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Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüfer

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Wenn jemand ein Wirtschaftsprüfer ist, macht er das zum einen beruflich und zum anderen bekleidet er damit ein öffentliches Amt. Wie der Begriff Wirtschaftsprüfer schon sagt, ist die Aufgabe unter anderem die Wirtschaftsprüfung. Ein Wirtschaftsprüfer kontrolliert also die ordnungsgemäße Buchführung von Unternehmen und prüft den Jahresabschluss, den Konzernabschluss sowie den Lagebericht nach entsprechenden Vorschriften.

Die Geschichte der Wirtschaftsprüfer

Den Wirtschaftsprüfer als Beruf gibt es seit Ende Dezember 1931. Entstanden ist er mit der ersten Durchführungsverordnung zur „Verordnung des Reichspräsidenten über Aktienrecht, Bankenaufsicht und über eine Steueramnestie“. Ein Wirtschaftsprüfer musste zum einen öffentlich bestellt und zum anderen in Prüfungsgesellschaften eingetragen sein. Im Jahr 1931 wurden zwölf Prüfungs- und Zulassungsstellen für Wirtschaftsprüfer geschaffen. Ab Anfang des Jahres 1932 waren in der Bundesrepublik dann ca. 280 Wirtschaftsprüfer bestellt sowie 32 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bekannt.

Wirtschaftspruefer
Definition Wirtschaftsprüfer

Was ist eine Wirtschaftsprüfung?

Für die Wirtschaftsprüfung gibt es zwei unterschiedliche Begriffsbestimmungen. Zum einen fallen darunter alle Tätigkeiten eines Wirtschaftsprüfers, die somit als „Wirtschaftsprüfung“ bezeichnet werden. Rein funktional ist die Wirtschaftsprüfung eine Prüfungstätigkeit, bei der ein Prüfer im Unternehmen Revisionen und Prüfungen durchführt. Dabei wird ein externer Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung beauftragt, der auch nicht von dem zu prüfenden Unternehmen angestellt ist.

Eine solche Prüfung ist aufgrund eines möglichen Interessenkonflikts nur von unparteiischen Dritten durchführbar. Außerdem gehören gewisse Kenntnisse dazu, um die Prüfungen sorgfältig und rechtlich einwandfrei durchzuführen. Dazu gehört das umfangreiche Spezialwissen, das sich die Wirtschaftsprüfer angeeignet haben.

Die Grundlange der Wirtschaftsprüfung richtet sich nach Gesetzen und Verordnungen sowie verschiedenen Normen, die der bestellte Prüfer dann bei seiner Arbeit beachten muss. Dafür wird er von dem Unternehmen mit einem Werkvertrag beauftragt.

Das Unternehmen kann den Prüfer dabei mit allen möglichen Prüfungen beauftragen, die nicht zwangsläufig einen gesetzlichen Hintergrund haben. Aber daneben gibt es die gesetzlich notwendigen Prüfungen, die regelmäßig immer wieder zu erledigen sind (Jahresabschlüsse, Depotprüfungen oder genossenschaftliche Pflichtprüfungen) sowie gesetzlich notwendige Sonderprüfungen.

Diese finden unregelmäßig statt und sind zum Beispiel nach dem Aktiengesetz notwendig bei der Gründungsprüfung oder anderen aktienrechtlichen Sonderprüfungen, Kapitalerhöhungen oder Unterbewertungen. Dazu kommt die Prüfung des Jahresabschlusses, wenn eine Aktiengesellschaft aufgelöst werden soll. Ebenso, wenn sich die Gesellschaft umwandelt (verschmelzt oder spaltet). Dabei wird auch die Prüfung der Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft nach dem Umwandlungsgesetz notwendig.

Was macht ein Wirtschaftsprüfer?

Der Wirtschaftsprüfer hat vor allem die Aufgabe der Prüfungstätigkeit. Er führt betriebswirtschaftliche Prüfungen durch, wobei die Vorbehaltsaufgabe sehr maßgeblich ist. Es handelt sich dabei um eine gesetzliche Pflichtprüfung von Lageberichten und Jahresabschlüssen und Konzernlageberichts sowie Konzernabschlüssen. Außerdem sind Bestätigungsmerkmale bezüglich der Vornahme sowie des Ergebnisses dieser Prüfungen zu versagen bzw. zu erteilen. Darunter fallen ebenfalls Prüfungen, die sich auf Konzern- und Jahresabschlüsse beziehen. Wirtschaftsprüfer führen auch weitere vorgeschriebene Prüfungen durch, beispielsweise Sonderprüfungen gemäß des Aktiengesetzes.

Wegen der speziellen Befähigung bekommt der Wirtschaftsprüfer in regelmäßigen Abständen auch andere betriebswirtschaftliche Prüfungen, zum Beispiel Unterschlagungsprüfungen. Er führt dabei verschiedene Tätigkeiten aus.

Tätigkeitsbereiche

Gutachter & Sachverständiger

Auch die Tätigkeit als Sachverständiger oder Gutachter in allen Bereichen der wirtschaftlichen Betriebsführung gehört zum Berufsbild von Wirtschaftsprüfern. Außerdem gehört die Unternehmensbewertung dazu.

Unternehmensbewertung

Die Unternehmensbewertung kommt besonders häufig vor, denn ein Unternehmen muss unter anderem vor einem geplanten Kauf oder Verkauf bewertet werden, aber auch dann, wenn wichtige Finanzierungsentscheidungen anstehen. Außerdem ist der Wert eines Unternehmens wichtig bei Gerichtsverfahren oder anderen Auseinandersetzungen. Sie ist außerdem die Grundlage für alle Arten von Umgestaltungen des Unternehmens.

Rechtsberatung

Der Wirtschaftsprüfer ist auch zur Rechtsberatung befugt. Allerdings hat er dabei nicht dieselben Befugnisse wie ein Anwalt. Er darf die Rechtsberatung nur in den Angelegenheiten vornehmen, mit denen er auch beruflich zu tu hat und die in einem direkten Zusammenhang mit seiner Tätigkeit und seinen Aufgaben stehen. Also in den Rechtsgebieten, die er beherrschen muss, um seine Arbeit korrekt durchführen zu können.

Steuerberatung

Der Wirtschaftsprüfer leistet uneingeschränkte Hilfe in Steuerangelegenheiten. Dabei darf er auch seine Mandanten gerichtlich und vor den Finanzbehörden vertreten.

Unternehmensberatung

Wie bereits erwähnt, berät der Wirtschaftsprüfer auch in wirtschaftlichen und unternehmerischen Angelegenheiten. Dazu gehört beispielsweise die Unterstützung bei Fusionen oder Übernahmen von Firmen. Hierbei prüft der Wirtschaftsprüfer die Abschlüsse der beteiligten Firmen und bewertet sie. Dadurch kann er auch die Preisverhandlungen unterstützen. Die Wirtschaftsberater beraten darüber hinaus die Unternehmen aber auch auf anderen Gebieten wie Strategie, Organisation und Implementierung. Bei vorhandenem Spezialwissen auch im Bereich EDV/IT.

Prüfungstätigkeit

Hierin besteht die Hauptaufgabe des Wirtschaftsprüfers. Er prüft hauptsächlich die Abschlüsse von Aktiengesellschaften und sehr großen Unternehmen. Die Prüfung ist bei Unternehmen immer vorgeschrieben, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt:

  • Mehr als 4.840.000 € Bilanzsumme
  • Über 9.680.000 € Jahresumsatz
  • Mehr als 50 Arbeitnehmer

Dabei darf die erste Abschlussprüfung auch von einem vereidigten Buchprüfer vorgenommen werden (bis zu einer Bilanzsumme von 19,25 Mio. € oder einem Jahresumsatz von 38,5 Mio. €).

Zu den Prüfungsverpflichtungen gehören die jährlich wiederkehrenden Abschlussprüfungen sowie diverse Sonderprüfungen: Due Diligence-, Depot-, Gründungs-, Kreditwürdigkeits-, Unterschlagungs-, Verschmelzungs-, Werthaltigkeits- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

Treuhänderische Verwaltung

Ein Wirtschaftsprüfer darf aufgrund seiner Vereidigung auch die Vermögens- und Konkurs- oder Vergleichsverwaltung für seine Mandanten übernehmen. Dazu kommen die Notgeschäftsführung sowie die Nachlassverwaltung und die Testamentsvollstreckung.

Gesamturteil

Wenn der Wirtschaftsprüfer eine ordnungsgemäße Prüfung vorgenommen hat, bestätigt er am Ende durch den sogenannten Bestätigungsvermerk, dass der Jahresabschluss sowie die Buchführung allen gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Dieser Bestätigungsvermerk ist das abschließende Gesamturteil.

