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Steuerklasse 3

Steuerklasse 3

Wenn du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst und einer von euch das Haupteinkommen bezieht, dann ist die Steuerklasse 3 für euch interessant. Diese Klasse kann, kombiniert mit der Steuerklasse 5, besonders nützlich sein, wenn eure Einkommen stark variieren. Der Hauptverdiener in Klasse 3 genießt den Vorteil geringerer Steuerabzüge, während der Partner mit geringerem Einkommen in Klasse 5 eine höhere Steuerlast trägt.

Was ist die Steuerklasse 3?

Steuerklasse 3 (auch: Steuerklasse III) ist speziell für verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartnerschaften gedacht, in denen die beiden Partner sehr unterschiedlich viel Geld verdienen bzw. einer als Alleinverdiener das Familieneinkommen erwirtschaftet. Wenn ihr beide arbeitet, sollte der Partner mit dem höheren Einkommen die Klasse 3 wählen, der andere entsprechend Steuerklasse 5.

Wichtig zu wissen: Steuerklasse 3 ist nur in Kombination mit Steuerklasse 5 möglich.

Zuordnung und Wechsel in Steuerklasse 3

Das Finanzamt ordnet dich (wie jeden anderen auch) basierend auf deiner Situation in eine Lohnsteuerklasse ein (siehe § 38b Einkommensteuergesetz). Bei einer Heirat oder eingetragenen Lebenspartnerschaft wirst du dann automatisch in Klasse 4 eingestuft.

Lohnt sich für euch jedoch der Wechsel zu Steuerklasse 3 und 5, könnt ihr den entsprechend online über ELSTER gemeinsam beantragen. Das geht jedoch nur, wenn ihr beide steuerpflichtig seid und zusammenlebt. Sobald ihr zusammenverlangt werdet, müsst ihr auch eure Steuererklärungen gemeinsam einreichen.

Seit 2020 könnt ihr, falls verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft, eure Steuerklasse öfter im Jahr wechseln. Ein Wechsel zur Steuerklasse 4 kann sinnvoll sein, wenn sich eure Einkommensverhältnisse ändern. Dieser Wechsel gilt dann rückwirkend für das ganze Jahr.

Voraussetzungen für die Steuerklasse 3

Steuerklasse 3 ist für verheiratete oder in einer Lebenspartnerschaft lebende Paare gedacht, die zusammen veranlagt werden und eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Um in die Steuerklasse 3 eingestuft zu werden, muss der Partner die Klasse 5 wählen.

Diese Regelung gilt auch für Verwitwete, wenn zum Todeszeitpunkt des Partners keine dauerhafte räumliche Trennung bestand und beide uneingeschränkt steuerpflichtig waren für das Jahr des Todes und das darauf folgende Jahr.

Wenn du und dein Ex-Partner im Jahr der Scheidung Steuern zahlen musstet und nicht dauerhaft getrennt gelebt habt, gilt die gleiche Regel. Das trifft auch zu, wenn einer von euch wieder geheiratet hat, mit dem neuen Partner dauerhaft zusammenlebt und ihr beide Steuern zahlen müsst.

Vergleich Steuerklasse 3/5 zu 4/4

Die Kombination aus den Klassen 3 und 5 kann für euch vorteilhaft sein, wenn einer von euch mindestens 60% des Gesamteinkommens verdient. Dabei werden sämtliche Freibeträge auf das höhere Einkommen angerechnet, was euer zu versteuerndes Einkommen senkt. Der Partner in Klasse 5 hat zwar eine höhere Steuerlast, aber insgesamt zahlt ihr als Paar unterjährig meist weniger Steuern als mit der Kombination der Klassen 4 und 4.

Verdienen du und dein Partner ungefähr gleich viel, ist es oft besser, wenn ihr beide die Steuerklasse 4 wählt. So verteilt sich die Steuerlast gleichmäßig auf euch beide.

Wenn ihr als Paar leicht unterschiedlich verdient, könnt ihr die Kombination 4 und 4 mit Faktor wählen. Dann berücksichtigt das Finanzamt euren Steuervorteil schon während des Jahres und nicht erst am Ende.

Wichtig!

Egal, ob ihr euch als Paar für die Kombi 3 und 5 oder 4 und 4 bei den Steuerklassen entscheidet, die Gesamtsteuerlast ist immer die gleiche. Es ändert sich nur die Höhe der Lohnsteuer-Vorauszahlungen.

Welche Vorteile bringt dir die Steuerklasse 3?

In Steuerklasse 3 erwarten dich die höchsten Freibeträge und geringsten Steuerabzüge. Das Besondere daran ist, dass alle Freibeträge deines Partners in der Berechnung deiner Steuern einfließen, wenn du in dieser Steuerklasse bist. Währenddessen akzeptiert der Partner in Steuerklasse 5, dass diese Freibeträge nicht auf sein Einkommen angewendet werden. Dadurch kommt es für dich in Steuerklasse 3 zu einem niedrigeren Lohnsteuersatz und somit zu einer geringeren Steuerbelastung.

Die Kombination der Steuerklassen 3 und 5 macht besonders Sinn, wenn du und dein Partner deutlich unterschiedliche Einkommen habt. Das Ziel dieser Kombination ist es, die steuerliche Belastung für Familien zu verringern und euch mehr finanziellen Spielraum zu lassen.

Steuerabzüge in der Klasse 3

In Steuerklasse 3 werden auf dein Einkommen verschiedene Steuern und Sozialabgaben erhoben, darunter fallen:

  • Lohnsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Kirchensteuer (falls zutreffend)
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Die Abzüge machen in der Steuerklasse 3 etwa 31,8 Prozent deines Einkommens aus. Da in Deutschland das Einkommen progressiv besteuert wird, steigt der Steuersatz mit zunehmendem Einkommen.

Deine Freibeträge in der Steuerklasse 3

Freibeträge sind die Beträge, bis zu denen dein Einkommen steuerfrei bleibt. In Steuerklasse 3 werden alle relevanten Freibeträge von dir und deinem Partner zusammengerechnet und von eurem höheren Einkommen abgezogen. Dazu zählen:

Freibetrag Höhe
Grundfreibetrag 10.908 Euro (2023) bzw. 11.604 Euro (2024)
Solidaritätszuschlag 35.086 Euro (2023) bzw. 36.260 Euro (2024)
Arbeitnehmerpauschbetrag 1.230 Euro
Kinderfreibetrag 6.024 Euro (2023) bzw. 6.384 Euro (2024)
Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf 2.928 Euro
Sonderausgabenpauschbetrag 36 Euro
Versorgungspauschale abhängig vom Einkommen

Unterschiede zu anderen Steuerklassen

Die Steuerklasse 3 hat einige Unterschiede zu den anderen Steuerklassen. Hier der komplette Überblick:

  • Steuerklasse 3 vs. Steuerklasse 1: Steuerklasse 1 betrifft ledige, geschiedene oder verwitwete Personen ohne Kinder, sowie Ehepaare, die getrennt leben. Im Gegensatz zu Paaren in den Steuerklassen 3 und 5 werden diese Personen nicht gemeinsam besteuert und profitieren nicht vom Ehegattensplitting, was zu einer höheren Steuerlast führt
  • Steuerklasse 3 vs. Steuerklasse 2: Steuerklasse 2 gilt für Alleinerziehende. Im Gegensatz zu Steuerklasse 3 bietet Steuerklasse 2 alleinerziehenden Personen bestimmte Steuervergünstigungen, wie den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
  • Steuerklasse 3 vs. Steuerklasse 4: Steuerklasse 4 ist für verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Personen, die beide berufstätig sind. Im Gegensatz zu Steuerklasse 3 werden bei Steuerklasse 4 beide Partner gleich behandelt, was zu einer ausgewogeneren Steuerlast führt.
  • Steuerklasse 3 vs. Steuerklasse 5: Steuerklasse 5 wird in Kombination mit Steuerklasse 3 bei Ehepaaren oder Lebenspartnern angewendet, wenn ein Partner signifikant mehr verdient als der andere. Im Gegensatz zu Steuerklasse 3, die für den höherverdienenden Partner vorgesehen ist und niedrigere Steuersätze hat, führt die Steuerklasse 5 beim geringer verdienenden Partner zu höheren Steuerabzügen.
  • Steuerklasse 3 vs. Steuerklasse 6: Steuerklasse 6 wird für Nebenbeschäftigungen verwendet, wenn jemand bereits in einer der anderen Steuerklassen (1 bis 5) eingestuft ist. Im Gegensatz zu Steuerklasse 3, die für die Hauptbeschäftigung eines verheirateten oder in einer Lebenspartnerschaft lebenden Partners mit geringerem oder keinem Einkommen vorgesehen ist, hat die Steuerklasse 6 die höchsten Steuerabzüge, da hier keine Freibeträge oder Pauschalen berücksichtigt werden.

Fazit

Wenn du verheiratet bist oder in einer Lebenspartnerschaft lebst und einer von euch das Hauptgehalt verdient, ist die Steuerklasse 3 ideal für den Besserverdiener. In Kombination mit Steuerklasse 5 bringt sie steuerliche Vorteile, indem der Hauptverdiener weniger und der Partner mit geringerem Einkommen mehr Steuern zahlt. Dies hilft euch, unterjährig steuerlich zu sparen, besonders wenn eure Einkommen stark unterschiedlich sind.

Aber nicht vergessen: Am Ende zahlt ihr genauso viele Steuern wir in der Kombination 4 und 4.

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