Steuerarten
Du bist selbstständig und kannst gute Artikel schreiben oder die besten Fotos machen? Vielleicht liegt dein Talent auch im Umgang mit einem klassischen Werkzeug wie Hammer und Säge? Das ist super! Doch zum Selbstständigsein gehört noch etwas mehr. Zum Beispiel das Thema Steuern. Damit du bei dem Wort nicht länger einen Schauer bekommst, schaffen wir einen leichten Einstieg für dich.
In diesem Artikel erfährst du, welche Steuerarten es in Deutschland gibt, welche für dich relevant sind und was du über sie wissen musst. Darüber hinaus zeigen wir dir, welche Fehler du in diesem Zusammenhang vermeiden solltest und wie eine Buchhaltungssoftware dich beim Thema Steuern unterstützen kann.
Welche Steuerarten gibt es in Deutschland für Unternehmer?
Im deutschen Steuersystem gibt es zahlreiche Steuern, die sich in verschiedene Kategorien einteilen lassen. Die wichtigsten beiden sind die Unterscheidung zwischen direkter und indirekter Steuern und die nach der Bemessungsgrundlage.
Steuerarten nach dem Steuerträger
Hierbei unterscheidet man grundsätzlich zwischen direkten und indirekten Steuern. Direkte Steuern wie die Einkommensteuer oder die Körperschaftsteuer werden direkt von den Steuerpflichtigen getragen. Im Gegensatz dazu zahlst du als Unternehmer indirekte Steuern zwar an das Finanzamt, du gibst die Steuerlast jedoch an den Endverbraucher weiter, etwa bei der Umsatzsteuer.
Steuerarten nach der Bemessungsgrundlage
Bei den Steuern, die auf Basis einer Bemessungsgrundlage erhoben werden, musst du zwischen Verbrauchsteuern, Verkehrssteuern und Besitzsteuern unterscheiden.
Während Verbrauchsteuern wie die Energiesteuer, Tabaksteuer oder Biersteuer auf den Verbrauch bestimmter Waren erhoben werden, besteuern Verkehrsteuern wie die Umsatzsteuer oder die Grunderwerbsteuer wirtschaftliche Transaktionen. Sie haben entgegen ihres Namens jedoch nichts mit dem Straßenverkehr zu tun, sondern damit, dass Wirtschaftsgüter in den Warenverkehr eingebracht werden.
Als drittes gibt es noch die Besitzsteuern, die wiederum in Ertragsteuern und Substanzsteuern unterteilt werden können. Die Ertragsteuern wie Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer fokussieren sich beispielsweise auf die Besteuerung deines Einkommen und deiner Gewinne. Bei den Substanzsteuern wie der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grundsteuer ist hingegen das Vermögen die Besteuerungsgrundlage. Diese Steuerarten spielen jedoch meist erst später eine Rolle oder wenn du dir eine (Geschäfts-)Immobilie zulegst.

Die wichtigsten Einteilungen kennst du jetzt. Darüber hinaus gibt es noch zwei weitere, von denen du vielleicht auch schon mal gehört hast und die wir hier deshalb auch erwähnen wollen.
Steuerarten nach der Verwaltungs- und Ertragshoheit
Geht es um die Besteuerung nach Ertragshoheit, unterscheidet man danach, wer die Steuer einzieht. Bundessteuern wie die Energiesteuer, Kraftfahrzeugsteuer oder Versicherungssteuer fließen dem Bund zu, während Landessteuern wie die Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer oder Biersteuer an die Bundesländer gehen. Gemeindesteuern, wozu auch die Realsteuern gehören, werden schließlich von den Kommunen erhoben. Das betrifft beispielsweise die Grundsteuer und die Gewerbesteuer. Schließlich gibt es noch die Gemeinschaftssteuern wie die Lohnsteuer, die zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt werden.
Steuerarten nach dem Steuersubjekt / -objekt
Wenn Steuern anhand eines Steuersubjektes bzw. -objektes erhoben werden, musst du in unserem Steuersystem zwischen Personensteuern und Sachsteuern unterscheiden. Zu den Personensteuern, die sich auf Personen beziehen, gehören zum Beispiel die Einkommensteuer oder die Kirchensteuer. Im Gegensatz dazu zählen zu den Sachsteuern, die auch als Realsteuern bekannt sind, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer.
Du siehst also, dass bei den Steuerarten eine Einteilung aufgrund verschiedener Aspekte möglich ist und sich manche Punkte überschneiden, je nachdem wie du sie betrachtest. Entsprechend der gewählten Unternehmensform und der Geschäftstätigkeit sowie dem Umsatz sind für Unternehmer verschiedene Steuerarten relevant.
Welche Steuerarten sind für Unternehmer und Selbstständige relevant?
