Gewinnermittlung
Die Gewinnermittlung zeigt dir schwarz auf weiß, wie erfolgreich dein Unternehmen wirklich wirtschaftet – und wie viel Gewinn dir am Ende nach allen Betriebsausgaben tatsächlich bleibt.
In diesem Artikel lernst du verschiedenen Gewinnermittlungsarten kennen (die EÜR und die Bilanz) und erfährst, welche die richtige Methode für dich ist. Wir zeigen dir, wie du die Gewinnermittlung praktisch durchführst und deine Daten korrekt ans Finanzamt übermittelst.
Was ist eine Gewinnermittlung?
Die Gewinnermittlung ist das Verfahren, mit dem du den finanziellen Erfolg deines Unternehmens berechnest – indem du deine Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenüberstellst. Sie zeigt dir, ob du im Laufe des Jahres einen Überschuss oder Verlust erwirtschaftet hast und bildet die Grundlage für deine Steuererklärung.
Dadurch hast du nicht nur deine Gewinne oder deinen Verlust im Blick, sondern gehst auch mit dem Gesetz: Nach § 4 und § 5 Einkommenssteuergesetz (EStG) ist die Gewinnermittlung für Kleinunternehmer, Freiberufler oder andere Selbstständige und Unternehmen rechtlich vorgeschrieben.
Je nachdem, ob du zur Buchführung verpflichtet bist oder nicht, läuft die Gewinnermittlung unterschiedlich ab: Entweder über den Betriebsvermögensvergleich – das heißt, du ermittelst den Gewinn über eine Bilanz – oder über die einfachere Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Bei der Bilanzierung spielen dein Betriebsvermögen, deine Wirtschaftsgüter und alle Rechnungen eine Rolle. Bei der EÜR zählen dagegen ausschließlich deine tatsächlich geflossenen Einnahmen und Ausgaben.
Welches Verfahren du nutzt, hängt von deiner Unternehmensform und deinem Umsatz ab – und genau das schauen wir uns jetzt näher an.
Arten der Gewinnermittlung
Jede Gewinnermittlungsart stellt andere Anforderungen an dich – sowohl beim Umfang der Buchführung als auch bei der Art, wie du deine Einnahmen, Betriebsausgaben, Abschreibungen und dein Jahresergebnis dokumentierst. Deshalb lohnt es sich, genau hinzuschauen: Wer darf die einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nutzen? Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet? Und welche Unterschiede gibt es dabei ganz konkret?
Damit du weißt, welche Variante für dich gesetzlich vorgeschrieben ist und was das konkret bedeutet, schauen wir uns beide Methoden im nächsten Schritt genauer an.
1. Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
Die Einnahmenüberschussrechnung, die auch als einfache Buchführung bezeichnet wird, ist eine Methode zur Gewinnermittlung, bei der du alle Einnahmen und Ausgaben direkt gegenüberstellst. Die Differenz zwischen beiden ergibt deinen Gewinn oder Verlust. Das Besondere an der EÜR: Du arbeitest nach dem sogenannten Zufluss-Abfluss-Prinzip. Das heißt, du erfasst nur Einnahmen und Ausgaben, die im jeweiligen Geschäftsjahr tatsächlich geflossen sind – unabhängig vom Rechnungsdatum.
Wer darf die EÜR nutzen?
Die EÜR ist im Einkommensteuergesetz (§ 4 Abs. 3 EStG) geregelt und eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung – besonders geeignet für kleinere Unternehmen, Selbstständige und Gründer. Ob du die EÜR nutzen darfst, hängt von deiner Rechtsform und deinem Umsatz bzw. Gewinn ab. Du darfst die EÜR nutzen, wenn du:
- Freiberufler bist (zum Beispiel Arzt, Designer, Journalist oder Coach) – ganz unabhängig vom Umsatz oder Gewinn
- eine GbR, ein eingetragener Einzelunternehmer oder Kleingewerbetreibender bist – und in zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht mehr als 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn erzielst (zum Beispiel – aber nicht nur – als Kleinunternehmer).
