicks

Optimiere als Arbeitgeber deine Personalplanung oder berechne deine Gesamtabgaben als Minijobber jetzt mit unserem kostenlosen Minijob-Rechner! Berechne innerhalb weniger Sekunden sämtliche Minijob-Kosten und behalte als Arbeitgeber deine Ausgaben und als Arbeitnehmer deine Abzüge im Blick.

Anleitung für den Minijob Rechner

Egal ob du Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bist, der Minijob Rechner ist leicht zu bedienen und liefert dir alle relevanten Informationen zu Versicherungen, Umlagen und Steuerpauschalen in nur wenigen Klicks. Gib einfach deine Daten zum Beschäftigungsverhältnis, der Versicherungspflicht und dem monatlichen Arbeitsentgelt ein und lass den Rechner den Rest erledigen:

  1. Wähle das relevante Steuerjahr für die Berechnung aus.
  2. Trage das maximale Monatsbrutto ein (603 Euro für 2026 oder 556 Euro für 2025).
  3. Wähle aus, ob der Minijob in einem Privathaushalt oder in einem gewerblichen Betrieb ausgeübt wird (Hintergrund sind unterschiedliche hohe Abgaben für Arbeitgeber).
  4. Mache die entsprechende Angabe zum Verzicht auf die Rentenversicherungspflicht.
  5. Gib an, ob eine gesetzliche oder private Krankenversicherung vorliegt.
  6. Ein Klick auf “Berechnen” und du erhältst sofort das Ergebnis zu den Kosten eines Minijobs, inklusive Unterteilung in Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil.

Hinweis: Wenn du dir bei einem Punkt unsicher bist, kannst du auf das Fragezeichen neben der jeweiligen Zeile klicken. Dann bekommst du weitere Informationen zum jeweiligen Punkt, den du auszufüllen hast.

Minijob, 603-Euro-Job, geringfügige Beschäftigung – was musst du wissen?  

Ein Minijob, früher auch als 450-Euro-Job bekannt, ist ein Begriff für eine "geringfügige Beschäftigung", die im Sozialgesetzbuch (SGB) unter § 8 SGB IV geregelt ist. In diesem speziellen Beschäftigungsverhältnis ist die Verdienstgrenze direkt an den gesetzlichen Mindestlohn (13,90 Euro, Stand 2026) gekoppelt.

Das heißt: Steigt der Mindestlohn, steigt dadurch automatisch auch die maximale Verdienstgrenze für Minijobs.

Die erste Erhöhung erfolgte am 1. Oktober 2022 mit der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro auf 520 Euro. Seit dem 1. Januar 2024 wurde das Arbeitsentgelt jährlich angepasst: 

  • auf 538 Euro in 2024
  • auf 556 Euro in 2025
  • auf 603 Euro in 2026

Bis zu diesem monatlichen Bruttolohn gilt ein Beschäftigungsverhältnis als geringfügige Beschäftigung. Somit kannst du den Begriff 603-Euro-Job synonym für den Minijob verwenden.

Verdient ein Arbeitnehmer hingegen regelmäßig mehr als die Minijob-Grenze, rutscht er in einen Midijob. Dieser liegt im sogenannten Übergangsbereich zwischen Minijob und regulärer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.

Der Vorteil: Arbeitnehmer zahlen hier reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, während die Arbeitgeberbelastung gleich bleibt, da diese den vollen Beitrag leisten. Als Midijob zählt alles zwischen 603,01 Euro bis 2.000 Euro Bruttoverdienst.

Weitere Erhöhung in 2027

Da der Mindestlohn zum 01. Januar 2027 erneut steigt, erhöht sich auch die Geringfügigkeitsgrenze. Ab Januar 2027 liegt sie dann bei 633 Euro pro Monat. Wenn du einen Minijob annehmen oder bestehende Beschäftigungsverhältnisse prüfen willst, solltest du diese Anpassung unbedingt im Blick behalten.

