Als Unternehmer bist du sicherlich stolz auf deinen wirtschaftlichen Erfolg. Kannst du auch, denn du hast ja auch einiges dafür investiert. Doch bei allem Stolz sind viele Unternehmer wie du nicht sonderlich daran interessiert, so wenig Informationen wie möglich nach außen zu geben. Doch je nachdem welche Rechtsform du für dein Unternehmen gewählt hast, gibt es die sogenannte Offenlegungspflicht.
Die Offenlegungspflicht besteht für bestimmte Unternehmen und ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die Offenlegungspflicht sieht vor, in erster Linie rechnungslegungsbezogene Informationen über dein Unternehmen zu veröffentlichen. Der Ursprung der Offenlegungspflicht liegt im 13. Jahrhundert. Zu dieser Zeit wurden in Europa in Städten auf freiwilliger Basis Grundbücher eingeführt, die frei einsehbar waren. In Italien führten überdies viele Kaufleute die Vollmachtregister und Gesellschaftsbücher ein.
Die Offenlegungspflicht wird auch als Publizitätspflicht bezeichnet. Geregelt wird die Publizitätspflicht oder Offenlegungspflicht in § 325 HGB. Sie gilt in der Regel für alle Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften. Zuständig für die Überwachung der Offenlegungspflicht ist die Justizverwaltung mithilfe einer speziellen Software.
Von der Offenlegungspflicht sind nicht alle Unternehmen betroffen. In erster Linie gilt sie für dich, wenn du eine Kapitalgesellschaft oder einen Konzern führst. Es gibt Unternehmen die verpflichtet sind, bestimmte innerbetriebliche Vorgänge öffentlich zu machen. Dies geschieht entweder im Handelsregister oder im Bundesanzeiger. Dies trifft für folgende innerbetrieblichen Vorgänge zu.
Allerdings gibt es auch gewisse Erleichterungen, die vor allem kleine und auch mittelgroße Kapitalgesellschaften betreffen. In Paragraf 267 HGB ist geregelt, dass du mit einer kleinen Kapitalgesellschaft nur die Bilanz und den Anhang veröffentlichen musst.
Art der Kapitalgesellschaft | Beschreibung |
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Mittelgroße Kapitalgesellschaft |
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Kleine Kapitalgesellschaft |
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Kleinste Kapitalgesellschaft |
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Es ist natürlich nicht damit getan, beispielsweise von einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft zu sprechen, ohne dass du weißt, wo hier die Abgrenzung liegt.
Kleine Kapitalgesellschaft | Mittelgroße Kapitalgesellschaft |
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mindestens 600.000 Euro Bilanzsumme | mindestens 20 Millionen Euro Bilanzsumme |
12 Monate vor dem Abschlussstichtag erzielte Umsatzerlöse von mindestens 1,2 Millionen Euro | 12 Monate vor dem Abschlussstichtag erzielte Umsatzerlöse von mindestens 40 Millionen Euro |
im Durchschnitt eines Jahres mindestens 50 Arbeitnehmer | im Durchschnitt eines Jahres mindestens 250 Arbeitnehmer |
Die Offenlegungspflicht wurde in Deutschland zum 01.01.2007 erweitert und zwar in Bezug auf die Veröffentlichung vom Jahresabschluss. Dies gilt für rund ein Drittel von allen eingetragenen Unternehmen. Die aktuelle Version gilt
Notwendig wurde diese Erweiterung der Offenlegungspflicht, weil von vielen Unternehmen bis zum Jahr 2007 diese nicht erfüllt wurde. Die Unternehmer hatten vielerlei Gründe dafür, ihren Jahresabschluss nicht jedem zu offenbaren. Auf der einen Seite wollten sie ihren Konkurrenten keinen Einblick erlauben, auf der anderen Seite war vielen einfach auch der Aufwand zu groß. Verstöße gegen die Offenlegungspflicht wurden nur sehr selten verfolgt und geahndet. Dies führte dazu, dass eine Reform der Offenlegungspflicht nicht mehr zu umgehen war. Seit der Reform gibt es nun bei Verstöße Ordnungsgelder, die ab 2.500 Euro beginnen.
Ausschlaggebend für den Beginn deiner Offenlegungspflicht ist immer der Abschlussstichtag für deinen Jahresabschluss. Danach beginnt die Einreichungsfrist für die Offenlegung und die beträgt maximal ein Jahr. Hast du also beispielsweise deinen Abschlussstichtag am 31. Dezember 2018 gehabt, dann muss der Jahresabschluss bis spätestens zum 31. Dezember 2019 beim Bundesanzeiger eingereicht sein.
Es ist immer entscheidend für die Offenlegungspflicht der Unterlagen, welche Größe dein Unternehmen hat. Dies kannst du auch aus der obigen Tabelle entnehmen. Hast du wie aufgeführt nur eine Kleinst-Kapitalgesellschaft, eine kleine oder mittelgroße Kapitalgesellschaft, dann kannst du bei der Einreichung der zu veröffentlichen Unterlagen von den Erleichterungen Gebrauch machen.
Der Jahresabschluss sollte selbstverständlich mit Bedacht erstellt werden um mögliche Fehler zu vermeiden. Als Stütze hierfür haben wir auch eine Schritt-für-Schritt Anleitung für dich um den Jahresabschluss zu erstellen!
Grundsätzlich schreibt § 264 HGB eine Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschaften vor. Es lässt sich eine Veröffentlichung nur unter ganz bestimmten Umständen vermeiden.
Kommst du deiner Offenlegungspflicht nicht innerhalb der gesetzliche vorgegebenen Frist nach, dann führt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren gegen dich durch. Im ersten Schritt bekommst du eine Androhungsverfügung, in der du aufgefordert wirst, dieser Offenlegungspflicht innerhalb von sechs Wochen nachzukommen. Diese Androhungsverfügung kostet dich nach derzeitigem Stand 103,50 Euro. Kommst du dieser Aufforderung nicht nach, wird ein Ordnungsgeld gegen dich beantragt und verhängt. Je nach Art der zu leistenden Veröffentlichung beginnt dies bei mindestens 500 Euro.
Vielleicht mögen für dich die Vorschriften zur Offenlegungspflicht sehr kompliziert klingen. Doch du kannst entweder von den vielen Vereinfachungen für bestimmte Rechtsform der Kapitalgesellschaften Gebrauch machen oder auch prüfen, ob möglicherweise für dich und dein Unternehmen auch eine Befreiung möglich ist. Besteht für dich allerdings die Offenlegungspflicht, auch in vereinfachter Form, musst du dieser Pflicht auch nachkommen. Sonst droht dir eine Verhängung eines Ordnungsgeldes.
Der Offenlegungsbericht und dessen Pflicht dient der europäischen Bankenaufsicht als Instrument der Marktdisziplin.
Der Begriff Publizitätspflicht steht als Synonym für die Offenlegungspflicht.
Ein Jahresabschluss muss immer zum Ende von einem Wirtschaftsjahr bzw. Geschäftsjahr gemacht werden. Es gibt dafür einen sogenannten Bilanzstichtag und dieser ist gesetzlich vorgegeben und muss auch eingehalten werden.
Im Bundesanzeiger müssen alle Unternehmen, die zur Offenlegungspflicht verpflichtet sind, ihren Jahresabschluss offenlegen. Dafür gibt es den elektronischen Bundesanzeiger.
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