Tipp!

Als Unternehmer oder Selbstständiger solltest du immer darauf achten, dass du eine ordnungsgemäße Buchführung einhältst. So brauchst du dir keine Sorgen um eine Wirtschaftsprüfung machen.

Mehr zu den Funktionen

Mandanten beraten

Der Wirtschaftsprüfer kann aufgrund seiner breit gefächerten Kenntnisse seine Mandanten in allen Angelegenheiten, die er prüfen darf, auch beraten. Dazu kommt, dass er aufgrund seiner Vorbildung auch in Spezialbereichen der Unternehmensführung, aber auch in puncto Rechtsberatung seine Mandanten unterstützen und sogar vor Gericht vertreten kann.

Die Berufspflichten eines Wirtschaftsprüfers

Da ein Wirtschaftsprüfer eine besondere Verantwortung trägt, muss er einige Berufspflichten erfüllen, zum Beispiel:

  • Berufswürdiges Verhalten
  • Eigenverantwortung
  • Gewissenhaftigkeit
  • Unabhängigkeit
  • Unbefangenheit
  • Unparteilichkeit
  • Verschwiegenheit

Unterschied Steuerberater & Wirtschaftsprüfer

Beide haben einen ganz ähnlichen Hintergrund und meist ein betriebswirtschaftliches oder wirtschaftswissenschaftliches Studium hinter sich – selbstverständlich mit dem Hauptinhalt der Steuerlehre und des Steuerrechts. Aber ihre Tätigkeitsgebiete unterscheiden sich deutlich voneinander.

Der Steuerberater hat zwar dieselben Steuerkompetenzen wie der Wirtschaftsprüfer, darf aber nicht die wirtschaftlichen Prüfungsfunktionen übernehmen. Somit kümmert sich der Steuerberater um die Beratung rund um alle steuerlichen Angelegenheiten und wirkt mit bei der Erstellung der Steuererklärungen.

Der Wirtschaftsprüfer darf dies selbstverständlich auch tun, aber er hat noch weitere, höherwertige Tätigkeiten. Er darf nämlich Jahresabschlüsse prüfen, Gutachten schreiben oder als Sachverständiger auftreten. Auf der Karriereleiter steht der Wirtschaftsprüfer eine Stufe über dem Steuerberater. Und so kann es auch vorkommen, dass ein Steuerberater später noch aufstockt und sich zum Wirtschaftsprüfer entwickelt.

Wirtschaftsprüfer werden – das sind die Voraussetzungen

Wer zum Wirtschaftsprüfer zugelassen werden möchte, braucht ein entsprechendes Staatsexamen. Hierzu wird zugelassen, wer zum einen ein abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. eine jahrelange Tätigkeit vorweisen kann sowie mindestens drei Jahre bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft o.ä. gearbeitet hat, wobei er zumindest zwei Jahre vor allem im Tätigkeitsfeld der Abschlussprüfung gearbeitet haben muss. Es gibt noch weitere Anforderungen, welche persönlicher Art sind:

  • Vermögenshaftpflichtversicherung
  • Das Recht, in öffentlichen Ämtern tätig zu sein
  • Geordnete Vermögensverhältnisse
  • Berufspflichtkonformes Verhalten
  • Gesundheitliche Eignung

Das Zulassungsverfahren wird dabei bundeseinheitlich durch die Wirtschaftsprüferkammer durchgeführt. Ist der Abschluss erfolgreich, darf der Kandidat sich als Wirtschaftsprüfer bestellen lassen. Es gibt vier Hauptsäulen der Inhalte, die im Wirtschaftsprüfungsexamen vorkommen:

  • Unternehmensbewertung, wirtschaftliches Prüfungswesen und Berufsrecht
  • Volkswirtschaftslehre und angewandte Betriebswirtschaftslehre
  • Wirtschaftsrecht
  • Steuerrecht

Dabei wird deutlich, wie umfangreich das Wissen vor der Prüfung sein muss. Eine Prüfung besteht immer aus einem schriftlichen sowie einem mündlichen Teil, es gibt zwei Prüfungstermine jährlich.

Welches Studium sollte ein angehender Wirtschaftsprüfer absolviert haben?

