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Gläubiger

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Gegenüber einem Schuldner hat der Gläubiger eine Forderung. Das bedeutet dass der Gläubiger derjenige ist, dem etwas geschuldet wird. Damit steht er dem Schuldner gegenüber, der eine Schuld zu begleichen hat.
Bei der Schuld kann es sich um eine finanzielle Leistung, die Lieferung von Waren oder die Bereitstellung von Dienstleistungen handeln. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 241 BGB) ist der Rechtsbegriff des Gläubigers genau definiert. Im Wirtschaftsleben fungierten natürliche und juristische Personen stetig als Gläubiger und als Schuldner.

der Gläubiger hat eine Forderung

Die vielfältigen Formen des Schuldverhältnisses

Der Gläubiger verfügt gegenüber dem Schuldner über eine Forderung und diese kann ganz unterschiedlicher Natur sein. Bei einem Kredit beispielsweise besteht die Forderung der Bank darin, dass der Schuldner die Raten, die vereinbart wurden zu den jeweiligen Terminen bezahlt bzw. überweist. Geht es um einen Kaufvertrag, dann hat der Gläubiger den Anspruch, dass der Käufer die Rechnungssumme zum vertraglich ausgemachten Termin ausgleicht. Zugleich übernimmt ein Verkäufer hinsichtlich der Ware jedoch auch die Rolle des Schuldners, denn er steht in der Verpflichtung, die Ware zu dem festgelegten Zeitpunkt rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Die Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen

Wenn ein Schuldner den berechtigten Forderungen des Gläubigers nicht nach kommt, dann muss dieser seine Ansprüche geltend machen. Wenn Geldzahlungen ausbleiben, dann muss er zuerst das außergerichtliche Mahnverfahren einleiten und setzt bei den Mahnungen dann bestimmte Zahlungsfristen und verlangt zudem auch Mahngebühren. Von vielen Unternehmen wird dieses Verfahren ab einer bestimmten Mahnstufe dann einem Inkassobüro oder einem Rechtsanwalt übertragen, um sich so von dem bürokratischen Aufwand zu entlasten. Das Gerichtliche Mahnverfahren ist davon zu unterscheiden. Der Gläubiger hat das Recht einen Mahnbescheid zu beantragen und wenn der Schuldner diesem nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht bzw. die Forderung ausgleicht, kann durch das zuständige Gericht ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden.

Das Ausbleiben von anderen Leistungen

Die Rechtsprechung sieht eine andere Vorgehensweise vor, wenn der Gläubiger Anspruch auf eine Ware oder Dienstleistung hat. In der Regel muss bei Leistungsstörungen eine angemessene Frist zur Erfüllung des Vertrags, wie beispielsweise die Lieferung der bestellten Waren gesetzt werden. Erst dann wenn diese Frist verstreicht, ohne das es zur Vertragserfüllung gekommen ist, empfehlen sich weitere Schritte, wie beispielsweise eine Klage. Doch welche Ansprüche geltend gemacht werden können, das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Zum Teil kann ein Auftraggeber nur sein rücktrittrechts wahrnehmen und zum Teil auch Schadensersatz fordern.

Die wichtigsten Stichpunkte zum Begriff Gläubiger

  • Er fordert vom Schuldner eine bestimmte Leistung
  • Er kann seine Forderung geltend machen durch Mahnverfahren und gerichtliche Schritte
  • Eine Risikominimierung ist wichtig im Vorfeld
  • Bei Insolvenzverfahren kommt es häufig zum Teilverzicht

Als Gläubiger sein Risiko minimieren

Das Risiko kann von Auftraggebern von Waren und Dienstleistungen reduziert werden, in dem sie ganz gezielt einen vertrauenswürdigen Auftragnehmer suchen. So achtet ein Besteller im Internet beispielsweise auf den Ruf des Unternehmens und auf ein Gütesiegel. Doch bei Geldforderungen gibt es zwei Möglichkeiten, sein Risiko als Gläubiger zu minimieren.
Als Unternehmen kann um Vorkasse gebeten werden, wo das Geld direkt entgegengenommen wird oder speziell im Online-Handel wo auf Zahlungssysteme wie PayPal und Sofortüberweisung zurückgegriffen wird. Schwieriger gestaltet sich die Angelegenheit bei langfristigen Verträgen mit regelmäßigen Forderungen und dazu zählen Darlehn, Versicherungs- und Mobilfunkverträge. In diesen Fällen prüfen die Anbieter zuerst in ganz unterschiedlicher Intensität die Bonität des Verbrauchers. Dafür steht beispielsweise die Schufa zur Verfügung oder andere Auskunftsdateien, die eine Liste der vergangenen Zahlungsverfehlungen führen. Anhand dieser wird dann anhand ganz unterschiedlicher Merkmale die Kreditwürdigkeit eingeschätzt. Geht es um einen Kreditvertrag, dann wird zumeist auch ein Einkommensnachweis gefordert.

Dem Gläubiger ist der dem etwas geschuldet wird

Der Verzicht auf Forderungen

Es kommt vielfach vor, dass ein Gläubiger nur einen Teil seiner Forderungen erhält und das passiert, insbesondere wenn der Schuldner insolvent geht (Insolvenz bei Firmen oder auch Verbraucherinsolvenzverfahren). In dem Fall ist der Schuldner dann überschuldet. In diesem Fall verzichten Gläubiger dann entweder freiwillig auf die Forderungen, um so zumindest einen gewissen Anteil zu erhalten. Der Verzicht kann jedoch auch ganz entgegen des Willen des Gläubigers geschehen, weil er beim Verbraucherinsolvenzverfahren beispielsweise die Mehrheit der Gläubiger oder das Gericht entsprechend entscheidet.

Zusammenfassung

Zusammengefasst bedeutet dass, dass der Gläubiger in einer Schuldnerbeziehung stets derjenige ist, dem etwas geschuldet wird. Vergibt eine Bank einen Kredit, dann wird sie zum Gläubiger und der Kreditempfänger wird zum Schuldner.
Sobald ein Unternehmen eine Ware oder eine Dienstleistung geliefert hat, der Kunde jedoch nicht gleich bezahlt, dann kommt es zu einer Schuldbeziehung in der der Lieferant zum Gläubiger wird und der Kunde zum Schuldner. Im Übrigen, in diesem Zusammenhang wird auch oft von Kreditor (Gläubiger) und Debitor (Schuldner) gesprochen.

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