Auch wenn das jetzt ganz schön viele Steuern waren, musst du eigentlich keine Angst vor dem Thema haben. Wie du nun gesehen hast, tauchen einzelne Steuern in mehreren Kategorien auf, aber wem sie zufließen oder wer sie schlussendlich tragen muss, ist für dich zunächst zweitrangig. Wir bleiben für diesen Artikel bei der Einteilung nach der Bemessungsgrundlage und haben dir eine Übersicht erstellt, welche Steuern du innerhalb dieser 4 Steuerarten kennen und berücksichtigen solltest:
Ertragsteuern
Die Ertragsteuern beziehen sich, wie der Name schon sagt, auf den Ertrag deines Unternehmens. Dieser ist gleichzeitig der Steuergegenstand. Im einkommensteuerlichen Sinne bedeutet das meist den Gewinn. Daher werden sie umgangssprachlich auch als Gewinnsteuern bezeichnet, da sie letztendlich deinen erwirtschafteten Gewinn aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb besteuern. Schauen wir uns die einzelnen Ertragsteuern einmal genauer an.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist die erste Steuer, mit der sich jeder Unternehmer, egal ob Einzelunternehmer, Kleinunternehmer oder Freiberufler, befassen muss. Die Einkommensteuer wird nämlich auf dein persönliches zu versteuerndes Einkommen erhoben. Die entsprechende Einkommenssteuererklärung musst du immer bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben, außer du arbeitest mit einem Steuerberater zusammen, dann hast du etwas länger Zeit. Wenn du wissen willst, wann welche Steuer zu entrichten ist, empfehlen wir dir einen Blick in unseren Artikel zu den Steuerterminen.
Deine Steuerlast beträgt in der Regel zwischen 0 und 45 % (Spitzensteuersatz). Allerdings greift eine Besteuerung durch das Bundesfinanzministerium erst dann, wenn der Grundfreibetrag von 12.096 € (2025) überschritten wird. Der Steuersatz steigt dann mit dem zu versteuernden Einkommen an. Zusätzlich zur Einkommensteuer fallen gegebenenfalls noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % und eventuell die Kirchensteuer von 8 oder 9 % an.
Die Ermittlung der Einkünfte erfolgt entweder durch die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) oder die Bilanzierung. Das Wahlrecht zur Einnahmenüberschussrechnung hast du als Gewerbetreibender mit einem Umsatz bis 800.000 € und einem Gewinn von bis zu 80.000 € pro Jahr. Liegen deine Einkünfte über einem dieser Werte, ist die doppelte Buchführung erforderlich und du musst eine Bilanz aufstellen.
Körperschaftsteuer
Jetzt ist deine Steuerbelastung aber nicht nur von dir abhängig, sondern auch von der Rechtsform deiner Unternehmung. Während die Einkommensteuer bei Personengesellschaften wie OHGs und KGs, aber auch beim Einzelunternehmer von Bedeutung ist, greift bei einer Körperschaft wie der UG, GmbH oder AG die Körperschaftsteuer.
Damit ist die Körperschaftsteuer die Einkommensteuer der Körperschaften. Steuerpflichtige Körperschaften sind in diesem Zusammenhang alle Kapitalgesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland. Die Körperschaftsteuer ist fix auf 15 % festgesetzt. Zusätzlich kommen dann noch 5,5 % Solidaritätszuschlag hinzu. In der Summe hast du dann eine Steuerbelastung von 15,825 %. Der Steuergegenstand sind auch hier die erzielten Erträge.
Diese geringe Steuerbelastung klingt verlockend, gilt jedoch nur, wenn du die Gewinne in der Gesellschaft behältst. Schüttest du die Gewinne auf die persönliche Gesellschafterebene aus, dann musst du auf diese Ausschüttungen persönlich nochmals bis zu 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag zahlen.
Gewerbesteuer
Für Gewerbetreibende, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften ist darüber hinaus auch noch die Gewerbesteuer relevant. Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, welche von den Gemeinden individuell festgesetzt und auf den Gewinn eines Gewerbebetriebs (Steuergegenstand) erhoben wird.
Die Höhe des Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewerbeertrag, abzüglich eines Freibetrages von 24.500 Euro für Einzelunternehmer und Personengesellschaften. Allerdings können diese die Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer anrechnen lassen.
Kapitalgesellschaften haben hingegen keinen Freibetrag und bezahlen diese somit bereits ab dem ersten Euro Gewinn. Eine Anrechnung bei der Einkommensteuer ist ebenfalls nicht möglich. Die Gewerbesteuererklärung reichst du zusammen mit deiner Einkommenssteuererklärung ein.
Bei der Gewerbesteuer muss allerdings sauber getrennt werden, da zum Beispiel Rechtsanwälte, Ärzte und Künstler keine Gewerbetreibenden, sondern Freiberufler sind. Für diese Gruppe ist die Gewerbesteuer daher nicht relevant.
