Wer muss ein Kassenbuch führen?
Du musst gemäß Abgabenordnung (AO) ein Kassenbuch führen, falls
- du durch die Wahl deiner Unternehmensform buchführungspflichtig bzw. bilanzierungspflichtig bist, z.B. als Inhaber einer GmbH oder Aktiengesellschaft (AG)
- dein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist
- dein Gewinn über 80.000 Euro liegt oder dein Jahresumsatz in zwei aufeinander folgenden Jahren 800.000 Euro übersteigt
Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Kleingewerbetreibende müssen kein Kassenbuch führen. Die Befreiung von der Kassenbuchführung gilt bei Freiberuflerinnen und Freiberuflern unabhängig davon, wie viel Umsatz sie erzielen.
Zu dieser Berufsgruppe zählen typischerweise Ärzte und Ärztinnen, Steuerberaterinnen und Steuerberater, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, aber auch Designerinnen und Designer, Schriftstellerinnen und Schriftsteller sowie Journalistinnen und Journalisten.