Was sind die Besonderheiten eines Minijobs?

Minijobber profitieren von steuerfreien und weitgehend sozialversicherungsfreien Einkommen (Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung), abgesehen von einem Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung. Doch diese Versicherungspflicht kann man auf Antrag auch aufgeben, wodurch das Nettoeinkommen dann dem Bruttoeinkommen entspricht.

Aus Sicht des Arbeitgebers, besonders bei der Anstellung von Haushaltshilfen, sind Minijobs aufgrund der geringeren Sozialversicherungsbeiträge und Steuervorteile sehr attraktiv. Hinzu kommt, dass der Arbeitgeber keine Abgaben für die Krankenversicherung bezahlen muss, wenn der Arbeitnehmer privat versichert ist.

Rentenversicherungspflicht für Minijobber

Seit 2013 sind neu begonnene Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber des Minijobbers einen Pauschalbeitrag in Höhe von 15 Prozent (nur 5 Prozent beim Privathaushalt) an die Rentenversicherung abführt.

Aber Achtung: Als Minijobber musst du dann den Beitrag bis zum allgemeinen Satz der gesetzlichen Rentenversicherung, der aktuell bei 18,6 Prozent liegt, aufstocken. Bei einem betrieblichen Minijob sind das dann 3,6 Prozent, während es im Privathaushalt schon 13,6 Prozent sind. Hierfür gibt es jedoch einen Trick: Als Minijobber kann man sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Das bedeutet, der Minijobber zahlt dann keinen Eigenanteil in die Rentenversicherung ein und erhält sein volles Arbeitsentgelt von bis zu 603 Euro pro Monat netto ausbezahlt. Der Arbeitgeber kann sich hingegen nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen und zahlt weiterhin seinen Pauschlbeitrag. 

Jetzt denkst du vielleicht: "Warum sollte man in die Rentenversicherung einzahlen, wenn man nicht muss?" Ganz einfach: Du sammelst so Rentenpunkte, die deine Rente später erhöhen können. Da diese Entscheidung für die Gesamtdauer der Beschäftigung gilt, solltest du hier gut abwägen, was für dich sinnvoller ist.

Hinweis

Ab dem 01. Juli 2026 soll es Minijobbern möglich sein, ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht mit einem Antrag bei ihrem Arbeitgeber einmalig rückgängig zu machen, beginnend mit dem Monat nach der Antragstellung. Allerdings ist danach keine erneute Befreiung mehr möglich, weshalb auch dieser Schritt wohl überlegt sein sollte.

Welche Minijob-Regeln gelten für Arbeitgeber?

Wenn du als Arbeitgeber Minijobber einstellst, ist es entscheidend, die folgenden Regeln, Vorteile und Pflichten zu kennen und einzuhalten:

Gleiche Arbeitsrechte für Minijobber:

  • Minijobber genießen die gleichen Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte, inklusive Urlaubsanspruch und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
  • Im Falle von Arbeits- oder Wegeunfällen sind sie durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Zeitgrenzen von kurzfristigen Minijobs einhalten:

  • Neben den klassischen 603-Euro-Jobs gibt es auch kurzfristige Minijobs, bei denen die Minijobber nur für eine bestimmte Zeit innerhalb eines Kalenderjahres beschäftigt werden.
  • Aktuell sind das 70 Arbeitstage oder 3 Monate bzw. 90 Arbeitstage oder 15 Wochen in der Landwirtschaft.
  • Die Begrenzung liegt in der sogenannten “Eigenart” der Beschäftigung oder muss im Voraus vertraglich begrenzt worden sein 

Verantwortung und Strafen:

  • Korrekte Anmeldung bei der Minijob-Zentrale vermeidet Ordnungswidrigkeiten.
  • Fehlende Anmeldung kann mit Geldbußen von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Vor- und Nachteile der Beschäftigung von Minijobbern für Arbeitgeber