- Land- und Forstwirt bist – mit maximal 80.000 € Gewinn und einem Nutzflächenwert bis 25.000 €
Du willst noch tiefer in das Thema EÜR einsteigen? Dann wirf einen Blick in unseren ausführlichen Ratgeber: Einnahmenüberschussrechnung einfach erklärt
2. Bilanzierung
Bei der Bilanzierung ermittelst du deinen Gewinn durch den sogenannten Betriebsvermögensvergleich: Dabei wird die Bilanz am Jahresende mit dem zu Beginn des Jahres verglichen. Die Differenz – unter Berücksichtigung von Entnahmen und Einlagen – ergibt deinen Jahresgewinn oder -verlust.
Die Bilanz zeigt dabei auf einen Blick, was dein Unternehmen besitzt (Aktiva) und wie diese Werte finanziert sind (Passiva).
- Aktiva sind zum Beispiel dein Bankguthaben, Maschinen oder Büroausstattung.
- Passiva umfassen etwa Bankkredite, unbezahlte Lieferantenrechnungen oder das Eigenkapital deines Unternehmens.
Die Verpflichtung zur Bilanzierung wird durch das Handelsgesetzbuch (speziell § 266 HGB), verschiedene Steuervorschriften und das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vorgegeben. Der Umfang der Bilanz unterscheidet sich dabei je nach Unternehmensform und -größe.
Gewinnermittlung über EÜR und Bilanzierung – ein Vergleich
Ob du deinen Gewinn über eine einfache Einnahmenüberschussrechnung oder über eine Bilanz ermittelst, macht einen großen Unterschied – vor allem beim Aufwand und beim Umgang mit deinem Betriebsvermögen.
In unserer Tabelle siehst du die wichtigsten Unterschiede zwischen der einfachen (EÜR) und der doppelten Buchführung (Bilanzierung) auf einen Blick:
Der Wechsel der Gewinnermittlungsart von der EÜR zur Bilanz
Wenn dein Umsatz wächst, kommst du früher oder später an den Punkt, dass deine Einnahmenüberschussrechnung nicht mehr genügt. In so einem Fall wirst du vom Finanzamt aufgefordert, auf die Bilanzierung umzusteigen. Diese Verpflichtung entsteht, wenn du in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren entweder mehr als 800.000 Euro Umsatz oder mehr als 80.000 Euro Gewinn erzielst.
Umgekehrt ist ein Wechsel von der Bilanzierung zurück zur EÜR erst möglich, nachdem das Finanzamt deine Situation überprüft und bestätigt hat, dass du nicht mehr zur Bilanzierung verpflichtet bist. Wenn du dein Unternehmen aufgibst – egal, ob zum Ende oder während des Geschäftsjahres –, musst du einen sogenannten Aufgabegewinn ermitteln. Dafür wird in der Praxis dein Betriebsvermögen zum Zeitpunkt der Aufgabe bewertet und mit dem bisherigen Betriebsvermögen verglichen.
Wofür brauche ich die Gewinnermittlung und wann sollte ich sie erstellen?
Die Gewinnermittlung ist ein zentraler Teil deiner Steuererklärung und zeigt, wie dein Unternehmen im Geschäftsjahr gewirtschaftet hat. In der Regel erstellst du sie zum Jahresende. In größeren Unternehmen werden häufig zusätzlich Monatsabschlüsse erstellt. Sie dienen dem internen Controlling und müssen in der Regel nicht beim Finanzamt eingereicht werden.
Die Gewinnermittlung bringt dir Klarheit über deine Einnahmen, Betriebsausgaben und den erzielten Überschuss – ein echter Vorteil für Planung und Liquiditätssteuerung.
Die Gewinnermittlung reichst du gemeinsam mit deiner Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein. Die allgemeine Abgabefrist ist aktuell der 31. Juli des Folgejahres. Bekommst du Unterstützung von einem Steuerberater, verlängert sich die Frist in der Regel automatisch bis zum 30. April des übernächsten Jahres.
Achtung: Wird die Erklärung zu spät abgegeben, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge verhängen – pünktliche Abgabe lohnt sich also doppelt.