Es gibt keine Studienrichtung, die verpflichtend ist, um Wirtschaftsprüfer zu werden. Allerdings bietet sich natürlich ein betriebswirtschaftliches Studium an. Das liegt daran, dass der Beruf des Wirtschaftsprüfers ein breites betriebswirtschaftliches Wissen erfordert; unterstrichen wird das, indem 84 % aller Wirtschaftsprüfer eben diese Studienrichtung für sich gewählt haben. Allerdings gibt es auch Wirtschaftsprüfer aus anderen Fachrichtungen: Ungefähr 6 % haben ein Juraexamen und ca. 5 % einen Abschluss im Bereich der Volkswirtschaftslehre.

Inhalte des Studiums

Da es keinen speziellen Studiengang gibt, empfehlen sich zusätzliche Themenschwerpunkte, die zumindest in diese Richtung gehen. Abgesehen von Jura, BWL oder VWL braucht ein Wirtschaftsprüfer natürlich im besten Fall ein Studium der Wirtschaftswissenschaften. Hilfreich sind folgende Studiengänge:

  • Betriebliche Steuerlehre
  • Steuerrecht
  • Wirtschaftsprüfung
  • Rechnungswesen, Steuern und Wirtschaftsrecht
  • Steuerverwaltung
  • Steuerrecht
  • Recht, Finanzmanagement und Steuern

Abgesehen vom gut gewählten Studieninhalt spielt auch die richtige Hochschule (Uni oder Fachhochschule) eine Rolle. Viele bieten einen Masterstudiengang nach § 8a WPO an, infrage kommen auch Studiengänge nach § 8 WPO oder § 13 WPO.

Die Studiengänge nach § 8 und § 8a WPO unterscheiden sich im Ablauf durch den unterschiedlichen Einbau der Praxiserfahrung beziehungsweise praktische Tätigkeit. Die Ausbildung nach § 8 WPO endet dann mit dem Wirtschaftsprüfungsexamen, die nach § 8a WPO enthält ein verkürztes Examen. Diesem müssen allerdings mindestens noch 2 ½ Jahre praktische Tätigkeit folgen, bevor du durch die Wirtschaftsprüfungskammer zum WP ernannt werden kannst.

Beim Studium nach § 13b WPO werden bereits die einzelnen Prüfungen für das Examen anerkannt. Dieses ist ebenfalls verkürzt und führt anschließend zur Bestellung als WP.

§ 13 WPO sieht übrigens eine verkürzte Prüfung für Steuerberater vor und § 13 a WPO eine verkürzte Prüfung für vereidige Buchprüfer.

Welche fachlichen und persönlichen Fähigkeiten sollte ein Bewerber mitbringen?

Klassisch ist der Einstieg, wie gerade genannt, nach einem BWL-Studium, wobei der Fokus auf Wirtschaftsprüfung bzw. Rechnungslegung liegt. Aber auch Absolventen mit der Spezialisierung Recht, Steuern oder Controlling haben gute Chancen auf einen gelungenen Einstieg; viele wissen nicht, dass gerade die Spezialisierung auf ganz bestimmte Branchen wie zum Beispiel Versicherungen oder Banken sehr interessante Karrieremöglichkeiten offenbart. Daneben sind auch Versicherungs- oder Wirtschaftsmathematiker sowie Informatiker gerne gesehen.

Wer gerne Wirtschaftsprüfer werden möchte, braucht auf jeden Fall viel Lernbereitschaft. Analytisches Denken, ein großes Zahlenverständnis, Kommunikationsfähigkeit, selbstständiges Arbeiten sowie Mobilität sind ebenfalls wichtig. Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit und gute Sprachkenntnisse sollte ein Bewerber für den Beruf der Wirtschaftsprüfers ebenfalls mitbringen.

Die Zukunftsaussichten als Wirtschaftsprüfer

Der Wirtschaftsprüfer ist ein Beruf, der mit großer Sicherheit eine rosige Zukunft hat. Wer den Beruf ergreift, kann sich auf ein breites Einsatzgebiet freuen, welches zum einen die Prüfung von Konzernabschlüssen und Jahresabschlüssen umfasst und außerdem eine Menge anderer Prüfungen. Es gehören auch beratende, gutachterliche, sowie treuhänderische Arbeiten dazu. Als Wirtschaftsprüfer ist man von der öffentlichen Hand genauso gefragt wie von mittelständischen Familienunternehmen oder auch börsennotierten Unternehmen. Um welche Branche es sich dabei handelt, ist egal.