Verkehrsteuer
Verkehrsteuern werden dann erhoben, wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung in den wirtschaftlichen Verkehr gebracht wird bzw. den Besitzer wechselt. Beispiele sind die Umsatzsteuer, die beim Verkauf von Waren oder Dienstleistungen anfällt, die Grunderwerbsteuer beim Kauf von Immobilien oder die Versicherungssteuer auf abgeschlossene Versicherungsverträge. Im Gegensatz zu Ertragsteuern sind Verkehrsteuern nicht vom Einkommen oder Gewinn abhängig, sondern knüpfen an wirtschaftliche Transaktionen an.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer, auch als Mehrwertsteuer bekannt, wird in Deutschland auf viele Produkte und Dienstleistungen erhoben. Für Unternehmer ist die Umsatzsteuer jedoch nur ein durchlaufender Posten (abgesehen vom Kleinunternehmer, dazu gleich mehr). Deine Aufgabe als Unternehmer ist es, bei einem Verkauf 19 % (bzw. 7 % für ermäßigte Produkte) auf den Nettopreis aufzuschlagen, einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
Die Umsatzsteuer “gehört” dir als Unternehmer also nicht, du verwahrst sie nur, bis du sie über die monatliche, vierteljährliche oder jährliche Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt weitergibst. Am Ende des Jahres reichst du dann noch eine Umsatzsteuerjahreserklärung ein.
Damit dieses System der Umsatzsteuer aber nicht zu einer starken Mehrbelastung für Unternehmer führt, gibt es die Vorsteuer. Wenn du als Unternehmer bei Eingangsrechnungen Umsatzsteuer zahlen musst, kannst du diese Vorsteuer mit der von dir einbehaltenen Umsatzsteuer deiner Ausgangsrechnungen verrechnen. Du kennst es doch sicher, wenn der bekannte Unternehmer sagt, „das setze ich ab und hole mir die Steuer wieder“. In diesem Fall spielt er auf die Vorsteuer an, welche er bei einer Eingangsleistung (also einer Rechnung an ihn) zahlen muss.
Vereinfacht gesagt: Der Unternehmer muss die 19 % Umsatzsteuer einbehalten, kann aber die Vorsteuer aus seinen Eingangsrechnungen abziehen. Wenn er mehr Umsatzsteuer eingenommen als ausgegeben hat, muss er den Überschuss abführen, andernfalls kann er sich die überschüssige Vorsteuer erstatten lassen. Ein Vorsteuerüberhang entsteht häufig dann, wenn der Unternehmer am Anfang viel investiert hat.
Ein Beispiel:
Wenn du dir eine Maschine für 59.500 € brutto kaufst, dann sind darin 9.500 € Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer enthalten. Wenn du im selben Monat Umsätze in Höhe von 5.950 € hast, dann musst du davon 950 € Umsatzsteuer einbehalten und abführen. Es kommt natürlich zu einer Menge solcher Vorgänge, aber am Ende stellst du hier fest, dass ein Vorsteuerüberhang von 8.550 € entsteht, den du dir vom Finanzamt erstatten lassen kannst.
Zur Berechnung der Umsatzsteuer kann dir ein Umsatzsteuerrechner helfen.

Alles einfach Steuern!
Halten wir jetzt kurz einmal fest, welche Steuern also auf dich zukommen können, je nachdem, welche Rechts- bzw. Unternehmensform du gewählt hast:

Wie du siehst, kann man das steuerliche Thema Stück für Stück meistern, wenn man den richtigen Einstieg einmal geschafft hat. Freunde dich einfach mit den Basics an, der Rest folgt dann von ganz alleine! Am Ende solltest du aber immer denken, dass es deine Aufgabe ist, Umsatz und somit Gewinne zu erwirtschaften.
Wie dich Software bei deinen Steuern unterstützen kann
Wie du siehst, gehören Steuern in Deutschland absolut zum Alltag von Gründern, Selbstständigen und Unternehmern. Und mit der richtigen Buchhaltungssoftware wird die Verwaltung deutlich einfacher. Diese Vorteile solltest du nutzen:
- Automatische Berechnung von Steuern, Steuersätzen und dem Vorsteuerabzug
- Einfache Vorbereitung von Steuererklärungen
- Umsatzsteuervoranmeldungen mit einem Klick ans Finanzamt übermitteln
- Bessere Kontrolle über Einnahmen, Ausgaben und Rücklagen
Mit einer Buchhaltungssoftware wie sevdesk behältst du stets alle wichtigen Steuerarten und Fristen im Blick und vermeidest teure Fehler. Teste jetzt für 14 Tage kostenlos und verwalte deine Steuern absolut stressfrei.
Zusammenfassung
Als Gründer, Selbstständiger und Unternehmer ist es wichtig, dass du die relevanten Steuerarten kennst. Zu Beginn sind hauptsächlich die Ertragsteuern (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) sowie die Umsatzsteuer für dich relevant. Die Einkommensteuer betrifft dein persönliches Einkommen, während die Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften gilt. Die Gewerbesteuer wird von Gemeinden erhoben und betrifft nur Gewerbetreibende, nicht aber Freiberufler.
Die Umsatzsteuer, oft auch als Mehrwertsteuer bekannt, ist ebenfalls essenziell. Du musst die Umsatzsteuer einfordern, einbehalten und abführen, kannst aber die Vorsteuer aus deinen Eingangsrechnungen davon abziehen. Für Kleinunternehmer gibt es Erleichterungen durch die Kleinunternehmerregelung, bei der du keine Umsatzsteuer erheben und abführen musst, weshalb für sie nur die Einkommensteuer relevant ist.