Es kann für dich als Arbeitgeber einige Vorteile haben, bei deiner Belegschaft auch auf Minijobber zu setzen. Aber es hat auch ein paar Nachteile. Schauen wir mal:

Vorteile Nachteile
  • Überschaubare Arbeitgeberbelastung bei den Lohnnebenkosten im Vergleich zu Vollzeitkräften.
  • Möglichkeit, den Betrieb flexibel mit zusätzlichen Mitarbeitern auftragsorientiert zu unterstützen (z.B. bei Saisonarbeit)
  • Geringer bürokratischer Aufwand bei Minijobs auf Stundenbasis gemäß Mindestlohn.
  • Praktische Stundenzettel der Minijobzentrale zur vereinfachten Arbeitszeitdokumentation. Alternativ kannst du auch unsere kostenlose Stundenzettel-Vorlage nutzen.
  • Einfache Anmeldung von Minijobbern auf 603-Euro-Basis bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sorgt für Rechtssicherheit.
  • Prozentual gesehen höhere Lohnnebenkosten durch die pauschalen Abgaben
  • Ggf. höherer Aufwand bei der Aufzeichnung der Arbeitszeiten
  • Weniger Flexibilität durch die eingeschränkten Arbeitszeiten bzw. die strengen Verdienstgrenzen
  • Pflicht zu prüfen, ob der Minijobber noch weitere Jobs hat und damit sozialversicherungspflichtig ist

Vor- und Nachteile eines Minijobs für Arbeitnehmer

Wenn Arbeitnehmer keinen versicherungspflichtigen Hauptjob ausüben, können sie mehrere Minijobs parallel ausüben. Voraussetzung ist jedoch, dass die maximale Verdienstgrenze von 603 Euro im Monat insgesamt nicht überschritten wird. Aus dem Beschäftigungsverhältnis ergeben sich folgende Vor- und Nachteile:

Vorteile Nachteile
  • Anspruch auf die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes
  • Der Minijob ist steuerfrei, wenn er hauptberuflich ausgeübt wird
  • Minijobber sind grundsätzlich unfallversichert
  • Gesetzliche Ansprüche auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
  • Bei Verzicht auf die Rentenversicherungspflicht ist Bruttolohn = Nettolohn
  • Flexibilität, da ein Minijob noch neben Hauptjob, Rente oder Studium ausgeübt werden kann
  • Fehlende soziale Absicherung, da kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld besteht und es nach 6 Wochen Lohnfortzahlung kein Krankengeld gibt
  • Niedrige oder fehlende Beiträge zur Rentenversicherung führen zu einer geringeren Rente
  • Keine Krankenversicherung über den Job, sodass eine andere Absicherung (Familienversicherung oder Versicherung über den Hauptjob) nötig ist

Wie hoch sind die Abgaben, Steuern und Kosten für Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Minijobbern?

Abhängig davon, ob der Minijob in einem Privathaushalt oder in einem Betrieb durchgeführt wird, variieren die Abgaben des Arbeitgebers wie folgt:

Abgabe Minijob im Betrieb (gewerblicher Minijob) Minijob im Privathaushalt
Krankenversicherung 13 % 5 %
Rentenversicherung 15 % 5 %
Pauschalsteuer 2 % 2 %
Umlage U1 (Lohnfortzahlung wegen Krankheit) 0,80 % 0,80 %
Umlage U2 (Abgaben für Mutterschutz) 0,22 % 0,22 %
Umlage U3 (Insolvenzgeldumlage) 0,15 % -
Unfallversicherung 1,3 % (durchschnittlich, abhängig vom Versicherer) 1,6 % (festgelegter Einheitsbeitrag gesetzlicher Unfallversicherung)
Gesamtabgaben ca. 32,47 % (davon 31,17 % an die Minijob-Zentrale) 14,62 %

Häufige Fragen zum Minijob-Rechner

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