Für wen kann eine Kassennachschau eintreten?
Eine Kassennachschau betrifft alle Unternehmen, die mit Bargeld im Tagesgeschäft zu tun haben. Daher kann es auch jeden treffen. Grundsätzlich kann man sagen, das Unternehmen zu einer Kassenschau vom Finanzamt ausgewählt werden, wenn sie folgende Dinge haben:
- PC-Kasse
- Registrierkasse
- offene Ladenkasse
- Taxameter
- Wegstreckenzähler
- Waagen mit Registrierkassenfunktion
- Geldspielgeräte
- App-Systeme zur Kassenführung
Ganz unvorbereitet und unerwartet kommt die Kassenschau jedoch nicht immer. Manchmal gibt es Hinweise auf deinem Steuerbescheid, die eine mögliche Kassennachschau sowie eine Betriebsprüfung wahrscheinlicher machen. Beispielsweise wenn auf deinem Steuerbescheid steht, dass der Steuerbescheid gemäß § 164 Abgabenordnung (AO) „unter dem Vorbehalt der Nachprüfung“ erfolgt.
Häufig ist eine Kassennachschau auch der erste Schritt, mit dem ein Amtsträger vor Ort überprüft, ob sich im Nachgang eine aufwändigere Betriebsprüfung lohnt. In Restaurants, Nachtclubs oder beim Frisör checken Amtsträger die Lage gerne zunächst durch Testkäufe bevor sie die Kassennachschau ankündigen. Vorteil: Mit einem Testkauf können sie erst einmal anonym beobachten, wie der jeweilige Betrieb mit Kasseneinnahmen umgeht.
Hast du dein eigenes Taxiunternehmen, wollen die Prüferinnen und Prüfer sehen, ob du genau nach Taxameter und Wegstreckenmeter abrechnest. Stehen in deiner Kneipe ein paar Geldspielgeräte, gerne auch Daddel-Automat genannt, unterliegen diese Bargeldeinkünfte ebenso der Regelung zur Kassenführung.