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Insolvenzantrag

Insolvenzantrag

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Insolvenzantrag stellen - wird ein Unternehmen zahlungsunfähig, gerät es in die Insolvenz (=Zahlungsunfähigkeit). Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist ein Unternehmen dazu verpflichtet, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen. Bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit kann ein Unternehmen aus eigenem Ermessen einen Insolvenzantrag stellen. Mit dem Insolvenzantrag wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet, welches die am Unternehmen Beteiligten und Gläubiger schützen soll.

Insolvenzantrag muss gestellt werden, wenn das Geld knapp wird

Definition des Insolvenzantrags

Der Insolvenzantrag ist der Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, er muss beim Insolvenzgericht gestellt werden. Erst nachdem der Antrag gestellt wurde, kann das Insolvenzverfahren eröffnet werden. Für einen Insolvenzantrag besteht kein Formzwang, der Insolvenzantrag kann schriftlich gestellt oder in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zu Protokoll gegeben werden. Damit der Insolvenzantrag gestellt werden kann, muss ein Grund dafür vorliegen. Bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung muss der Insolvenzantrag innerhalb von drei Wochen, nachdem dieser Grund bekannt wurde, gestellt werden, anderenfalls macht sich ein Unternehmen wegen Insolvenzverschleppung strafbar.

Den Tatbestand der Insolvenzverschleppung kann aber nur der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft begehen. Einzelunternehmer oder Personengesellschaften hingegen haften mit dem Privatvermögen. Für sie gibt es diesen Tatbestand nicht, weil sie keine am operativen Tagesgeschäft unbeteiligten Eigentümer (bspw. Aktionäre) gefährden könnten. Bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit kann ein Unternehmen selbst entscheiden, ob es einen Insolvenzantrag stellt.

Der Schuldner, also das überschuldete oder zahlungsunfähige Unternehmen, ist verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Insolvenzgläubiger sind aber ebenfalls zur Stellung eines Insolvenzantrages über den Schuldner berechtigt. Stellt ein Insolvenzgläubiger den Antrag auf Insolvenz, muss er nachweisen, dass er eine offene Forderung gegen den Schuldner hat. Alternativ dazu kann er nachweisen, dass ein Insolvenzgrund, beispielsweise eine fruchtlose Pfändung oder eine Mitteilung des Schuldners über die Einstellung der Zahlung.

Insolvenzantrag: Ablauf des Insolvenzverfahrens

Einem Insolvenzantrag gehen häufig Sanierungsmaßnahmen oder Sanierungsverhandlungen voraus, die gescheitert sind. Häufig sind auch unvorhergesehene Geschäftsentwicklungen Schuld, wenn das Unternehmen in raues Fahrwasser gerät. Man denke nur an die Immobilienkrise oder Finanzkrisen der letzten Jahre. Hier haben einzelne Unternehmen sich keine Fehler erlaubt, überleben aber nicht die schlechte Wirtschaftslage, die sie nicht beeinflussen können. Eine Insolvenz bedeutet nicht immer das Ende eines Unternehmens, sondern sie ist oft auch eine Chance, um ein Unternehmen weiterzuführen oder grundlegend zu sanieren. Ein fähiger Insolvenzverwalter kann aus einem kranken Patienten ein aus der Krise gestärkt hervorgehendes, gesundes Unternehmen machen.

Voraussetzung dafür ist, dass der Insolvenzantrag rechtzeitig gestellt wird und die Gläubiger und Banken tatkräftig mithelfen, das Unternehmen am Leben zu erhalten. Ziel des Insolvenzverfahrens ist die gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger. Nachdem der Antrag auf das Insolvenzverfahren gestellt wurde, leitet der Insolvenzverwalter in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen die Geschicke des Unternehmens und entscheidet so über Wohl und Wehe der Firma. Das Insolvenzverfahren ist in drei Abschnitte unterteilt:

Antrag und Eröffnung der Insolvenz

Wurde der Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht gestellt, wird vom Insolvenzrichter ein vorläufiges Insolvenzverfahren angesetzt, ein vorläufiger Insolvenzverwalter wird eingesetzt. Er prüft die wirtschaftliche und rechtliche Situation des Unternehmens und sorgt dafür, dass der Betrieb - soweit das wirtschaftlich möglich und sinnvoll ist - weitergeführt wird. So können Arbeitsplätze trotz drohender Pleite erhalten werden. Unternehmen können Insolvenzausfallgeld in Anspruch nehmen, um die Personalkosten für bis zu drei Monaten weiterzuführen. Während dieser Phase kann oft schon eine Sanierung eingeleitet werden. Hat der vorläufige Insolvenzverwalter das Unternehmen geprüft, muss er ein Gutachten zur Möglichkeit der Betriebsfortführung und Sanierung einreichen. Zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens müssen genügend liquide Mittel zur Deckung der Kosten des Verfahrens vorhanden sein. Können diese Mittel nicht erwirtschaftet werden, wird das Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt; das Unternehmen ist am Ende.

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Berichts- und Prüfungstermin

Das zuständige Gericht legt mit der Eröffnung der Insolvenz einen Berichtstermin und einen darauf folgenden Prüfungstermin fest. In der Gläubigerversammlung wird ein endgültiger Insolvenzverwalter gewählt. Es wird entschieden, ob das Unternehmen wirtschaftlich erfolgreich fortgeführt werden kann. Der Prüfungstermin dient der Prüfung der offenen Forderungen aller Gläubiger. Die Gläubiger können bis zu diesem Zeitpunkt ihre Forderungen zusammen mit den entsprechenden Nachweisen in einem Anmeldeformular angeben. Der Berichtstermin und der Prüfungstermin sind nicht öffentlich. Es nehmen teil:

  • Insolvenzverwalter
  • Richter
  • Unternehmer als Schuldner
  • Betriebsrat (sofern vorhanden)
  • Gläubiger
  • Rechtspfleger

Die Insolvenz wird hingegen auch öffentlich bekanntgegeben. Nach der Gläubigerversammlung leitet der Insolvenzverwalter die Geschicke des Unternehmens. In dieser Phase entscheidet sich, ob eine Sanierung, eine übertragende Sanierung mit Verkauf wesentlicher Unternehmenswerte oder eine Zerschlagung und Verwertung des Unternehmens erfolgen. Ziel ist allerdings immer die Abwendung einer Unternehmenszerschlagung. Denn diese kostet Arbeitsplätze und die Gläubiger (vor allem die mit kleineren Forderungen) bleiben häufig auf ihren Rechnungen sitzen. Diese Forderungsausfälle können sogar deren Existenz gefährden. Deswegen verhalten sich die Gläubiger während eines Insolvenzverfahrens in der Regel sehr kooperativ, indem sie beispielsweise neuerliche Warenlieferungen tätigen, die die weitere Geschäftstätigkeit des Schuldnern sichern.

Abwicklung und Beendigung des Verfahrens

Wurde das Unternehmen saniert, eine übertragende Sanierung oder eine Liquidation durchgeführt und wurden alle angemeldeten Forderungen der Gläubiger liquidiert, muss der Insolvenzverwalter dies dem Gericht in Form von Sachstandsberichten mitteilen. Jeder Gläubiger hat das Recht, diese Sachstandsberichte einzusehen oder anzufordern. Der Insolvenzverwalter muss die Kosten des Verfahrens bestreiten und den Erlös prozentual an die Gläubiger verteilen. Das Verfahren wird mit einem Schlussverzeichnis und einer Schlussrechnung an das Insolvenzgericht beendet. Ein Insolvenzverfahren erstreckt sich im Schnitt über vier bis acht Jahre.

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