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Jahresfehlbetrag

Jahresfehlbetrag

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Unternehmen müssen, abhängig davon, ob sie zur doppelten Buchführung verpflichtet sind oder nicht, eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung oder eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen. Daraus geht hervor, ob das Unternehmen einen Gewinn als Jahresüberschuss oder einen Verlust als Jahresfehlbetrag erzielt hat. Kommt es bei einem Unternehmen häufig zu einem Jahresfehlbetrag, ist das Unternehmen insolvenzgefährdet.

Definition des Jahresfehlbetrages

Der Jahresfehlbetrag ist ein Begriff der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung von Kapitalgesellschaften. Er ergibt sich aus dem Überschuss der Aufwendungen gegenüber den Erträgen innerhalb eines Geschäftsjahres. Bei der Ermittlung des Jahresfehlbetrags werden

  • Gewinn- oder Verlustvortrag
  • Entnahmen
  • Einstellungen aus oder in offene Rücklagen

nicht berücksichtigt. Im Steuerrecht wird der Jahresfehlbetrag als Verlust bezeichnet.

Ermittlung des Jahresfehlbetrages

Um den Jahresfehlbetrag zu ermitteln, müssen zuerst alle Erträge und alle Aufwendungen innerhalb einer Periode, zumeist innerhalb eines Geschäftsjahres, addiert werden. Die Ermittlung erfolgt, indem die Aufwendungen von den Erträgen subtrahiert werden. Das Ergebnis ist negativ. Wäre das Ergebnis positiv, würde es sich um einen Jahresüberschuss handeln. Um den Jahresfehlbetrag zu ermitteln, müssen alle Erträge und Aufwendungen einer laufenden Periode berücksichtigt werden. Der Jahresfehlbetrag beinhaltet das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit in Form des Betriebs- und Finanzergebnisses sowie außerordentliche Erträge und Aufwendungen und Auswirkungen der Steuern auf Einkommen und Ertrag. Im Jahresfehlbetrag werden Gewinnvorträge oder Verlustvorträge aus der Vorperiode, Einstellungen in offene Rücklagen oder Entnahmen aus Rücklagen noch nicht berücksichtigt. Diese Posten werden erst während der Fortrechnung des Jahresüberschusses in den Bilanzverlust einbezogen. Um einen Bilanzgewinn oder Bilanzverlust zu ermitteln, wird der Jahresfehlbetrag als Grundlage genommen; Gewinn- oder Verlustvorträge aus dem Vorjahr werden hinzugerechnet oder subtrahiert, Entnahmen aus der Kapitalrücklage werden addiert, weiterhin werden Entnahmen aus der Gewinnrücklage addiert und Einstellungen in die Gewinnrücklage subtrahiert. Das Ergebnis ist ein Bilanzgewinn oder Bilanzverlust. Erfolgt die Aufstellung der Bilanz vor der Ergebnisverwendung, muss der Jahresfehlbetrag in der Bilanz als Teil des Eigenkapitals ausgewiesen werden, der Wert muss dem Saldo in der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen.
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Der Jahresfehlbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung

Der Jahresfehlbetrag ist ein Verlust und ist in der Gewinn- und Verlustrechnung an letzter Stelle zu finden. Er ist das negative Geschäftsergebnis eines Geschäftsjahres und stellt die Differenz von Aufwendungen und Erträgen dar. Er kann allerdings beeinflusst werden. Durch den Verkauf von Vermögensgegenständen und die Auflösung stiller Reserven kann das Ergebnis verbessert werden. Um derartige Sondereffekte in der Bilanzanalyse auszuschließen, ist die Ermittlung des bereinigten Jahresüberschusses möglich.

Auswirkungen des Jahresfehlbetrages

Da es sich bei einem Jahresfehlbetrag um einen Überschuss an Aufwendungen handelt, führt er zu einer Eigenkapitalminderung. Im schlimmsten Fall kann so negatives Eigenkapital entstehen. Im Gegensatz zum Jahresüberschuss, der bei einer Kapitalgesellschaft auf die Teilhaber verteilt werden kann, ist bei einem Jahresfehlbetrag keine Verteilung auf die Teilhaber möglich. Er muss im Unternehmen verbleiben. Wurden im Vorjahr Gewinne in Form eines Jahresüberschusses erzielt, kann der Jahresfehlbetrag damit verrechnet werden. Aufgrund dieser Verrechnungen kann dieser unter Umständen sogar in einen Bilanzgewinn verwandelt werden, so ist trotz eines negativen Ergebnisses eine Ausschüttung an die Teilhaber möglich. Kommt es mehrere Jahre hintereinander zu einem Jahresfehlbetrag, ist das Unternehmen von Insolvenz bedroht. Es ist dann irgendwann nicht mehr möglich, den Jahresfehlbetrag auszugleichen, da die Rücklagen dazu nicht mehr ausreichen.

Darstellung des Jahresfehlbetrages in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung

Der Jahresfehlbetrag wird in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung dann ausgewiesen, wenn die Verwendung des Ergebnisses im Jahresabschluss ausgeklammert ist. Das ist dann der Fall, wenn der Jahresabschluss ohne Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt wird. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird der Jahresfehlbetrag im Posten Jahresüberschuss/-fehlbetrag ausgewiesen. Er kann auch unter dem Posten „Reingewinn/Reinverlust“ ausgewiesen werden. In der Bilanz kann er im Kapital als feste Größe mit negativem Vorzeichen ausgewiesen werden.
Der Betrag berechnet sich aus der Formel Jahresergebnis = Erträge- Aufwendungen, sofern die Summe der Aufwendungen einer Rechnungsperiode die Summe der Erträge übersteigt. Beispiel: In einem Geschäftsjahr werden Erträge in Höhe von 100.000€ erzielt, wohingegen die Aufwendungen nach Steuern eine Gesamtsumme von 150.000€ ergeben. Anhand der oben aufgeführten Formel ergibt sich somit ein Jahresergebnis von -50.000€, sprich einen Jahresfehlbetrag von -50.000€. Der Jahresfehlbetrag wirkt sich in der Bilanz eigenkapitalmindernd aus. Dieser kann jedoch durch eigene Rücklagen bzw. durch einen Verlustvortrag des Vorjahres abgedeckt werden. Dies kann sich als sinnvoll erweisen, wenn es um die Darstellung von bilanziellen Kennzahlen handelt oder der Möglichkeit, eine Ausschüttung als Anteilseigner vorzunehmen.

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