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Steuerklasse 4

Steuerklasse 4

Steuerklasse 4 (auch Steuerklasse IV) ist besonders für Ehepaare oder Lebenspartner relevant, die etwa gleich viel verdienen. Seit 2010 gibt es das Faktorverfahren, das helfen kann, die Steuern gerechter aufzuteilen und Nachzahlungen zu vermeiden. In diesem Lexikon-Beitrag erfährst du die wichtigsten Punkte über Steuerklasse 4, wie sie funktioniert und wann es sinnvoll sein könnte, in eine andere Lohnsteuerklasse zu wechseln. Ein gutes Verständnis dieser Steuerklasse hilft dir, deine Steuern besser zu planen und mögliche Vorteile für euch als Paar zu nutzen.

Definition: Für wen gilt Steuerklasse 4?

Sobald du heiratest oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehst, werden du und dein Partner automatisch in Steuerklasse 4 eingeordnet. Dies wird vom Standesamt durchgeführt. Für Paare mit ähnlichem Einkommen ist diese Steuerklasse empfehlenswert, sodass für dich bzw. euch nichts weiter zu tun ist. Verdient jedoch einer von euch deutlich mehr als der andere, solltet ihr prüfen, ob die Kombination 3 und 5 für euch sinnvoller ist oder ihr euch einen Faktor eintragen lassen wollt.

Steuerklasse 4 mit Faktor

Das Faktorverfahren, eingeführt im Jahr 2010, ermöglicht es verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern, das Ehegattensplitting bereits im laufenden Jahr zu berücksichtigen. Die voraussichtliche jährliche Einkommensteuerschuld wird dabei im Voraus berechnet, durch 12 geteilt und der resultierende Betrag monatlich abgezogen. Dies reduziert die Notwendigkeit von Steuernachzahlungen, erfordert aber die Abgabe einer Steuererklärung.

Das Faktorverfahren gilt für zwei Jahre, einschließlich des Antragsjahres. Eine Neuanpassung ist erforderlich, um Veränderungen im Einkommen Rechnung zu tragen.

Alternative für Verheiratete: Die Steuerklassen 3 & 5

Falls das Einkommen von dir und deinem Partner sehr unterschiedlich ist, lohnt sich oft die Kombination aus Steuerklasse 3 und Steuerklasse 5. Das gilt ganz besonders, wenn einer der Alleinverdiener des Haushalts ist. Bei dieser Verteilung hat der Besserverdienende höhere Freibeträge und damit eine geringere Steuerlast und der Schlechterverdienende höhere Abzüge. Ingesamt kann so das Nettoeinkommen pro Monat erhöht werden.

Wichtig!

Egal, ob ihr euch als Paar für die Kombi 3 und 5 oder 4 und 4 bei den Steuerklassen entscheidet, insgesamt zahlt ihr aufs Jahr gerechnet gleich viele Steuern. Es ändert sich nur die Höhe der Lohnsteur-Vorauszahlungen.

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Abzüge in Steuerklasse 4: Ein detaillierter Blick

Die Steuerklasse 4 bringt verschiedene Abzüge mit sich, die sich nach deinem Einkommen richten. Wichtig ist, dass du verstehst, wie diese Abzüge berechnet werden, um deine finanzielle Planung zu optimieren. Beginnen wir mit dem Steuersatz: Dieser startet bei 14 %, sobald dein Einkommen den Grundfreibetrag von 11.604 Euro im Jahr 2024 übersteigt. Erhöht sich dein Einkommen, steigt auch der Steuersatz progressiv an. Ab einem Einkommen von 66.761 Euro fällt der Spitzensteuersatz von 42 % an, und ab 277.826 € greift der sogenannte Reichensteuersatz von 45 %.

Neben der Lohnsteuer gibt es noch weitere Abzüge, die du im Auge behalten solltest:

Abzüge Beschreibung
Kirchensteuer Diese variiert zwischen 8 und 9 %, je nach Bundesland, und wird nur erhoben, wenn du Mitglied einer Kirche bist. Sie wird auf die Lohnsteuer aufgeschlagen.
Solidaritätszuschlag Ab einem bestimmten Einkommensteuerbetrag, der bei Verheirateten 2024 bei 36.260 Euro (18.130 Euro pro Person) liegt, wird dieser Zuschlag fällig. Er beträgt 5,5 % auf die Lohn- oder Einkommensteuer.
Krankenversicherung 14,6 % des Gehalts, wobei dein Arbeitgeber die Hälfte übernimmt
Rentenversicherung 18,6 % auf Einkommen bis zu bestimmten Beitragsbemessungsgrenzen
Pflegeversicherung 3,05 % plus 0,35 % Zuschlag für Kinderlose
Arbeitslosenversicherung 2,5 % auf Einkommen bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen

Freibeträge in der Steuerklasse 4: Entlastungsmöglichkeiten

In der Steuerklasse 4 gibt es verschiedene Freibeträge, die dir dabei helfen können, deine Steuerlast zu senken. Diese Freibeträge sind aktuell wie folgt festgelegt:

Freibetrag Höhe
Grundfreibetrag 10.908 Euro (2023) bzw. 11.604 Euro (2024)
Solidaritätszuschlag 35.086 Euro (2023) bzw. 36.260 Euro (2024)
Arbeitnehmerpauschbetrag (für beruflich bedingte Ausgaben) 1.230 Euro
Kinderfreibetrag 6.024 Euro (2023) bzw. 6.384 Euro (2024)
Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf 2.928 Euro
Sonderausgabenpauschbetrag 36 Euro
Versorgungspauschale abhängig vom Einkommen

Steuerklasse 4: Durchschnittliche Steuererstattung

Eine Pauschalaussage über die durchschnittliche Steuererstattung in Steuerklasse 4 ist schwierig, da sie stark von deinen individuellen Umständen abhängt. Ein Faktor sind hier zum Beispiel auch deine Werbungskosten. Das statistische Bundesamt hat jedoch Zahlen veröffentlicht, wonach die durchschnittliche Rückzahlung insgesamt bei 1.095 Euro lag.

Vorteile und Nachteile der Steuerklasse 4

Ein großer Vorteil der Steuerklasse 4 ist die gerechte Aufteilung der Lohnsteuer zwischen den Partnern, was das Risiko hoher Nachzahlungen minimiert. Ein potenzieller Nachteil besteht, wenn die Einkommen der Partner stark variieren (mehr als ca. 10-15%), da dann ein Wechsel der Steuerklasse zu 5/3 sinnvoller sein kann.

Merke dir:

Je höher der Einkommensunterschied ist, desto eher lohnt sich die Kombination 3 & 5.


In Steuerklasse 5 bekommst du zwar weniger Nettoeinkommen als in Steuerklasse 4, aber das wird durch das höhere Nettoeinkommen in Steuerklasse 3 für deinen Partner mehr als wettgemacht. Wichtig ist aber, dass eure gesamte Steuerschuld für das Jahr gleich bleibt. Ihr habt nur jeden Monat mehr Geld zur Verfügung.

Kinderfreibetrag in Steuerklasse 4: Deine Optionen

Bei Lohnsteuerklasse 4 teilen sich die Eltern den Kinderfreibetrag – jeder hat also einen halben Freibetrag pro Kind. Du kannst jedoch beantragen, deinen Freibetrag auf deinen Ehepartner zu übertragen.

Das Finanzamt prüft dann, ob der Kinderfreibetrag für dich günstiger ist als das Kindergeld. Der Freibetrag wird mit dem Kindergeld verrechnet, daher macht er meist nur einen Unterschied, wenn du ein sehr hohes Einkommen hast.

Unterschied zu Steuerklasse 1 und anderen Steuerklassen

Die Steuerklasse 4 hat einige Unterschiede zu den anderen Steuerklassen. Hier bekommst du die komplette Übersicht:

  • Steuerklasse 4 vs. Steuerklasse 1: Im Vergleich dazu ist Steuerklasse 1 für Alleinstehende ohne Kinder gedacht, während Steuerklasse 4 besonders für Paare mit ähnlichen Einkommen konzipiert ist. Große Unterschiede gibt es bei der Besteuerung jedoch nicht.
  • Steuerklasse 4 vs. Steuerklasse 2: Steuerklasse 2 ist für Alleinerziehende vorgesehen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Im Gegensatz zur Steuerklasse 4, die für verheiratete oder in Partnerschaft lebende Arbeitnehmer gilt, bietet die Steuerklasse 2 zusätzliche Entlastungen wie den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
  • Steuerklasse 4 vs. Steuerklasse 3: Steuerklasse 3 ist für Paare, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient oder der andere nicht berufstätig ist. Im Gegensatz zur Steuerklasse 4, wo beide Partner ungefähr gleich verdienen, bietet die Steuerklasse 3 dem Hauptverdiener niedrigere Steuersätze.
  • Steuerklasse 4 vs. Steuerklasse 5: Steuerklasse 5 ist das Gegenstück zur Steuerklasse 3 in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft, wo ein Partner wesentlich weniger verdient oder nicht arbeitet. Im Gegensatz zur Steuerklasse 4, die für ähnlich verdienende Paare vorgesehen ist, führt die Steuerklasse 5 für den geringverdienenden Partner zu höheren Steuerabzügen.
  • Steuerklasse 4 vs. Steuerklasse 6: Steuerklasse 6 wird für Nebeneinkünfte angewendet, wenn jemand mehr als einen Job hat. Im Gegensatz zur Steuerklasse 4, die für reguläre Einkommen von verheirateten Arbeitnehmern gilt, hat die Steuerklasse 6 die höchsten Steuerabzüge, da keine Freibeträge oder Pauschbeträge berücksichtigt werden.

Fazit

Abschließend lässt sich feststellen, dass die Steuerklasse 4 für Paare mit ähnlichem Einkommen viele Vorteile bietet, insbesondere durch die Möglichkeit des Faktorverfahrens zur Minimierung von Steuernachzahlungen. Jedoch ist es wichtig, die individuelle finanzielle Situation zu berücksichtigen und gegebenenfalls einen Wechsel in eine andere Steuerklasse in Erwägung zu ziehen, insbesondere wenn erhebliche Einkommensunterschiede zwischen den Partnern bestehen.

Die Entscheidung sollte stets unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren, wie dem Kinderfreibetrag und den unterschiedlichen Abzügen, getroffen werden.

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