Die Möglichkeiten bezüglich der Karriere und der Entwicklung sind im Bereich der Wirtschaftsprüfung ideal für leistungsorientierte Personen.

Wie viele Wirtschaftsprüfer gibt es in Deutschland?

Die Wirtschaftsprüferkammer hat bundesweit über 21.000 Mitglieder. Sie veröffentlicht regelmäßig eine Statistik ihrer Mitglieder samt Qualifikation, Altersstruktur und Vorbildung. Zuletzt wurde die Statistik im Juli 2019 als pdf online gestellt. Demnach gibt es in Deutschland derzeit 2.995 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie 14.739 Wirtschaftsprüfer.

Wo arbeitest du als Wirtschaftsprüfer?

Wirtschaftsprüfer werden von folgenden Arbeitgebern gesucht:

  • Wirtschaftsprüfungsunternehmen
  • Wirtschaftsprüferkammer
  • genossenschaftlichen Prüfungsverbänden
  • Steuerberatungsunternehmen
  • von den Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände

Hier nehmen sie vor allem die gesetzlichen und freiwilligen Unternehmensprüfungen vor, fungieren als Unternehmensberater im Bereich der Finanzstrategie, fungieren als Steuerberater, Gutachter und treuhändischer Verwalter.

Dabei bestehen durchaus Aufstiegschancen, denn in den großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften kannst du vom Wirtschaftsprüfungsassistent über den Senior zum Manager und dann zum Partner aufsteigen.

Was verdienst du als Wirtschaftsprüfer?

Dein Gehalt hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise der Größe deines Arbeitgebers, aber auch von deinem Standort und natürlich von deiner Berufserfahrung. Als Berufsanfänger kannst du mit einem durchschnittlichen Einstiegsgehalt von ungefähr 3.300 – 4.500 Euro brutto rechnen. Als Wirtschaftsprüfungsassistent sind rund 3.000 – 3.250 Euro möglich.

Es gibt allerdings keine feststehenden Gehälter, mit denen man quasi sicher rechnen kann. Dazu hängt es von zu vielen Faktoren ab. Sicher ist aber, dass das Gehalt mit zunehmender Erfahrung und Verantwortung ansteigt. Außerdem kommen Bonuszahlungen hinzu. Dadurch ist ein Jahreseinkommen im sechsstelligen Bereich durchaus möglich.

Wo haben Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ihren Sitz?

Tatsächlich haben viele Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ihre Niederlassungen an eher exotischen Standorten wie der Karibik. Innerhalb der EU gilt Zypern als ein sehr beliebter Standort. Ungefähr 2.500 Mitarbeiter haben alleine die vier großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, welche ihren Sitz auf Zypern haben.

Sind die Wirtschaftsprüfer mächtiger als Finanzbeamte?

Finanzämter bestimmen über die Erhebung von Steuern. Sie haben Schwierigkeiten, gegen die mächtigen Prüfer anzukommen, denn während in Ämtern in den letzten Jahren einige Stellen abgebaut wurden, stieg die Zahl an Steuerberatern deutlich an. Steueranwälte gibt es ebenfalls immer mehr.

Fazit: Der Weg zum Wirtschaftsprüfer ist lang, kann sich aber lohnen

Wer gerne Wirtschaftsprüfer werden möchte, muss eine ganze Reihe von Voraussetzungen mitbringen. Diese beziehen sich zum einen auf den bisherigen beruflichen Werdegang und zum anderen auf die Persönlichkeit von potentiellen Bewerbern. Der Weg bis zum Examen ist lang, das Examen selbst schwer. Wer es jedoch geschafft hat, kann sich auf viele Möglichkeiten der Weiterentwicklung freuen. Nicht zuletzt wirkt ein sehr attraktives Gehalt. Das Wissen von Wirtschaftsprüfern ist enorm, sich dazu zählen zu dürfen, stellt ein großes Privileg dar. Es gibt wenige Jobs, in welchen ein so umfangreiches Wissen vorhanden sein muss. Entsprechend umfangreich war es auch, die vielen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Wirtschaftsprüfer darzulegen. Dieser Text ist genau dafür da, einen kleinen Einblick zu gewähren und ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen. Er gibt einen kleinen Einblick in die Welt der Wirtschaftsprüfer.

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