Wann du auf die doppelte Buchführung umsteigen musst
Wenn das Geschäft gut läuft, überschreitet man die 60.000-Euro-Gewinngrenze schnell einmal. Das solltest du als Selbstständiger im Auge behalten. Sobald du einen oder beide Grenzwerte zweimal in Folge überschreitest, wirst du buchführungspflichtig und musst eine doppelte Buchführung anfertigen (§ 241a HGB). Das Gleiche gilt für Land- und Forstwire, die ihre Gewinngrenze oder den Wirtschaftswert der genutzten Flächen überschreiten.
Aber keine Sorge: Du musst das nicht selbst entscheiden. Stellt das Finanzamt fest, dass du die Grenzwerte in zwei Wirtschaftsjahren überschritten hast, informiert es dich über den bevorstehenden Wechsel im nächsten Wirtschaftsjahr. Du musst und solltest nicht eigenmächtig wechseln, ehe dich das Finanzamt darüber informiert.
Wann du wie buchführungspflichtig bist, haben wir nochmal in folgender Grafik dargestellt: