Steuerberatergebührenverordnung
Wie der Name schon vermuten lässt, handelt es sich bei der Steuerberatergebührenverordnung um Vorschriften, die die Gebühren, die an einen Steuerberater gezahlt werden, festlegen. Oder anders: die Verordnung zeigt auf, für welche Leistungen der Steuerberater welche Gebühren-Summen berechnen darf.
Das Steuerberatergesetz (kurz: StBerG) bildet die Grundlage für die Verordnung, welche in der Vergangenheit immer wieder angepasst wurde (und sicherlich auch in Zukunft angepasst werden wird.).
Die besagte Regelung vereinheitlicht die Gebührenbestimmungen und reguliert die Konkurrenzsituationen zwischen den verschiedenen Steuerberatern.
Was enthält die Steuerberatergebührenverordnung?
Die Steuerberatergebührenverordnung ist in mehrere Abschnitte unterteilt. Diese befassen sich jeweils mit unterschiedlichen Themen und Unterthemen und erleichtern somit eine Orientierung auf der Suche nach einem bestimmten Bereich.
Die Einteilung der Verordnung:
1. Allgemeine Vorschriften
Der Bereich der allgemeinen Vorschriften befasst sich unter dem Strich mit den Anwendungsbereichen der Ordnung. Jedoch auch überdies mit Regelungen, die im Zusammenhang mit mehreren Klienten bzw. mehreren Steuerberatern gelten. Weiterhin werden hier Fragen zum Vorschuss und der allgemeinen Berechnung geklärt.
2. Gebührenberechnung
Der zweite Abschnitt der Steuerberatergebührenverordnung erläutert die unterschiedlichen Gebührenarten näher. Hierbei wird sowohl zwischen der Wertgebühr, den verschiedenen Rahmengebühren, der Zeitgebühr als auch der Pauschalvergütung unterschieden.
3. Umsatzsteuer, Ersatz von Auslagen
Dieser Abschnitt ist weitestgehend selbsterklärend. Folgend regelt er, inwieweit du für die Leistungen des Steuerberaters Umsatzsteuer zahlst und welche Auslagen (zum Beispiel Porto für Schreiben zum Finanzamt) zu zahlen sind.
4. Ermittlung der Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten
Im vierten Abschnitt der Steuerberatergebührenverordnung findest du die eigentliche Gebührenübersicht. Diese ist übersichtlich nach den verschiedenen Dienstleistungen strukturiert. Weiterhin kannst du hier nachlesen, was du im Zusammenhang mit Prüfungen, beispielsweise einer Betriebsprüfung oder einer Selbstanzeige beachten musst.
5. Ermittlung der Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten
Hier kannst du Hinweise zu den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung (GoBD) nachlesen. An die entsprechenden Regelungen muss sich natürlich nicht nur dein Steuerberater, sondern auch du halten.
6. Gebühren für die Vertretung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
In diesem Abschnitt findest du schließlich Infos zu verschiedenen Verfahrens- und Verwaltungsvollstreckungsregelungen.
7. Gerichtliche und andere Verfahren
Der siebte Absatz der Steuerberatergebührenverordnung zeigt dir eine Auflistung zur Steuerberater-Vergütung im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren und den jeweiligen Prozesskosten auf.
8. Übergangs- und Schlussvorschriften
Die Angaben zu den Übergangs- und Schlussvorschriften beinhalten mitunter wichtige Infos zu den jeweiligen Tätigkeiten des Steuerberaters und die entsprechende Gebühr – gemessen am jeweiligen Gegenstandswert.
Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft die verschiedenen, in der Steuerberatergebührenverordnung aufgelisteten, Tätigkeiten, den maximalen Gegenstandswert und die dazugehörige Gebühr auf.
Weiterhin behandelt dieser Abschnitt auch Sonderregelungen zur Landwirtschaft und zeigt auf, wie mit Hinblick auf eine Überschreitung der oben genannten maximalen Gegenstandswerte zu verfahren ist.