Wie erstelle ich eine Gewinnermittlung?
Je nachdem, ob du eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) oder eine Bilanzierung nutzt, läuft die Gewinnermittlung unterschiedlich ab. Beide Wege haben ihre Besonderheiten – und wir zeigen dir, wie du sie Schritt für Schritt angehst.
Gewinnermittlung mit sevdesk erledigen
Die Erstellung der Gewinnermittlung kommt dir ganz schön knackig vor? Mit der richtigen Buchhaltungssoftware ist das gar kein Problem. sevdesk unterstützt dich bei jedem Schritt – egal ob Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) oder Bilanz.
- Betriebseinnahmen und -ausgaben einfach erfassen: Automatisch, digital und natürlich GoBD-konform – damit du alle Pflichtangaben sauber dokumentierst.
- EÜR direkt aus sevdesk erstellen: Du kannst deine EÜR bequem aus den erfassten Daten generieren und als Anlage EÜR exportieren – ideal für die Abgabe über ELSTER.
- Wenn du bilanzieren musst, unterstützt dich sevdesk bei der Vorbereitung deines Jahresabschlusses: mit übersichtlicher Verwaltung von Buchungen, Betriebsvermögen, Abschreibungen sowie GuV und Bilanz.
So funktioniert die Datenübermittlung ans Finanzamt
Ob du Freiberufler bist oder ein Unternehmen oder Kleingewerbe hast – deine Gewinnermittlung musst du in der Regel elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Das gilt sowohl für die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) als auch für den Jahresabschluss bei bilanzierungspflichtigen Unternehmen. Seit dem Steuerjahr 2017 ist die elektronische Übermittlung der EÜR über das ELSTER-Portal oder eine kompatible Buchhaltungssoftware verpflichtend.
Hinweis: Bei der Übermittlung wird nicht die vollständige Buchhaltung eingereicht, sondern nur die zusammengefassten Ergebnisse:
- Bei der EÜR erfolgt die Übermittlung über die Anlage EÜR, die zusammen mit der Einkommensteuererklärung eingereicht wird.
- Bei bilanzierungspflichtigen Unternehmen wird der Jahresabschluss (Bilanz und GuV) im amtlich vorgeschriebenen E-Bilanz-Format elektronisch übermittelt.
Buchhaltungsprogramme wie sevdesk unterstützen dich bei der Erstellung deiner EÜR und Bilanz, indem sie die relevanten Daten erfassen und strukturieren. Die Übermittlung an das Finanzamt erfolgt jedoch separat über das ELSTER-Portal. Die entsprechenden Daten müssen in einem amtlich vorgeschriebenen Format eingereicht werden.
Zusammenfassung
Die Gewinnermittlung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil deiner Buchhaltung. Sie zeigt, wie dein Unternehmen wirtschaftlich aufgestellt ist und bildet die Grundlage für deine Steuererklärung. Welche Methode du dabei nutzt – die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) oder die Bilanzierung – richtet sich nach deiner Rechtsform, deinem Umsatz und deinem Gewinn. Es gibt klare Regelungen, wann welche Gewinnermittlungsart vorgeschrieben ist.
Freiberufler und kleinere Betriebe ohne Buchführungspflicht u. a. dürfen in vielen Fällen die EÜR anwenden. Wer bilanzierungspflichtig ist – etwa als Kapitalgesellschaft oder bei Überschreiten gesetzlicher Umsatz- und Gewinngrenzen – muss auf die Bilanzierung zurückgreifen, die eine umfassende Darstellung der finanziellen Situation ermöglicht.
Kurz gesagt: Die Gewinnermittlung hilft dir nicht nur dabei, deine steuerlichen Pflichten zu erfüllen – sie verschafft dir auch Klarheit über die wirtschaftliche Entwicklung deines Unternehmens und unterstützt dich bei der Planung deiner nächsten Schritte. Eine moderne Buchhaltungssoftware wie sevdesk kann dir dabei helfen, den Prozess zu vereinfachen und sicherzustellen, dass deine Gewinnermittlung korrekt und fristgerecht beim Finanzamt ankommt.