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Minijob Rechner 2024

Berechne die Minijob-Kosten für Arbeitgeber und Abgaben für Minijobber mit nur wenigen Klicks.

Optimiere deine Personalplanung oder berechne deine Abgaben als Minijobber jetzt mit unserem kostenlosen Minijob-Rechner! Kalkuliere mühelos sämtliche Minijob-Kosten und behalte als Arbeitgeber deine Ausgaben und als Arbeitnehmer deine Abgaben im Blick.

Anleitung für den Minijob Rechner

Egal ob du Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bist – der Minijob Rechner ist leicht zu bedienen und liefert dir alle relevanten Informationen in nur wenigen Klicks. Gib einfach deine Daten ein und lass den Rechner den Rest erledigen:

  1. Wähle das Steuerjahr aus (beachte die neuen Regelungen seit Oktober 2022)
  2. Trage das Monatsbrutto ein
  3. Wähle die Ausübungskategorie: Betrieb oder Privathaushalt?
  4. Mache die entsprechende Angabe zum Verzicht auf die Rentenversicherungspflicht (Unsicher? Schauen wir uns gleich noch genauer an)
  5. Gib an, welche Krankenversicherungsart vorliegt
  6. Ein Klick auf Berechnen und du erhältst das Ergebnis!

Warum dieser Minijob-Rechner?

Hier drei Gründe, warum der Minijob Rechner genau das Richtige für dich ist – egal ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer:

  • Up-to-date: Der Rechner hält sich an aktuelle gesetzliche Regelungen und Anpassungen. Du bist damit immer auf dem neuesten Stand.
  • Benutzerfreundlich: Schnelle Eingabe, klare Ergebnisse. Ohne Schnickschnack.
  • Neutral und kostenlos: Keine versteckten Kosten oder Bindungen. Nutze den Rechner so oft du möchtest.

Minijob: 450-Euro-Job, 520-Euro-Job, geringfügige Beschäftigung - was musst du wissen?  

Ein Minijob, auch als 450-Euro-Job bekannt, ist ein Begriff für die "Geringfügige Beschäftigung", die unter § 8 SGB IV geregelt ist. Doch Achtung: seit dem 1. Oktober 2022 wurde die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro auf 520 Euro angehoben, was bedeutet, dass bis zu diesem monatlichen Lohn eine Beschäftigung als geringfügige Beschäftigung gilt. Somit ersetzt der Begriff 520-Euro-Job den bisher gängigen Begriff 450-Euro-Job.

Besonderheiten eines Minijobs

Minijobber profitieren von steuerfreien und weitgehend sozialversicherungsfreien Einkommen, abgesehen von einem Anteil zur gesetzlichen Rentenversicherung. Doch dieses Recht kann man auch aufgeben, wodurch das Nettoeinkommen dem Bruttoeinkommen entspricht. Aus Sicht des Arbeitgebers, besonders bei der Anstellung von Haushaltshilfen, sind Minijobs aufgrund der geringeren Sozialversicherungsbeiträge und Steuern sehr attraktiv.

Minijobs als Arbeitgeber: Regelungen und Vorteile auf einen Blick

Wenn du als Arbeitgeber Minijobber einstellst, ist es entscheidend, die folgenden Regeln, Vorteile und Pflichten zu kennen:

Gleiche Arbeitsrechte für Minijobber:

  • Minijobber genießen die gleichen Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte.

Entgeltfortzahlung und Unfallversicherung:

  • Minijobber haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei Urlaub.
  • Im Falle von Arbeits- oder Wegeunfällen sind sie durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Vorteile der Beschäftigung von Minijobbern:

  • Überschaubare Arbeitgeberkosten im Vergleich zu Vollzeitkräften.
  • Möglichkeit, den Betrieb flexibel mit zusätzlichen Mitarbeitern auftragsorientiert zu unterstützen.
  • Geringer bürokratischer Aufwand bei Minijobs auf Stundenbasis gemäß Mindestlohn.
  • Praktische Stundenzettel der Minijobzentrale zur vereinfachten Arbeitszeitdokumentation. Nutze alternativ auch unsere kostenlose Stundenzettel Vorlage.
  • Anmeldung von Minijobbern auf 520-Euro-Basis bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sorgt für Rechtssicherheit.

Verantwortung und Strafen:

  • Korrekte Anmeldung bei der Minijob-Zentrale vermeidet Ordnungswidrigkeiten.
  • Fehlende Anmeldung kann mit Geldbußen von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Abgaben und Kosten für Arbeitgeber bei Beschäftigung von Minijobbern

Abhängig davon, ob der Minijob in einem Privathaushalt oder in einem Betrieb durchgeführt wird, variieren die Abgaben des Arbeitgebers:

Abgabe Minijob im Betrieb (gewerblicher Minijob) Minijob im Privathaushalt
Krankenversicherung 13 % 5 %
Rentenversicherung 15 % 5 %
Pauschalsteuer 2 % 2 %
Umlage U1 (Lohnfortzahlung wegen Krankheit) 1,1 % 1,1 %
Umlage U2 (Abgaben für Mutterschutz) 0,24 % 0,24 %
Umlage U3 (Insolvenzgeldumlage) 0,06 %
Unfallversicherung 1,3 % (durchschnittlich, abhängig vom Versicherer) 1,6 % (festgelegter Einheitsbeitrag gesetzlicher Unfallversicherung)
Gesamtabgaben ca. 32,7 % 14,94 %

Berechne jetzt einfach und schnell die Gesamtabgaben und Kosten als Arbeitgeber mit unserem kostenlosen Minijobrechner!

Rentenversicherung und Verzicht auf die Rentenversicherungspflicht für Minijobber

Seit 2013 sind neu begonnene Minijobs rentenversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber des Minijobbers einen Pauschalbeitrag in Höhe von 15 Prozent, oder sogar nur 5 Prozent als Privathaushalt, an die Rentenversicherung abführt.

Aber Achtung: Als Minijobber musst du dann den Beitrag bis zum allgemeinen Satz der gesetzlichen Rentenversicherung, der aktuell bei 18,6 Prozent liegt, aufstocken. Das hört sich erst mal viel an. Aber hierfür gibt es einen Trick: Als Minijobber kann man sich von dieser Rentenversicherungspflicht befreien lassen!

Das bedeutet, der Minjobber zahlt keinen eigenen Anteil in die Rentenversicherung ein und erhält sein volles Gehalt von bis zu 520 Euro pro Monat. Der Arbeitgeber zahlt jedoch weiterhin seinen Anteil. Jetzt denkst du vielleicht: "Warum sollte man in die Rentenversicherung einzahlen, wenn man nicht muss?" Das klingt vielleicht erst mal nicht schlüssig, aber dadurch werden Rentenpunkte gesammelt, die für die spätere Rente wichtig sein können. Da diese Entscheidung für die Gesamtdauer der Beschäftigung gilt, sollte man sich hier gut informieren.

Zusammenfassend: Minijobber haben die Wahl, ob sie in die Rentenversicherung einzahlen möchten oder nicht. Es gibt Vor- und Nachteile für beide Entscheidungen. Der Minijob Rechner hilft beim Treffen der Entscheidung.

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