Tipp: Du kannst die Kosten für den Steuerberater senken, indem du die vorbereitende Buchhaltung selbst erledigst.
Die Steuerberatergebührenverordnung und ihre individuellen Berechnungsfaktoren
Folgend der Einleitung, ist der Steuerberater mit Hinblick auf die Berechnung seiner Leistungen an die jeweils aktuelle Steuerberatergebührenverordnung gebunden. Wie viel im Einzelnen berechnet werden darf, ist zudem von vier unterschiedlichen Faktoren abhängig:
- dem Gegenstandswert
- der Mittelgebühr
- der Art der Tätigkeit
- dem Faktor
Doch was bedeutet dies eigentlich im Detail?
Gegenstandswert
Vor allem der Gegenstandswert ist ein ausschlaggebender Faktor, wenn es darum geht, die Höhe der Gebühren festzulegen. Von diesem ausgehend, errechnen sich dann wiederum die weiteren drei Faktoren.
Der besagte Gegenstandswert stellt den Nettojahresumsatz bzw. den Aufwand dar (je nachdem, welche Summe höher ist). Anhand der jeweils aktuellen Tabelle kannst du dann ganz einfach nachsehen, wie hoch dein individueller Gegenstandswert im betreffenden Jahr ist.
Jedoch bestimmt natürlich nicht allein der Gegenstandswert über die letztendliche Höhe deiner Steuerberaterrechnung. Hier gilt es nun herauszufinden, wie kompliziert es ist, deine Steuererklärung zu erstellen und die betreffenden Arbeiten auszuführen. Kurz: die Art der Tätigkeit ist interessant. Im Zusammenhang mit besonders komplizierten Abläufen darf dein Steuerberater auch höhere Gebühren in Rechnung stellen. Doch keine Sorge! Hieruz existiert eine Maximalgebühr. Gleichzeitig muss dein Steuerberater seine Arbeiten natürlich auch dokumentieren und aufzeigen, wieso es realistisch ist, Summe „X“ zu verlangen.
Mittelgebühr
Einen besonders wichtigen Faktor stellt hier die sogenannte Mittelgebühr als Orientierung dar. Sie liegt zwischen Mindest- und Maximalgebühr und kommt im Zusammenhang mit durchschnittlich aufwendigen Steuerberatungsarbeiten zum Einsatz. Sie hilft die Kosten im Vorfeld einzuschätzen. Besonders für Klienten, die überlegen, ob und inwieweit sie die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch nehmen wollen, interessant.
Faktor
Abschließend ist mit Hinblick auf die Steuerberatergebührenverordnung natürlich auch noch der Faktor interessant. Auf deiner Rechnung erkennst du ihn an der charakteristischen Zehntel-Angabe. Wie viel Zehntel du hierbei zahlst, ist von mehreren Details abhängig. Gerade auch der Zeitaufwand, der zum Fertigstellen der verschiedenen Aufgaben in Anspruch genommen wurde, spielt hierbei eine wichtige Rolle. Auch hier gilt, dass der Steuerberater dir aufzeigen können muss, wie viel Zeit er für welche Arbeitsbereiche im Detail benötigt hat. Damit kann er die Kosten für einen Steuerberater rechtfertigen.
Die Steuerberaterrechnung – in „Stein gemeißelt“?
Die Steuerberatergebührenverordnung soll es sowohl Klienten als auch Steuerberatern erleichtern, Rechnungen zu erstellen. Durch sie wird das Procedere rund um die Planung von Kosten vereinfacht. Dennoch verfügt der Steuerberater immer noch über ausreichend Spielraum, wenn es um das Festlegen der betreffenden Summen geht.
Denn: die Einschätzung des Aufwandes obliegt ihm. Sollte ein Klient dementsprechend an der berechtigten Höhe der Rechnung zweifeln, ist es immer sinnvoll, mit dem Steuerberater zu sprechen und sich die einzelnen Posten (und den dahinterstehenden Aufwand) erklären zu lassen, um Missverständnisse zu vermeiden.